Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.08.2014 Lehrkräftepotenzial an den bayerischen Mittelschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen sind nach heutigem Stand an den Mittelschulen in Bayern unbesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Fachrichtung, numerisch und prozentual . 2. Wie viele Stellen werden in den nächsten beiden Jahren beispielsweise durch Beurlaubungen und Pensionierungen frei? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Fachrichtung, numerisch und prozentual. 3. Wie viele Lehrkräfte anderer Schularten sind derzeit an den Mittelschulen eingesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart und Fachrichtung, numerisch und prozentual. 4. Wie viele Stellen sind nötig, um eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung zu gewährleisten? 5. Wie viele Studienplätze für das Lehramt an Mittelschulen gibt es in Bayern an den jeweiligen Universitäten? 6. Wie viele Studienanfänger/-innen gibt es aktuell im Lehramt für Mittelschulen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. 7. Wie viele erfolgreiche Studienabschlüsse gibt es im Jahr 2014 im Lehramt für Mittelschulen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. 8. Was unternimmt die Staatsregierung, um mehr Lehrkräfte für Mittelschulen zu gewinnen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 30.09.2014 1. Wie viele Stellen sind nach heutigem Stand an den Mittelschulen in Bayern unbesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Fachrichtung, numerisch und prozentual. An den Mittelschulen in Bayern gibt es keine unbesetzten Stellen. Hiervon ausgenommen ist der Vollzug haushaltsrechtlicher Vorgaben wie z. B. die Stellensperre nach Art. 6 d Abs. 5 Haushaltsgesetz 2013/2014. Wenn für die Einstellung besetzbare Planstellen mangels geeigneter Bewerber oder aufgrund von Nichtantritten nicht besetzt werden können, werden hierfür bis zum nächsten Einstellungstermin befristete Arbeitsverträge vergeben, sodass alle Einstellungskapazitäten ausgeschöpft werden. 2. Wie viele Stellen werden in den nächsten beiden Jahren beispielsweise durch Beurlaubungen und Pensionierungen frei? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk und Fachrichtung, numerisch und prozentual. An Mittelschulen wie auch an Grundschulen gilt das Klassenleiterprinzip , d. h., dass eine Klasse in möglichst vielen Fächern von derselben Lehrkraft unterrichtet wird, unabhängig von den studierten Fächern. Zudem wird in diesen Schularten in der Ausbildung nicht nach Fachrichtungen unterschieden. Gesicherte Aussagen sind nur bedingt möglich. So ist z. B. derzeit nicht bekannt, wie sich das Antragsverhalten hinsichtlich Beurlaubungen entwickelt. Die Zahlen der frei werdenden Stellen durch Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand und durch Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell (jeweils nach jetzigem Stand) kann den beiliegenden Übersichten (Anlage 1) entnommen werden. 3. Wie viele Lehrkräfte anderer Schularten sind derzeit an den Mittelschulen eingesetzt? Bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk, Schulart und Fachrichtung , numerisch und prozentual. Die Antwort kann beiliegenden Tabellen (Anlage 2) entnommen werden. Eine Angabe der Fachrichtung muss unterbleiben, da eine derart fein differenzierte Auswertung teilweise die Darstellung sehr geringer Fallzahlen oder gar Einzelfälle zur Folge hat. Damit könnten Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden. Die Kennzeichnung eines Einsatzes erfolgte daher mit dem Zeichen „X“, wobei die Summenzeile für Bayern insgesamt den exakten absoluten Wert (Tabelle 1) bzw. prozentualen Wert (Tabelle 2) angibt. Im Bereich der Grund- und Mittelschulen erfolgt der Einsatz von Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik, an Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen auf Basis eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses und insbesondere in der Mobilen Reserve. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3284 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3284 Hingegen können unabhängig von einem Einsatz als Mobile Reserve Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen bedarfsbezogen auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie im studierten Unterrichtsfach bis Jahrgangsstufe 9 an Mittelschulen eingesetzt werden (vgl. auch die Antwort zu Frage 8). 4. Wie viele Stellen sind nötig, um eine hundertprozen- tige Unterrichtsversorgung zu gewährleisten? Die Unterrichtsversorgung ist gemessen an den Vorgaben durch Haushalt und Klassenbildungs-KMS (Schreiben des Staatsministeriums) derzeit gewährleistet. 