Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2013 Aktuelle Zahlen zur Hilfestellung bei häuslicher und Beziehungsgewalt Im aktuellen Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstü̈tzungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ist Bayern eines der Bundesländer mit den wenigsten Frauenhausplätzen im Verhältnis zur Einwohnerinnenanzahl im Bundesvergleich. In dem der aktuellen Studie zur Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland angehängtem sozialwissenschaftlichen Gutachten teilen von den befragten Frauen 22% mit, dass sie Opfer von Nachstellungen/Stalking geworden sind, 35%, dass sie körperliche Gewalt seit 16. Lebensjahr, 13%, dass sie sexuelle Gewalt seit 16. Lebensjahr, 55 %, dass sie psychische Gewalt seit 16. Lebensjahr/täterunabhängig erlebt hätten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche qualitativen und quantitativen Veränderungen haben sich in den letzten 8 Jahren beim Angebot von Einrichtungen der Beratungs- und Hilfeinfrastruktur im Bereich der häuslichen und Beziehungsgewalt ergeben ? Bitte insbesondere getrennt aufschlüsseln nach a) Frauenhäusern, Notwohnungen, Notrufe und Interventionsstellen , b) Einrichtungen und Beratungsstellen speziell für Migrant /(inn)en und Menschen mit Behinderungen, c) Mädchenschutzeinrichtungen (für unter 18jährige) und den Regierungsbezirken. 2. Welche qualitativen und quantitativen Veränderungen ergaben sich in den letzten 8 Jahren beim Angebot von Einrichtungen der Beratungs- und Hilfeinfrastruktur im Bereich der Männerschutzeinrichtungen und im Bereich der Täterprogramme in den einzelnen Regierungsbezirken ? a) Wie hat sich der Mitteleinsatz für die jeweiligen Einrichtungen aus 1 a, b, und c und 2 aus dem Bayerischen Staatshaushalt und den bayerischen Kommunen seit 2005 entwickelt und wie verteilt sich die Förderung des Freistaates Bayern auf die Einrichtungen (getrennt nach Sach- und Personalmitteln)? b) Nach welcher Formel wird der Stellenschlüssel in bayerischen Frauenhäusern berechnet? 3. Inwieweit sind bei den Einrichtungen Kinderschutzkonzepte eingebunden, inwieweit sind Beratungskon- zepte für Frauen, die nicht ein Frauenhaus aufsuchen, vorhanden? a) Wie groß ist die Auslastung seit 2005 jährlich für die Einrichtungen (aus Frage 1) und inwieweit ist bayernweit eine flächendeckende Versorgung gegeben? 4. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in bayerischen Frauenhäusern und wie viele Ablehnungen gab es aufgrund von Platzmangel seit 2005? a) Wie viele Frauen über 60 haben sich seit 2005 in bayerischen Frauenhäusern aufgehalten? b) Wie viele Frauen wurden im vergangenen Jahr abgewiesen jeweils wegen psychischer Krankheit, wegen Suchtkrankheit, wegen eines Sohnes über der Altersgrenze , wegen Behinderung, wegen Pflegebedürftigkeit , wegen ihres Aufenthaltsstatus, weil sie sich im Asylverfahren befinden, wegen nicht Refinanzierbarkeit als Studentinnen oder Azubis, wegen ihres Alters unter 25 Jahren, wegen Überschreitung einer Altersgrenze von über 60 Jahren oder mehr? c) Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in bayerischen Frauenhäusern und wie viele Ablehnungen gab es aufgrund von Platzmangel seit 2005? Wie viele Frauen über 60 haben sich seit 2005 in bayerischen Frauenhäusern aufgehalten? 5. In welchen bayerischen Frauenhäusern gibt es Aufnahmebeschränkungen für Frauen a) mit männlichen Kindern über 14, b) mit Behinderung in Bezug auf Barrierefreiheit der Ein- richtungen und der Notruf- sowie Beratungsstellen, c) mit psychischen Erkrankungen und mit Suchterkran- kungen? 