Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 18.06.2014 Personalausstattung im Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben der staatlichen Finanzverwaltung. Insbesondere ist es für die Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, einschließlich Kindergeld (Familienkasse), die Beihilfe und die zentrale Abrechnung von Reisekosten zuständig. Aber obwohl die Zuständigkeiten und auch die Fallzahlen immer weiter ansteigen, müssen immer noch 200 Stellen bis zum Jahr 2019 aufgrund der Abbauverpflichtung des Art.6 b Haushaltsgesetz (HG) abgebaut werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind derzeit im Lan- desamt für Finanzen beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen wie z. B. Arbeitnehmerbezüge , Beihilfe, Dienstbezüge, Dienstunfall/ Sachschaden, Kindergeld, Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten, Versorgungsbezüge, Wohnungsfürsorge …)? 2. Für welche Anzahl von Beamtinnen und Beamten ist nach derzeitigem Personalstand eine Beamtin/ein Beamter des Landesamtes für Finanzen durchschnittlich zuständig (bitte aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen )? 3. Wie viele Mitarbeiter werden in den nächsten zehn Jahren wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden und wie gedenkt die Staatsregierung diese Beamten zu ersetzen? 4. Nach welchem Schlüssel wird der Personalbedarf des Landesamtes für Finanzen berechnet? a) Wie werden die sich mehrenden Zuständigkeiten und die steigenden Fallzahlen im Stellenschlüssel berücksichtigt ? b) Werden Stellenmehrungen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die zwangsläufig eine Erhöhung der Fallzahlen im Landesamt für Finanzen zur Folge haben, in den Stellenschlüssel des Landesamtes für Finanzen eingerechnet? 5. Nach welchem Schlüssel wurde die Abbauverpflich- tung nach Art. 6 b HG von ursprünglich 350 Stellen berechnet? a) Findet hier in regelmäßigen Abständen eine Evaluation statt, ob die Abbauverpflichtung gemessen an den Zuständigkeiten überhaupt noch durchführbar ist? b) Sieht die Staatsregierung eine Möglichkeit, die Frist für den Stellenabbau über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern ? 6. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter im Verhältnis zu den Fallzahlen seit der Gründung vor knapp 9 Jahren entwickelt? Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrags auf Beihilfe? 7. Wie stellt sich die Stellensituation im Landesamt für Finanzen verglichen mit der Stellensituation im Landesamt für Steuern dar? 8. Wie ist im Landesamt für Finanzen die prozentuale Verteilung der Haushaltsstellen innerhalb der einzelnen Qualifikationsebenen (bzw. der früheren Laufbahngruppen ) im Vergleich zur Steuerverwaltung? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.10.2014 Vorbemerkung: Das Landesamt für Finanzen (LfF) wurde vor 9 Jahren gegründet und ging aus den früheren 6 Bezirksfinanzdirektionen in Ansbach, Augsburg, Landshut, München, Regensburg und Würzburg hervor. Es besteht aus 7 Dienststellen in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Regensburg und Würzburg und zusätzlichen 4 Bearbeitungsstellen in Ingolstadt, Passau, Straubing und Weiden sowie einer Zentralabteilung in Würzburg. Der Freistaat Bayern hat die Arbeitsbedingungen seiner Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren stark verbessert . Es wurden u. a. die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden gesenkt, die Bezüge deutlich erhöht (2013 +2,65 %, 2014 +2,95 %) und zahlreiche Stellenhebungen wegen des Neuen Dienstrechts (rd. 7.200 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten im Doppelhaushalt 2013/2014, insgesamt fast 34.400 seit 2009) vorgenommen. Von diesen Maßnahmen haben alle Beamtinnen und Beamten profitiert. Beim LfF konnten seit dem Jahr 2011 708 Beamtinnen und Beamte – mehr als jede und jeder Dritte – befördert werden. Im kommenden Doppelhaushalt 2015/2016 sind für das LfF 19 neue Stellen und rd. 49 Hebungen wegen des Neuen Dienstrechts (Gesamthaushalt: rd. 4.700 Hebungen) vorgesehen . 