Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 13.11.2013 Steigerwald Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist die Aussage von Staatssekretär Eck in der MainPost vom 17.10.2013 richtig, dass man im Steigerwald auf einer Staatsforstfläche von ca. 12.000 ha Wald ca. 30–50 Mio. € im Jahr erwirtschafte, oder waren das die Zahlen für den gesamten bayerischen Staatsforst? (Ich bitte um die korrekten Werte für Umsatz und Gewinn im Staatsforstbetrieb Ebrach.) 2. a) Wie sind Umsatz und Gewinn im Nationalpark Bayerischer Wald? b) Wie hoch sind die jährlichen Zuschussbeträge, nachdem Staatssekretär Eck laut dem Bericht in der MainPost am 17.10.2013 sagte, dass der Forstbetrieb Ebrach gute Ergebnisse bringe, während der Nationalpark Bayerischer Wald ein Zuschussbetrieb sei? 3. Hat der Staatssekretär damit die Aussage machen wollen, dass ein möglicher Nationalpark Steigerwald ein reiner Zuschussbetrieb sei und damit allein aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden müsse ,und wenn nein, was hat er dann aussagen wollen? 4. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Ausweisens von 757 ha Schutzgebiet nördlich von Ebrach durch das Landratsamt Bamberg? a) Ist der geplante Schutzstatus dem eines Nationalparks gleichzusetzen? b) Wenn nein, wie ist dann die Bewertung durch die Staatsregierung? 5. Unterstützt die Staatsregierung diese Initiative oder erhebt sie Bedenken? a) Wenn ja, wie lauten diese Bedenken? b) Wie versucht die Staatsregierung, diese vor Ort auch durchzusetzen? 6. Ist Paragraph 29 des Deutschen Naturschutzgesetzes überhaupt tragfähig für die Ausweisung eines so großen Schutzgebietes (schließlich sind dort nur Landschaftsbestandteile wie Hecken oder Baumgruppen aufgeführt)? 7. Hätten nicht die Nachbarkommunen in einem solchen Verfahren automatisch gehört werden müssen und warum hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg die Gemeinde Rauhenebrach erst beteiligt, als der dortige Bürgermeister von sich aus aktiv wurde und eine Beteiligung einforderte? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.12.2013 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Ist die Aussage von Staatssekretär Eck in der MainPost vom 17.10.2013 richtig, dass man im Steigerwald auf einer Staatsforstfläche von ca. 12.000 ha Wald ca. 30–50 Mio. € im Jahr erwirtschafte, oder waren das die Zahlen für den gesamten bayerischen Staatsforst? (Ich bitte um die korrekten Werte für Umsatz und Gewinn im Staatsforstbetrieb Ebrach.) Die von Herrn Staatssekretär Gerhard Eck getroffenen Aussagen wurden missverständlich und unzutreffend in der Main-Post vom 17.10.2013 wiedergegeben. Mit der angegebenen Fläche von 12.000 ha war nicht die Forstbetriebsfläche des Forstbetriebs Ebrach, sondern die in Diskussion stehende mögliche Staatsforstfläche eines theoretischen Nationalparks Steigerwald gemeint. Der Forstbetrieb Ebrach trägt, wie alle anderen Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF), zu dem positiven Jahresergebnis der BaySF bei. Die gesamten BaySF haben über die letzten Jahre Beträge in genannter Größenordnung an den Staatshaushalt des Freistaats Bayern abgeführt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass nachhaltig bewirtschaftete Staatswälder sowohl gut für die Natur als auch gut für den Staatshaushalt sind. Der BaySF-Forstbetrieb Ebrach hatte im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von etwa 6 Millionen € auf rund 17.000 ha Forstbetriebsfläche. 2. a) Wie sind Umsatz und Gewinn im Nationalpark Bayerischer Wald? Der Nationalpark Bayerischer Wald ist kein Wirtschaftsbetrieb . Die für den Nationalpark Bayerischer Wald verfügbaren Haushaltsmittel liegen im Jahr 2013 bei rund 14,35 Mio. €. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.02.2014 17/356 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/356 b) wie hoch sind die jährlichen Zuschussbeträge, nachdem Staatssekretär Eck laut dem Bericht in der Main-Post am 17.10.2013 sagte, dass der Forstbetrieb Ebrach gute Ergebnisse bringe, während der Nationalpark Bayerischer Wald ein Zuschussbetrieb sei? Der Zuschussbetrag für den Nationalpark Bayerischer Wald belief sich im Haushaltsjahr 2012 auf knapp 9 Mio. €. Eine Untersuchung der Universität Würzburg zeigt, dass der auf den Nationalpark Bayerischer Wald zurückzuführende Tourismus bedeutende regionalökonomische Effekte erzielt. Danach generieren jährlich über 750.000 Nationalparkbesucher Einkommenseffekte in Höhe von insgesamt 13,5 Mio. € pro