Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.09.2014 Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ Am 2. November 2010 ist die Initiative „Offensive Frühe Chancen“ gestartet worden. Mit dem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ sollen 4.000 Fachkräfte von bundeszentralen Trägern der Familienbildung qualifiziert werden, um Eltern mit und ohne Migrationshintergrund bei der Entscheidung über die richtigen Bildungswege ihrer Kinder zu unterstützen. Das Bundesprogramm hat eine Laufzeit von Mai 2011 bis Ende 2014. Ich frage daher die Staatsregierung. 1. a) Beteiligt sich das Land Bayern an dem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ und an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen“? b) Wenn ja, in welcher Form beteiligt sich das Land Bayern (personell und finanziell) seit 2011? c) Wie viel Geld ist im Falle einer personellen und finanziellen Beteiligung des Freistaates Bayern seit 2011 über den bayerischen Haushalt zur Verfügung gestellt worden? 2. a) Hat das Land Bayern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“ bzw. „Offensive Frühe Chancen“ abgeschlossen? b) Wenn ja, welche Inhalte umfasst die Kooperationsvereinbarung ? 3. a) Wie viel Geld ist vom Bund nach Bayern seit 2011 für die Bundesprogramme „Offensive Frühe Chancen“ und „Elternchance ist Kinderchance“ geflossen (bitte pro Jahr auflisten)? b) Ist nach Auslaufen der Bundesprogramme eine alleinige finanzielle Förderung des Landes Bayern geplant? 4. a) An wie vielen Kindertagesstätten in Bayern wurden Elternbegleiter(inne)n qualifiziert?? b) Trifft es zu, dass den ausgebildeten Elternbegleiter (inne)n Kindertagesstätten und Kindergärten für ihre Beratungsarbeit als Elternbegleite-r(inne)n keine zusätzlichen Arbeitsstunden zur Verfügung gestellt werden ? c) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung diesen Umstand ? 5. a) Liegen der Staatsregierung bereits Evaluationsergebnisse durch das Evaluationsteam unter der Leitung von Prof. Walper (DJI) und Prof. Stemmler (FAU) durch die Bundesregierung vor? b) Wenn ja, welche Evaluationsergebnisse zur Umsetzung der Qualifikation zur Elternbegleitung in der Praxis liegen der Staatsregierung für die beteiligten Einrichtungen in Bayern vor? c) Welche ersten nachweislichen Erfolge des Programms in Bayern gibt es? 6. a) Was unternimmt die Staatsregierung in Bayern, um Maßnahmen der Familienbildung lokal zu vernetzen? b) Wie sollen die in Bayern ausgebildeten Elternbegleiter(inne)n nach Ende 2014 eingesetzt werden? c) Welche Pläne zum weiteren Ausbau und der auskömmlichen Finanzierung der Familienbildung in Bayern bestehen vonseiten der Staatsregierung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.10.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer betreffend das Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wie folgt beantwortet: 1. a) Beteiligt sich das Land Bayern an dem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ und an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen “? b) Wenn ja, in welcher Form beteiligt sich das Land Bayern (personell und finanziell) seit 2011? c) Wie viel Geld ist im Falle einer personellen und finanziellen Beteiligung des Freistaates Bayern seit 2011 über den bayerischen Haushalt zur Verfügung gestellt worden? Der Freistaat Bayern beteiligt sich nicht am Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“. Insgesamt 242 bayerische Kindertagesstätten (Stand 15.09.2014) haben sich bislang an der Weiterqualifizierung von Fachkräften zu Elternbegleiter(inne)n beteiligt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich fachlich an der „Offensive Frühe Chancen“ des Bundes, das sich inhaltlich und aufgrund der nahen zeitlichen Abfolge als Nachfolgepro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3572 