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind derzeit im Landesamt für Finanzen beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen wie Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3285 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3285 z. B. Arbeitnehmerbezüge, Beihilfe, Dienstbezüge, Dienstunfall/Sachschaden, Kindergeld, Reisekosten , Trennungsgeld und Umzugskosten, Versorgungsbezüge , Wohnungsfürsorge, …)? Beim LfF waren im Juli 2014 407 Beamtinnen und Beamte im Bereich Beihilfe, 322 im Bereich Arbeitnehmervergütung, 185 im Bereich Besoldung, 179 im Bereich Trennungsgeld-, Reisekosten- und Umzugskostenabrechnung, 158 im Bereich Versorgung, 44 im Bereich Abteilungsleitung/allgemeine Geschäftsaufgaben, 32 im Bereich Dienstunfall und 30 im Bereich Kindergeldabrechnung beschäftigt. Außerhalb der Bezügeabrechnung waren 254 Beamtinnen und Beamte im Bereich Dienststellenleitung/Geschäftsstellen, 229 im Bereich Technik, 119 im Bereich Fiskalat, 114 im Bereich Staatsoberkasse Bayern, 82 im Bereich Leitstelle, 62 im Bereich Zentralabteilung, 21 im Bereich Wohnungsfürsorge und 19 im Bereich Staatsschuldenverwaltung/Landesentschädigungsamt beschäftigt. 2. Für welche Anzahl von Beamtinnen und Beamten ist nach derzeitigem Personalstand eine Beamtin/ ein Beamter des Landesamtes für Finanzen durchschnittlich zuständig (bitte aufgeschlüsselt nach den Zuständigkeitsbereichen)? Der Freistaat Bayern beschäftigt derzeit 125.820 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer1 und 226.543 Beamtinnen und Beamte (Stand 2014). Es gibt 126.089 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Stand 2013). Demnach ist eine Bezügesachbearbeiterin oder ein Bezügesachbearbeiter rechnerisch im Durchschnitt2 im Bereich Beihilfe für 1.044 Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, im Bereich Arbeitnehmervergütung für 585 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Bereich Besoldung für 1.423 Beamtinnen und Beamte, im Bereich Trennungsgeld-, Reisekosten- und Umzugskostenabrechnung für 1.446 Beamtinnen und Beamte und im Bereich Versorgung für 955 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zuständig. Bei dieser pauschalen Betrachtung bleiben wesentliche Aspekte (z. B. geringerer Aufwand für laufende Zahlfälle, Aufgabenspezialisierungen in den Bezügebereichen, fachliche Koordinierung durch die Fachleitstellen) außer Betracht. Sie lässt daher kaum Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsbelastung einer Beamtin oder eines Beamten im Bezügebereich des LfF zu. Deshalb berechnet das LfF seinen Personalbedarf nicht nach der Zahl der zu betreuenden Personen, sondern anhand genauerer Kennzahlen (z. B. im Bereich Beihilfe nach der Zahl der Bescheide in den letzten 12 Monaten oder im Bereich Versorgung nach der Zahl der Versorgungsfestsetzungen in den letzten 12 Monaten). 3. Wie viele Mitarbeiter werden in den nächsten zehn Jahren wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden und wie gedenkt die Staatsregierung diese Beamten zu ersetzen? Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten, die wegen Erreichens der Alters- 1 Zusätzlich rechnet das LfF 34.538 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Klinika ab. 2 Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger geteilt durch die AK-Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten grenze aus dem Arbeitsleben ausscheiden, steigt von 9 im Jahr 2014 auf 114 im Jahr 20243 (insgesamt 788). Freie und besetzbare Beamtenstellen werden in der Regel durch die Ausbildung und Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern nachbesetzt, freie und besetzbare Arbeitnehmerstellen durch die Einstellung von Arbeitskräften auf dem freien Arbeitsmarkt. 4. Nach welchem Schlüssel wird der Personalbedarf des Landesamtes für Finanzen berechnet? Der Personalbedarf hängt von der Quantität der Aufgaben und der Qualität ihrer Erledigung ab. Er wird beim LfF in der Regel nach Messzahlen berechnet. a) Wie werden die sich mehrenden Zuständigkeiten und die steigenden Fallzahlen im Stellenschlüssel berücksichtigt? b) Werden Stellenmehrungen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die zwangsläufig eine Erhöhung der Fallzahlen im Landesamt für Finanzen zur Folge haben, in den Stellenschlüssel des Landesamtes für Finanzen eingerechnet? Das LfF hat in den letzten Jahren keine neuen Aufgaben übernommen. Steigende Fallzahlen (z. B. durch eine steigende Teilzeitquote) werden grundsätzlich nicht im Stellenschlüssel berücksichtigt. Stattdessen wird die Arbeitseffizienz des LfF weiter erhöht. Beispiele für solche Maßnahmen sind die kontinuierliche Optimierung der eingesetzten EDVSysteme , die Konzentration der Kindergeldabrechnung an der Dienststelle Bayreuth (zentrale Landesfamilienkasse) oder die Einführung der papierlosen Sachbearbeitung in der Beihilfe. Auch werden Maßnahmen zur Reduzierung des Aufwands für den Verwaltungsvollzug geprüft. 