Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten
Markus Ganserer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 13.11.2013
Forstmaschinenführer
Um den ökologischen und sozialen Ansprüchen in der stetig
steigenden hochmechanisierten Holzernte gerecht zu wer-
den, trat am 23. Juli 2009 die „Bundesverordnung über die
Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinen
-
führerin“ in Kraft. Damit reagierten die Forstarbeitgeber und
die IG BAU auf die steigende Nachfrage nach qualifizierten
Fachkräften für den verantwortungsvollen Umgang mit tech-
nisch anspruchsvollen Forstmaschinen.
Ich frage die Staatsregierung:
1.a)
W
erden in Bayern Geprüfte Forstmaschinenführer
nach der Bundesverordnung vom 23. Juli 2009 ausge
-
bildet?
b)
W
er ist Träger der Fortbildungsmaßnahmen?
c)
W
enn nein, warum werden in Bayern keine Geprüften
Forstmaschinenführer ausgebildet?
2. a)
W
erden in Bayern Prüfungen zum Geprüften Forstma-
schinenführer/zur Geprüften Forstmaschinenführerin
durchgeführt?
b)
Wie viele Prüfungen wurden seit Inkrafttreten der Ver-
ordnung in den einzelnen Jahren durchgeführt?
3. a)
Ist
bekannt, wie hoch der Bedarf an Geprüften Forst-
maschinenführern in Bayern ist?
b)
W
enn ja, wie hoch ist der Bedarf an Geprüften Forst-
maschinenführern in Bayern?
c)
W
enn nein, warum ist er nicht bekannt?
4.
Wie viele
geprüfte Forstmaschinenführer sind in Bay-
ern tätig?
5. a)
Beabsichti
gt die Staatsregierung eine Ausbildung zum
Geprüften Forstmaschinenführer für den eigenen Be-
darf in den Bayerischen Staatsforsten anzubieten?
b)
W
enn nein, warum nicht?
c)
W
elche Qualifikationen haben die Forstmaschinenfüh
-
rer bei den Bayerischen Staatsforsten (Angaben bitte
für die bei den Bayerischen Staatsforsten fest ange
-
stellten Forstmaschinenführer und die bei Fremdfir-
men angestellten Forstmaschinenenführer getrennt)?
Antwort
des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten
vom 23.12.2013
1. a)
W
erden in Bayern Geprüfte Forstmaschinenfüh-
rer nach der Bundesverordnung vom 23. Juli 2009
ausgebildet?
In Bayern werden derzeit keine Geprüften Forstmaschinen
-
führer ausgebildet.
b)
W
er ist Träger der Fortbildungsmaßnahmen?
Siehe Antwort zu Frage 1 a.
c)
W
enn nein, warum werden in Bayern keine Geprüf-
ten Forstmaschinenführer ausgebildet?
Derzeit gibt es in vier Bundesländern (Brandenburg, Nord-
rhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen) entspre-
chende Fortbildungsangebote, die die Nachfrage mehr als
decken. Bundesweit nutzen derzeit pro Jahr durchschnittlich
lediglich 25 Personen die Möglichkeit zur Fortbildung (Quel-
le: „Untersuchung über die Anwendung der Verordnung
Forstmaschinenführer“ des Qualifizierungsfonds Forstwirt-
schaft e. V.).
2. a)
W
erden in Bayern Prüfungen zum Geprüften Forst-
maschinenführer/zur Geprüften Forstmaschinen-
führerin durchgeführt?
In Bayern werden keine Prüfungen zum Forstmaschinenfüh
-
rer durchgeführt.
b)
Wie viele Prüfungen wurden seit Inkrafttreten der
Verordnung in den einzelnen Jahren durchge-
führt?
Siehe Antwort zu Frage 2 a.
3. a)
Ist bekannt, wie hoch der Bedarf an Geprüften
Forstmaschinenführern in Bayern ist?
Angaben
hierzu können nur aufgrund der Angaben der Bun-
desagentur für Arbeit und der registrierten Anfragen nach
einer Fortbildung zum Forstmaschinenführer bei der zustän-
digen Stelle für den Beruf Forstwirt gemacht werden. Aus
dieser Kombination lässt sich auf den Bedarf schließen.
Insgesamt wurden bis zum Januar 2013 zwei Stellenan
-
gebote in Bayern bei der Bundesagentur für Arbeit regist-
riert. Bei der zuständigen Stelle für den Beruf Forstwirt/in
ging im Jahr 2013 lediglich eine Anfrage für eine Fortbildung
zum Forstmaschinenführer ein.
b)
W
enn ja, wie hoch ist der Bedarf an Geprüften
Forstmaschinenführern in Bayern?
Siehe Antwort zu Frage 3 a.
c)
W
enn nein, warum ist er nicht bekannt?
Siehe Antwort zu Frage 3 a.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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4.
W
ie viele geprüfte Forstmaschinenführer sind in
Bayern tätig?
Dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten liegen hierzu keine Informationen vor.
5. a)
Beabsichtigt die Staatsr
egierung eine Ausbildung
zum Geprüften Forstmaschinenführer für den ei-
genen Bedarf in den Bayerischen Staatsforsten
anzubieten?
Nein. Auch die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen bis
auf Weiteres nicht, die Ausbildung zum Geprüften Forstma-
schinenführer für den eigenen Bedarf anzubieten.
b)
W
enn nein, warum nicht?
Nach Mitteilung der Bayerischen Staatsforsten besteht dort
nahezu kein Bedarf an Geprüften Forstmaschinenführern.
Freie Stellen bei den Bayerischen Staatsforsten werden
entweder durch eigene Mitarbeiter, i. d. R. Forstwirte, oder
durch externe Ausschreibung besetzt. Die Mitarbeiter wer-
den unternehmensintern für den Einsatz im Forstmaschi-
nenbereich am Arbeitsplatz qualifiziert und können so an
die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst eingesetzt
werden.
c)
W
elche Qualifikationen haben die Forstmaschi-
nenführer bei den Bayerischen Staatsforsten (An-
gaben bitte für die bei den Bayerischen Staatsfors
-
ten fest angestellten Forstmaschinenführer und
die bei Fremdfirmen angestellten Forstmaschine-
nenführer getrennt)?
Die derzeit bei den Bayerischen Staatsforsten eingesetz-
ten Forstmaschinenführer haben alle eine vorangegange
-
ne Berufsausbildung als Facharbeiter in einem verwandten
Bereich abgeschlossen, z. B. im Beruf „Forstwirt/-in“ oder
„Mechatroniker/-in“. Über Informationen zu den Qualifikatio
-
nen der Forstmaschinenführer bei Forstunternehmen verfü-
gen die Bayerischen Staatsforsten nicht.