Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.09.2014 Gewalt gegenüber Obdachlosen Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwiefern wird das Motiv „Abwertung von Obdachlosen“ bei Straf- und Gewalttaten polizeilich erfasst und dokumentiert ? 2. Wie hat sich die Zahl entsprechender Straf- und Gewalttaten in Bayern seit 2009 verändert (einzelne Fälle bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie unter Angabe von Tat- hergang, Datum und Ort auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.10.2014 Zu 1.: Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden gerade bei Gewaltdelikten alle Begleitumstände erhoben und fließen in die Ermittlungsakte mit ein. Eine Recherche nach der angefragten Motivlage bei der Begehung einer Straftat ist jedoch in den IT-Systemen der Polizei nicht möglich. Zu 2.: In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird die Opferspezifikation „Obdachlose Person“ nur bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter erfasst. Auf dieser Datenbasis ergibt sich folgende Anzahl von Straftaten, die sich gegen diese Personengruppe in den Jahren 2009 bis 2013 gerichtet haben. Jahr Anzahl erfasster Fälle 2013 85 2012 63 2011 56 2010 76 2009 40 Eine detaillierte Beantwortung der Frage ausgedehnt auf alle Straftaten wäre nur mit nicht vertretbarem Aufwand durch Einzelauswertung der polizeilichen Akten möglich. Für den Zeitraum von 2009 bis 2013 wäre dafür ein Zeitaufwand von ca. 4 Monaten zu veranschlagen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.11.2014 17/3376 Bayerischer Landtag