5. Nach welchem Schlüssel wurde die Abbauverpflichtung nach Art. 6 b HG von ursprünglich 350 Stellen berechnet? Gemäß Art. 6 b HG 2013/2014 sind in den Jahren 2005 bis 2019 insgesamt 9.000 frei werdende Stellen für Beamte, Richter und Arbeitnehmer zu sperren. Dazu muss auch das LfF einen Anteil leisten. Im Jahr 2001 wurde für die 6 früheren Bezirksfinanzdirektionen aufgrund eines Organisationskonzepts und der Kassenreform ein Abbau von 361 Stellen festgelegt. Später kamen weitere Abbauverpflichtungen aufgrund anderer Maßnahmen (u. a. Verwaltungsreform 21, Konzentration der Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenabrechnung ) hinzu. Das Ziel aller Maßnahmen ist eine Erhöhung der Arbeitseffizienz und in der Folge eine Senkung des Personalbedarfs . a) Findet hier in regelmäßigen Abständen eine Evaluation statt, ob die Abbauverpflichtung gemessen an den Zuständigkeiten überhaupt noch durchführbar ist? Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des Stellenabbaus werden regelmäßig überprüft. Insbesondere wird fortlaufend untersucht, wie das LfF seine Aufgaben trotz des Stellenabbaus weiter erfüllen kann. Hierbei geht es um organisatorische und technische Verbesserungen zur Steige- 3 jährliche Zahl: 2014: 9, 2015: 37, 2016: 39, 2017: 39, 2018: 43, 2019: 62, 2020: 87, 2021: 110, 2022: 111, 2023: 137, 2014: 114. Drucksache 17/3285 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rung der Arbeitseffizienz. Der Stellenabbau insgesamt und die Abbauverpflichtung des LfF stehen jedoch nicht infrage. b) Sieht die Staatsregierung eine Möglichkeit, die Frist für den Stellenabbau über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern? Die Bayerische Staatsregierung hat mit Beschluss vom 18./19.07.2014 bekräftigt, dass an der gesetzlichen Abbauverpflichtung des Art. 6 b HG und damit auch an der Frist für den Stellenabbau bis 2019 festgehalten wird. 6. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter im Verhältnis zu den Fallzahlen seit der Gründung vor knapp 9 Jahren entwickelt? Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrags auf Beihilfe? Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen4. Das ist u. a. auf eine erhöhte Teilzeitquote zurückzuführen. Im gleichen Zeitraum (Stellenpläne 1999 bis 2013) wurden insgesamt rd. 371 Stellen beim LfF (wegen des Organisationskonzepts für die Bezirksfinanzdirektionen, der Kassenreform und der Konzentration der Trennungsgeld-, Reisekosten - und Umzugskostenabrechnung beim LfF) abgebaut. Die sich daraus ergebene Zunahme der Arbeitsbelastung konnte großteils durch organisatorische und vor allem technische Verbesserungen aufgefangen werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Beihilfe betrug im Jahr 2013 14,4 Kalendertage. 7. Wie stellt sich die Stellensituation im Landesamt für Finanzen verglichen mit der Stellensituation im Landesamt für Steuern dar? Am LfF gibt es einen einheitlichen Stellenplan, der für die Zentralabteilung und die Dienststellen gilt (Kapitel 06 15). In 4 Zwischen 2000 und 2014: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer +28.579, Beamtinnen und Beamte +12.965, Versorgungsempfänger innen und Versorgungsempfänger +38.089. der Steuerverwaltung gibt es unterschiedliche Stellenpläne für das LfSt (Kapitel 06 04) und die Finanzämter (Kapitel 06 05). Diese Stellenpläne wurden für die Beantwortung der Frage zusammengefasst. Im Haushaltsplan für das Jahr 2014 waren für das LfF insgesamt 2.188,37 Stellen für Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 92 Stellen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgebracht. Für die Steuerverwaltung waren 17.934,26 Stellen für Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 1.304 Stellen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausgebracht. 8. Wie ist im Landesamt für Finanzen die prozentuale Verteilung der Haushaltsstellen innerhalb der einzelnen Qualifikationsebenen (bzw. der früheren Laufbahngruppen) im Vergleich zur Steuerverwaltung ? Siehe Vorbemerkung zu Frage 7. Die Stellenpläne für das LfSt und die Finanzämter wurden für die Beantwortung der Frage zusammengefasst. Anteil der einzelnen Planstellen an der Gesamtstellenzahl A13 bis A16+AZ: BesGr A13 A14 A15 A16 A16+AZ LfF in % 47 22 22 9 0 Steuerverwaltung in % 66 20 10 4 1 Anteil der einzelnen Planstellen an der Gesamtstellenzahl A9 bis A12: BesGr A9 A9+AZ A10 A11 A12 LfF in % 30 13 18 27 12 Steuerverwaltung in % 35 11 10 26 18 Anteil der einzelnen Planstellen an der Gesamtstellenzahl A6 bis A8: BesGr A6 A7 A8 LfF in % 11 38 51 Steuerverwaltung in % 15 30 55