Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.11.2013 Werbung pro Olympia in der Münchner S-Bahn Im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Bewerbung Münchens um die Olympischen Winterspiele 2022 hat es in den S-Bahnen in München Werbedurchsagen mit der Aufforderung, am 10. November mit „Ja“ zu stimmen, gegeben. Damit hat ein öffentliches Unternehmen Partei ergriffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Inwieweit hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) oder die Staatsregierung Einfluss darauf genommen , dass solche Durchsagen, die eindeutig politisch Partei ergreifen, erfolgen? 2. Inwieweit sind der Staatsregierung Beschwerden über die Werbedurchsagen bekannt? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Werbedurchsagen in der S-Bahn, nachdem auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn politische Veranstaltungen und Werbung eher unerwünscht sind und öffentliche Unternehmen sich aus demokratie-theoretischer Sicht vor demokratischen Wahlen und Abstimmungen neutral verhalten sollten? 4. Inwieweit ist der Staatsregierung bekannt, dass in von der BEG bestellten Zügen des Schienenpersonennahverkehrs Werbedurchsagen, die nicht den Bahnbetrieb betreffen, laufen bzw. gelaufen sind? 5. Inwieweit sind im Verkehrsdurchführungsvertrag II mit der Deutschen Bahn, der die S-Bahn München enthält, Werbedurchsagen geregelt? 6. Inwieweit sieht die Staatsregierung in zukünftig abzuschließenden Verträgen zwischen BEG und Eisenbahnverkehrsunternehmen Regelungsbedarf hinsichtlich Werbedurchsagen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.01.2014 Zu 1.: Weder die BEG noch die Staatsregierung hat Einfluss darauf genommen, dass derartige Durchsagen erfolgen. Dies war eine rein unternehmerische Entscheidung der DB Regio Bayern. Die DB Regio Bayern hat bereits die Bewerbung Münchens für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 durch zahlreiche Aktionen unterstützt. Zu 2.: Bei der BEG sind keine Beschwerden zu diesem Thema eingegangen. Der Staatsregierung sind Reaktionen durch die Presse sowie von Fahrgastverbänden bekannt. Dabei wurde v. a. der verwendete Text kritisiert, den die DB Regio daraufhin umgehend änderte. Auf einen Aufruf an die Fahrgäste zur Unterstützung beim Bürgerentscheid hat die DB Regio nach der Textänderung verzichtet. Zu 3.: Aus Sicht der Staatsregierung sind zusätzliche Durchsagen im Zug zur Fahrgastinformation lediglich im Störungsfalle oder bei Baustellen notwendig. Die BEG initiiert und fördert zu diesem Zweck Projekte zur stetigen Verbesserung der Fahrgastinformation. Zu 4.: Der Staatsregierung sind keine weiteren Fälle bekannt. Zu 5.: Im VDV II gibt es umfangreiche Regelungen über Durchsagen im Störungsfall bei Betriebsstörungen sowie bei Baustellen . Ziel ist es hierbei, die Fahrgäste schnell und umfassend über Änderungen im Betriebsablauf und deren Folgen zu informieren. Werbedurchsagen sind nicht explizit vertraglich geregelt. Zu 6.: Bereits heute wird in allen Verträgen, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben wurden, ein Passus aufgenommen , wonach alle Werbemaßnahmen im Zug vorab mit der BEG abgestimmt werden müssen. Diese Regelung sieht die Staatsregierung als ausreichend steuerndes Instrument an. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2014 17/353 Bayerischer Landtag