Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Strukturen der Schlachthöfe in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie aus der Antwort der Schriftlichen Anfrage von MdL Jutta Widmann vom 13.06.2014 Drs. 17/1771 zu entnehmen ist, hat sich bayernweit die Zahl der zugelassenen Schlachtbetriebe allein im Zeitraum Januar 2010 bis April 2014 von 1.809 auf 1.970 erhöht. a) Wie gestaltet sich die Entwicklung der bayerischen Fleischerei- und Schlachtbetriebe seit dem Jahr 2000 kategorisiert nach Schlachtleistung (Großvieheinheiten ) pro Woche? b) Wie gestaltet sich die Entwicklung der bayerischen Fleischerei- und Schlachtbetriebe seit dem Jahr 2000 kategorisiert nach Arbeitskräften je Betrieb? 2. Wie Ende August bekannt wurde, schließt der holländi- sche VION-Konzern die Schlachthöfe in Pfarrkirchen, Straubing und Leutkirch. a) Wie hoch ist die aktuelle Schlachtleistung dieser Schlachthöfe (Auflistung nach Standort)? b) Wie viele Mitarbeiter (Auflistung nach Standort) sind von dieser Schließung betroffen? 3. Nachdem die geplanten Investitionen des VION-Kon- zerns in Bayern sich laut Medienberichten im zweistelligen Millionenbetrag bewegen werden, frage ich die Staatsregierung: a) Ist es richtig, dass die Erzeugergemeinschaft Südostbayern Minderheitsgesellschafter bei den Schlachthöfen ist? b) Wenn ja, besteht dadurch für den VION-Konzern die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung, z. B. das Marktstrukturförderprogramm? 4. Nachdem sich mit der anhaltenden Schließung von großen Schlachthöfen in Bayern die Schlachtung von Tieren nur noch auf einige wenige Regionen in ganz Bayern konzentriert, frage ich die Staatsregierung, was unternimmt die Staatsregierung, um dieser Konzentrierung entgegenzuwirken? 5. Nachdem aus der Antwort der Schriftlichen Anfrage von MdL Jutta Widmann vom 13.06.2014 Drs. 17/1771 zu entnehmen ist, dass es noch 12 kommunale Schlachtbetriebe (Stand April 2014) in Bayern gibt, frage ich die Staatsregierung: a) Wo befinden sich diese? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese regio- nal angesiedelten Schlachthöfe dauerhaft zu erhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie aus der Antwort der Schriftlichen Anfrage von MdL Jutta Widmann vom 13.06.2014 Drs. 17/1771 zu entnehmen ist, hat sich bayernweit die Zahl der zugelassenen Schlachtbetriebe allein im Zeitraum Januar 2010 bis April 2014 von 1.809 auf 1.970 erhöht. a) Wie gestaltet sich die Entwicklung der bayerischen Fleischerei- und Schlachtbetriebe seit dem Jahr 2000 kategorisiert nach Schlachtleistung (Großvieheinheiten ) pro Woche? b) Wie gestaltet sich die Entwicklung der bayerischen Fleischerei- und Schlachtbetriebe seit dem Jahr 2000 kategorisiert nach Arbeitskräften je Betrieb? Mit der Einführung des EU-Hygienepakets müssen seit 01.01.2010 alle Schlachtbetriebe zugelassen sein. Im Rahmen der Zulassung werden durch die Zulassungsbehörden (Regierungen) mittels Betriebsspiegel auch Daten zur Größe des Betriebs (u. a. Schlachtzahlen, Mitarbeiter) erhoben. Vor diesem Zeitpunkt benötigten nur große Betriebe oder solche, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnahmen, eine Zulassung . Die anderen Schlachtbetriebe waren lediglich registriert . Die geforderten Daten können daher für den Zeitraum vom Jahr 2000 bis zum 01.01.2010 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bzw. zum Teil nicht ermittelt werden. Die Daten ab dem 01.01.2010 sind in u. a. Tabelle enthalten . Hinsichtlich der Frage 1a nach der Schlachtkapazität wurden zwischen Betrieben mit einer Kapazität von über oder unter 20 Großvieheinheiten (GVE) pro Woche unterschieden . Diese Einteilung orientiert sich an der vormals im Fleischhygienerecht geltenden Grenze. Für die Frage 1b nach der Zahl der Arbeitskräfte orientiert sich die Einteilung an der Verordnung (EG) Nr. 702/2014 und differenziert nach Kleinst- oder kleinen Unternehmen. 