Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.11.2013 Situation des Nitratgehaltes im Grundwasser in Niederbayern Der Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen vom 04.10.2013 zeigt für das Grundwasser in Deutschland überraschend schlechte Werte auf. Nach Malta weist Deutschland EU-weit die schlechtesten Nitratwerte im Grundwasser auf. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt auch das Grundwasser in einen „guten Zustand“ zu bringen. Dort wo das Erreichen dieses „guten Zustandes“ infrage steht, sind in Bayern Maßnahmengebiete ausgewiesen worden. Dort soll mit entsprechenden Maßnahmen – insbesondere in der Landwirtschaft – eine Verminderung des Nitrateintrages in das Grundwasser erreicht werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Maßnahmengebiete zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden für den Bereich Grundwasser /Nitrat in Niederbayern festgelegt? b) Welche genauen Messwerte waren für diese Einstufung maßgeblich (bitte einzeln für die jeweiligen Maßnahmengebiete angeben)? c) Wann und in welchem Zeitraum wird überprüft, ob ein Grundwasserkörper als Maßnahmengebiet ausgewiesen wird? 2. Wie häufig werden in den Maßnahmengebieten Niederbayerns Wasserproben auf Nitrat untersucht und welche Werte ergaben sich jeweils an den WRRLMessstellen in den letzten drei Jahren? 3. a) Hat die Einstufung als Maßnahmengebiet Auswirkung auf die Genehmigung von Betrieben oder Bauvorhaben , die die Ausbringung hoher Güllemengen auf ihren Bewirtschaftungsflächen zur Folge hat? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, warum nicht? 4. Welche KULAP-Maßnahmen zum Grundwasserschutz wurden in jeweils welchen Maßnahmengebieten in welchem Umfang in den letzten drei Jahren umgesetzt ? (Bitte für jedes Maßnahmengebiet die einzelnen Maßnahmen für jedes Jahr aufführen.) 5. Hat sich die Akzeptanz der KULAP-Maßnahmen durch die gestiegenen Pachtpreise in jüngster Zeit verändert? 6. Welche Wasserversorger im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut liegen bei ihren aktuellen Wasseranalysen beim Nitratwert über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l? 7. Bei welchen Wasserversorgern im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut sind die Nitratwerte erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen? 8. a) Hält die Staatsregierung die Zahl der WRRL-Messstellen in Bayern nach der Kritik der EU-Kommission an Deutschland über die zu geringe Zahl an Messstellen im Nitratbericht vom 04.10.2013 für ausreichend? b) Wenn nein, wie ist das weitere Vorgehen der Staatsregierung ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.12.2013 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie mit der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Maßnahmengebiete zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden für den Bereich Grundwasser/Nitrat in Niederbayern festgelegt? Die einzelnen Maßnahmengebiete sind mit Angabe des jeweiligen Betrachtungsraums (Nummer und Name) und des dazugehörigen Grundwasserkörpers in nachfolgender Tabelle aufgeführt und zudem grafisch dargestellt. Maßnahmengebiet (Betrachtungsraum – BTR) Grundwasserkörper (GWK) Nummer Name 10901080307 Allachbach Isar IC3 10901080305 Schambach-Irlbach Isar IC3 10901080306 Natternberger Mühl- bach Isar IC2 10901080302 Untere Isar – rechts Isar IC2 10901070302 (Teil) Unterer Main-Donau- Kanal Altmühl-Paar IC1 10901070601 (Teil) Ilm Altmühl-Paar IIB1 10901090303 (Teil) Rott Inn IIB1 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/345 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 b) Welche