Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 27.08.2014 Schulordnung Hotel- und Tourismusmanagement Die Schülerinnen und Schüler der Hotel- und Tourismusschulen sollen nach der aktuellen Berufsschulordnung 20 Wochen Berufspraktika u.a. auch im Ausland ableisten. Ich frage die Staatsregierung: Wie schätzt sie die Möglichkeiten einer Änderung der Berufsschulordnung ein, sodass die Berufspraktika verpflichtend werden und die Schülerinnen und Schüler dann BAföG in diesen Zeiträumen beziehen könnten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.10.2014 Für den Bildungsgang an Berufsfachschulen für Hotel- und Tourismusmanagement wird derzeit, soweit keine abweichenden Regelungen durch das Staatsministerium getroffen wurden, die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege – BFSO HwKiSo) zugrunde gelegt. Mit Schreiben des Staatsministeriums vom 21. Januar 2010 wurde den Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement für den Unterricht eine verbindliche Stundentafel vorgegeben, in der auch Praktika verpflichtend vorgeschrieben wurden. Ein verpflichtendes Auslandspraktikum wurde nicht eingeführt, da sonst die Schule verpflichtet wäre, geeignete Praktikumsplätze in ausreichender Zahl und Qualität anzubieten, deren Betreuung durch die Lehrkräfte aus finanziellen Gründen nicht darstellbar wäre. Praktikumszeiten, die freiwillig im Ausland von Schülerinnen bzw. Schülern an Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel - und Tourismusmanagement erbracht werden, werden durch die Schule anerkannt, jedoch sind die hierdurch entstehenden Kosten bisher durch den Praktikumsbetrieb bzw. die Schülerin bzw. den Schüler selbst zu tragen. In die bereits für die Ressortanhörung vorbereitete Neufassung der genannten Schulordnung – zukünftig die Berufsfachschulordnung für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement , technische Assistenten für Informatik (BFSO) – wurde u. a. die Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement aufgenommen. Zur Dauer des Praktikums an der Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement soll nachfolgender Passus in die Neufassung der Berufsfachschulordnung aufgenommen werden: „1 An der Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement haben die Schülerinnen und Schüler im ersten Schuljahr ein sechswöchiges Praktikum und im zweiten und dritten Schuljahr jeweils ein siebenwöchiges Praktikum in einem Unternehmen im In- bzw. Ausland abzuleisten . 2 Das insgesamt zwanzigwöchige Praktikum kann bis zu zwölf Wochen im Ausland abgeleistet werden; über die Eignung einer Praktikumsstelle entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.“ Auch die neue Regelung sieht aus den o. g. Gründen kein verpflichtendes Auslandspraktikum vor. Praktika im Ausland kommen nur auf freiwilliger Basis in Betracht. Zur Förderung der Praktika im In- und Ausland können gegenwärtig nachfolgende Informationen gegeben werden: Nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird Ausbildungsförderung auch für die Teilnahme an einem Inlandspraktikum geleistet, das in Zusammenhang mit dem Besuch von Berufsfachschulen gefordert wird und dessen Inhalt in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Gemäß § 5 Abs. 5 BAföG wird derzeit auch ein Praktikum von Berufsfachschülern im Ausland gefördert, wenn die Durchführung des Praktikums nach dem Unterrichtsplan zwingend im Ausland vorgeschrieben ist. Das Praktikum im Ausland muss weiter der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und mindestens zwölf Wochen dauern. Mit der Änderung im 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG), das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet und zum 1. August 2016 in Kraft treten soll, entfällt die Vorgabe des bisherigen § 5 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 (vorgeschriebene zwingende Durchführung der Praktika im Ausland) mit der Neufassung des Satzes 1. Diese Regelung erschien mit Blick auf die Bedeutung von Auslandsmobilität nicht mehr zeitgemäß. Probleme mit der Förderung von Praktika im Inland im Vollzug sind dem Staatsministerium bisher nicht bekannt. Sollte die oben angeführte Änderung des BAföG wie beschrieben in Kraft gesetzt werden, wird die Rechtsgrundlage für die Förderung von mindestens 12-wöchigen Praktika im Ausland geschaffen, sodass auch ein nicht verpflichtendes Auslandspraktikum für Schüler an Berufsfachschulen für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement entsprechend gefördert werden kann. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3548 Bayerischer Landtag