Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.09.2014 EDV-Probleme in der Bayerischen Finanzverwaltung II Es wird immer wieder von großen Problemen in der Datenkommunikationsstruktur der bayerischen Steuerverwaltung berichtet. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. a) Wer ist der aktuelle Anbieter für die Telekommunikationsleistungen für die bayerische Steuerverwaltung? b) Wie sind die Strafzahlungen in dem Vertrag für jenen Fall geregelt, dass der Telekommunikationsanbieter seine Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erbringt? 2. a) Gibt es bei den Strafzahlungen wegen Minderleistung/ Ausfallzeiten mit dem Telekommunikationsanbieter im derzeitigen Vertrag eine Obergrenze? b) Wurde diese Obergrenze während der bisherigen Vertragslaufzeit bereits erreicht? c) Zu welchem Stichtag/Kalendertag ist dieser Betrag in den letzten fünf Kalenderjahren jeweils erreicht worden ? 3. a) Wie viele Störungen und Ausfallzeiten wurden damit in den einzelnen Jahren abgegolten und wie viele Störungen und Ausfallzeiten sind in den einzelnen Kalenderjahren nach diesem Stichtag bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres noch aufgetreten? b) Wann wird ein neuer Vertrag für die Telekommunikationsdienstleistung abgeschlossen und mit welchem Vertragspartner? c) Sind die Strafzahlungen für Minderleistungen/Ausfallzeiten in diesem neuen Vertrag ebenfalls gedeckelt, und wenn ja, auf welchen Betrag? 4. a) Nach welchen objektiven Kriterien wurden Minderleistungen bzw. Störungsausfälle festgestellt? b) Wie hoch waren die Ausfallzeiten in den letzten fünf Jahren (Angaben bitte nach Ausfallzeiten der EDVVerbindungen und Gesamtarbeitsstunden getrennt)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Herr MdL Ganserer bezieht sich im Vorspann seiner Anfrage auf die „Datenkommunikationsstruktur der bayerischen Steuerverwaltung “. Die Beantwortung der Anfrage beschränkt sich daher auf die Datenkommunikation und klammert die Bereiche Festnetz- und Mobiltelefonie aus. Der Leistungsbereich umfasst die Versorgung der Landes- und Kommunalbehörden des Freistaats Bayern mit Weitverkehrsnetzinfrastruktur (Bayerisches Behördennetz). Auch die bayerische Steuerverwaltung verwendet diese Datennetze. 1. a) Wer ist der aktuelle Anbieter für die Telekommunikationsleistungen für die bayerische Steuerverwaltung ? Die Firma Vodafone GmbH. b) Wie sind die Strafzahlungen in dem Vertrag für jenen Fall geregelt, dass der Telekommunikationsanbieter seine Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erbringt? Der Vertrag sieht Strafzahlungen für die Überschreitung der zugesicherten Entstörzeiten, die Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit eines Anschlusses sowie für die Überschreitung von Terminen zur Herstellung eines Anschlusses vor. 2. a) Gibt es bei den Strafzahlungen wegen Minderleistung /Ausfallzeiten mit dem Telekommunikationsanbieter im derzeitigen Vertrag eine Obergrenze? Ja. Für die Summe aller Strafzahlungen gibt es Obergrenzen pro Kalenderjahr, die auch vergaberechtlich vorgeschrieben sind. b) Wurde diese Obergrenze während der bisherigen Vertragslaufzeit bereits erreicht? Ja. c) Zu welchem Stichtag/Kalendertag ist dieser Betrag in den letzten fünf Kalenderjahren jeweils erreicht worden? Die Summe der erreichten Strafzahlungen und das Erreichen der Obergrenze werden vertragsgemäß monatlich ausgewiesen. Daher kann nur der Monat und nicht der Kalendertag angegeben werden, an dem die Obergrenze erreicht wurde. Vertragsbeginn war der 01.01.2010. Aussagen über das Kalenderjahr 2009 werden daher nicht gemacht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3546 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3546 Für den gesamten Bereich Datenkommunikation (inkl. Steuerverwaltung) wurde diese Obergrenze 2010 und 2013 nicht erreicht. Im Jahr 2011 wurde die Grenze wegen Verzögerungen bei der Migration vom vorigen Vertragspartner im Februar erreicht. Im Jahr 2012 wurde die Obergrenze im April erreicht. 3. a) Wie viele Störungen und Ausfallzeiten wurden damit in den einzelnen Jahren abgegolten und wie viele Störungen und Ausfallzeiten sind in den einzelnen Kalenderjahren nach diesem Stichtag bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres noch aufgetreten ? Im Bereich der Steuerverwaltung gab es im gesamten Jahr 2010 38 Störungen, im Jahr 2011 inklusive Februar 18 Störungen , danach 69 Störungen, im Jahr 2012 inklusive April 33 Störungen, danach 59 Störungen. Im gesamten Jahr 2013 gab es 66 Störungen. b) Wann wird ein neuer Vertrag für die Telekommunikationsdienstleistung abgeschlossen und mit welchem Vertragspartner? Der neue Vertrag für die Kommunikationsinfrastruktur der bayerischen Verwaltung soll im zweiten Quartal 2016 geschlossen werden. Der oder die Vertragspartner werden sich im Vergabeverfahren ergeben. c) Sind die Strafzahlungen für Minderleistungen/Ausfallzeiten in diesem neuen Vertrag ebenfalls gedeckelt , und wenn ja, auf welchen Betrag? Dies wird sich im Laufe des Vergabeverfahrens ergeben. Dabei werden auch die Erfahrungen der letzten Jahre und das Vergaberecht berücksichtigt. 4. a) Nach welchen objektiven Kriterien wurden Minderleistungen bzw. Störungsausfälle festgestellt? Störungen werden in einem zentralen System des Providers dokumentiert. Beginn und Ende einer Störung werden einvernehmlich mit dem Auftraggeber festgelegt. Aus diesen Zeiten errechnen sich Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Vertragsstrafen. Die Daten werden in einem monatlichen Bericht übermittelt und gemeinsam abgestimmt. b) Wie hoch waren die Ausfallzeiten in den letzten fünf Jahren (Angaben bitte nach Ausfallzeiten der EDV-Verbindungen und Gesamtarbeitsstunden getrennt )? Die folgenden Ausfallzeiten beziehen sich auf einen Ausfall der Leitungen im Servicezeitraum (Montag bis Donnerstag: 06.30–19.00 Uhr, Freitag: 06.30–18.00 Uhr) je betroffenem Finanzamt. Ein vollflächiger Ausfall aller Finanzämter von einer Stunde Dauer geht so mit 89 Stunden Ausfall in die Aufstellung ein. Die 38 Störungen im Jahr 2010 führten zu 104 Stunden Ausfall. 87 Störungen im Jahr 2011 führten zu 175 Stunden Ausfall. 92 Störungen im Jahr 2012 führten zu 268 Stunden Ausfall. 66 Störungen im Jahr 2013 führten zu 1.864 Stunden Ausfall. Dies geht in erster Linie (1.538 Stunden) auf Störungen infolge des Ausfalls und Austauschs eines zentralen Routers von Vodafone zwischen dem 9. und dem 11.12.2014 zurück.