Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 01.08.2014 Bezug des Betreuungsgeldes Nach Veröffentlichung der Ergebnisse einer Studie des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund zum Betreuungsgeld frage ich die Staatsregierung : 1. Wie viele automatisch und bereits ausgefüllte Anträge wurden durch das Zentrum Bayern für Familie und Soziales verschickt? 1.1 Wie viele der versandten Anträge wurden seit Einführung der Leistung von den Eltern nicht zurückgesendet (in absoluten und relativen Zahlen)? 1.2 Welche anderen Bundesländer verschicken ebenfalls vorausgefüllte Formulare für die Beantragung des Betreuungsgeldes ? 2. Wurden diese Antragsformulare auch an Eltern verschickt , deren Kinder bereits in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege betreut wurden? 2.1 Wie viele Anträge von Eltern mit bereits betreuten Kindern wurden zurückgeschickt (aufgelistet nach Land, Bezirken, Landkreisen und Kommunen)? 2.2 Wenn diese Eltern nicht angeschrieben wurden: Wie begründet die Staatsregierung diese Vorauswahl? 3. Welche aktuellen und zukünftigen Pläne verfolgt die Staatsregierung, Eltern, die einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter beantragen, ebenso intensiv bei der Antragstellung zu unterstützen wie Eltern, die das Betreuungsgeld beantragen möchten? 4. Wie steht die Staatsregierung dem Vorwurf gegenüber , bereits ausgefüllte Anträge könnten Familien in ihrer Wahlfreiheit zugunsten des Betreuungsgeldes beeinflussen? 5. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Familien Betreuungsgeld beziehen oder bezogen haben, obwohl sie gleichzeitig einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertageseinrichtung nutzen? 5.1 Wie will die Staatsregierung verhindern, dass solche Fälle vorkommen? 6. Über welchen Bildungsabschluss und welchen sozialen Hintergrund verfügen die Personen, die Betreuungsgeld in Bayern beziehen (aufgeschlüsselt nach den Bildungsabschlüssen keine Ausbildung/Hauptschulabschluss /Mittlere Reife/Hochschulreife; mit/ ohne Migrationshintergrund und nach Land/Bezirk/ Landkreisen und Kommunen)? 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Studienergebnissen des DJI und der TU Dortmund hinsichtlich der Tatsache, dass offenbar insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien mit Migrationshintergrund nicht an frühkindlichen Bildungsangeboten teilhaben? 7.1 Wie sind die Studienergebnisse hinsichtlich bildungspolitischer Chancengleichheit für alle Kinder und mit den Zielen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans in Einklang zu bringen? 7.2 Wie ist aus Sicht der Staatsregierung auf die Ergebnisse zu reagieren, wenn man berücksichtigt, dass frühere Studien eindeutige Zusammenhänge zwischen frühkindlicher Bildung und einer erfolgreichen Erwerbsbiografie nachweisen? 8. Welche Kosten entstanden dem Freistaat bislang und entstehen zukünftig für die Abwicklung des Betreuungsgeldes (aufgelistet nach Gesamtsumme und nach monatlichen Ausgaben seit Beginn des Zeitpunkts, ab dem erstmals ein Antrag gestellt werden konnte)? 8.1 Welche Kosten entstanden für die automatische Zusendung und Vor-Ausfüllung der Anträge? 8.2 Isder Staatsregierung bekanntm welche Kosten das Betreuungsgeld in allen anderen Bundesländern verursacht (einzeln aufgeschlüsselt)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.10.2014 1. Wie viele automatisch und bereits ausgefüllte An­ träge wurden durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales verschickt? Von der Einführung des Betreuungsgeldes im August 2013 bis 25. Juli 2014 wurden in Bayern durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) 102.102 Antragsformulare an Familien versandt. 1.1 Wie viele der versandten Anträge wurden seit Ein­ führung der Leistung von den Eltern nicht zurück gesendet (in absoluten und relativen Zahlen)? 