Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 07.11.2013 Staatliche Subventionen für den bayerischen Energiesektor Ein aktueller Subventionsbericht der EU-Generaldirektion Energie beziffert die staatlichen Subventionen für den Energiesektor in der EU für das Jahr 2011 wie folgt: Erneuerbare Energien: 30 Milliarden Euro Nukleare Anlagen: 35 Milliarden Euro Fossile Kraftwerke: 26 Milliarden Euro Ich frage die Staatsregierung: Wie hoch fallen die staatlichen Subventionen für den Energiesektor des Freistaates Bayern aus, differenziert betrachtet für folgende Energielieferanten: 1. Erneuerbare Energien gesamt 2. Nukleare Anlagen gesamt 3. Fossile Kraftwerke gesamt Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 19.12.2013 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet : Zu 1.: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird auch in Bayern im Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorangetrieben. Ergänzend dazu sind im Geschäfts- bereich des StMWi im Jahr 2011 Zuschüsse für „Erneuerbare Energien“ in Höhe von ca. 1 Mio. Euro bewilligt worden. Im Geschäftsbereich des StMELF und des StMUV sind im Jahr 2011 keine Subventionen für den Bereich „Erneuerbare Energien“ geleistet worden. Im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm ) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2011 Zuschüsse i. H. v. 63,9 Mio. Euro nach Bayern ausgereicht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Jahr 2011 zinsverbilligte Darlehen i. H. v. 1,03 Mrd. Euro im Rahmen der Programme „KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard“ und „KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium“ nach Bayern zur Verfügung gestellt. Auch in den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW können im Rahmen der Erneuerung von Heizungsanlagen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Die Förderung dieser Anlagen wird in den Statistiken der KfW nicht ausgewiesen. Im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung wurden durch das Bundesumweltministerium im Jahr 2011 78 Forschungsvorhaben von Zuwendungsempfängern mit Sitz in Bayern mit insgesamt rund 7,5 Mio. Euro gefördert. Davon wurden 4,4 Mio. Euro an 50 Forschungsvorhaben von Unternehmen ausgezahlt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht gesetzliche Vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien vor, die im Ergebnis die Stromverbraucher tragen. Im Jahr 2011 sind den bayerischen EEG-Anlagenbetreibern Mittel i. H. v. 3,302 Mrd. Euro (Vergütungszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte) zugeflossen . Zu 2.: Für den laufenden Betrieb der bayerischen Kernkraftwerke werden keine Subventionen geleistet. Zu 3.: Fossile Kraftwerke in Bayern erhalten keine staatlichen Subventionen . Die Betreiber der fossilen Kraftwerke erzielen Erlöse aus dem Verkauf von Strom (und ggf. Wärme) sowie der Bereitstellung von Regelenergie und Systemdienstleistungen . Darüber hinaus hält die Staatsregierung eine Reform der Strommarktregeln für notwendig, mit der die Bereitstellung gesicherter, flexibler Erzeugungsleistung gesondert honoriert wird (sog. Kapazitätsmechanismen). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/347 Bayerischer Landtag