genauen Messwerte waren für diese Einstufung maßgeblich (bitte einzeln für die jeweiligen Maßnahmengebiete angeben)? Die Gründe zur Festlegung eines Maßnahmengebietes und die an den jeweils maßgeblichen Messstellen des WRRLMessnetzes festgestellten Messwerte für Nitrat sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Maßnahmengebiet (BTR-Nummer) Grund der Einstufung 10901080307 Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „Br 2-M-hartshausen“ (F14): 55,5 mg/l (Mittelwert 2007/2008) 10901080305 Grundwasserkörper Isar IC3 im schlechten Zustand und Betrachtungsraum in der Bestandsaufnahme 2004 mit „Zielerreichung unwahrscheinlich“ eingestuft. Keine Qualitätsnorm-Überschreitung an den Messstellen des WRRL-Messnetzes. 10901080306 Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „Brunnen II“ (F17): 52,0 mg/l (Einzelwert 2007) 10901080302 Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „Mamming Qu 1, stillgelegt“ (G21): 65,5 mg/l (Mittelwert 2007/2008) 10901070302 (Teil) Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „UNTERMEMMENDORF 693“ (A01): 51,0 mg/l (Mittelwert 2007/2008) (Lage außerhalb Niederbayerns) Maßnahmengebiet (BTR-Nummer) Grund der Einstufung 10901070601 (Teil) Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „Br. 2, Pfaffenhofen“ (A19): 50,5 mg/l (Mittelwert 2007/2008) (Lage außerhalb Niederbayerns) 10901090303 (Teil) Überschreitung der gemäß Richtlinie 2006/118/EG geltenden Qualitätsnorm für Nitrat (50 mg/l) im Grundwasser an einer Messstelle des WRRL-Messnetzes: „QUELLE I EGGENPOINT“ (G22): 58,5 mg/l (Mittelwert 2007/2008) c) Wann und in welchem Zeitraum wird überprüft, ob ein Grundwasserkörper als Maßnahmengebiet ausgewiesen wird? Die Aktualisierung und Überprüfung erfolgt nach dem in der WRRL vorgegebenen Zeitplan. Derzeit erfolgt die Aktualisierung der Bestandsaufnahme bis Ende 2013, welche die Risikoanalyse für die Grundwasserkörper beinhaltet. Hierbei wird für die einzelnen GWK überprüft, ob diese das Ziel, „den guten chemischen Zustand“, bis zum Jahr 2021 voraussichtlich erreichen. Daraus resultieren aktualisierte Maßnahmengebiete. Die weitere Überprüfung erfolgt alle sechs Jahre. 2. Wie häufig werden in den Maßnahmengebieten Niederbayerns Wasserproben auf Nitrat untersucht und welche Werte ergaben sich jeweils an den WRRL-Messstellen in den letzten drei Jahren? Die Wirksamkeit landwirtschaftlicher Maßnahmen wird gemäß EG-WRRL mithilfe des operativen Monitorings überwacht . Die entsprechenden Messstellen werden in Bayern zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) insbesondere in Bezug auf diffuse Stoffeinträge untersucht. In den niederbayerischen Maßnahmengebieten (Stand 2009, 1. Bewirtschaftungsplan) wurden zu diesem Zweck seit 2010 13 Messstellen herangezogen. Die jeweiligen Befunde sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Drucksache 17/345 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Hat die Einstufung als Maßnahmengebiet Auswirkung auf die Genehmigung von Betrieben oder Bauvorhaben, die die Ausbringung hoher Güllemengen auf ihren Bewirtschaftungsflächen zur Folge hat? Nein. b) Wenn ja, welche? Entfällt. c) Wenn nein, warum nicht? Für die Genehmigung von hier allein in Betracht kommenden privilegierten Außenbereichsvorhaben der Tierhaltung ist grundsätzlich im Wege einer Abwägung zu prüfen, ob das Vorhaben den Darstellungen von Plänen des Wasserrechts (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch – BauGB) widerspricht bzw. ob es die Wasserwirtschaft gefährdet (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB). Angesichts der Ausweisung als bloßes „Maßnahmengebiet“ ohne Festsetzung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts kommt dieser Ausweisung in der Abwägung mit dem konkreten Realisierungsinteresse des privilegierten Vorhabens jedoch keine überwiegende Bedeutung zu. Der Vorhabensträger bleibt aber verpflichtet, die Vorgaben des Düngerechts einzuhalten, deren Vollzug der Landwirtschaftsverwaltung obliegt. 