Jahr. Dies entspricht einem Vollzeitbeschäftigungsäquivalent von 939 Personen, deren Einkommen voll vom Tourismus im Nationalpark abhängig ist. 3. Hat der Staatssekretär damit die Aussage machen wollen, dass ein möglicher Nationalpark Steigerwald ein reiner Zuschussbetrieb sei und damit allein aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden müsse, und wenn nein, was hat er dann aussagen wollen? Herr Staatssekretär Gerhard Eck vertritt die Auffassung, dass ein möglicher Nationalpark Steigerwald ein Zuschussbetrieb ist und damit aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen ist. Allerdings ist eine Entscheidung über Errichtung eines Nationalparks unter Abwägung vor allem naturschutzfachlicher Gründe zu treffen. 4. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Ausweisens von 757 ha Schutzgebiet nördlich von Ebrach durch das Landratsamt Bamberg? Das Landratsamt Bamberg hat die Bayerischen Staatsforsten , den Markt Ebrach, die beteiligten Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.10.2013 über die Absicht der geplanten Schutzgebietsausweisung informiert. Diesem Schreiben beigefügt waren ein Verordnungsentwurf und ein Gutachten zur Schutzwürdigkeit des Gebietes. Auf Bitten der Märkte Oberschwarzach und Rauhenebrach sowie der Geschäftsstelle Bamberg des Bayerischen Bayernverbandes wurden diesen Institutionen ebenfalls die Unterlagen übersandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist zur Stellungnahme endete am 29.11.2013. Auf Wunsch einiger Beteiligter wurde diesen eine Fristverlängerung bis 20.12.2013 gewährt. a) Ist der geplante Schutzstatus dem eines Nationalparks gleichzusetzen? Nein, die beiden Schutzkategorien unterscheiden sich wesentlich . Der Nationalpark ist deutlich großflächiger und im Unterschied zum geschützten Landschaftsbestandteil in weiten Teilen der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Für beide Schutzkategorien gilt jedoch ein sog. absolutes Veränderungsverbot, d. h. grundsätzlich sind dort alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können. b) Wenn nein, wie ist dann die Bewertung durch die Staatsregierung? Siehe unten stehende Antworten zur Frage 5. 5. Unterstützt die Staatsregierung diese Initiative oder erhebt sie Bedenken? a) Wenn ja, wie lauten diese Bedenken? Es ist fraglich, ob die Unterschutzstellung von 757 ha Waldfläche als geschützter Landschaftsbestandteil noch von der Ermächtigungsgrundlage des § 29 BNatSchG umfasst ist. Eine Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil wäre aufgrund der Größe des Gebietes in der bayerischen Vollzugspraxis rechtliches Neuland. b) Wie versucht die Staatsregierung, diese vor Ort auch durchzusetzen? Eine Ausweisung liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes . Die Zusicherung der Staatsregierung, dass es im Steigerwald keine Ausweisung eines Nationalparks gegen den Willen der Bevölkerung gibt, hat selbstverständlich weiter Bestand. 6. Ist der Paragraph 29 des Deutschen Naturschutzgesetzes überhaupt tragfähig für die Ausweisung eines so großen Schutzgebietes (schließlich sind dort nur Landschaftsbestandteile wie Hecken oder Baumgruppen aufgeführt)? Bei der Schutzkategorie „geschützte Landschaftsbestandteile “ handelt es sich um eine Kategorie des Objektschutzes . Landschaftsbestandteile können sowohl Einzelobjekte als auch flächenhafte Teile von Natur und Landschaft sein. Maßgebliches Kriterium ist, dass es sich um „Landschaftsbestandteile “ handelt, also einzelne oder mehrere aus der Umgebung herausgehobene Objekte und Objektgruppen oder „kleingliedrige Teile“ der Landschaft, die von der umgebenden Landschaft abgegrenzt werden können. Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG kann es sich dabei auch um den gesamten Bestand an Bäumen handeln. 7. Hätten nicht die Nachbarkommunen in einem solchen Verfahren automatisch gehört werden müssen und warum hat die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg die Gemeinde Rauhenebrach erst beteiligt, als der dortige Bürgermeister von sich aus aktiv wurde und eine Beteiligung einforderte ? Das Verfahren wird gemäß Art. 52 Absatz 3 BayNatSchG durchgeführt. Die rechtlichen Interessen der Nachbargemeinden werden durch den Ausgang des Verfahrens nicht berührt, da ausschließlich Flächen des Freistaates Bayern im Landkreis Bamberg betroffen sind. Daher hat das Landratsamt die Nachbargemeinden in den Landkreisen Schweinfurt und Hassberge nicht als Betroffene im Sinne des Art. 52 Abs. 3 BayNatSchG angesehen.