Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Arbeitskreis „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ Ich frage die Staatsregierung: Zur Begleitung der UN-Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 2005–2014“ wurde ein entsprechender Arbeitskreis gebildet: Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Mitglieder bzw. Personen und vertretende Organisationen umfasst dieser Arbeitskreis und durch wen wurden die Mitglieder berufen? 2. Wie oft hat er seit 2005 getagt und gibt es über die Treffen Protokolle, die auch einsehbar sind, und wenn nicht, warum? 3. Welche Beschlüsse wurden hier gefasst und wie lau- ten diese im Einzelnen? 4. Waren/sind auch Landtagsangeordnete im Arbeits- kreis? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 5. Erstellt der Arbeitskreis am Ende des Jahres 2014 ei- nen Abschlussbericht bzw. hat diesen bereits erstellt? Wenn ja, welche Ergebnisse werden hier festgehalten ? 6. Ist die Fortsetzung der UN-Dekade „Bildung für nach- haltige Entwicklung“ auch ab 2015 geplant? Wenn ja, wie heißt der neue Titel, wer beruft die Mitglieder dieses Arbeitskreises und welche Organisationen sollen dann Mitglied werden bzw. welche Veränderungen soll es gegenüber dem bisherigen Arbeitskreis geben? 7. Ist es nicht sinnvoll, diesen Arbeitskreis im Bildungs- und Umweltausschuss vorzustellen und auch beschließen zu lassen, um auch den Landtag hier entsprechend einzubinden? 8. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung einiger Verbände, in Zukunft statt einem Umweltbildungsfonds einen Fonds für „nachhaltige Entwicklung“ einzuführen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.10.2014 1. Welche Mitglieder bzw. Personen und vertretende Organisationen umfasst dieser Arbeitskreis und durch wen wurden die Mitglieder berufen? Der Arbeitskreis umfasst aktuell 24 Mitglieder, die von unterschiedlichen Institutionen entsandt sind. Neuberufungen werden unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz nach internen Absprachen im Arbeitskreis entschieden. Die aktuelle Zusammensetzung kann detailliert im Internet nachgesehen werden: http://www.umweltbildung.bayern.de/ netzwerk/ak_bildung/index.htm 2. Wie oft hat er seit 2005 getagt und gibt es über die Treffen Protokolle, die auch einsehbar sind, und wenn nicht, warum? Der Arbeitskreis „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist aus dem im Jahr 1996 gegründeten Arbeitskreis „Umwelt und Bildung“ hervorgegangen. In der Regel finden pro Jahr zwei Arbeitskreissitzungen statt. Die dabei entstandenen Protokolle sind nur für den internen Gebrauch und Austausch bestimmt und für die Allgemeinheit nicht einsehbar. Gleichwohl sind die wesentlichen Ergebnisse aller Arbeitskreissitzungen in einem im Jahr 2009 an den Bayerischen Landtag übersandten Zwischenbericht mit dem Titel „Aktionsplan im Rahmen der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sowie in einer gleichnamigen, ebenfalls an den Bayerischen Landtag gerichteten Fortschreibung dieses Aktionsplans aus dem Jahr 2012 zusammengefasst. 3. Welche Beschlüsse wurden hier gefasst und wie lauten diese im Einzelnen? Der Arbeitskreis „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ dient den daran beteiligten Institutionen zum fachlichen Austausch mit dem Ziel, den Prozess der nachhaltigen Entwicklung in einem Netzwerk zu stärken. Insofern fasst der Arbeitskreis keine bindenden Beschlüsse, sondern trifft Absprachen und plant Aktionen, um in der Öffentlichkeit Bildung zur nachhaltigen Entwicklung stärker in den Fokus zu rücken. 4. Waren/sind auch Landtagsangeordnete im Arbeitskreis ? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? In den Arbeitskreis „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind keine Landtagsabgeordneten berufen, da es sich hier ausschließlich um einen fachlichen und nicht um einen politischen Austausch handelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3565 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3565 5. Erstellt der Arbeitskreis am Ende des Jahres 2014 einen Abschlussbericht bzw. hat diesen bereits erstellt? Wenn ja, welche Ergebnisse werden hier festgehalten? Die Erstellung eines Abschlussberichts über die Tätigkeiten und Ergebnisse des Arbeitskreises ist bis Mitte des Jahres 2015 geplant und wird nach der Fertigstellung an den Bayerischen Landtag übersandt. 6. Ist die Fortsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ auch ab 2015 geplant? Wenn ja, wie heißt der neue Titel, wer beruft die Mitglieder dieses Arbeitskreises und welche Organisationen sollen dann Mitglied werden bzw. welche Veränderungen soll es gegenüber dem bisherigen Arbeitskreis geben? Nicht der Arbeitskreis entscheidet über die Fortsetzung der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sondern die Vereinten Nationen. Der Fortbestand des Arbeitskreises „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist nicht an die Fortsetzung der UN-Dekade gekoppelt und wird daher aller Voraussicht nach bis auf Weiteres fortbestehen. Die Zusammensetzung dieses Fachgremiums entscheidet der Arbeitskreis weiterhin intern. 7. Ist es nicht sinnvoll, diesen Arbeitskreis im Bil- dungs- und Umweltausschuss vorzustellen und auch beschließen zu lassen, um auch den Landtag hier entsprechend einzubinden? Der Arbeitskreis versteht sich als ein Expertengremium, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die in der Bildung für nachhaltige Entwicklung tätigen Akteure stärker zu vernetzen. Die vom Arbeitskreis gefassten Beschlüsse sind jedoch ohne politisch bindende Außenwirkung. Von daher wird weder die Vorstellung des Arbeitskreises, noch die Übertragung von Beschlüssen an die Ausschüsse für Bildung und Kultus sowie für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags als relevant erachtet. 8. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung einige Verbände, in Zukunft statt einem Umweltbildungsfonds einen Fonds für „nachhaltige Entwicklung“ einzuführen? Im Staatshaushalt ist die „sonstige Umweltbildung“, darunter auch die Bildung zur Nachhaltigkeit, bislang Teil des Umweltfonds (Kapitel 13 08 TG 77). Die Mittel des Umweltfonds sollen nach dem vom Ministerrat am 05.08.2014 beschlossenen Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 nach Kapitel 12 02 TG 74 umgesetzt werden. Im Bereich Umweltbildung/Bildung zur Nachhaltigkeit wird deshalb, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, unter Kapitel 12 02 der neue Titel 686 74 eingeführt werden, der hinsichtlich seiner Zweckbestimmung auch die „Sicherung bayernweiter Strukturen der Bildung für Nachhaltigkeit“ umfasst.