4. Welche KULAP-Maßnahmen zum Grundwasserschutz wurden in jeweils welchen Maßnahmengebieten in welchem Umfang in den letzten drei Jahren umgesetzt? (Bitte für jedes Maßnahmengebiet die einzelnen Maßnahmen für jedes Jahr aufführen .) Messstellen Operatives Monitoring (Niederbayern), Ergebnisse 2010–2013 Name der Messstelle Kurz-Nr. Maßnahmengebiet (BTR) Mittelwert Nitratkonzentration [mg/l] HAIDHOF R 176/3 OM-DEG-21 10901080306 43,3 Hammersbach T3 F OM-DEG-06 10901090303 62,0 Br 305-EG 3 F13 10901080307 30,7 Br 1-M-hartshausen F50 10901080307 45,5 Br 1-Straßkirchen F15 10901080305 43,2 BRUNNEN II F17 10901080306 50,8 BRUNNEN II OBERDIETFURT F27 10901090303 18,1 FLUSSMEISTERST. D1 G08 10901080302 16,2 LA VP 1 (Müllberg_LA) OM-LA-06 10901080302 45,0 Brunnen I WGA_Painten_KEH OM-LA-01 10901070302 20,6 BRUNNEN I Binabiburg OM-LA-07 10901090303 41,2 Mamming Qu 1, stillgelegt G21 10901080302 58,8 QUELLE I EGGENPOINT G22 10901090303 55,4 Die Lage der 13 Messstellen ist folgender Grafik zu entnehmen: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 Folgende KULAP-Maßnahmen mit einem Beitrag zum Grundwasserschutz wurden in den einzelnen Maßnahmengebieten Niederbayerns in den Jahren 2010, 2011 und 2012 umgesetzt: - Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb – A11 (K14) - Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung – A21 - Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht bei max. 1,76 GV/ha Hauptfutterfläche – A22 - Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht bei max. 1,40 GV/ha Hauptfutterfläche – A23 - Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten – A24 - Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen – A27 - Agrarökologische Grünlandnutzung – A29 (K96) - Extensive Fruchtfolge – A30 - Vielfältige Fruchtfolge – A31 (K30) - Winterbegrünung – A32 (M32) - Mulchsaatverfahren – A33 - Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten – A34 - Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz – A35 - Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen – A36 (K91) Die Flächenumfänge der einzelnen KULAP-Maßnahmen in den jeweiligen Maßnahmengebieten Niederbayerns und Jahren sind in den Tabellen der Anlage dargestellt. 5. Hat sich die Akzeptanz der KULAP-Maßnahmen durch die gestiegenen Pachtpreise in jüngster Zeit verändert? Zwischen der Akzeptanz von KULAP-Maßnahmen und der Pachtpreisentwicklung besteht nur ein mittelbarer Zusammenhang . So sind produktionsintegrierte Maßnahmen zum Gewässerschutz wie Winterbegrünung – A32, Mulchsaatverfahren – A33 oder Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz A35 weitgehend unabhängig von der Pachtpreisentwicklung . Bei Extensivierungsmaßnahmen wie Ökologischen Landbau im Gesamtbetrieb – A11, Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten – A24, Umwandlung von Ackerland in Grünland – A34 und Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen – A36 hingegen lassen hohe Erzeuger- und infolge hoher Pachtpreise eine Konkurrenzsituation um die Fläche entstehen. Aufgrund der von der EU vorgegebenen Pflicht zur wiederkehrenden Überprüfung der Prämien erfolgt regelmäßig eine Anpassung. Dabei darf keine Überkompensation des durch die Maßnahme entstehenden zusätzlichen Aufwands entstehen. 