Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 25.08.2014 Beschäftigungssituation an den Fachzentren Ernährung /Gemeinschaftsverpflegung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen gibt es an den Fachzentren für Ernährung /Gemeinschaftsverpflegung? 2. Wie stellen sich diese Stellen im Verlauf der vergangenen Jahre dar (bitte aufgeschlüsselt nach Ämtern)? 3. Welcher Art sind diese Stellen (Planstellen, Angestellte , Projektstellen)? 4. Konkrete Situation bei den Projektstellen: a) Wie stellen sich die Rahmenbedingungen der Projekt- stellen dar? b) Wie oft werden Projektstellen mit Personen besetzt, die bereits früher eine Projektstelle an einem der Ämter in einem ähnlichen Betätigungsfeld innehatten? b) Wie oft werden Projektstellen mit Personen besetzt, die bereits früher eine Projektstelle an einem der Ämter in einem ähnlichen Betätigungsfeld innehatten? c) Wie häufig hatten die Personen, die aktuell die Projektstellen besetzen, bereits Projektstellen inne? 5. Besteht die Möglichkeit, Projektstellen in Angestelltenverhältnisse umzuwandeln? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.10.2014 Zu 1.: Die acht Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung sind derzeit mit 38,73 Stellen besetzt. Zu 2.: Seit Einführung der Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung an acht Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) 2011 hat sich die Stellensituation dort wie folgt entwickelt: 2011 2014 AELF Augsburg 2,5 4,5 AELF Bayreuth 2,25 5,25 AELF Ebersberg 3,25 5,8 AELF Fürstenfeldbruck 2,6 4,3 AELF Fürth 3,5 4,75 AELF Landshut 3,25 4,63 AELF Regensburg 3,25 4,75 AELF Würzburg 4,5 4,75 Die Mehrungen sind auf die Ausweitung der Projekte in der Gemeinschaftsverpflegung und die Eingliederung von Projektstellen der Ernährungsbildung aus anderen ÄELF zurückzuführen . Zu 3.: Die Stellen an den Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung setzen sich derzeit wie folgt zusammen: Beamte unbefristet Beschäftigte Befristet Beschäftigte AELF Augsburg 1,0 -- 3,5 AELF Bayreuth 1,0 -- 4,25 AELF Ebersberg 0,8 -- 5,0 AELF Fürstenfeldbruck 0,7 -- 3,6 AELF Fürth 1,0 -- 3,75 AELF Landshut 1,13 -- 3,5 AELF Regensburg 1,75 0,5 2,5 AELF Würzburg 1,0 -- 3,75 Zu 4. a) bis c): Da die den Projektstellen zugrunde liegenden Projekte in der Regel mehrjährig und bisher nicht abgeschlossen sind, konnten die befristeten Arbeitsverträge der die Projekte betreuenden Personen jeweils auf Antrag verlängert werden . In Einzelfällen wurden geeignete Personen, die sich in einem abgeschlossenen Modellprojekt bewährt haben, in neue Projekte übernommen. Zu 5.: Auch die Inhaberinnen von Projektstellen befinden sich in einem Angestelltenverhältnis. Soweit die Frage auf die Umwandlung in unbefristete Arbeitsverhältnisse abzielt, ist darauf hinzuweisen, dass dies grundsätzlich möglich ist, jedoch nur im Rahmen der im Haushalt ausgebrachten Stellen erfolgen kann. Ziel aber bleibt, den betroffenen Mitarbeiterinnen über den Weg der Anwärterzeit bzw. des Referendariats die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zu ermöglichen. Davon haben 2014 drei Mitarbeiterinnen Gebrauch gemacht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3283 Bayerischer Landtag