Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.09.2014 Strafvollzug in Bayern Im Strafvollzug ist zum einen der Grundsatz zu beachten, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden soll (Art. 5 I BayStVollzG), und zum anderen der Schutz der Allgemeinheit (Art. 4 BayStVollzG). Bei der zwangsweisen gemeinschaftlichen Unterbringung wird das Problem, diese beiden Grundsätze miteinander zu vereinbaren, besonders deutlich, da es ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist, wenn man auch während der Ruhezeiten mit anderen zusammen in einem Raum sein muss. Ein weiterer Grundsatz ist, dass Beschränkungen der Freiheit nur in gesetzlich bestimmten Fällen zulässig sein sollten. Generalklauseln stellen in gewisser Weise eine Abweichung von diesem Grundsatz dar. Das Bayerische Strafvollzugsgesetz enthält mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 eine derartige Klausel. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Gefangene sind in den Justizvollzugsan- stalten während der Ruhezeiten einzeln oder gemeinschaftlich in ihren Hafträumen untergebracht (bitte Auflistung nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und bei der gemeinschaftlichen Unterbringung differenziert nach der Zahl der Gefangenen von zwei bis acht)? 1.1 Sind Gefangene in Hafträumen mit mehr als acht Gefangenen untergebracht? 1.2 Wie haben sich die jeweiligen Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? 1.3 Wie sind die Vergleichszahlen der einzelnen Bundesländer ? 2. Wie viele Beschränkungen der Freiheit der Gefange- nen im Bayerischen Strafvollzug beruhen nicht auf speziellen gesetzlichen Grundlagen, sondern sind mit der „Generalklausel“ des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes begründet? 2.1 Welcher Art sind diese Beschränkungen? 2.2 Gelten die Beschränkungen unterschiedslos in allen Justizvollzugsanstalten und für jeweils alle Gefangenen ? 2.3 Wenn nein, welche Beschränkungen werden in welchen Justizvollzugsanstalten und für welchen Personenkreis erlassen? 3. Wie hat sich die Zahl der Beschränkungen jeweils in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3.1 Sind einzelne Beschränkungen in diesem Zeitraum aufgehoben worden oder neu dazu gekommen? 3.2 Wie ist die praktische Bedeutung der jeweiligen Generalklauseln im Strafvollzug in den anderen Bundesländern ? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 07.10.2014 1. Wie viele Gefangene sind in den Justizvollzugsanstalten während der Ruhezeiten einzeln oder gemeinschaftlich in ihren Hafträumen untergebracht (bitte Auflistung nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und bei der gemeinschaftlichen Unterbringung differenziert nach der Zahl der Gefangenen von zwei bis acht)? Bei der Entwicklung der Gefangenenzahl sind vielfach saisonale Schwankungen zu beobachten. Um eine Vergleichbarkeit der Zahlen aus den Antworten auf die Fragen 1.2 und 1.3 zu ermöglichen, wird hier wie im Folgenden auf den Stichtag 31. März abgestellt, auf den sich die Länder zur Schaffung einer Vergleichbarkeit von Strukturdaten verständigt haben. Im Rahmen der statistischen Erhebung wird lediglich nach Einzel- und Gemeinschaftsunterbringung unterschieden . Eine Differenzierung nach der jeweiligen Anzahl der Gefangenen innerhalb der Kategorie Gemeinschaftsunterbringung erfolgt nicht. Eine rückwirkende manuelle Ermittlung der entsprechenden Zahlen ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Am jüngsten Stichtag (31. März 2014) gestaltete sich der Bestand der Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten nach Unterbringungsform (jeweils ohne vorübergehend abwesenden