Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.07.2014 Personalaustausch im Schuldienst zwischen Freistaat und Städten Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es in Bayern eine Regelung für einen Personalaustausch im Schuldienst von Lehrerinnen und Lehrern zwischen Freistaat und Städten? a) Wenn ja, welche? b) Wie viele Fälle gab es in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Städten)? c) Wenn nein, warum nicht? 2. Gibt es in Bayern eine Kooperation von Städten und Land, um sich gegenseitig mit Mangelfach-Lehrkräften auszuhelfen? a) Wenn ja, wie viele Fälle gab es in den letzten 10 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.10.2014 Zu 1. a) bis c): Zwischen dem Freistaat Bayern und den Städten gibt es keine Regelung hinsichtlich eines Personalaustausches von Lehrerinnen und Lehrern. Lehrkräfte, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Stadt oder einer anderen Kommune im Freistaat Bayern stehen, können sich im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ um eine Beschäftigung im staatlichen Schul dienst bewerben. Soweit eine entsprechende Freigabeerklärung des kom munalen Dienstherrn bzw. Arbeitgebers vorliegt, wird dabei auch geprüft, ob die Lehrkraft ggf. auch im Wege der Versetzung in den Staatsdienst übernommen werden kann, um statusrechtliche Nachteile für die Lehrkraft zu vermeiden. Umgekehrt haben aber auch staatliche Lehrkräfte die Mög lichkeit, sich bei Kommunen zu bewerben. Für ein reglementiertes Tauschverfahren mit den Städten hat sich bisher keine Notwendigkeit gezeigt. Im Bereich der Grundschulen und Mittelschu len gibt es keine kommunalen Schulen. Umgekehrt wird bei den beruflichen Schulen die Beschulung in den Städten München, Nürnberg , Augsburg, Würzburg und Regensburg bei Berufsschulen , Berufsfachschulen, Fach schulen und Fachakademien fast ausschließlich und bei Wirtschaftsschulen weit überwiegend durch kommunale Schulen abgedeckt. Ein staatliches Angebot besteht hier nicht oder kaum. Lediglich im Bereich der Gymnasien erfolgte in den letzten Jahren in Einzelfällen aufgrund der ortsnahen Zu sammenarbeit mit der Landeshauptstadt München ein Personalaustausch (2009, 2011, 2013 und 2014: jeweils 1 Tausch, 2010: 2 Tausche). Diese geringen Zahlen rechtfertigen jedoch kein institutionalisiertes Tauschverfah ren. Zu 2. und 2. a): Es gibt keine Kooperation mit den Städten, um sich gegenseitig mit Man gelfach-Lehrkräften auszuhelfen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3304 Bayerischer Landtag