Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.08.2014 Fachkräfte in Bayern aus Ländern außerhalb der EU Trotz Erleichterungen im Zuwanderungsrecht sind zwischen Juli 2013 und Juli 2014 nur 170 qualifizierte Fachkräfte über die sogenannte Positivliste von Mangelberufen nach Deutschland gekommen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele von diesen 170 Fachkräften haben ihre Arbeit in Bayern aufgenommen, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ? 2. Aus welchen Ländern stammen die Personen aus Frage 1? 3. Welche Berufsqualifikationen haben die Personen aus Frage 1, aufgeschlüsselt nach einzelnen Berufen? 4. In welchen Berufen arbeiten die Personen aus Frage 1 aktuell? 5. Wie viele der Personen aus Frage 1 sind bereits wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.09.2014 Hinsichtlich der Beantwortung der Anfrage liegen der Staatsregierung keine eigenen belastbaren Daten vor. Es wurden deshalb bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Informationen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Statistikservices der Bundesagentur für Arbeit eingeholt, die der Beantwortung zugrunde liegen. Zu 1.: Im Juli 2013 änderte sich die Beschäftigungsverordnung, die im Detail die Bedingungen formuliert, unter denen ein Arbeitnehmer aus einem Drittstaat für Deutschland eine Arbeitserlaubnis bekommen kann. Als Neuerung der Verordnung ist dabei zu nennen, dass Arbeitnehmer, die einen sog. Engpassberuf ausüben, nun vereinfacht eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Die Berufe, für die dies zutrifft, sind in der Positivliste (www.zav.de/positivliste) verzeichnet. Seit Einführung der neuen Beschäftigungsverordnung (Zeitraum Juli 2013 – Juli 2014) verzeichnete die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) 170 Fachkräfte, die in sogenannten Mangelberufen über die Positivliste nach Deutschland gekommen sind (hierunter fallen nicht die Anwärter mit einer Blauen Karte EU). Dabei lässt sich für das zweite Halbjahr dieses Zeitraumes schon eine Steigerung um 60 % bei der Beschäftigungsaufnahme von diesen Fachkräften in Deutschland verzeichnen. Es kann jedoch keine Aussage getroffen werden, wie viele dieser 170 Fachkräfte ihre Arbeit in Bayern, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, aufgenommen haben, da lediglich eine bundesweite Statistik zur Verfügung steht. Zu 2.: Es liegen keine Informationen vor, aus welchen Ländern diese Personen stammen. Es erfolgt keine statistische Zuordnung der Nationalität in Verbindung mit der Grundlage der Erteilung der Arbeitserlaubnis. Somit können zwar die Nationalitäten der Arbeitnehmer aus Drittstaaten auf Basis der Beschäftigungsstatistik benannt werden, nicht aber mit Zuordnung zur Positivliste. Zu 3.: Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zu einer Beschäftigung in einem Mangelberuf ist § 6 der Beschäftigungsverordnung , an die die Bundesagentur für Arbeit gebunden ist. Der Bewerber muss grundsätzlich mindestens die Qualifikation einer Fachkraft (abgeschlossene Ausbildung) oder eines Spezialisten vorweisen, um formell die Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland über die Positivliste zu erfüllen. Hinsichtlich der einzelnen Berufsqualifikationen dieser Personen erfolgen seitens der Bundesagentur für Arbeit keine Statistikerhebungen. Zu 4.: Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da in diesem Zusammenhang keine statistischen Daten für Bayern, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, erhoben werden. Zu 5.: Es kann keine Aussage getroffen werden, wie viele der maßgeblichen Personen wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind, da hierzu ebenfalls keine statistischen Daten erhoben werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3309 Bayerischer Landtag