82.176 Betreuungsgeldanträge sind bis 25. Juli 2014 beim ZBFS eingegangen, dies entspricht einer Rücklaufquote von 73,75 %. Hieraus ergibt sich, dass 26.804 versandte Anträ- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.11.2014 17/3534 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3534 ge bislang nicht wieder an das ZBFS zurückgesandt wurden , dies entspricht einer Quote von 26,25 %. 1.2 Welche anderen Bundesländer verschicken eben­ falls vorausgefüllte Formulare für die Beantragung des Betreuungsgeldes? Ausweislich des Internetauftrittes erhalten Eltern, denen Elterngeld in Baden-Württemberg bewilligt wurde und die weiterhin dort leben, am ersten Geburtstag ihres Kindes einen Antrag auf Betreuungsgeld zugesandt, der lediglich zu vervollständigen ist. Zu anderen Bundesländern sind uns keine Informationen hierzu bekannt. 2. Wurden diese Antragsformulare auch an Eltern verschickt, deren Kinder bereits in einer Tagesein­ richtung oder Tagespflege betreut wurden? Alle Eltern, die in Bayern Elterngeld beziehen, erhalten zeitnah vor Ende des Elterngeldbezugs durch das ZBFS einen Antrag auf Betreuungsgeld zugesandt. Dem ZBFS ist vor der Antragstellung auf Betreuungsgeld nicht bekannt, welche Betreuungsform die Eltern gewählt haben. 2.1 Wie viele Anträge von Eltern mit bereits betreuten Kindern wurden zurückgeschickt (aufgelistet nach Land, Bezirken, Landkreisen und Kommunen)? Daten hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Zudem sind keinerlei Zahlen zum Betreuungsgeld auf kommunaler Ebene verfügbar. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden ist daher nicht möglich. 2.2 Wenn diese Eltern nicht angeschrieben wurden: Wie begründet die Staatsregierung diese Voraus­ wahl? Antwort entfällt, vgl. Antwort zu Frage 2. 3. Welche aktuellen und zukünftigen Pläne verfolgt die Staatsregierung, Eltern, die einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter beantragen, ebenso intensiv bei der Antragstellung zu unter­ stützen wie Eltern, die das Betreuungsgeld bean­ tragen möchten? Dem ZBFS obliegt ein Aufklärungs- und Beratungsauftrag zu den auf Landesebene vollzogenen Familienleistungen. Die Antragszusendung beim Betreuungsgeld in Bayern ist ein familienfreundlicher Service für die Eltern zum richtigen Zeitpunkt, der möglich ist, da aus dem Elterngeldvollzug die Daten der Eltern bereits vorliegen. Vor allem ist die Zusendung aber auch ein großer Vorteil für die Verwaltung. Es wird auf die Antwort zu Frage 8.1 verwiesen. Bei der Inanspruchnahme eines Kitaplatzes oder eines Platzes bei einer Tagesmutter handelt es sich nicht um ein klassisches Antragsverfahren bei einer staatlichen Behörde , vielmehr bekunden die Eltern gegenüber dem Träger bzw. der Kommune ihr Interesse. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes ist gesetzliche Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis, die Zuständigkeit liegt hier also auf der örtlichen Ebene. Die Sachverhalte sind deshalb nicht vergleichbar. 4. Wie steht die Staatsregierung dem Vorwurf gegen­ über, bereits ausgefüIlte Anträge könnten Familien in ihrer Wahlfreiheit zugunsten des Betreuungs­ geldes beeinflussen? Nach § 13 SGB I besteht die Verpflichtung der Leistungs- träger, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären . Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I sind sie verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I gibt vor, dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Das ZBFS hat für das Antragsverfahren einen neuen, effizienten und kostengünstigen Weg entwickelt. Es hat gezeigt , dass entgegen eines ansonsten oft beklagten hohen bürokratischen Aufwands und komplizierter Antragsformulare ein einfaches Verfahren gelingen kann. Die Antragszusendung beim Betreuungsgeld in Bayern dient der Information der Eltern über diese Leistung. Es steht den Eltern völlig frei, Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen oder sich gegen eine Antragstellung zu entscheiden. Der Zeitpunkt der Zusendung ist so gewählt, dass die Eltern im Regelfall bereits wissen, ob sie eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen und zugleich eine rechtzeitige Zahlung sichergestellt werden kann. 5. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Familien Betreuungsgeld beziehen oder bezogen haben, obwohl sie gleichzeitig einen Betreuungs­ platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kinderta­ geseinrichtung nutzen? Es sind keine derartigen Fälle in Bayern bekannt. 5.1 Wie will die Staatsregierung verhindern, dass sol­ che Fälle vorkommen? Die Staatsregierung hat Vertrauen in die bayerischen Familien und stellt sie nicht unter Generalverdacht, staatliche Leistungen zu Unrecht in Anspruch zu nehmen. Mit ihrer Unterschrift versichern die Eltern, dass ihre Angaben richtig und vollständig sind. Alle Eltern erhalten mit dem Bewilligungsbescheid zugleich sogenannte Änderungsmitteilungen , die sie zusätzlich zu Hinweisen im Antragsformular und im Bewilligungsbescheid darauf aufmerksam machen, dass relevante Änderungen mitzuteilen sind. Konkreten Verdachtsfällen geht die Verwaltung selbstverständlich nach. 6. Über welchen Bildungsabschluss und welchen so­ zialen Hintergrund verfügen die Personen, die Be­ treuungsgeld in Bayern beziehen (aufgeschlüsselt nach den Bildungsabschlüssen keine Ausbildung/ Hauptschulabschluss/Mittlere Reife/Hochschulrei­ fe; mit/ ohne Migrationshintergrund und nach Land/Bezirk/Landkreisen und Kommunen)? Daten hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes kann grundsätzlich aber davon ausgegangen werden, dass die Leistung von Eltern aller Bildungsschichten bezogen wird. 7. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Studienergebnissen des DJI und der TU Dortmund hinsichtlich der Tatsache, dass offenbar insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien mit Migrationshintergrund nicht an frühkindlichen Bildungsangeboten teilhaben? Die Studie des Forschungsverbundes der TU Dortmund und des DJI (Deutsches Jugendinstitut e. V.) ist bislang lediglich auszugsweise veröffentlicht. Bei der Bewertung der Studie ist Skepsis angebracht: Forschungsgegenstand war nicht das Betreuungsgeld, sondern die kleinräumige Erfas- Drucksache 17/3534 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sung der Betreuungsbedarfe für Kinder unter drei Jahren. Das Betreuungsgeld wird nur mit einer einzigen und äußerst komplex formulierten Frage nach dem Einfluss des Betreuungsgeldes ausschließlich als negativer Anreiz gegen die Krippe behandelt. Die Befragung erfolgte zudem zeitlich noch vor Einführung des Betreuungsgeldes, erfolgte also hypothetisch und äußerst selektiv, da sie ausschließlich Eltern adressierte, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren nicht in einer Einrichtung oder von einer Tagesmutter betreuen lassen wollen. Als wissenschaftlich fundierter Beleg, wie in der Fragestellung möglicherweise suggeriert, kann die Studie deshalb nicht angesehen werden. 7.1 Wie sind die Studienergebnisse hinsichtlich bil­ dungspolitischer Chancengleichheit für alle Kin­ der und mit den Zielen des Bayerischen Bildungs­ und Erziehungsplans in Einklang zu bringen? Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden Bildungs - und Erziehungsziele ebenso wie Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität dargestellt. Sie bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen. Der Bay erische Bildungs- und Erziehungsplan bewertet nicht die Betreuungsentscheidungen der Eltern. Bildungspolitische Chancengleichheit ist im Übrigen nicht in erster Linie eine Frage der Inanspruchnahme einer Krippenbetreuung . Es wird auch auf die Antwort zu Frage 7.2 verwiesen. 