Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 20.11.2013 Flexibilisierungsjahr an Gymnasien in Bayern Das sogennante Flexibilisierungsjahr am Gymnasium soll Schülern die Möglichkeit geben, in einem freiwilligen zusätzlichen Jahr Defizite aufzuholen und damit das Gymnasium erfolgreich absolvieren zu können. Seit dem Schuljahr 2013/14 ist es flächendeckend in Bayern eingeführt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Bieten alle Gymnasien in Bayern im Schuljahr 13/14 das Flexijahr an? Wenn nein, wo und warum nicht? 2. Wie viele Lehrerstunden erhält ein Gymnasium zusätzlich für die Einrichtung einer Flexiklasse und sind diese an allen Gymnasien nach einer einheitlichen Quote berechnet? 3. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Freistaat Bayern durch die Einrichtung eines solchen Flexijahres in den nächsten vier Schuljahren? 4. Wie viele Schüler nehmen im Schuljahr ein solches Flexijahr in Anspruch, bitte aufgeschlüsselt nach Gymnasium und den zugewiesenen Lehrerstunden? 5. Welche Auswirkungen hat der angekündigte Stellenstopp auf eine verstärkte Nutzung des Flexijahres und dem daraus entstehenden Mehrbedarf an Lehrkräften, wenn keine Stellenmehrung erfolgen darf? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.12.2013 Zu 1.: Das Flexibilisierungsjahr ist eine individuelle Option der gymnasialen Schullaufbahn, die nicht der Disposition der einzelnen Schule unterliegt. Gemäß § 66 a der Schulordnung für die Gymnasien (GSO) kann jeder Schüler/jede Schülerin an jedem Gymnasium in Bayern ein Flexibilisierungsjahr belegen, wenn er/sie die in der GSO genannten Voraussetzungen erfüllt. Zu 2.: Das Flexibilisierungsjahr ist ein Teilelement des Konzepts der Individuellen Lernzeit, das ab dem Schuljahr 2013/2014 in zwei Schritten flächendeckend eingeführt wurde. Dazu haben die staatlichen Gymnasien zunächst ein zusätzliches Budget im Umfang von 7 bis 9 Lehrerstunden je nach Schulgröße über die schon vorhandenen Kapazitäten für die Intensivierungsstunden hinaus bekommen. Im nächsten Schuljahr wird dieses Zusatzbudget auf im Schnitt 11 bis 12 Wochenstunden angehoben werden. Mit den zusätzlichen Budgetstunden wird die Individuelle Förderung in der Mittelstufe noch einmal verstärkt. Auf diesen neuen Förderangeboten baut das Flexibilisierungsjahr auf. Die Schüler, die ein Flexibilisierungsjahr absolvieren, bleiben dabei in Regelklassen. Eine Einrichtung von Flexibilisierungsklassen ist weder notwendig noch zielführend. Denn die Schüler sollen sich individuell für ein zusätzliches Lernjahr entscheiden können, ohne von der Einrichtung spezieller Flexibilisierungsklassen und damit verbundener Mindestgruppengrößen abhängig zu sein. Zu 3.: Im Endausbau (ab dem Schuljahr 2014/2015) sollen die staatlichen Gymnasien über das Budget für die bereits etablierten Förderinstrumente hinaus (v. a. Intensivierungsstunden ) ca. eine halbe Lehrerstelle zusätzlich für die Individuelle Lernzeit erhalten (siehe die Antwort zu Frage 2). Dies entspricht insgesamt ca. 155 Stellenäquivalenten. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers sollen diese zusätzlichen Kapazitäten den staatlichen Gymnasien auch in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen. Zu 4.: Wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/2014 das Angebot des Flexibilisierungsjahres in Anspruch nehmen , kann erst nach dem Zwischenzeugnistermin beantwortet werden. Die Schülerinnen und Schüler können sich für dieses Angebot ab Schuljahresbeginn bis spätestens zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis entscheiden. Eine Abfrage detaillierter Daten an den Schulen zum Februar 2014 ist in Vorbereitung. Im September 2013 erfragten die Dienststellen der Ministerialbeauftragten der Gymnasien, an wie vielen staatlichen Gymnasien das Angebot des Flexibilisierungsjahres bereits zum Start der Individuellen Lernzeit (Stichtag 25.09.2013) wahrgenommen wird. Das Ergebnis war: An 36 % aller staatlichen Gymnasien haben sich bereits zu Schuljahresbeginn Schülerinnen und Schüler für ein Flexibilisierungsjahr entschieden. Zu 5.: Die zusätzlichen Stellen für die Individuelle Lernzeit an den staatlichen Gymnasien sind bereits im aktuellen Doppelhaushalt verankert. Der größte Teil dieser zusätzlichen Kapazitäten wurde den Schulen zu Beginn des laufenden Schuljahres zugewiesen. Zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wird die Einführung der Individuellen Lernzeit abgeschlossen sein. Ein möglicher Stellenstopp hätte daher keine Auswirkungen auf die Umsetzung des Konzepts der Individuellen Lernzeit und des Flexibilisierungsjahres. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2014 17/338