5. Wie viele Studienplätze für das Lehramt an Mittelschu- len gibt es in Bayern an den jeweiligen Universitäten? Das Lehramt an Mittelschulen ist an den bayerischen Universitäten grundsätzlich nicht zulassungsbeschränkt, so dass hier keine Zulassungszahl festgeschrieben ist. Es wird jeder Studieninteressierte immatrikuliert, der die allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt. Ausgenommen hiervon sind das Unterrichtsfach Biologie und das Studienfach Schulpsychologie, da bei diesen Angeboten an einigen Universitäten eine Platzbegrenzung vorgegeben ist. 6. Wie viele Studienanfänger/-innen gibt es aktuell im Lehramt für Mittelschulen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. Die folgende Tabelle weist, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , die Anzahl der Studienanfänger an den jeweiligen Universitäten im 1. Fachsemester für das Lehramt an Mittelschulen im Studienjahr 2013 (= Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/2014) aus. Regierungsbezirk Studienanfänger im 1. Fachsemester 2013 Oberbayern 189 U München davon U Eichstätt 153 36 Niederbayern Universität Passau 81 Oberpfalz Universität Regensburg 197 Oberfranken Universität Bamberg 110 Mittelfranken Universität Erlangen-Nürnberg 205 Unterfranken Universität Würzburg 133 Schwaben Universität Augsburg 192 Gesamt 1.107 7. Wie viele erfolgreiche Studienabschlüsse gibt es im Jahr 2014 im Lehramt für Mittelschulen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. Die folgende Tabelle weist die Abschlusskandidaten des Prüfungsjahres 2014 mit den Prüfungsterminen Herbst 2013 und Frühjahr 2014 aus. Regierungsbezirk Anzahl der Abschluss- kandidaten des Prüfungsjahres 2014 Oberbayern 121 U München davon U Eichstätt 85 36 Regierungsbezirk Anzahl der Abschlusskandidaten des Prüfungsjahres 2014 Niederbayern Universität Passau 58 Oberpfalz Universität Regensburg 102 Oberfranken Universität Bamberg 45 Mittelfranken Universität Erlangen-Nürnberg 105 Unterfranken Universität Würzburg 63 Schwaben Universität Augsburg 85 Gesamt 569 8. Was unternimmt die Staatsregierung, um mehr Lehrkräfte für Mittelschulen zu gewinnen? Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirk und Universität. Seit vielen Jahren unterstützt das Staatsministerium zahlreiche Werbeaktionen, die Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife auf den Beruf des Mittelschullehrers aufmerksam machen und Einblicke in dieses Berufsfeld bieten. Die Zahl der Studienanfänger ist u. a. infolge dieser Maßnahmen an allen Universitäten in Bayern, die den Studiengang „Lehramt an Mittelschulen“ anbieten, gestiegen. Auch die Einrichtung des Lehrstuhls für Mittelschulpädagogik an der Universität Erlangen-Nürnberg trägt zur weiteren Profilierung der schulartspezifischen Lehramtsausbildung bei. Darüber hinaus können Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen bedarfsbezogen auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie im studierten Unterrichtsfach bis Jahrgangsstufe 9 an Mittelschulen eingesetzt werden. Damit kann insbesondere an ehemaligen Volksschulen, die nun als formal getrennte Grund- und Mittelschulen weiterhin in einem Schulhaus untergebracht sind, ein interner personeller Ausgleich erfolgen. Die Lehrkräfte müssen dann bei Lehrerstundenüberhängen nicht an Nachbarschulen abgeordnet oder ggf. sogar versetzt werden. Zudem befinden sich Lehrkräfte im System, die im Rahmen der „alten Lehrerbildung“ (an der Pädagogischen Hochschule ) das damals noch nicht nach den beiden Schularten Grund- und Mittelschule getrennte Lehramt an Volksschulen erworben haben. Diese Gruppe ist an beiden Schularten einsetzbar. Daher besteht seit einigen Jahren bei der Einstellung keine Mangelsituation an Bewerbern mehr. Die Einstellungsangebote können durch die vorhandenen Bewerberzahlen vollständig gedeckt werden. Damit können auch die im Jahre 2006 initiierten Nachqualifikationen von beamteten Grundschullehrkräften für die Mittelschulen sowie der sogenannte Quereinstieg für andere Lehrämter oder diplomierte Fachvertreter seit dem Jahre 2011 nicht mehr angeboten werden. Beide Maßnahmen können nach Artikel 22 Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) nur dann angeboten werden, wenn eine tatsächliche Mangelsituation in einem Lehramt besteht. Es besteht auch für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grundschulen, Realschulen und Gymnasien die Möglichkeit , im Bereich der Mittelschulen dauerhaft eingestellt zu werden. Für eine dauerhafte Beschäftigung im Staatsdienst (Einstellung auf Planstelle im Bereich der Mittelschule ) muss