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3572 gramm an das Bayerische Programm „Sprachberatung in Kindertageseinrichtungen“ angeschlossen hat. In der Steuerungsrunde im Projektzeitrum von 2010 bis 2014 war der Freistaat regelmäßig fachlich vertreten. Insgesamt ca. 600 bayerische Kindertageseinrichtungen beteiligen sich. 2. a) Hat das Land Bayern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“ bzw. „Offensive Frühe Chancen“ abgeschlossen? Für das Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ ist keine Kooperationsvereinbarung mit den Ländern vorgesehen . Für die „Offensive Frühe Chancen“ hat die Staatsregierung eine Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Ländern im Oktober 2010 unterzeichnet. b) Wenn ja, welche Inhalte umfasst die Kooperationsvereinbarung ? In der Kooperationsvereinbarung für die „Offensive Frühe Chancen“ werden Ansatz, Konzept, Fördervoraussetzungen und Ablauf des Bundesprogramms beschrieben. Die Bundesregierung stellt in der Kooperationsvereinbarung für jede geförderte Einrichtung von insgesamt 4.000 Kindertageseinrichtungen über den Förderzeitraum von Frühjahr 2011 bis zum 31. Dezember 2014 eine Zuwendung in Höhe von 25.000 Euro, für Einrichtungsverbünde von 50.000 Euro jährlich zur Verfügung. Die Kooperationsvereinbarung besagt insbesondere, dass eine Steuerungsrunde von Bund und allen Ländern die Initiative fachlich begleitet und weiterentwickelt und 2015 einen Abschlussbericht zur Umsetzung der Bundesinitiative erstellt. Der Bericht soll Vereinbarungen über gemeinsame Eckpunkte des Bundes und der Länder über eine hochwertige und verlässliche sprachliche Bildung der Kinder in Kindertageseinrichtungen enthalten. Die Steuerungsrunde hat zum Jahresende 2012 einen Zwischenbericht über ihre Arbeit erstellt. 3. a) Wie viel Geld ist vom Bund nach Bayern seit 2011 für die Bundesprogramme „Offensive Frühe Chancen “ und „Elternchance ist Kinderchance“ geflossen (bitte pro Jahr auflisten)? Das BMFSFJ teilte folgende Zahlen für die durch den Bund an Bayern ausgezahlten Zuwendungen für das Bundesprogramm OFC mit: 2011: auf 5.766.867 Euro 2012: auf 12.794.134 Euro 2013: auf 13.712.869 Euro 2014 (Stand vom 23.09.2014): auf 8.812.546 Euro. Für 2014 sind insgesamt 13.825.000 Euro bewilligt und für 2015 insgesamt 13.825.000 Euro geplant. Im Rahmen des Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance“ werden nach Mitteilung des BMFSFJ im Programmbereich 2, Standorte Elternbegleitung Plus (Start der Modellprojekte: März 2012) in Bayern 12 Standorte Elternbegleitung Plus gefördert. Das StMAS war in das Interessenbekundungs - und Auswahlverfahren eingebunden. Folgende Mittel sind an Einrichtungen in Bayern gegangen: 2012: 115.730 Euro 2013: 118.915 Euro 2014: 16.973 Euro (Förderjahr noch nicht abgeschlossen) b) Ist nach Auslaufen der Bundesprogramme eine alleinige finanzielle Förderung des Landes Bayern geplant? Eine (alleinige) finanzielle Weiterförderung durch das Land Bayern ist nach Auslaufen der Bundesprogramme nicht geplant . 4. a) An wie vielen Kindertagesstätten in Bayern wurden Elternbegleiter(inne)n qualifiziert? In Bayern konnten (bis zum Stand 15.09.2014) 388 Fachkräfte in insgesamt 242 Kindertagesstätten zum Elternbegleiter(inne)n weiterqualifiziert werden (im Sinne einer abgeschlossenen, erfolgreichen Qualifizierung), davon 268 (70 Prozent) mit Berufsausbildung und 119 (30 Prozent) mit Studiumsabschluss. Die Mehrheit (234) der aus Bayern stammenden qualifizierten Fachkräfte sind staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher (60 Prozent). b) Trifft es zu, dass des ausgebildeten Elternbegleiter in Kindertagesstätten und Kindergärten für ihre Beratungsarbeit als Elternbegleiter(inne)n keine zusätzlichen Arbeitsstunden zur Verfügung gestellt