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kleineAnfragen
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Annette Karl SPD
vom 20.11.2013
Flexibilisierungsjahr an Gymnasien in Bayern
Das sogennante Flexibilisierungsjahr am Gymnasium soll
Schülern die Möglichkeit geben, in einem freiwilligen zu-
sätzlichen Jahr Defizite aufzuholen und damit das Gymna-
sium erfolgreich absolvieren zu können. Seit dem Schuljahr
2013/14 ist es flächendeckend in Bayern eingeführt.
Ich frage die Staatsregierung:
1.
Bieten alle
Gymnasien in Bayern im Schuljahr 13/14 das
Flexijahr an? Wenn nein, wo und warum nicht?
2.
Wie viele Lehrerstunden erhält ein Gymnasium zusätzlich
für die Einrichtung einer Flexiklasse und sind diese an al
-
len Gymnasien nach einer einheitlichen Quote berechnet?
3.
Mit
welchen Mehrkosten rechnet der Freistaat Bayern
durch die Einrichtung eines solchen Flexijahres in den
nächsten vier Schuljahren?
4.
Wie viele
Schüler nehmen im Schuljahr ein solches Flexi-
jahr in Anspruch, bitte aufgeschlüsselt nach Gymnasium
und den zugewiesenen Lehrerstunden?
5.
W
elche Auswirkungen hat der angekündigte Stellenstopp
auf eine verstärkte Nutzung des Flexijahres und dem da-
raus entstehenden Mehrbedarf an Lehrkräften, wenn kei-
ne Stellenmehrung erfolgen darf?
Antwort
des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis-
senschaft und Kunst
vom 16.12.2013
Zu 1.:
Das Flexibilisierungsjahr ist eine individuelle Option der
gymnasialen Schullaufbahn, die nicht der Disposition der
einzelnen Schule unterliegt. Gemäß § 66 a der Schulord
-
nung für die Gymnasien (GSO) kann jeder Schüler/jede
Schülerin an jedem Gymnasium in Bayern ein Flexibilisie
-
rungsjahr belegen, wenn er/sie die in der GSO genannten
Voraussetzungen erfüllt.
Zu 2.:
Das Flexibilisierungsjahr ist ein Teilelement des Konzepts
der Individuellen Lernzeit, das ab dem Schuljahr 2013/2014
in zwei Schritten flächendeckend eingeführt wurde. Dazu
haben die staatlichen Gymnasien zunächst ein zusätzli-
ches Budget im Umfang von 7 bis 9 Lehrerstunden je nach
Schulgröße über die schon vorhandenen Kapazitäten für
die Intensivierungsstunden hinaus bekommen. Im nächsten
Schuljahr wird dieses Zusatzbudget auf im Schnitt 11 bis 12
Wochenstunden angehoben werden.
Mit den zusätzlichen Budgetstunden wird die Individuelle
Förderung in der Mittelstufe noch einmal verstärkt. Auf die-
sen neuen Förderangeboten baut das Flexibilisierungsjahr
auf. Die Schüler, die ein Flexibilisierungsjahr absolvieren,
bleiben dabei in Regelklassen. Eine Einrichtung von Flexi-
bilisierungsklassen ist weder notwendig noch zielführend.
Denn die Schüler sollen sich individuell für ein zusätzliches
Lernjahr entscheiden können, ohne von der Einrichtung
spezieller Flexibilisierungsklassen und damit verbundener
Mindestgruppengrößen abhängig zu sein.
Zu 3.:
Im Endausbau (ab dem Schuljahr 2014/2015) sollen die
staatlichen Gymnasien über das Budget für die bereits etab-
lierten Förderinstrumente hinaus (v. a. Intensivierungsstun
-
den) ca. eine halbe Lehrerstelle zusätzlich für die Individu
-
elle Lernzeit erhalten (siehe die Antwort zu Frage 2). Dies
entspricht insgesamt ca. 155 Stellenäquivalenten. Vorbe-
haltlich entsprechender Beschlussfassung des Haushalts
-
gesetzgebers sollen diese zusätzlichen Kapazitäten den
staatlichen Gymnasien auch in den folgenden Jahren zur
Verfügung stehen.
Zu 4.:
Wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/2014
das Angebot des Flexibilisierungsjahres in Anspruch neh-
men, kann erst nach dem Zwischenzeugnistermin beant-
wortet werden. Die Schülerinnen und Schüler können sich
für dieses Angebot ab Schuljahresbeginn bis spätestens
zwei Wochen nach dem Zwischenzeugnis entscheiden.
Eine Abfrage detaillierter Daten an den Schulen zum Febru-
ar 2014 ist in Vorbereitung.
Im September 2013 erfragten die Dienststellen der Minis-
terialbeauftragten der Gymnasien, an wie vielen staatlichen
Gymnasien das Angebot des Flexibilisierungsjahres bereits
zum Start der Individuellen Lernzeit (Stichtag 25.09.2013)
wahrgenommen wird. Das Ergebnis war: An 36
% aller
staatlichen
Gymnasien haben sich bereits zu Schuljahres
-
beginn Schülerinnen und Schüler für ein Flexibilisierungs
-
jahr entschieden.
Zu 5.:
Die zusätzlichen Stellen für die Individuelle Lernzeit an
den staatlichen Gymnasien sind bereits im aktuellen Dop-
pelhaushalt verankert. Der größte Teil dieser zusätzlichen
Kapazitäten wurde den Schulen zu Beginn des laufen
-
den Schuljahres zugewiesen. Zum Schuljahresbeginn
2014/2015 wird die Einführung der Individuellen Lernzeit
abgeschlossen sein. Ein möglicher Stellenstopp hätte daher
keine Auswirkungen auf die Umsetzung des Konzepts der
Individuellen Lernzeit und des Flexibilisierungsjahres.
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