6. Warum werden in bayerischen Frauenhäusern Essensgutscheine ausgegeben, wo und in welchem Umfang ist dies der Fall? 7. Welche Kommunen in Bayern haben bisher eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von Frauenhäusern (nach Anlage 4 der gemeinsamen Empfehlung zur Notwendigkeit, Bedarf und Finanzierung von Frauenhäusern in Bayern) unterschrieben? (Bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln.) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.02.2014 17/361 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/361 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.01.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Welche qualitativen und quantitativen Veränderungen haben sich in den letzten 8 Jahren beim Angebot von Einrichtungen der Beratungs- und Hilfeinfrastruktur im Bereich der häuslichen und Beziehungsgewalt ergeben? Bitte insbesondere getrennt aufschlüsseln nach a) Frauenhäusern, Notwohnungen, Notrufe und Interventionsstellen , Die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Staatsregierung hat nur insofern einen Überblick über die quantitativen Veränderungen der Beratungs- und Hilfeinfrastruktur, als sich diese aus den Statistiken der staatlich geförderten Einrichtungen ergeben. Über qualitative Veränderungen geben diese Statistiken keine Auskunft. In Bayern existieren derzeit 38 staatlich geförderte Frauenhäuser mit 340 Plätzen für Frauen und über 400 Plätzen für Kinder. Sie bieten den aufgenommenen Frauen und ihren Kindern vorübergehende Unterkunft zum Schutz vor Gewalt und umfassende psychosoziale Beratung und Begleitung zur Aufarbeitung der Gewaltproblematik und Entwicklung neuer Lebensperspektiven. Für die nötigen fachlichen Hilfen steht in den Frauenhäusern Fachpersonal für Frauen und Kinder zur Verfügung. Weitere Aufgaben der Frauenhäuser sind schwerpunktmäßig die ambulante Beratung von Frauen bei Gewaltproblematik, insbesondere im Vorfeld einer Aufnahme, die Nachsorge für Betroffene, präventive Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Maßgebend für die Förderung der Frauenhäuser ist das „Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern“, das 1993 mit den kommunalen Spitzenverbänden und den beteiligten Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege entwickelt wurde. Die Anzahl der staatlich geförderten Frauenhäuser ist in den letzten 8 Jahren konstant geblieben. Dementsprechend gab es auch bei den Plätzen für Frauen nur geringfügige Änderungen. Die staatlich geförderten Frauenhäuser teilen sich folgendermaßen auf die Regierungsbezirke auf: Regierungsbezirk Anzahl der Frauenhäuser Anzahl Frauenplätze 2005 2012 Oberbayern 11 119 117 Niederbayern 4 20 20 Oberpfalz 4 30 30 Oberfranken 4 33 32 Mittelfranken 4 58 58 Unterfranken 5 34 34 Schwaben 6 49 49 Darüber hinaus gibt es in einigen Kommunen sog. Notwohnungen bzw. sonstige Frauenhäuser, die nicht staatlich gefördert werden. Eine abschließende Übersicht über diese rein kommunalen Angebote hat die Staatsregierung nicht. Eine Abfrage bei den Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte vom Frühjahr 2013 zum Vorhandensein von sog. Notwohnungen führte zu folgendem Ergebnis: Oberbayern 9, Niederbayern 2, Oberpfalz 2, Oberfranken 3, Mittelfranken 7, Unterfranken 0, Schwaben 3. Daneben existieren 33 staatlich geförderte Notrufe/Fachberatungsstellen in Bayern, die gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen schwerpunktmäßig bei sexualisierter Gewalt, aber auch bei körperlichen oder psychischen Misshandlungen Beratung und Hilfe bieten. Eine Reihe von Notrufen leistet im Einzelfall auch Jungen (vereinzelt auch Männern) Hilfestellung . Die Anzahl der staatlich geförderten Notrufe ist seit 2005 konstant geblieben, allerdings konnten zwei sachkostengeförderte Notrufe im Jahr 2009 in die Personalkostenförderung