Gefangenen) wie folgt: Justizvollzugsanstalt Einzelunter - bringung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Aichach 367 191 558 Amberg 325 264 589 Ansbach 24 43 67 Aschaffenburg 97 79 176 Augsburg 35 189 224 Bad Reichenhall 10 44 54 Bamberg 32 181 213 St. GeorgenBayreuth 512 382 894 Bernau 464 314 778 Ebrach 213 66 279 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3308 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3308 Justizvollzugsanstalt Einzelunter - bringung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Eichstätt 52 35 87 Erding 20 27 47 Erlangen 40 0 40 GarmischPartenkirchen 8 20 28 Hof 157 70 227 Ingolstadt 0 40 40 Kaisheim 422 143 565 Kempten 254 47 301 Kronach 12 88 100 Landsberg am Lech 392 160 552 Landshut 418 61 479 Laufen-Lebenau 141 1 142 Memmingen 59 87 146 Mühldorf am Inn 9 20 29 München 686 622 1.308 Neuburg 14 63 77 NeuburgHerrenwörth 120 43 163 Niederschönenfeld 101 151 252 Nürnberg 570 343 913 Passau 23 46 69 Regensburg 81 113 194 Schweinfurt 28 45 73 Straubing 737 35 772 Traunstein 39 104 143 Weiden i. d. OPf. 96 32 128 Würzburg 252 275 527 Gesamt 6.810 4.424 11.234 1.1 Sind Gefangene in Hafträumen mit mehr als acht Gefangenen untergebracht? Nein. 1.2 Wie haben sich die jeweiligen Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Zahlen in den vergangenen fünf Jahren kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden (jeweils ohne vorübergehend abwesende Gefangene): Stichtag 31. März 2013 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Aichach 321 256 577 Amberg 325 290 615 Ansbach 23 37 60 Aschaffenburg 93 89 182 Augsburg 32 235 267 Bad Reichenhall 13 43 56 Bamberg 32 187 219 St. GeorgenBayreuth 515 385 900 Bernau 414 371 785 Ebrach 218 84 302 Eichstätt 51 36 87 Erding 14 17 31 Erlangen 35 0 35 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt GarmischPartenkirchen 8 32 40 Hof 153 60 213 Ingolstadt 0 10 10 Kaisheim 350 286 636 Kempten 196 160 356 Kronach 13 86 99 Landsberg am Lech 392 146 538 Landshut 397 61 458 Laufen-Lebenau 140 1 141 Memmingen 54 86 140 Mühldorf am Inn 18 43 61 München 972 306 1.278 Neuburg 13 57 70 NeuburgHerrenwörth 122 33 155 Niederschönenfeld 117 141 258 Nürnberg 574 415 989 Passau 20 54 74 Regensburg 109 97 206 Schweinfurt 30 41 71 Straubing 715 69 784 Traunstein 30 110 140 Weiden i. d. OPf. 83 50 133 Würzburg 294 317 611 Gesamt 6.886 4.691 11.577 Stichtag 31. März 2012 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Aichach 356 266 622 Amberg 293 324 617 Ansbach 16 63 79 Aschaffenburg 96 92 188 Augsburg 30 249 279 Bad Reichenhall 12 32 44 Bamberg 32 199 231 St. GeorgenBayreuth 509 408 917 Bernau 429 366 795 Ebrach 209 90 299 Eichstätt 52 33 85 Erding 21 23 44 Erlangen 37 0 37 GarmischPartenkirchen 6 39 45 Hof 154 90 244 Ingolstadt 0 34 34 Kaisheim 352 300 652 Kempten 194 199 393 Kronach 13 96 109 Landsberg am Lech 432 252 684 Landshut 401 56 457 Laufen-Lebenau 139 5 144 Memmingen 47 89 136 Mühldorf am Inn 21 39 60 München 956 389 1.345 Drucksache 17/3308 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Neuburg 11 66 77 NeuburgHerrenwörth 131 42 173 Niederschönenfeld 120 149 269 Nürnberg 620 479 1.099 Passau 21 52 73 Regensburg 97 89 186 Schweinfurt 29 42 71 Straubing 729 72 801 Traunstein 32 101 133 Weiden i. d. OPf. 81 54 135 Würzburg 262 338 600 Gesamt 6.940 5.217 12.157 Stichtag 31. März 2011 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Aichach 394 212 606 Amberg 305 278 583 Ansbach 56 28 84 Aschaffenburg 103 68 171 Augsburg 31 241 272 Bad Reichenhall 24 30 54 Bamberg 32 198 230 St. Georgen-Bayreuth 511 415 926 Bernau 501 359 860 Ebrach 221 