Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.11.2013 Entschärfungsstelle der StEG in Fort Hartmann und Schwabstadl In der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage Drs. Nr. 16/16887 werden unter der Antwort auf Frage 4 „Gibt es in Bayern E-Stellen, bei denen eine Sanierung oder ein Teil der Sanierung nicht geplant ist, wenn ja, warum nicht?“ die Entschärfungsstellen Fort Hartmann und Schwabstadl mit einem voraussichtlich ausgeräumten Altlastverdacht geführt. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Warum ist der Altlastenverdacht an beiden Stellen nur vor- aussichtlich ausgeräumt? 2. Warum ist das Gebiet Schwabstadl nicht im Altlastenkatas- ter zu finden? 3. Wie ist der genaue Verfahrensablauf des Monitorings des Gebietes Schwabstadl, welche Ergebnisse liegen bereits vor und wann ist mit einem endgültigen Ergebnis des Monitorings zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.12.2013 Zu 1.: Fort Hartmann: Bei der am 18.10.2012 durchgeführten orientierenden Untersuchung konnten in allen untersuchten Wasserproben keine sprengstofftypischen Verbindungen festgestellt werden. Dessen ungeachtet wird entsprechend der „Arbeitshilfe zur Untersuchung von Sprengplätzen“ eine mehrmalige Grundwasseruntersuchung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten durchgeführt, die das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt demnächst beauftragen wird. Schwabstadl: Nach der historischen Recherche und der orientierenden Untersuchung waren nach den Bewertungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Gesundheitsamtes Landsberg a. Lech keine weiteren Maßnahmen bei Beibehaltung der geringsensiblen Nutzungsart angezeigt. Durch den aktuellen Nutzungsanspruch als PV-Anlage mit Gebäuderückbau sind jedoch Maßnahmen zum Grundwassermonitoring sowie zu Beweissicherungsuntersuchungen des Bodens veranlasst. Die Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen . Nach Vorlage der Ergebnisse erfolgt eine altlastenfachtechnische Neubewertung der Gesamtsituation. Zu 2.: Die Verdachtsstandorte „Fort Hartmann“ und „Schwabstadl“ sind im behördeninternen bayerischen Altlastenkataster erfasst. In der Öffentlichkeitskomponente des Katasters erscheinen die Standorte jedoch nicht, da es sich um Verdachtsstandorte handelt und nur gesicherte Daten für die Veröffentlichung gemäß BayUIG zugelassen sind. Zu 3.: Auf dem 114 ha großen Gelände mit seiner mehr als hundertjährigen Nutzungshistorie wurde ein dichtes Grundwassermessnetz angelegt. Zwischen 1997 und 2000 sowie im Rahmen der orientierenden Untersuchung 2003 wurden umfangreiche Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis wurden keine Schadstoffbelastungen nachgewiesen , die weitere Maßnahmen erforderlich machten. Das erneute Grundwassermonitoring, das im Mai 2013 begann, hat nur indirekt mit der Rüstungsthematik zu tun. Hier sollen die Auswirkungen der Gebäuderückbauarbeiten und des zur Geländemodellierung eingesetzten Gebäudeabbruchmaterials auf das Grundwasser beobachtet werden. Das Monitoring ist bis mindestens Ende 2014 vorgesehen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2014 17/330