6. Welche Wasserversorger im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut liegen bei ihren aktuellen Wasseranalysen beim Nitratwert über 25 mg/l bzw. über 40mg/l? Antwort siehe Nr. 7 7. Bei welchen Wasserversorgern im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut sind die Nitratwerte erst in den letzten drei Jahren auf über 25 mg/l bzw. über 40 mg/l gestiegen? Die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) müssen nach Eigenüberwachungsverordnung einen Jahresbericht, der unter anderem auch die Ergebnisse der Rohwasseranalysen enthält, zum 1. März des Folgejahres beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt (WWA) vorlegen. Die Daten werden vom WWA in eine zentrale Datenbank eingepflegt. Die aktuellen Wasseranalysen stammen deshalb aus dem Jahr 2012. In folgender Tabelle sind die im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut liegenden 19 WVU aufgelistet, bei denen der Nitratgehalt im Rohwasser im Jahr 2012 bei einem oder mehreren Brunnen größer als 25 mg/Liter war (zu Frage 6). In der zweiten Spalte sind diejenigen 3 WVU mit einem „X“ versehen, bei denen der Nitratwert erst im 3-Jahreszeitraum 2010 bis 2012 auf über 25 mg/Liter angestiegen ist. Wasserversorgungsunternehmen Nitratgehalt im Rohwasser (2012) über 25 mg/Liter (zu Frage 6) Erst in den Jahren 2010–2012 über 25 mg/Liter gestiegen (zu Frage 7) Wassergemeinschaft Berghofen Wassergemeinschaft Pfaffenbach Markt Geisenhausen ZVzWV Isar-Vils-Gruppe ZVzWV Mittlere Vils ZVzWV Bruckberg-Gündlkofen ZVzWV Attenhausener Gruppe ZVzWV Neufahrn-Oberlindhart Wasserbeschaffungsverband Höcking Wassergenossenschaft Poldering Gemeinde Moosthenning, Wasserversorgung Rimbach Markt Frontenhausen WZV Mallersdorf Wasserversorgung Mamming X Stadtwerke Abensberg X Stadt Neustadt/Donau ZVzWV Jachenhausener Gruppe X ZVzWV Altmannsteiner Gruppe Au i. d. Hallertau In folgender Tabelle sind die im Zuständigkeitsbereich des WWA Landshut liegenden 19 WVU aufgelistet, bei denen der Nitratgehalt im Rohwasser im Jahr 2012 bei einem oder mehreren Brunnen größer als 40 mg/Liter war (zu Frage 6). In der zweiten Spalte sind diejenigen 2 WVU mit einem „X“ versehen, bei denen der Nitratwert erst im 3-Jahreszeitraum 2010 bis 2012 auf über 40 mg/Liter angestiegen ist. Wasserversorgungsunternehmen Nitratgehalt im Rohwasser (2012) über 40 mg/Liter (zu Frage 6) Erst in den Jahren 2010–2012 über 40 mg/Liter gestiegen (zu Frage 7) Gemeinde Bodenkirchen X Stadtwerke Vilsbiburg ZVzWV Rottenburger Gruppe Wasserversorgungsgemeinschaft Bachhausen Markt Eichendorf X ZVzWV Hallertauer Gruppe 8. a) Hält die Staatsregierung die Zahl der WRRL-Messstellen in Bayern nach der Kritik der EU-Kommission an Deutschland über die zu geringe Zahl an Drucksache 17/345 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Messstellen im Nitratbericht vom 04.10.2013 für ausreichend? b) Wenn nein, wie ist das weitere Vorgehen der Staatsregierung? Im Gegensatz zum EG-Nitratbericht (162 seit Beginn der Nitratbeobachtung durchgehend beobachtete Messstellen in Deutschland, davon 34 in Bayern) stützt sich das Monitoring zur Wasserrahmenrichtlinie auf ein sehr viel dichteres Messnetz. So werden in Bayern derzeit insgesamt knapp 600 Grundwassermessstellen (Überblicksmessstellen und operative Messstellen) für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie untersucht. Die daraus resultierende Datengrundlage wird als ausreichend erachtet. Der Bewirtschaftungsplan 2009, der die Maßnahmenprogramme beinhaltet, ist mit Karten sowie weiteren Hintergrunddokumentationen im Internet