Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Müller FREIE WÄHLER vom 21.11.2013 Schwangerenberatungsstellen in Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. Haben sich seit der Schriftlichen Anfrage vom 16.08.2011 (Drucksache 16/9679 vom 07.11.2011) bezüglich der Anzahl und der Verteilung der geförderten Fachkräftestellen bei den anerkannten Schwangerenberatungsstellen in Schwaben Änderungen ergeben? 2. Welche Beratungsstellen gibt es derzeit insgesamt in Schwaben, aufgelistet nach Landkreisen? 3. Welche Träger halten diese Beratungsstellen vor? 4. Wie finanzieren sich die Beratungsstellen im Detail (Auflistung nach staatlichen und anerkannten freien Beratungsstellen)? 5. Wird der nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz gestellten Anforderung an das Land Bayern in Schwaben ausreichend Rechnung getragen? a) Hinsichtlich dem Stellenschlüssel von einer vollzeitbeschäftigten Beraterin pro 40 000 Einwohner b) Hinsichtlich der angemessenen Entfernung vom Wohnort. 6. Besteht die Möglichkeit, eine weitere Beratungsstelle von Pro Familia im Landkreis Ostallgäu zu installieren ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 13.12.2013 1. Haben sich seit der Schriftlichen Anfrage vom 16.08.2011 (Drucksache 16/9679 vom 07.11.2011) bezüglich der Anzahl und der Verteilung der geförderten Fachkräftestellen bei den anerkannten Schwangerenberatungsstellen in Schwaben Änderungen ergeben? Nein. 2. Welche Beratungsstellen gibt es derzeit insgesamt in Schwaben, aufgelistet nach Landkreisen? Im Regierungsbezirk Schwaben gibt es 17 staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Diese verteilen sich wie folgt: Aichach-Friedberg – Landratsamt Aichach Friedberg, Schloßplatz 5, 86551 Aichach Augsburg – Stadt Augsburg, städtisches Gesundheitsamt, Hoher Weg 8, 86152 Augsburg – Landratsamt Augsburg, Gesundheitsamt, Prinzregenten- platz 4, 86150 Augsburg – Donum Vitae in Bayern e.V., Volkhartstraße 5, 86152 Augsburg mit Außensprechtagen in Nördlingen und Höchstädt a. d. Donau – pro familia Augsburg e.V., Hermanstraße 1; 86150 Augsburg Dillingen a.d. Donau – Landratsamt Dillingen a. d. Donau, Gesundheitsamt, Große Allee 24, 89407 Dillingen a. d. Donau Donau-Ries – Landratsamt Donau Ries, Pflegstraße 2, 86609 Donau- wörth mit einer Außenstelle in Nördlingen, Hafenmarkt 2, 86720 Nördlingen Günzburg – Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Krankenhaus- straße 36, 89312 Günzburg mit einer Außenstelle in Krumbach, „Kreishaus“, Robert-Steiger-Str-5, 86381 Krumbach Kempten – pro familia Kempten e.V., Wartenseestraße 5, 87435 Kempten mit Außensprechtagen in Lindenberg im Allgäu, Blumenstraße 2, 88161 Lindenberg im Allgäu Lindau (Bodensee) – Landratsamt Lindau (Bodensee), Gesundheitsdienst, Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee) mit Außensprechstunden in Lindenberg im Allgäu, Hutmuseum, Brennterwinkel 4, 88161 Lindenberg im Allgäu Memmingen – Stadt Memmingen, städtisches Gesundheitsamt, Buxacherstraße 16, 87700 Memmingen – Donum Vitae in Bayern e.V., Hintere Gerbergasse 13, 87700 Memmingen mit Außensprechtagen in Mindelheim , Steinstr. 20, 87719 Mindelheim Neu-Ulm – Landratsamt Neu-Ulm, Gesundheitsdienst, Kantstraße Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/343 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/343 8, 89231 Neu-Ulm mit Außensprechtagen in Illertissen, Ulmer Straße 20, 89257 Illertissen – Donum Vitae in Bayern e.V., Heinz-Rühmann-Straße 7, 89231 Neu-Ulm mit Außensprechtagen in Günzburg, Krankenhausstraße 38, 89312 Günzburg Oberallgäu – Landratsamt Oberallgäu, Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen mit einer Außenstelle in Kempten (Allgäu), Sandstraße 10, 87439 Kempten Ostallgäu – Landratsamt Ostallgäu, Gesundheitsamt, Marktplatz 13, 87616 Marktoberdorf mit einem Außensprechtag in Kaufbeuren, Anmeldung über Haupthaus Unterallgäu – Landratsamt Unterallgäu, Gesundheitsamt, Bad Wöris- hofer Straße 44, 87719 Mindelheim mit Außensprechtagen in Bad Wörishofen, Rathaus Bad Wörishofen, Bgm.