7.2 Wie ist aus Sicht der Staatsregierung auf die Er­ gebnisse zu reagieren, wenn man berücksichtigt, dass frühere Studien eindeutige Zusammenhänge zwischen frühkindlicher Bildung und einer erfolg­ reichen Erwerbsbiografie nachweisen? Es gibt keine validen wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach die Krippenbetreuung der familiären Erziehung generell überlegen wäre. Die überwiegende Meinung ist, dass die Entwicklung von kleinen Kindern in den ersten Lebensjahren in erster Linie von einer gelingenden Bindung zu den primären Bezugspersonen abhängt, unabhängig davon, ob das Kind auch noch außerfamiliär betreut wird. 8. Welche Kosten entstanden dem Freistaat bislang und entstehen zukünftig für die Abwicklung des Betreuungsgeldes (aufgelistet nach Gesamtsum­ me und nach monatlichen Ausgaben seit Beginn des Zeitpunkts, ab dem erstmals ein Antrag ge­ stellt werden konnte)? Der Bund trägt die Ausgaben für das Betreuungsgeld, der Vollzug des Betreuungsgeldes ist Aufgabe der Länder. Der bayerische Verwaltungsvollzug wurde durch innerorganisatorische Maßnahmen im ZBFS geschultert. 8.1 Welche Kosten entstanden für die automatische Zusendung und Vorausfüllung der Anträge? Dazu ist Folgendes vorauszuschicken: Auf die Leistung Betreuungsgeld besteht erst nach über einem Jahr nach der Geburt eines Kindes ein Anspruch. Da- her wäre es nicht zweckmäßig, allen Eltern in Bayern die Antragsformulare zusammen mit der Geburtsurkunde direkt auszuhändigen, wie dies beim Elterngeld geschieht. Die Lebensverhältnisse gerade junger Familien ändern sich häufig (z. B. durch Umzug) und die Entwicklung des Kindes ist nicht immer vorhersehbar. Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kann daher nur zeitnah zum Leistungsbeginn beurteilt werden. Eine verfrühte Antragstellung führt deshalb zwangsläufig zu vermehrten Rückfragen. Zudem zeigt die praktische Erfahrung aus dem Elterngeld, dass bei Auflegen von Vordrucken ein nahezu doppelter Bedarf im Vergleich zu den tatsächlichen Anträgen besteht. § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I gibt vor, dass der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat für das Antragsverfahren beim Betreuungsgeld daher einen neuen, effizienten und kostengünstigen Weg entwickelt: Eltern, die in Bayern einen Elterngeldantrag gestellt haben, erhalten unter Übernahme der Daten des Elterngeldverfahrens Betreuungsgeldanträge in Teilen vorausgefüllt zugesandt (z. B. Angaben zu den Eltern, zum Kind). Dies ist nicht nur ein familienfreundlicher Service für die Eltern zum richtigen Zeitpunkt , sondern auch ein großer Vorteil für die Verwaltung. Der Großteil der Anträge liegt in maschinenlesbarer Form vor, wegen der Aktualität sind nur wenige Nachfragen bei den Antragstellern erforderlich und damit ist das Verfahren insgesamt weitaus weniger aufwendig und ressourcenschonend ausgestaltet. Durch die Zusendung des Antrags erst kurz vor Anspruchsbeginn wird erreicht, dass die Eltern im Regelfall bereits wissen, ob sie eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Im Verfahren selbst wird der Datenbestand automatisch ausgewertet und es werden diejenigen Eltern ermittelt, denen in ca. sechs Wochen ein Anspruch zustehen könnte. Der Druck wird automatisiert angestoßen, die Anträge maschinell kuvertiert und zum Postdienstleister gegeben. Die Kosten für Papier, Druck, Kuverts und Porto (durchschnittlich 0,51 Euro pro Brief) belaufen sich für die von August 2013 bis Juli 2014 versandten 102.102 Anträge auf 57.804,40 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für den Personalaufwand sind bei diesem weitgehend automatisierten Verfahren nicht quantifizierbar. Kosten für Druck und Versand von Anträgen entstehen im Übrigen immer und unabhängig von der Art des Vollzugs. Bei einem „traditionellen “, weniger familienfreundlichen Antragsverfahren wären die Kosten für den Druck von Anträgen, deren Vorhalten und Anpassen, die Versendung nur auf Anforderung und die entstehenden Rückfragen nach aller Vollzugserfahrung wesentlich höher als das neue innovative Verfahren. 8.2 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Kosten das Betreuungsgeld in allen anderen Bundeslän­ dern verursacht (einzeln aufgeschlüsselt)? Daten hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor.