Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 29.07.2014 Maßnahmen im Bereich des Flauchers in München FFH-Gebiet Oberes Isartal Das Gebiet am Flaucher in München soll umgestaltet werde . Hierbei sollen laut Zeitungsbericht Auslichtungen vorgenommen werden, die Gehölze bis 2,50 Meter betreffen, um den Spaziergängern einen besseren Blick auf die Isar zu ermöglichen. Der betroffenene Bereich liegt größtenteils im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiete) „Oberes Isartal “. Durch FFH-Gebiete soll die biologische Vielfalt bewahrt werden. Allgemein gilt für diese Gebiete das Verschlechterungsverbot nach § 33 Abs 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Welche Maßnahmen sind im Allgemeinen vorgesehen ? b) Welche konkreten Maßnahmen sind auf der Flaucherhalbinsel vorgesehen (im Detail)? c) Wie beurteilt die Untere Naturschutzbehörde diese Maßnahmen? 2. a) Wann genau wurden die letzten ökologischen Bestandsaufnahmen von Flora und Fauna (bitte einzeln aufführen), inklusive Biotopkartierungen, im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München durchgeführt? b) Wann wurde die letzte ökologische Bestandsaufnahme bzw. Biotopkartierungen im Bereich des Flauchers (Flaucherhalbinsel, Kiesbänke am Flauchersteg und Isarufer zwischen Brüdermühlbrücke bis Thalkirchner Brücke auf beiden Isarseiten) durchgeführt (bitte einzeln aufführen)? c) Wann sind die nächsten ökologischen Bestandsaufnahmen bzw. Biotopkartierungen in dem unter 2 b genannten Bereich geplant? 3. a) Welches Ergebnis hatten die unter 2 genannten Bestandsaufnahmen bzw. Biotopkartierungen (bitte einzeln aufführen)? b) Welche Schlußfolgerungen aus der Perspektive von Natur- und Artenschutz bzw. Naturschutzrecht sind daraus zu ziehen? c) In welchem Stadium der Erstellung befindet sich der FFH-Managementplan für das genannte Gebiet? 4. a) Wurde bzw. wird für die o. g. Parkpflege-Maßnahmen auf der Flaucherhalbinsel eine Verträglichkeitsabschätzung durchgeführt (wenn nein, warum nicht)? b) Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt? c) Zu welchen konkreten Ergebnissen führte die Verträg- lichkeitsabschätzung bezüglich der jeweiligen einzelnen Maßnahmen? 5. a) Ist (voraussichtlich) eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, wann wird das Ergebnis vorliegen? 6. a) In welchem Umfang werden bzw. wurden welche anerkannten Naturschutzverbände mit einbezogen? b) Warum wird den anerkannten Naturschutzverbänden das neu erstellte bzw. in der Erstellung befindliche Parkpflegewerk für den Flaucher nicht zur Begutachtung ausgehändigt? c) Ist das unter 5 b genannte Vorgehen der Landeshauptstadt München mit den Beteiligungs- und Informationsrechten der anerkannten Naturschutzverbände vereinbar (auch vor dem Hintergrund FFH-Schutzgebiet)? 7. a) Welcher Zeitplan liegt den Maßnahmen zugrunde? b) Sind hierbei auch sogenannte geringfügige Eingriffe während der Vogelbrutzeit angedacht? 8. a) Bei welchen Arten im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München hat sich in den letzten 10 Jahren der Erhaltungszustand verschlechtert ? b) Geht die Staatsregierung Stand heute angesichts der zunehmenden Freizeitnutzung im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (u. a. Grillen, Mountainbiking auf den sog. Isartrails) von einem Verstoß gegen das FFH-Verschlechterungsverbot aus? c) Was hat die Landeshauptstadt München seit der Ausweisung des FFH-Schutzgebiets konkret unternommen (bitte aufgeführt nach einzelnen Maßnahmen und Jahren), um einer Verschlechterung des ökologischen Erhaltungszustands entgegenzuwirken bzw. den ökologischen Erhaltungszustand der zu schützenden Arten zu verbessern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3302 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3302 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Landeshauptstadt München wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Maßnahmen sind im Allgemeinen vorgesehen ? Die für das FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ vorgesehenen Maßnahmen werden im FFH-Managementplan formuliert. Dieser wird für das genannte FFH-Gebiet im Moment erstellt . Die notwendigen örtlichen Maßnahmen leiten sich aus den gebietsspezifisch konkretisierten Erhaltungszielen ab und sollen gewährleisten, dass die maßgeblichen Schutzgüter (Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach Anhang II der FFH-RL) in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben oder in einen solchen gebracht werden. Das Parkpflegewerk beabsichtigt Maßnahmen, die auf die Erhaltung und Verbesserung des historischen Gartendenkmals unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen , stadtökologischen und erholungsbezogenen Flächen und Funktionen zielen. b) Welche konkreten Maßnahmen sind auf der Flaucherhalbinsel (im Detail) vorgesehen? Eine „Umgestaltung“ der Flaucherhalbinsel ist nicht vorgesehen . Da es sich bei den Flaucheranlagen um ein historisches Gartendenkmal im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes handelt, lässt das Baureferat der Landeshauptstadt München gegenwärtig ein Parkpflegewerk erstellen. Dieses soll die bestehenden Qualitäten der Anlagen unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen , naturschutzfachlichen und stadtökologischen Belange erfassen und für die Zukunft sichern helfen. Das Parkpflegewerk liegt mittlerweile im Entwurf vor und befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. c) Wie beurteilt die Untere Naturschutzbehörde diese Maßnahmen? Das Parkpflegewerk Flaucheranlagen stellt zunächst eine planerische Absichtserklärung dar. Nach Auffassung der unteren Naturschutzbehörde ist dieses Parkpflegewerk mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des FFH-Gebietes verträglich. Das fragliche Gebiet ist auch Landschaftsschutzgebiet. Die Empfehlungen des Parkpflegewerks sind grundsätzlich mit den Zielen des Landschaftsschutzes vereinbar. 2. a) Wann genau wurden die letzten ökologischen Bestandsaufnahmen von Flora und Fauna (bitte einzeln aufführen), inklusive Biotopkartierungen, im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München durchgeführt? Die erste Biotopkartierung des Bayerischen Landesamts für Umwelt im Stadtgebiet von München fand 1981–1983 statt. Sie wurde 1998/1999 aktualisiert. Eine Kartierung der FFHLebensraumtypen fand ab 2007 im Rahmen der Erstellung des Managementplanentwurfs für das FFH-Gebiet Oberes Isartal statt. Im Bereich der Flaucherhalbinsel wurden die Kartierungen für die Erstellung des Managementplanentwurfes 2013 abgeschlossen. Die letzten Aktualisierungen der Biotopkartierung stammen aus dem Jahr 2008. Funde von naturschutzfachlich bedeutenden Tier- und Pflanzenarten werden laufend in die Datenbestände der Artenschutzkartierung Bayern des Bayerischen Landesamts für Umwelt eingepflegt und aktualisiert. b) Wann wurde die letzte ökologische Bestandsaufnahme bzw. Biotopkartierung im Bereich des Flauchers (Flaucherhalbinsel, Kiesbänke am Flauchersteg und Isarufer zwischen Brudermühlbrücke bis Thalkirchner Brücke auf beiden Isarseiten) durchgeführt (bitte einzeln aufführen). Siehe Beantwortung zu Frage 2 a. c) Wann sind die nächsten ökologischen Bestandsaufnahmen bzw. Biotopkartierungen in dem unter 2 b genannten Bereich geplant? Das Baureferat der Landeshauptstadt München wird für den Bereich der Grünanlage eine aktuelle Kartierung schützenswerter Tier- und Pflanzenarten als Grundlage für das weitere Handeln durchführen. 3. a) Welches Ergebnis hatten die unter 2 genannten Bestandsaufnahmen bzw. Biotopkartierungen (bitte einzeln aufführen)? Innerhalb der Grenzen des Entwurfs für das Parkpflegewerk Flaucheranlagen sind alle Flächen mit Ausnahme der Kleingartenanlage, der Baumschul- und Gastronomiefläche als Biotop M-208 kartiert. Als charakterisierende und wertbestimmende Merkmale wurden für dieses Biotop die Erholungsfunktion, die stadtklimatische Funktion und das Vorkommen gefährdeter Arten genannt. In der Artenschutzkartierung sind aktuelle Nachweise des Großen Abendseglers , des Grünspechts, der Gemeinen Strauchschrecke sowie dreier Landschneckenarten verzeichnet. b) Welche Schlussfolgerungen aus der Perspektive von Natur- und Artenschutz bzw. Naturschutzrecht sind daraus zu ziehen? Die Biotopkartierung ist u. a. Grundlage für das Arten- und Biotopschutzprogramm der Landeshauptstadt München aus dem Jahr 2004. Die Ergebnisse der Biotopkartierung und der Artenschutzkartierung fließen darüber hinaus in Planungen der städtischen Ebene ein. Die Artenschutzkartierung gibt auch Auskunft darüber, ob mögliche artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind. Der Entwurf des Parkpflegewerks Flaucheranlagen ist grundsätzlich mit der Erhaltung der genannten wertbestimmenden Merkmale des kartierten Biotops sowie der Erhaltung der in der Artenschutzkartierung erfassten Arten vereinbar . c) In welchem Stadium der Erstellung befindet sich der FFH-Managementplan für das genannte Gebiet ? Der FFH-Managementplan wird aktuell erstellt und soll zeitnah am Runden Tisch vorgestellt werden. 