verfügbar: http://www.lfu. bayern.de/wasser/wrrl/bewirtschaftungsplaene/index.htm Tabellen zu Frage 4, Seite 1 Flächenumfang (ha) der KULAP-Maßnahmen mit einem Beitrag zum Grundwasserschutz in den Maßnahmengebieten Niederbayerns: 2010 KULAPCode Betrachtungsraum (BTR) alle BTR in Niederbayern 10901070302 Unterer MainDonau -Kanal 10901070601 Ilm 10901080302 Untere Isar – rechts 10901080305 Schambach- Irlbach 10901080306 Natternberger Mühlbach 10901080307 Allachbach 10901090303 Rott ha ha ha ha ha ha ha ha A11 (K14) 237,47 0,00 291,35 42,63 52,28 7,54 1.034,08 1.034,08 A21 26,20 0,00 54,72 0,00 52,60 0,00 147,16 147,16 A22 0,00 0,00 1,88 13,46 30,23 0,00 86,99 86,99 A23 26,61 0,00 50,88 4,48 23,68 1,45 59,38 59,38 A24 64,26 5,17 13,55 0,00 17,41 10,40 46,62 46,62 A27 46,26 2,68 75,34 0,89 72,28 65,22 0,00 0,00 A29 (K96) 0,82 3,24 18,49 0,52 4,15 0,83 13,58 13,58 A30 205,79 15,90 31,26 0,00 0,00 0,00 22,23 22,23 A31 (K30) 385,16 5,33 544,59 588,82 488,74 1.196,83 497,35 497,35 A32 (M32) 111,59 132,21 190,55 41,97 44,84 58,64 236,32 236,32 A33 44,25 402,53 1.278,00 76,89 88,39 273,01 1.541,73 1.541,73 A34 58,64 0,00 0,00 0,00 4,73 0,00 1,75 1,75 A35 0,40 0,00 4,94 22,59 2,58 4,65 12,66 12,66 A36 (K91) 9,48 20,92 229,08 79,59 90,89 96,98 65,33 65,33 Summe 1.216,93 587,98 2.784,63 871,84 972,80 1.715,55 3.765,18 3.765,18 2011 KULAPCode Betrachtungsraum (BTR) alle BTR in Niederbayern 10901070302 Unterer MainDonau -Kanal 10901070601 Ilm 10901080302 Untere Isar – rechts 10901080305 Schambach- Irlbach 10901080306 Natternberger Mühlbach 10901080307 Allachbach 10901090303 Rott ha ha ha ha ha ha ha ha A11 (K14) 234,70 0,00 356,39 42,63 56,18 7,54 1.032,52 1.032,52 A21 26,18 0,00 72,46 0,00 52,53 0,00 132,07 132,07 A22 0,00 0,00 1,88 14,74 31,72 0,00 99,56 99,56 A23 26,62 0,00 60,79 4,48 35,33 1,45 62,44 62,44 A24 115,52 6,41 22,29 0,00 33,77 12,82 51,20 51,20 A27 46,26 2,68 75,34 0,89 72,28 65,22 0,00 0,00 A29 (K96) 0,82 3,24 18,13 0,50 4,15 0,83 13,58 13,58 A30 212,44 12,67 32,23 0,00 0,00 0,00 23,56 23,56 A31 (K30) 419,56 12,17 678,02 396,30 447,77 808,23 606,66 606,66 A32 (M32) 139,72 116,94 178,22 26,36 29,45 35,84 194,72 194,72 A33 43,97 401,43 1.809,83 84,91 90,92 306,03 2.382,63 2.382,63 A34 93,47 0,00 7,98 0,00 17,09 0,84 3,58 3,58 A35 0,40 0,00 14,11 26,76 3,67 5,97 18,93 18,93 A36 (K91) 9,73 20,92 253,59 79,49 89,65 96,98 65,33 65,33 Summe 1.369,39 576,46 3.581,26 677,06 964,51 1.341,75 4.686,78 4.686,78 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/345 2012 KULAPCode Betrachtungsraum (BTR) alle BTR in Niederbayern 10901070302 Unterer MainDonau -Kanal 10901070601 Ilm 10901080302 Untere Isar – rechts 10901080305 Schambach- Irlbach 10901080306 Natternberger Mühlbach 10901080307 Allachbach 10901090303 Rott ha ha ha ha ha ha ha ha A11 (K14) 253,31 0,00 357,89 52,76 40,07 3,36 1.036,01 1.036,01 A21 26,18 0,00 73,11 0,00 36,78 0,00 132,16 132,16 A22 0,00 0,00 1,88 14,74 26,07 0,00 94,26 94,26 A23 26,62 3,65 63,77 6,00 33,49 0,00 58,22 58,22 A24 115,01 6,41 21,74 0,00 33,77 11,72 50,53 50,53 A27 46,26 2,68 75,34 65,22 64,04 0,00 0,00 0,00 A29 (K96) 0,82 3,24 18,13 0,50 4,15 0,83 13,58 13,58 A30 203,93 11,98 25,67 0,00 0,00 0,00 17,63 17,63 A31 (K30) 443,30 12,14 598,63 372,38 455,16 808,04 602,34 602,34 A32 (M32) 164,04 123,02 203,33 33,39 37,69 40,72 231,92 231,92 A33 60,60 402,97 2.075,02 68,77 142,53 320,09 2.631,69 2.631,69 A34 93,85 0,00 7,98 0,00 17,09 0,84 3,58 3,58 A35 0,40 0,00 13,46 15,69 3,24 5,97 23,54 23,54 A36 (K91) 9,73 20,92 242,76 73,30 86,07 95,37 65,26 65,26 Summe 1.444,05 587,01 3.778,71 702,75 980,15 1.286,94 4.960,72 4.960,72