-Ledermann-Str. 1, 86825 Bad Wörishofen 3. Welche Träger halten diese Beratungsstellen vor? • Donum Vitae e.V.: 3 Beratungsstellen • pro familia e.V.: 2 Beratungsstellen • Gesundheitsverwaltungen: 12 Beratungsstellen 4. Wie finanzieren sich die Beratungsstellen im Detail (Auflistung nach staatlichen und anerkannten freien Beratungsstellen)? Für die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der freien Träger richtet sich der Umfang der öffentlichen Förderung nach Art. 18 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG). Danach betragen die Zuschüsse des Staates 50 v. H. und die Zuschüsse der beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden 30 v. H. der zuschussfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus wird für sie gemäß den Fördergrundsätzen für die ergänzende freiwillige Förderung von staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen mit festgelegtem Einzugsbereich sowie für die Förderung von staatlich nicht anerkannten Schwangerenberatungsstellen ein zusätzlicher freiwilliger staatlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 15 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Schwangerenberatungsstelle gewährt. Diese Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen der freien Träger verbleibt somit ein Eigenanteil in Höhe von 5 v. H. Die Personalkosten der 71 staatlichen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen an den Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen werden in vollem Umfang vom Freistaat Bayern übernommen, die der fünf städtischen Gesundheitsämter von den jeweiligen Kommunen. Darüber hinaus trägt der Freistaat Bayern die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Supervision und Fortbildung. 5. Wird der nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz gestellten Anforderung an das Land Bayern in Schwaben ausreichend Rechnung getragen? a) Hinsichtlich dem Stellenschlüssel von einer vollzeitbeschäftigten Beraterin pro 40.000 Einwohner. Gemäß § 4 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 SchKG (staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen) für je 40 000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht. In den Einzugsbereichen 1 (Augsburg, Dillingen und Donauries ), 2 (Aichach-Friedberg und Augsburg-Stadt) und 4 (Memmingen Stadt, Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg) gibt es keine zu berücksichtigenden Deckungslücken. Im Einzugsbereich 3, der sich aus den Landkreisen Oberallgäu (mit Kempten), Ostallgäu (mit Kaufbeuren) und Lindau zusammensetzt, besteht gegenwärtig eine Deckungslücke von 3,36 Stellen. Die zuständige Regierung prüft, wie diese Deckungslücke berücksichtigt werden kann. b) Hinsichtlich der angemessenen Entfernung vom Wohnort. Nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) sowie Art. 3 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) muss ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sichergestellt werden. Mit den vorhandenen Beratungsstellen in Schwaben wird das Erfordernis der Wohnortnähe erfüllt, da für jede Schwangere Beratungsstellen zur Verfügung stehen, die in angemessener Zeit – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln – erreichbar sind. 6. Besteht die Möglichkeit, eine weitere Beratungsstelle von pro familia e.V. im Landkreis Ostallgäu zu installieren? Nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) sowie Art. 3 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG) muss ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sichergestellt werden. Die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung wählen können. Im Einzugsbereich 3, zu dem neben dem Landkreis Ostallgäu auch die Landkreise Oberallgäu und Lindau gehören, ist bereits eine Beratungsstelle des Trägers pro familia e.V. angesiedelt. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderung, ein plurales Angebot vorzuhalten, ist vorrangig zu prüfen, ob ein anderer Träger an der Eröffnung einer Beratungsstelle Interesse hat. Dies wird gegenwärtig von der zuständigen Regierung geklärt.