werden? c) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung diesen Umstand? In jeder Kindertageseinrichtung muss die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder durch pädagogische Fachkräfte im Sinn des § 16 Abs. 2 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sichergestellt sein. In den sog. Mindestanstellungsschlüssel, der für die staatliche und kommunale Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz maßgeblich ist, kann daher nur entsprechend qualifiziertes Personal eingerechnet werden. Inwieweit für Elternbegleiter(inne)n zusätzliche Arbeitsstunden bereitgestellt werden, ist somit Sache des Trägers der Kindertageseinrichtung. 5. a) Liegen der Staatsregierung bereits Evaluations- ergebnisse durch das Evaluationsteam unter der Leitung von Prof. Walper (DJI) und Prof. Stemmler (FAU) durch die Bundesregierung vor? b) Wenn ja, welche Evaluationsergebnisse zur Umsetzung der Qualifikation zur Elternbegleitung in der Praxis liegen der Staatsregierung für die beteiligten Eirichtungen in Bayern vor? c) Welchen ersten nachweislichen Erfolg des Programms in Bayern gibt es? Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung im Auftrag des BMFSFJ liegen derzeit noch nicht vor. Zusammenfassende Erkenntnisse aus der Begleitforschung sollen nach Mitteilung des BMFSFJ beim 2. Bundeskongress Elternbegleitung am 4. November 2014 vorgelegt werden. 6. a) Was unternimmt die Staatsregierung in Bayern, um Maßnahmen der Familienbildung lokal zu vernetzen ? Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem staatlichen Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und dem Ausbau von Familienstützpunkten Landkreise und kreisfreie Städte bei der Schaffung bedarfsgerechter und koordinierter Familienbildungsstrukturen auf der Grundlage der Förderrichtlinie. Im Haushaltsjahr 2014 werden hierfür insgesamt bis zu 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung Drucksache 17/3572 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Vor Ort werden eine Bestandsaufnahme und Bedarfser- mittlung durchgeführt sowie darauf aufbauend eine planerische Konzeption der örtlichen Eltern- und Familienbildung erarbeitet und fortgeschrieben. Darauf basierend werden Familienstützpunkte an bestehenden Einrichtungen als Kontakt- und Anlaufstellen für Eltern eingerichtet. Eine Vernetzung von Maßnahmen, Einrichtungen und Trägern der Familienbildung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms auf kommunaler Ebene insbesondere durch das Familienbildungsnetzwerk und die Koordinierungsstelle für Familienbildung und Familienstützpunkte im örtlichen Jugendamt sowie auf sozialräumlicher Ebene durch die Familienstützpunkte . b) Wie sollen die in Bayern ausgebildeten Elternbegleiter(inne)n nach Ende 2014 eingesetzt werden? Der Einsatz der weiterqualifizierten Elternbegleiter(inne)n liegt allein im Verantwortungsbereich der jeweiligen Träger. c) Welche Pläne zum weiteren Ausbau und der auskömmlichen Finanzierung der Familienbildung in Bayern bestehen vonseiten der Staatsregierung? Das Vorhalten konkreter Angebote der Eltern- und Familienbildung ist nach § 16 SGB VIII eine Pflichtaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe insbesondere durch die Förderung qualifizierter Modellprojekte und wissenschaftliche Evaluierungen, deren Ergebnisse der Fachpraxis bayernweit zur Verfügung gestellt werden und setzt damit die Aufgabe des Landes nach § 82 SGB VIII um, die Tätigkeit der Träger der Jugendhilfe und Weiterentwicklung der Eltern- und Familienbildung anzuregen. Der Freistaat Bayern unterstützt zudem die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Schaffung bedarfsgerechter und koordinierter Familienbildungsstrukturen durch das Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten unter Federführung des örtlichen Jugendamtes.