Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Städte und Gemeinden sowie Landkreise Bayerns verfügen derzeit über kein Gleichstellungskonzept gemäß Art. 4 BayGlG, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, b) der dort jeweils Beschäftigten (Vollzeitäquivalente; tatsächliche Zahl der Beschäftigten) und c) den jeweiligen Gründen für das Nichtvorliegen eines entsprechendes Konzepts? 2. Wie hoch ist aktuell in den einzelnen Gemeinden, Städten und Landkreisen Bayerns der Anteil an Frauen in den höheren Entgeltgruppen (ab EG 10) bzw. Besoldungsgruppen (ab A 10), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, b) den unterschiedlichen Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen und c) der Anzahl der außertariflich beschäftigten Frauen in den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften? 3. Wie hoch ist aktuell in den einzelnen Gemeinden, Städten und Landkreisen Bayerns der Anteil an Frauen in den niedrigen Entgeltgruppen (bis EG 5) bzw. Besoldungsgruppen (bis A 5), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften und b) den unterschiedlichen Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen ? 4. In welchen bayerischen Gemeinden, Städten bzw. Landkreisen gibt es derzeit keine Gleichstellungsbeauftragten , aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Gemeinden, Städten bzw. Landkreisen und b) den Ursachen für das Nichtbestellen einer Gleichstellungsbeauftragten /eines Gleichstellungsbeauftragten? 5. Wie hoch ist der Frauenanteil in Gremien wie Aufsichtsräten , Verwaltungsräten etc., an denen kommunale Gebietskörperschaften aufgrund ihrer rechtlichen Stellung mitwirken (z. B. Aufsichtsräte von Kliniken, Stadt- und Gemeindewerken, Kreisentwicklungsgesellschaften ), aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Gremien in den einzelnen Landkreisen, Gemeinden und Städten Oberbayerns und b) dem jeweiligen Anteil von Frauen in diesen Gremien? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.10.2014 Die letzte Datenerhebung zum Gleichstellungsgesetz erfolgte zur Erstellung des 4. Berichts der Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG) aus dem Jahr 2010. Die Beantwortung der schriftlichen Anfrage basiert hierauf. Der Bericht steht auf der Homepage des Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum Download (www.stmas.bayern. de//gleichstellung/index.php) bereit. Aktuell werden Daten für die Erstellung des 5. Berichts der Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG erhoben. Dieser wird gemäß Art. 22 BayGlG turnusgemäß im November 2015 dem Landtag vorgelegt werden. Am 4. Bericht haben sich 92,2 % der Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden sowie 94,1 % der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern beteiligt. 1. Welche Städte und Gemeinden sowie Landkreise Bayerns verfügen derzeit über kein Gleichstel lungskonzept gemäß Art. 4 BayGlG, aufgeschlüs selt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaf ten, b) der dort jeweils Beschäftigten (Vollzeitäquivalente; tatsächliche Zahl der Beschäftigten) und c) den jeweiligen Gründen für das Nichtvorliegen ei nes entsprechendes Konzepts? 92,6 % der sich an der Befragung beteiligenden Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden sowie 0,8 % der kreisangehörigen Gemeinden verfügten 2009 über ein Gleichstellungskonzept. Hauptgrund für das Nichtvorliegen bei den Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Gemeinden war, dass unter bestimmten Voraussetzungen (fehlende Befugnis, unter 100 Beschäftigte) keine rechtliche Verpflichtung gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayGlG besteht. Fünf Landkreise und eine kreisfreie Gemeinde waren ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen. Kreisangehörige Gemeinden sind gemäß Art. 4 Abs. 3 BayGlG nicht zur Erstellung eines Gleichstellungskonzeptes verpflichtet. Detailliertere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3573 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3573 2. Wie hoch ist aktuell in den einzelnen Gemeinden, Städten und Landkreisen Bayerns der Anteil an Frauen in den höheren Entgeltgruppen (ab EG 10) bzw. Besoldungsgruppen (ab A 10), aufgeschlüs selt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaf ten, b) den unterschiedlichen Entgeltgruppen bzw. Besol dungsgruppen und c) der Anzahl der außertariflich beschäftigten Frau en in den einzelnen kommunalen Gebietskörper schaften? Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung lag zum Stichtag 30.06.2013 der Frauenanteil an den Bediensteten in den kommunalen Gebietskörperschaften in Bayern in der Entgeltgruppe ab E 10 bei 46 % bzw. ab A 10 bei 42 %. 53,8 % der außertariflich Beschäftigten in den kommunalen Gebietskörperschaften waren Frauen. Laufbahngruppe männl. weibl. Gesamt B 11 1 1 B 10 1 B 9 1 1 2 B 8 7 7 B 7 27 6 33 B 6 80 3 83 B 5 10 1 11 B 4 43 7 50 B 3 76 12 88 B 2 117 20 137 A 16 + Zulage 7 7 A 16 528 89 617 A 15 1.429 492 1.921 A 14 1.757 1.558 3.315 A 13 2.734 1.965 4.699 A 12 1.724 800 2.524 A 11 1.648 1.623 3.271 A 10 1.465 1.754 3.219 Summe Beamte 11.655 8.331 19.986 AT-Angestellte 6 7 13 E15Ü 38 16 54 E15 179 132 311 E14 555 501 1.056 E13 913 1.069 1.982 E12 1.144 515 1.659 E11 2.284 1.726 4.010 E10 2.557 2.596 5.153 E10a 1 1 2 Summe Angestellte 7.677 6.563 14.240 Summe höhere Entgeltgruppen 19.332 14.894 34.226 Eine Aufschlüsselung des Frauenanteils in den höheren Entgeltgruppen nach den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften liegt bei (Anlage 1)*. Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Veröffentlichung einer zusätzlichen Aufschlüsselung nach den unterschiedlichen Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen nicht zulässig. 3. Wie hoch ist aktuell in den einzelnen Gemeinden, Städten und Landkreisen Bayerns der Anteil an Frauen in den niedrigeren Entgeltgruppen (bis EG 5) bzw. Besoldungsgruppen (bis A 5), aufge schlüsselt nach: a) den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaf ten und b) den unterschiedlichen Entgeltgruppen bzw. Besol dungsgruppen? Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung lag zum Stichtag 30.06.2013 der Frauenanteil der Bediensteten in den bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften in der Entgeltgruppe bis E 5 bei 58,1 % bzw. bis A 5 bei 15,4 %. Laufbahngruppe männl. weibl. Gesamt A 5 4 1 5 A 4 1 A 3 6 6 7 Summe Beamte 11 2 13 E 5 14.610 13.034 27.644 E 4a 15 140 155 E 4 5770 6746 12516 E 3 3776 2843 6619 E 3a 21 366 387 E 2Ü 633 1977 2610 E 2 975 8783 9758 E 1 459 2478 2937 Summe Angestellte 26259 36367 62626 Summe niedrigere Entgeltgruppen 26270 36369 62639 Eine Aufschlüsselung des Frauenanteils in den niedrigeren Entgeltgruppen nach den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften liegt bei (Anlage 2)*. Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Veröffentlichung einer zusätzlichen Aufschlüsselung nach den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften nicht zulässig. 4. In welchen bayerischen Gemeinden, Städten bzw. Landkreisen gibt es derzeit keine Gleichstellungs beauftragten, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Gemeinden, Städten bzw. Landkrei sen und b) den Ursachen für das Nichtbestehen einer Gleich stellungsbeauftragten/eines Gleichstellungsbeauf tragten. Nach dem Vierten Bericht waren 2009 bis auf eine Dienststelle , die sich an der Befragung beteiligt haben und zur Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten/eines Gleichstellungsbeauftragten gemäß Art. 15, 20 BayGlG verpflichtet sind (Freistaat Bayern, Bezirke, Landkreise, kreisfreie Gemeinden, mittelbare Staatsverwaltung), alle ihrer Verpflichtung nachgekommen. Von den 50, kreisangehörigen Gemeinden, die gemäß Art. 20 Abs. 2 BayGlG nicht zur Bestellung verpflichtet sind, hatten 22,1 % eine Gleichstellungsbeauftragte /einen Gleichstellungsbeauftragten oder eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner bestellt. Detailliertere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. *) Die Anlagen sind unter https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/17_0003573_ Anlagen.pdf einsehbar Drucksache 17/3573 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. Wie hoch ist der Frauenanteil in Gremien wie Aufsichtsräten, Verwaltungsräten etc., an denen kommunale Gebietskörperschaften aufgrund ihrer rechtlichen Stellung mitwirken (z. B. Auf sichtsräte von Kliniken, Stadt und Gemeinde werken, Kreisentwicklungsgesellschaften), aufge schlüsselt nach: a) den jeweiligen Gremien in den einzelnen Landkrei sen, Gemeinden und Städten Oberbayerns und b) dem jeweiligen Anteil von Frauen in diesen Gremi en? Zum Frauenanteil in den Gremien, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind, liegen der Staatsregierung keine Daten vor.