Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.08.2014 Situation der Jugendpsychiatrie in Bayern Ich frage die Staatsregierung: Wie viele geschlossene Heimplätze gibt es für Menschen mit seelischer Behinderung/psychischer Erkrankung einerseits , und wie viele offen- und geschlossen stationäre Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt es in Bayern andererseits (bitte aufschlüsseln nach absoluter und prozentualer Zahl, nach Regierungsbezirken und für den Zeitraum der letzten 5 Jahre)? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Für die Teilfrage nach Heimplätzen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung/psychischer Erkrankung wird auf das Kapitel 9 der Interpellation „Entwicklung der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung psychisch erkrankter, seelisch behinderter und suchtkranker Menschen in Bayern“ (LT-Drs. 17/482) verwiesen. In den folgenden Ausführungen wird ausschließlich auf die Frage nach Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII Bezug genommen. Im Einzelfall können Kinder und Jugendliche, die neben dem erzieherischen Bedarf eine psychiatrische Diagnose aufweisen, in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, wenn flankierend eine enge Kooperation mit erfahrenen Fachkräften der Kinder- und Jugendpsychiatrie organisiert werden kann. Ist eine stationäre Unterbringung angezeigt, so erfolgt diese ausschließlich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und nicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Eine enge Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie ist für die Sicherstellung aufeinander abgestimmter Maßnahmen äußerst wichtig und wird seitens des Staatministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) für die Praxis dringend empfohlen (Empfehlungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit siehe auch Leitfaden des StMAS „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln , Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte“ insbesondere Kapitel 2). In welchem Umfang Kooperationsbeziehungen zwischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestehen, ist nicht bekannt. Alle freiheitsentziehenden Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern werden von Einrichtungen in privater Trägerschaft durchgeführt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Minderjährige (Kinder und Jugendliche). Ein hoher Prozentsatz (keine Einzelauswertungen verfügbar) der in diesen Maßnahmen betreuten Kinder und Jugendlichen zählt zum Personenkreis gemäß § 35 a SGB VIII und ist somit von seelischer Behinderung betroffen bzw. ist von einer solchen bedroht. Die Platzzahlen dieser Betreuungsform blieben in den letzten Jahren konstant – mit einer leichten Tendenz zur Erweiterung . Für insgesamt 125 Plätze in Bayern ergibt sich folgende prozentuale Verteilung über die sieben Regierungen: (siehe folgende Tabelle) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII: Regierung Platzzahl prozentualer Anteil Oberbayern 49 Plätze 39,2 % Niederbayern 16 Plätze 12,8 % Oberpfalz 7 Plätze 5,6 % Oberfranken 24 Plätze 19,2 % Mittelfranken 19 Plätze 15,2 % Unterfranken 10 Plätze 8,0 % Schwaben 0 Plätze 0,0 % Gesamt 125 Plätze 100 % In der Kinder- und Jugendpsychiatrie stehen derzeit in Bayern insgesamt 618 vollstationäre Betten und 442 tagesklinische Plätze zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zur Verfügung (Stand: 01.08.2014). Weitere 102 Betten und 69 Plätze sind als bedarfsgerecht anerkannt , aber noch nicht in Betrieb, darunter eine vollstationäre Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 24 Betten am Standort Weiden, zusätzliche 13 Betten am Bezirkskrankenhaus Ansbach sowie 8 Betten am Bezirkskrankenhaus Landshut. In der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie werden von einigen Einrichtungen auch Kapazitäten zur geschlossenen Behandlung vorgehalten. Krankenhausplanerisch werden diese Kapazitäten jedoch nicht erfasst. Die Krankenhausplanung erfolgt als Rahmenplanung und beschränkt sich auf die Festlegung von Standort, Fachrichtungen , Gesamtkapazitäten und Versorgungsstufe. Die einzelnen Subspezialitäten innerhalb von Fachrichtungen werden nicht gesondert beplant. Die Ausgestaltung der einzelnen Therapiebereiche liegt in der Verantwortung der Träger der Einrichtungen. Allerdings stand die Notwendigkeit geschlossener Behandlungsangebote bei den Erweiterungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Kapazitäten in den letzten Jahren stärker im Vordergrund und wurde insbesondere bei Erweiterungen am Bezirkskrankenhaus Bayreuth (Juni 2013), am Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3294 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3294 Bezirkskrankenhaus Ansbach (Mai 2014) und an der Intensiveinheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Würzburg (Mai 2014) sowie bei der Errichtung einer vollstationären Einheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anbindung an das Klinikum Weiden (2014) berücksichtigt. Aufgliederung der Kapazitäten nach Regierungsbezirken: Fachrichtung KJP 2014 Betten Plätze Gesamt Oberbayern 230 111 341 Niederbayern 46 47 93 Oberpfalz 28 50 78 Oberfranken 28 44 72 Mittelfranken 115 74 189 Unterfranken 88 46 134 Schwaben 83 70 153 Bayern 618 442 1.060 Aufgliederung der Kapazitäten nach Regierungsbezirken, letzte 5 Jahre: Fachrichtung KJP zugelassene Plätze (teilstationär) zugelassene Betten (vollstationär) 2013 2012 2011 2010 2009 2013 2012 2011 2010 2009 Oberbayern 111 111 111 111 101 230 205 205 205 181 Niederbayern 47 41 41 26 26 46* 46* 46* 46* 36 Oberpfalz 50 38 38 38 38 28 28 28 28 28 Oberfranken 44 44 32 32 32 28 28 28 28 28 Mittelfranken 74 71 63 59 55 115 111 96 91 81 Unterfranken 46 46 43 43 43 86 86 58 58 58 Schwaben 70 70 70 70 70 83 83 83 83 83 Bayern 442 421 398 379 365 616 587 544 539 495 * einschließlich bis zu 10 Betten zur suchtmedizinischen Behandlung Minderjähriger am Bezirksklinikum Mainkofen, entfällt mit Inbetriebnahme der hierfür vorgesehenen Kapazitäten am Bezirkskrankenhaus Landshut.