übergeführt werden, sodass derzeit insgesamt 21 Notrufe einen Personalkostenzuschuss erhalten. Regierungsbezirksbezogene Übersicht der staatlich geförderten Notrufe (Stand 2013): Regierungsbezirk Anzahl der Notrufe Davon mit Personalkostenförderung Davon mit Sachkostenförderung Oberbayern 10 5 5 Niederbayern 2 2 - Oberpfalz 4 3 1 Oberfranken 4 3 1 Mittelfranken 5 2 3 Unterfranken 3 3 - Schwaben 5 3 2 Nähere Informationen zu den genauen Standorten der Frauenhäuser und Notrufe finden sich unter www.gewaltschutz. bayern.de. Einige der Notrufe sowie einige ambulante Beratungsstellen von Frauenhäusern arbeiten auch als Interventionsstellen mit dem pro-aktiv-Ansatz. Eine staatliche Förderung der Interventionsstellen erfolgt derzeit nicht. Daher hat die Staatsregierung auch keinen Überblick über die Anzahl der proaktiv arbeitenden Fachberatungsstellen. b) Einrichtungen und Beratungsstellen speziell für Migrant/(inn)en und Menschen mit Behinderungen , Die unter 1 a aufgeführten Hilfseinrichtungen stehen selbstverständlich auch Frauen mit Migrationshintergrund sowie Frauen mit Behinderungen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es weitere staatlich geförderte Einrichtungen , die sich mit Gewaltbereichen auseinandersetzen , denen speziell Frauen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sein können. So existiert seit August 2012 das Wohnprojekt „Scheherazade“, das für akut von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene junge Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren eine sichere Zufluchtsstätte bietet . Insgesamt stehen dort drei staatlich pauschal finanzierte Krisenplätze zur Verfügung. Migrantinnen und Ausländerinnen, die Opfer von Gewalt insbesondere in Form von Menschenhandel oder Zwangsverheiratung geworden sind, können sich zudem an die Drucksache 17/361 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 staatlich geförderten Fachberatungsstellen JADWIGA und SOLWODI wenden. Fachberatungsstellen von Solwodi befinden sich in Bad Kissingen (seit 2001), Passau (seit 2003), Augsburg (seit 2005) und München (seit 2007). Fachberatungsstellen von Jadwiga gab es 2013 in München (seit 1999), Nürnberg (seit 2005) und Hof (seit 2002). Die Hofer Beratungsstelle wird wegen zu geringer Auslastung zum 01.01.2014 aufgegeben werden. SOLWODI stellt für betroffene Frauen auch Schutzwohnungen in Bad Kissingen und Passau bereit. Die Thematik Behinderung und Gewalt ist in den letzten Jahren vermehrt in das öffentliche Bewusstsein gerückt, nicht zuletzt durch die Studie der Universität Bielefeld „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Einige Frauennotrufe sind barrierefrei erreichbar und bieten spezielle Beratung für Frauen mit Behinderung an (z. B. die Frauennotrufe München und Nürnberg). Generell gilt, dass im Bedarfsfall Klientinnen mit Behinderung auch aufsuchende Beratung angeboten wird. Bei den Netzwerkfrauen Bayern (offener Zusammenschluss von Frauen und Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Bayern) können gewaltbetroffene Frauen zweimal wöchentlich telefonisch oder über Skypeberatung Information und Hilfe holen . Der Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen widmen sich auch zwei neue Projekte des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration , die Anfang 2014 starten werden: Zum einen die Erstellung einer speziellen zentralen barrierefreien ServiceHomepage sowie Fortbildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notrufen zur Thematik „Gewalt und Behinderung “ und zum anderen Schulungen zur Frauenbeauftragten für in Einrichtungen der Behindertenhilfe lebende und arbeitende Frauen. 