87 308 Eichstätt 57 39 96 Erding 22 30 52 Erlangen 37 0 37 GarmischPartenkirchen 6 45 51 Hof 158 69 227 Ingolstadt 0 29 29 Kaisheim 422 237 659 Kempten 319 63 382 Kronach 24 77 101 Landsberg am Lech 432 264 696 Landshut 363 112 475 Laufen-Lebenau 165 0 165 Memmingen 101 14 115 Mühldorf am Inn 20 50 70 München 783 552 1.335 Neuburg 42 39 81 Neuburg-Herrenwörth 136 37 173 Niederschönenfeld 166 113 279 Nürnberg 820 267 1.087 Passau 26 59 85 Regensburg 134 94 228 Schweinfurt 32 41 73 Straubing 794 45 839 Traunstein 46 94 140 Weiden i. d. OPf. 102 25 127 Würzburg 105 496 601 Gesamt 7.490 4.807 12.297 Stichtag 31. März 2010 Justizvollzugsanstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsunter - bringung gesamt Aichach 357 252 609 Amberg 312 287 599 Ansbach 56 4 60 Aschaffenburg 104 85 189 Augsburg 34 250 284 Bad Reichenhall 29 26 55 Bamberg 32 171 203 St. GeorgenBayreuth 508 379 887 Bernau 502 399 901 Ebrach 198 93 291 Eichstätt 57 41 98 Erding 22 34 56 Erlangen 37 0 37 GarmischPartenkirchen 6 46 52 Hof 156 59 215 Ingolstadt 0 30 30 Kaisheim 422 231 653 Kempten 331 77 408 Kronach 24 71 95 Landsberg am Lech 218 448 666 Landshut 298 98 396 Laufen-Lebenau 178 0 178 Memmingen 111 13 124 Mühldorf am Inn 20 51 71 München 404 870 1.274 Neuburg 27 57 84 NeuburgHerrenwörth 132 44 176 Niederschönenfeld 170 121 291 Nürnberg 787 211 998 Passau 13 77 90 Regensburg 138 96 234 Schweinfurt 31 45 76 Straubing 811 53 864 Traunstein 52 89 141 Weiden i. d. OPf. 90 22 112 Würzburg 122 524 646 Gesamt 6.789 5.354 12.143 Stichtag 31. März 2009 Justizvollzugs-anstalt Einzel- unterbringung Gemeinschaftsun - terbringung gesamt Aichach 314 330 644 Amberg 311 296 607 Ansbach 47 26 73 Aschaffenburg 96 58 154 Augsburg 38 244 282 Bad Reichenhall 26 29 55 Bamberg 31 178 209 St. Georgen-Bayreuth 499 382 881 Bernau 503 337 840 Ebrach 229 68 297 Eichstätt 56 43 99 Erding 22 34 56 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3308 Justizvollzugs-anstalt Einzelunterbrin - gung Gemeinschaftsun - terbringung gesamt Erlangen 39 0 39 Garmisch-Partenkirchen 6 40 46 Hof 149 68 217 Ingolstadt 0 32 32 Kaisheim 419 245 664 Kempten 336 79 415 Kronach 24 58 82 Landsberg am Lech 416 330 746 Landshut 271 106 377 Laufen-Lebenau 180 0 180 Memmingen 93 23 116 Mühldorf am Inn 20 47 67 München 352 854 1.206 Neuburg 27 48 75 NeuburgHerrenwörth 131 49 180 Niederschönenfeld 164 108 272 Nürnberg 806 294 1.100 Passau 56 35 91 Regensburg 137 102 239 Schweinfurt 29 42 71 Straubing 806 54 860 Traunstein 39 83 122 Weiden i. d. OPf. 115 20 135 Würzburg 115 521 636 Gesamt 6.902 5.263 12.165 1.3 Wie sind die Vergleichszahlen der einzelnen Bundesländer ? Angaben zur Einzel- oder Gemeinschaftsunterbringung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten während der Ruhezeiten werden – allerdings weder differenziert nach einzelnen Anstalten noch nach der jeweiligen Anzahl der Gefangenen innerhalb der Kategorie Gemeinschaftshaftraum – vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Ein Abdruck der entsprechenden Dokumentationen (Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzugs jeweils zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November eines Jahres zum Stichtag 31. März 2003 bis 30. November 2013 sowie zum Stichtag 31. März 2014) liegt diesem Schreiben bei. Differenziertere Angaben zur Unterbringung von Gefangenen außerhalb Bayerns liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht vor. 2. Wie viele Beschränkungen der Freiheit der Gefangenen im Bayerischen Strafvollzug beruhen nicht auf speziellen gesetzlichen Grundlagen, sondern sind mit der „Generalklausel“ des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes begründet? Weder zur Art noch zur Anzahl der auf Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG gestützten Beschränkungen werden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz Daten erhoben . Eine nachträgliche Ermittlung der entsprechenden Zahlen ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. Ganz allgemein kann zum Hintergrund der Norm jedoch Folgendes ausgeführt werden: Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG enthält eine – mit dem StVollzG nahezu wortgleiche und insoweit auch vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtete – Generalklausel , die gegenüber speziellen Eingriffsgrundlagen subsidiär ist. Die Vorschrift kann daher nicht herangezogen werden, soweit eine spezielle Regelung im BayStVollzG vorhanden ist und eine abschließende Regelung enthält. Letzteres ist insbesondere bei Maßnahmen hoher Eingriffsintensität , aber auch im Übrigen, regelmäßig der Fall, weshalb der Vorschrift in der Praxis tendenziell untergeordnete Bedeutung zukommt. Anwendungsfälle sind ausweislich der Kommentarliteratur beispielsweise Vorgaben für die Überlassung von Gegenständen von Gefangenen an Mitgefangene, das Verbot, im Schriftverkehr einen falschen Namen zu verwenden oder geschäftsmäßig Schriftsätze für Mitgefangene zu fertigen. Zu beachten ist ferner, dass die Anwendung der Vorschrift engen tatbestandlichen Voraussetzungen unterliegt. Zum einen setzt sie die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder die Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung voraus, zum anderen muss sich die Beschränkung nicht nur als verhältnismäßig, sondern darüber hinaus als unerlässlich erweisen. Soweit sich Gefangene durch auf Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG gestützte Eingriffe beschwert fühlen, steht ihnen das Beschwerderecht nach § 108 StVollzG sowie die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle nach § 109 StvollzG offen. Die gesetzliche Regelung des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG gilt unterschiedslos für alle erwachsenen Strafgefangenen . Auf Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStVollzG gestützte flächendeckende Beschränkungen existieren soweit ersichtlich nicht. Die Anordnung von Beschränkungen nicht nur im Einzelfall sondern für bestimmte Personenkreise sind theoretisch denkbar, werden jedoch nicht statistisch erfasst, s. o. 2.1 Welcher Art sind diese Beschränkungen? 2.2 Gelten die Beschränkungen unterschiedslos in allen Justizvollzugsanstalten und für jeweils alle Gefangene? 2.3 Wenn nein, welche Beschränkungen werden in welchen Justizvollzugsanstalten und für welchen Personenkreis erlassen? 3. Wie hat sich die Zahl der Beschränkungen jeweils in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3.1 Sind einzelne Beschränkungen in diesem Zeitraum aufgehoben worden oder neu dazu gekommen? Vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 2. 3.2 Wie ist die praktische Bedeutung der jeweiligen Generalklauseln im Strafvollzug in den anderen Bundesländern? Zur praktischen Bedeutung der jeweiligen Generalklauseln im Strafvollzug der anderen Bundesländer liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Publikation „Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten am 31. März 2014“ https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/ StrafverfolgungVollzug/BestandGefangeneVerwahrtePDF_5243201. html Publikation „Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten – Ältere Ausgaben“ https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/ AlteAusgaben/BestandGefangeneVerwahrteAlt.html