zunächst die Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen erworben werden. Drucksache 17/3284 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen ist für Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien, Realschulen und Grundschulen derzeit folgendes Verfahren möglich: Das Staatsministerium kann gemäß Art. 22 Abs. 1 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen feststellen unter Einbeziehung des bereits im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs erfolgreich studierten Fachs Erziehungswissenschaften sowie eines Unterrichtsfaches gemäß § 37 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und unter der Maßgabe, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Mittelschulen nach § 38 LPO I noch erbracht werden. Dieses Studium ist mit der Teilprüfung der Ersten Lehr- amtsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen im Fach Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach § 38 Abs. 3 LPO I abzuschließen. Im Anschluss an die Erste Lehramtsprüfung ist der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen abzuleisten und mit der Zweiten Staatsprüfung erfolgreich abzuschließen . Nach § 27 ZALGM besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Ausbildungszeiten des bereits absolvierten Vorbereitungsdienstes . Danach ist eine Bewerbung um Einstellung in den staatlichen Mittelschuldienst in Bayern möglich. Damit wird insbesondere Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für Realschulen und Gymnasien aufgrund der aktuellen Einstellungssituation an diesen Schularten die Möglichkeit eröffnet, sich auch im Bereich der Mittelschule um eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst zu bewerben. Anlage 1 Übersichten über die frei werdenden Stellen (jeweils nach jetzigem Stand und aufgegliedert nach Regierungsbezirken) ● durch Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand: absolut prozentual Oberbayern 98,19* 26,8 % Niederbayern 47,38* 12,9 % Oberpfalz 43,55 11,9 % Oberfranken 42,17 11,5 % Mittelfranken 39,76* 10,9 % Unterfranken 46,92 12,8 % Schwaben 48,01 13,1 % Summe 365,98 100,0 % *darunter 1,0 Stellen an privaten Mittelschulen • durch Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell: absolut prozentual Oberbayern 29,29 22,6 % Niederbayern 9,23 7,1 % Oberpfalz 4,48 3,5 % Oberfranken 10,86 8,4 % Mittelfranken 17,45 13,5 % Unterfranken 27,75 21,4 % Schwaben 30,49 23,5 % Summe 129,55 100,0 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3284 Anlage 2 Tabelle 1 zu Frage 3. Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an staatlichen Mittelschulen im Schuljahr 2013/14 mit einem Lehramt an Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen oder für Sonderpädagogik nach Regierungsbezirk – Absolute Verteilung Region Voll- und teilzeitbeschäftigte1 Lehrkräfte an staatlichen Mittelschulen im Schuljahr 2013/14 mit einem Lehramt an Grund- schulen für Sonder- pädagogik3 an Real- schulen2 an Gymnasien3 an beruflichen Schulen3 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 84 55 21 38 23 36 134 X X X X 3 X X 8 4 19 11 31 22 19 4 X X X 16 11 8 X X X X X X X Bayern insgesamt 391 5 114 41 1 1 Zu den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften zählen alle Lehrkräfte, die mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind. 2 Einschließlich einiger weniger Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen und Fachoberschulen (Kombination Lehramt). 3 Erläuterung des Zeichens „X“ siehe Text, Antwort zu Frage 3. Tabelle 2 zu Frage 3. Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an staatlichen Mittelschulen im Schuljahr 2013/14 mit einem Lehramt an Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen oder für Sonderpädagogik nach Regierungsbezirk – Relative Verteilung Region Voll- und teilzeitbeschäftigte1 Lehrkräfte an staatlichen Mittelschulen im Schuljahr 2013/14 mit einem Lehramt Relative Verteilung nach den aufgeführten Lehrämtern an Grund- schulen für Sonder- pädagogik3 an Real- schulen2 an Gymnasien3 an beruflichen Schulen3 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 86,6 % 93,2 % 52,5 % 74,5 % 31,1 % 52,2 % 82,7 % X X X X 4,1 % X X 8,2 % 6,8 % 47,5 % 21,6 % 41,9 % 31,9 % 11,7 % 4,1 % X X X 21,6 % 15,9 % 4,9 % X X X X X X X Bayern insgesamt 70,8 % 0,9 % 20,7 % 7,4 % 0,2 % 1 Zu den teilzeitbeschäftigten Lehrkräften zählen alle Lehrkräfte, die mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind. 2 Einschließlich einiger weniger Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen und Fachoberschulen (Kombination Lehramt). 3 Erläuterung des Zeichens „X“ siehe Text, Antwort zu Frage 3.