Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 12.08.2014 Mietzahlungen für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Mietzahlungen für die Unterbringung von Asylbewerbern aktuell in Unterfranken (bitte aufgliedern nach allen Gemeinschaftsunterkünften in Unterfranken sowie nach Quadratmeterpreis und Kaltmiete)? 2. Gibt es auch Mietpreisobergrenzen oder wird nur nach Bedarf (unabhängig vom Preis) angemietet? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einschaltung der Regierung von Unterfranken wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aus der nachfolgenden Tabelle sind die jährlichen Mietzahlungen für die Unterbringung von Asylbewerbern in Unterfranken , aufgegliedert nach Gemeinschaftsunterkünften, ersichtlich. Eine Ausnahme stellt die Gemeinschaftsunterkunft Aub dar, bei der es sich um ein staatseigenes Anwesen handelt, weshalb hier kein Mietzins anfällt. Des Weiteren sind vereinzelte Gemeinschaftsunterkünfte gemeinsam aufgeführt, deren Kosten aus verschiedenen Gründen (z. B. gemeinsame Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft und Übergangswohnheim) nicht separat ausgewiesen werden können. Stadt/Landkreis Jährliche Mietkosten Kapazität Aschaffenburg 272.156,76 350 Rhön-Grabfeld 25.141,08 68 Haßberge 34.241,43 48 Bad Kissingen 74.676,20 109 Schweinfurt 66.383,48 65 Schweinfurt 101.027,40 54 Würzburg 266.166,00 458 Würzburg 0,00 84 Main-Spessart 74.035,20 61 Bad Kissingen 90.000,00 78 Kitzingen 63.297,36 47 Kitzingen 76.377,60 77 Schweinfurt 37.140,00 49 Schweinfurt 54.015,00 50 Miltenberg 36.129,36 31 Haßberge 41.828,76 102 Zu 2.: Die Regierung von Unterfranken ist grundsätzlich bestrebt, bei der Anmietung von Objekten den ortsüblichen Mietwert für Wohnraum nicht zu überschreiten. Dies ist dennoch nicht immer möglich, da die Mieträume bei einer Gemeinschaftsunterkunft einer wesentlich höheren Abnutzung unterliegen als bei einer gewöhnlichen Nutzung, was üblicherweise durch einen etwas erhöhten Mietzins abgegolten wird, der unter Umständen über dem ortsüblichen Mietwert liegen kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3299 Bayerischer Landtag