Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.11.2013 Konzept der Staatsregierung zur Idee der bayerischen Volksbefragung In seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 (http://www.bayern.de/Anlage10471951/Regierungserkl %C3%A4rung%20%22Bayern.%20Die%20Zukunft.%22. pdf, dort Seite 15), hat der Bayerische Ministerpräsident das Instrument der Volksbefragung als Möglichkeit zu mehr Bürger*innenbeteiligung im Freistaat benannt. Der Ministerpräsident bekräftigt: „In Bayern wollen wir das Instrument der Volksbefragung einführen. Beispielsweise solle es bei großen Infrastrukturprojekten möglich werden, die Bevölkerung landesweit zu beteiligen. Deutlich stellt Herr Seehofer die aktive Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger als einen Schwerpunkt seiner Arbeit in der angebrochenen Wahlperiode heraus. Die Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2013 berichtete aber im Hauptartikel des Bayern-Teils zur Regierungserklärung bereits von Widerständen in der CSU-Fraktion. Der Terminus Volksbefragung legt nahe, dass die Initiative zu einer Abstimmung vom Parlament oder der Staatsregierung ausgehen soll. Bislang sind Volksbegehren und -entscheide nicht in Sachfragen, sondern nur zu Gesetzesentwürfen, möglich. Zudem müssen 25.000 Unterstützerunterschriften vorliegen , in der Eintragungsfrist muss ein Quorum von 10 % der Wahlberechtigten übertroffen werden und bei einem Volksentscheid über aus einem Volksbegehren hervorgegangene Verfassungsänderungsvorschläge ein Zustimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten überschritten werden. Der Ministerpräsident hatte bereits in der Vergangenheit mehr Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung angekündigt. So nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid gegen den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen München (Focus-online vom 19.06.2012 oder http://www.focus. de/ politik/deutschland/nach-dem-nein-zum-ausbau-desmuenchner -flughafens-seehofer-will-die-dritte-startbahntrotzdem -bauen aid 769216.html) und nun nach dem gescheiterten Anlauf einer erneuten Winterspiel-Bewerbung Münchens. (Sueddeutsche.de vom 11.11.2013 oder http:// www.sueddeutsche.de/muenchen/nach-buergerentschei den-zu-olympia-seehofer-will-landesweite-volksentscheideausbauen -1.1815385) Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Gibt es in der Staatsregierung bereits ein Konzept für das Instrument der Volksbefragung, da sich laut obigem Zitat und Presseberichten das „wir“ nur auf die Staatsregierung und nicht auf die CSU-Fraktion beziehen lässt? b) Falls ja, wann werden Einzelheiten hierzu veröffentlicht ? c) Falls ja, wie lauten die Grundzüge dieses Konzepts? 2. a) Beabsichtigt die Staatsregierung analog zu den bisherigen Bürger- und Volksbegehren auch bei der Volksbefragung ein Initiativrecht für die Bürgerinnen und Bürger vorzusehen? b) Falls ja, an welche Konditionen soll dieses gebunden sein (Quoren, mehrstufiges Verfahren, etc.)? c) Falls nein, inwieweit ist ein Konzept ohne bürgerschaftliches Initiativrecht mit der vom Ministerpräsidenten postulierten aktiven Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger vereinbar? 3. a) Gab es in den Ministerien der Staatsregierung bereits Vorüberlegungen zu einer möglichen Ausweitung bürgerschaftlicher Beteiligungsmöglichkeiten? b) Falls ja, zu welchem Ergebnis kamen diese? 4. a) Will die Staatsregierung alle Sachfragen zur Volksbefragung zulassen? b) Falls nein, welche Ausnahmen sollten nach Ansicht der Staatsregierung getroffen werden und welche Begründung kann hierfür jeweils genannt werden? 5. Plant die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Volksbefragung auch den Kreis der Abstimmungsberechtigten bei Volks- und Bürgerentscheiden (z. B. Jugendliche oder EU-Ausländer/-innen) zu erweitern? Welcher Personenkreis soll beim Instrument der Volksbefragung weshalb abstimmberechtigt sein? 6. Plant die Staatsregierung im Zuge der möglichen Einführung einer Volksbefragung auch Veränderungen an den bisherigen Vorgaben für Volks- und Bürgerentscheide (z. B. Quoren, Bindewirkung, Stimmberechtigte , etc.)? 7. Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Implementierung einer Volksbefragung notwendig? Wann wird die Staatsregierung diesbezüglich initiativ werden? Zu welchem Zeitpunkt soll das Parlament eingebunden werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/348 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/348 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.12.2013 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet. 1. a) Gibt es in der Staatsregierung bereits ein Konzept für das Instrument der Volksbefragung, da sich laut obigem Zitat und Presseberichten das „wir“ nur auf die Staatsregierung und nicht auf die CSUFraktion beziehen lässt? b) Falls ja, wann werden Einzelheiten hierzu veröffentlicht ? c) Falls ja, wie lauten die Grundzüge dieses Konzepts ? Das Konzept zur Einführung des Instruments der Volksbefragung wird derzeit erarbeitet. Grundlage hierfür ist die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 12. November 2013, wonach es zum Beispiel bei großen Infrastrukturprojekten möglich werden soll, die Bürgerinnen und Bürger bayernweit zu beteiligen. Ein Zeitpunkt, wann Einzelheiten hierzu veröffentlicht werden können, steht bisher noch nicht fest. Es ist jedoch beabsichtigt, im ersten Quartal 2014 dem Ministerrat einen Gesetzentwurf vorzulegen. 2. a) Beabsichtigt die Staatsregierung analog zu den bisherigen Bürger- und Volksbegehren auch bei der Volksbefragung ein Initiativrecht für die Bürgerinnen und Bürger vorzusehen? b) Falls ja, an welche Konditionen soll dieses gebunden sein (Quoren, mehrstufiges Verfahren etc.)? c) Falls nein, inwieweit ist ein Konzept ohne bürgerschaftliches Initiativrecht mit der vom Ministerpräsidenten postulierten aktiven Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger vereinbar? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. a) Gab es in den Ministerien der Staatsregierung bereits Vorüberlegungen zu einer möglichen Auswei- tung bürgerschaftlicher Beteiligungsmöglichkeiten ? Ja. b) Falls ja, zu welchem Ergebnis kamen diese? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. a) Will die Staatsregierung alle Sachfragen zur Volksbefragung zulassen? b) Falls nein, welche Ausnahmen sollten nach Ansicht der Staatsregierung getroffen werden und welche Begründung kann hierfür jeweils genannt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Plant die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Volksbefragung auch den Kreis der Abstimmungsberechtigten bei Volks- und Bürgerentscheiden (z. B. Jugendliche oder EU-Ausländer/ -innen) zu erweitern? Welcher Personenkreis soll beim Instrument der Volksbefragung weshalb abstimmberechtigt sein? Die Staatsregierung plant nicht, den Kreis der Abstimmungsberechtigten bei Volks- und Bürgerentscheiden zu erweitern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Plant die Staatsregierung im Zuge der möglichen Einführung einer Volksbefragung auch Veränderungen an den bisherigen Vorgaben für Volks- und Bürgerentscheide (z. B. Quoren, Bindewirkung, Stimmberechtigte, etc.)? Nein. 7. Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Implementierung einer Volksbefragung notwendig? Wann wird die Staatsregierung diesbezüglich initia tiv werden? Zu welchem Zeitpunkt soll das Parlament eingebunden werden? Siehe Antwort zu Frage 1.