Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.11.2013 Forstmaschinenführer Um den ökologischen und sozialen Ansprüchen in der stetig steigenden hochmechanisierten Holzernte gerecht zu werden , trat am 23. Juli 2009 die „Bundesverordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin “ in Kraft. Damit reagierten die Forstarbeitgeber und die IG BAU auf die steigende Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften für den verantwortungsvollen Umgang mit technisch anspruchsvollen Forstmaschinen. Ich frage die Staatsregierung: 1.a) Werden in Bayern Geprüfte Forstmaschinenführer nach der Bundesverordnung vom 23. Juli 2009 ausgebildet ? b) Wer ist Träger der Fortbildungsmaßnahmen? c) Wenn nein, warum werden in Bayern keine Geprüften Forstmaschinenführer ausgebildet? 2. a) Werden in Bayern Prüfungen zum Geprüften Forstmaschinenführer /zur Geprüften Forstmaschinenführerin durchgeführt? b) Wie viele Prüfungen wurden seit Inkrafttreten der Verordnung in den einzelnen Jahren durchgeführt? 3. a) Ist bekannt, wie hoch der Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern in Bayern ist? b) Wenn ja, wie hoch ist der Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern in Bayern? c) Wenn nein, warum ist er nicht bekannt? 4. Wie viele geprüfte Forstmaschinenführer sind in Bayern tätig? 5. a) Beabsichtigt die Staatsregierung eine Ausbildung zum Geprüften Forstmaschinenführer für den eigenen Bedarf in den Bayerischen Staatsforsten anzubieten? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche Qualifikationen haben die Forstmaschinenfüh- rer bei den Bayerischen Staatsforsten (Angaben bitte für die bei den Bayerischen Staatsforsten fest angestellten Forstmaschinenführer und die bei Fremdfirmen angestellten Forstmaschinenenführer getrennt)? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.12.2013 1. a) Werden in Bayern Geprüfte Forstmaschinenführer nach der Bundesverordnung vom 23. Juli 2009 ausgebildet? In Bayern werden derzeit keine Geprüften Forstmaschinenführer ausgebildet. b) Wer ist Träger der Fortbildungsmaßnahmen? Siehe Antwort zu Frage 1 a. c) Wenn nein, warum werden in Bayern keine Geprüften Forstmaschinenführer ausgebildet? Derzeit gibt es in vier Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein -Westfalen, Niedersachsen und Sachsen) entsprechende Fortbildungsangebote, die die Nachfrage mehr als decken. Bundesweit nutzen derzeit pro Jahr durchschnittlich lediglich 25 Personen die Möglichkeit zur Fortbildung (Quelle : „Untersuchung über die Anwendung der Verordnung Forstmaschinenführer“ des Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e. V.). 2. a) Werden in Bayern Prüfungen zum Geprüften Forstmaschinenführer /zur Geprüften Forstmaschinenführerin durchgeführt? In Bayern werden keine Prüfungen zum Forstmaschinenführer durchgeführt. b) Wie viele Prüfungen wurden seit Inkrafttreten der Verordnung in den einzelnen Jahren durchgeführt ? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Ist bekannt, wie hoch der Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern in Bayern ist? Angaben hierzu können nur aufgrund der Angaben der Bundesagentur für Arbeit und der registrierten Anfragen nach einer Fortbildung zum Forstmaschinenführer bei der zuständigen Stelle für den Beruf Forstwirt gemacht werden. Aus dieser Kombination lässt sich auf den Bedarf schließen. Insgesamt wurden bis zum Januar 2013 zwei Stellenangebote in Bayern bei der Bundesagentur für Arbeit registriert . Bei der zuständigen Stelle für den Beruf Forstwirt/in ging im Jahr 2013 lediglich eine Anfrage für eine Fortbildung zum Forstmaschinenführer ein. b) Wenn ja, wie hoch ist der Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern in Bayern? Siehe Antwort zu Frage 3 a. c) Wenn nein, warum ist er nicht bekannt? Siehe Antwort zu Frage 3 a. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/351 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/351 4. Wie viele geprüfte Forstmaschinenführer sind in Bayern tätig? Dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen hierzu keine Informationen vor. 5. a) Beabsichtigt die Staatsregierung eine Ausbildung zum Geprüften Forstmaschinenführer für den eigenen Bedarf in den Bayerischen Staatsforsten anzubieten? Nein. Auch die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen bis auf Weiteres nicht, die Ausbildung zum Geprüften Forstmaschinenführer für den eigenen Bedarf anzubieten. b) Wenn nein, warum nicht? Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten besteht dort nahezu kein Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern. Freie Stellen bei den Bayerischen Staatsforsten werden entweder durch eigene Mitarbeiter, i. d. R. Forstwirte, oder durch externe Ausschreibung besetzt. Die Mitarbeiter wer- den unternehmensintern für den Einsatz im Forstmaschinenbereich am Arbeitsplatz qualifiziert und können so an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst eingesetzt werden. c) Welche Qualifikationen haben die Forstmaschinenführer bei den Bayerischen Staatsforsten (Angaben bitte für die bei den Bayerischen Staatsforsten fest angestellten Forstmaschinenführer und die bei Fremdfirmen angestellten Forstmaschinenenführer getrennt)? Die derzeit bei den Bayerischen Staatsforsten eingesetzten Forstmaschinenführer haben alle eine vorangegangene Berufsausbildung als Facharbeiter in einem verwandten Bereich abgeschlossen, z. B. im Beruf „Forstwirt/-in“ oder „Mechatroniker/-in“. Über Informationen zu den Qualifikationen der Forstmaschinenführer bei Forstunternehmen verfügen die Bayerischen Staatsforsten nicht.