4. a) Wurde bzw. wird für die o. g. Parkpflege-Maßnahmen auf der Flaucherhalbinsel eine Verträglichkeitsabschätzung durchgeführt (wenn nein, warum nicht?) Drucksache 17/3302 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für den Entwurf des Parkpflegewerks Flaucheranlagen wurde eine Verträglichkeitsabschätzung vorgelegt. b) Wenn ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt? Die Verträglichkeitsabschätzung ist am 27.11.2013 bei der unteren Naturschutzbehörde eingegangen. c) Zu welchen konkreten Ergebnissen führte die Verträglichkeitsabschätzung bezüglich der einzelnen Maßnahmen? Die Verträglichkeitsabschätzung ergab, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele beziehungsweise des Schutzzwecks des FFH-Gebietes auszuschließen sind. 5. a) Ist (voraussichtlich) eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig? Nein. b) Wenn nein, warum nicht? Aufgrund des in der Beantwortung zu Frage 4 c aufgeführten Ergebnisses ist nach derzeitigem Stand keine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. c) Wenn ja, wann wird das Ergebnis vorliegen? Siehe Beantwortung zu Frage 5 b. 6. a) In welchem Umfang werden bzw. wurden welche anerkannten Naturschutzverbände mit einbezogen ? Zum vorliegenden Entwurf des Parkpflegewerks Flaucheranlagen hat das Baureferat der Landeshauptstadt München bereits erste Gespräche mit dem BUND Naturschutz Bayern e. V., dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) e. V. und der ornithologischen Gesellschaft Bayern e. V. geführt. Es ist beabsichtigt, die bereits begonnenen Gespräche mit den anerkannten Naturschutzverbänden konstruktiv fortzuführen . Bevor konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, werden diese mit den Verbänden abgestimmt. b) Warum wird den anerkannten Naturschutzverbänden das neu erstellte bzw. in der Erstellung befindliche Parkpflegewerk für den Flaucher nicht zur Begutachtung ausgehändigt? Das Parkpflegewerk liegt derzeit lediglich im Entwurf vor und befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung (insbesondere mit der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde). Die Naturschutzverbände hatten und haben jedoch die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf zu nehmen. c) Ist das unter 5 b genannte Vorgehen der Landeshauptstadt München mit den Beteiligungs- und Informationsrechten der anerkannten Naturschutzverbände vereinbar (auch vor dem Hintergrund FFH-Schutzgebiet)? Ja. 7. a) Welcher Zeitplan liegt den Maßnahmen zugrunde? Es gibt derzeit noch keinen konkreten Zeitplan. b) Sind hierbei auch sogenannte geringfügige Eingriffe während der Vogelbrutzeit angedacht? Nein. 8. a) Bei welchen Arten im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München hat sich in den letzten 10 Jahren der Erhaltungszustand verschlechtert? Für den Bereich des Flauchers bzw. für bestimmte Teilgebiete der Landeshauptstadt München wurden keine eigenen Art-Erhebungen durchgeführt. Der Erhaltungszustand wird für die einzelnen Arten auf der Basis einheitlicher Bewertungskriterien im Rahmen des Managementplans erhoben. Diese wurden gebietsbezogen im Rahmen der Aufnahmen zur laufenden Erstellung des Managementplans erstmalig angewendet. Ein Vergleich mit dem Erhaltungszustand zu früheren Zeitpunkten ist daher nicht möglich. b) Geht die Staatsregierung Stand heute angesichts der zunehmenden Freizeitnutzungen im FFH-Gebiet Oberes Isartal auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (u. a. Grillen, Mountainbiking auf den sog. Isartrails) von einem Verstoß gegen das FFH-Verschlechterungsverbot aus? Das Verschlechterungsverbot ist auf den örtlichen Erhaltungszustand von Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II zu beziehen. Bezogen auf das Gebiet der Landeshauptstadt München liegen keine Nachweise vor, dass es bedingt durch Freizeitaktivitäten zur Verschlechterung von Erhaltungszuständen gekommen wäre. Im Hinblick auf die Gebietsentwicklung werden im FFH-Managementplan jedoch Vorschläge zur Besucherlenkung gemacht. c) Was hat die Landeshauptstadt München seit der Ausweisung des FFH-Schutzgebiets konkret unternommen (bitte aufgeführt nach einzelnen Maßnahmen und Jahren), um einer Verschlechterung des ökologischen Erhaltungszustandes entgegenzuwirken bzw. den ökologischen Erhaltungszustand der zu schützenden Arten zu verbessern? Die Landeshauptstadt München und der Landkreis München führen bis 2016 gemeinsam das vom Bayerischen Naturschutzfonds geförderte BayernNetzNatur-Projekt „NaturErholungIsartal “ im Münchner Süden durch, um Auswirkungen des Erholungsbetriebs auf das Obere Isartal zu vermindern . Dabei werden v. a. die Sportarten Mountainbiking und Trailrunning betrachtet. Die Maßnahmenvorschläge des FFH-Managementplans werden dabei aufgegriffen.