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand April) Anzahl Schlachtbetriebe gesamt 1809 1953 1980 1978 1970 Anzahl Schlachtbetriebe mit bis zu 20 GVE Schlachtungen pro Woche 1726 1865 1891 1887 1880 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 20 GVE Schlachtungen pro Woche 83 88 89 91 90 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3564 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3564 2010 2011 2012 2013 2014 (Stand April) Anzahl Schlachtbetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern 1679 1812 1839 1836 1831 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und weniger als 50 Mitarbeitern 109 121 121 123 120 Anzahl Schlachtbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern 21 20 20 19 19 2. Wie Ende August bekannt wurde, schließt der holländische VION-Konzern die Schlachthöfe in Pfarrkirchen , Straubing und Leutkirch. a) Wie hoch ist die aktuelle Schlachtleistung dieser Schlachthöfe (Auflistung nach Standort)? b) Wie viele Mitarbeiter (Auflistung nach Standort) sind von dieser Schließung betroffen? Am Schlachtbetrieb der VION GmbH in Pfarrkirchen werden aktuell ca. 1.500 Rinder pro Woche geschlachtet. Neben 74 festen Mitarbeitern sind ca. 130 Mitarbeiter von Fremdfirmen beschäftigt. Am Standort der VION GmbH in Straubing gelangen aktuell etwa 5.000 Schweine in der Woche zur Schlachtung. Aktuell sind 70 VION-Mitarbeiter und 70 externe Mitarbeiter in Straubing tätig. Der Bayerischen Staatsregierung liegen nur Angaben zu den bayerischen Betrieben vor. Zum Betrieb im badenwürttembergischen Leutkirch liegen keine Informationen vor. 3. Nachdem die geplanten Investitionen des VIONKonzerns in Bayern sich laut Medienberichten im zweistelligen Millionenbetrag bewegen werden, frage ich die Staatsregierung: a) Ist es richtig, dass die Erzeugergemeinschaft Südostbayern Minderheitsgesellschafter bei den Schlachthöfen ist? Laut Informationen, die dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorliegen, ist die Erzeugergemeinschaft Südostbayern e.G. als Minderheitsgesellschafter an den Schlachtbetrieben in Landshut und in Vilshofen beteiligt. b) Wenn ja, besteht dadurch für den VION-Konzern die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung, z. B. das Marktstrukturförderprogramm ? Die Förderung der Schlachtung und Abkühlung ist im Rahmen des Programms „Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung)“ auf Kleinst- oder kleine Unternehmen (Definition siehe Anhang I der VO (EG) Nr. 702/2014) begrenzt. VION liegt in Bezug auf die Bilanzsumme und Zahl der Mitarbeiter weit über diesen Grenzen. Die Beteiligung von VION an den beiden Schlachtbetrieben liegt bei über 50 %, sie sind somit als verbundene Unternehmen zu werten. Eine Förderung nach dem Marktstrukturprogramm ist nicht möglich. 4. Nachdem sich mit der anhaltenden Schließung von großen Schlachthöfen in Bayern die Schlachtung von Tieren nur noch auf einige wenige Regionen in ganz Bayern konzentriert, frage ich die Staatsregierung , was unternimmt die Staatsregierung um dieser Konzentrierung entgegenzuwirken? Die Schlachtung von Tieren ist in allen Regionen Bayerns möglich. Dies ist durch die 1970 für die Schlachtung zugelassenen Betriebe, verteilt über ganz Bayern, gewährleistet. Die Stärkung von KMU-Unternehmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist Ziel der Förderung im Rahmen der „Marktstrukturverbesserung “. Mit dem Programm können Investitionen im nachgelagerten Bereich der Schlachtung, insbesondere in die Zerlegung und Verarbeitung mit bis zu 20 % bezuschusst werden. Der Bereich Schlachtung und Abkühlung des Schlachtkörpers war wegen der Überkapazitäten am Markt bisher von der Förderung ausgeschlossen. In der neuen EU-Förderperiode bis 2020 können erstmals Investitionen in diesen Bereich gefördert werden. Die Förderung ist hierbei auf Kleinst- und kleine Unternehmen beschränkt. Ziel ist die Stärkung der regionalen Versorgung. Im Zeitraum 2000 bis 2014 wurden an 31 Antragsteller aus dem Fleischbereich im Rahmen des Programms „Marktstrukturverbesserung “ 13,9 Mio. € an Zuschüssen ausgereicht . Das geförderte Investitionsvolumen lag bei 70 Mio. €. 5. Nachdem aus der Antwort der Schriftlichen Anfrage von MdL Jutta Widmann vom 13.06.2014 Drs. 17/1771 zu entnehmen ist, dass es noch 12 kommunale Schlachtbetriebe (Stand April 2014) in Bayern gibt, frage ich die Staatsregierung: a) Wo befinden sich diese? Die Standorte kommunaler Schlachthöfe sind: Passau, Erlangen , Bamberg, Kulmbach, Laufen, Berchtesgaden, Garmisch -Partenkirchen. Die Meldung kommunaler Schlachthöfe der Regierung von Oberbayern zur Anfrage von MdL Jutta Widmann umfasste dazu noch 5 Schlachtbetriebe im Landkreis Weilheim. Bei diesen 5 Schlachtbetrieben handelt es sich um ehemalige Dorfschlachthäuser, die sich auf dem Grund der jeweiligen Gemeinde befinden. Diese Schlachthäuser sind jedoch an private Lebensmittelunternehmer verpachtet. Die Regierung von Oberbayern teilte nun mit, dass es sich deshalb nicht um kommunale Schlachtbetriebe handelt. b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese regional angesiedelten Schlachthöfe dauerhaft zu erhalten? Siehe Antwort zu Frage 4.