1. c) Mädchenschutzeinrichtungen (für unter 18jährige) und den Regierungsbezirken. Gewaltbetroffene Mädchen finden – neben spezialisierten Schutzeinrichtungen – auch in „konventionellen“ stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Mutter-/Vater-KindEinrichtungen , Einrichtungen zur Inobhutnahme sowie (Bereitschafts -) Pflegefamilien Schutz und Unterstützung. Damit existieren in jedem Regierungsbezirk Unterbringungsmöglichkeiten , um für gewaltbetroffene Mädchen einen adäquaten Schutzrahmen zur Verfügung zu stellen. Eine Umfrage unter den die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden, den Regierungen, brachte die aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlichen Ergebnisse zutage. Dabei ist zu berücksichtigen , dass den Regierungen, aufgrund der engen Fristsetzung , eine Aufschlüsselung der qualitativen und quantitativen Entwicklungen nicht in allen Fällen möglich war. Übersicht über Mädchenschutzeinrichtungen (für unter 18-jährige), aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken: Regierungsbezirk Oberbayern Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen: • Die Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung des Trägers Verein für Sozialarbeit e.V. in München besitzt seit dem 07.05.2013 eine Betriebserlaubnis mit 20 Plätzen. Konstante Vollbelegung . • Betreutes Wohnen für Mutter und Kind im Landkreis Traunstein (Träger: Diakonisches Werk Traunstein e.V.): Die Einrichtung besitzt seit dem 10.10.2005 eine Betriebserlaubnis für vier weibliche Jugendliche ab 16 Jahren in teilstationärer Form und seit dem 30.07.2012 eine Betriebserlaubnis für eine zusätzliche vollstationäre Gruppe für fünf weibliche Jugendliche ab 14 Jahren. Alle minderjährigen Mütter bzw. werdenden Mütter werden dort gemeinsam mit ihren Kindern betreut. Die Belegzahlen liegen seit dem Jahr 2005 konstant zwischen drei und vier Plätzen im teilstationären Bereich und seit 2012 konstant bei fünf Plätzen im vollstationären Bereich. Die Entwicklung im Landkreis Traunstein weist einen höheren Bedarf auf. Indikatoren hierfür sind regelmäßige Anfragen zur Möglichkeit einer Überbelegung sowie eine bestehende Warteliste. • Mutter-und-Kind-Heim Kochendörfer im Landkreis Rosenheim : Die Einrichtung besitzt seit dem 03.02.2012 eine Betriebserlaubnis für zwölf weibliche Jugendliche. Die Belegzahlen liegen seit dem Jahr 2012 konstant bei zwölf Plätzen. • Teilbetreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige mit ihren Kindern (Trägerin: Claudia Mathá): Die Einrichtung besitzt seit dem 15.09.2008 und seit dem 18.02.2009 an verschiedenen Standorten im Landkreis Miesbach eine Betriebserlaubnis für insgesamt sieben Plätze. Die Belegzahlen liegen seit dem Jahr 2008 konstant bei sieben Plätzen. • Mutter-Kind-Heim im Landkreis Neuburg Donau des Trägers APE e.V.: Die Einrichtung besitzt seit dem 19.09.2012 eine Betriebserlaubnis für sechs weibliche Jugendliche ab 16 Jahren. Die Belegzahlen liegen seit dem Jahr 2012 konstant bei sechs Plätzen. • Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen für Mutter / Vater und Kind des Trägers Kinderschutz e.V. in München: Die Einrichtung besitzt seit dem 05.05.2008 eine Betriebserlaubnis für 25 Plätze, welche konstant voll belegt sind. Mädchenschutzeinrichtungen/Mädchenwohngruppen: • Haus Deborah in München des Trägers Kongregation der Schwestern vom guten Hirten: Die Einrichtung besitzt seit dem 01.04.2001 eine Betriebserlaubnis für neun weibliche Kinder / Jugendliche ab dreizehn Jahren. • Die Schutzstelle des Internationalen Bundes in München hat seit dem 10.05.2006 eine Betriebserlaubnis für acht Plätze, die konstant voll belegt sind. • Die Zufluchtstelle des Trägers IMMA besitzt seit dem 28.10.2002 eine Betriebserlaubnis für acht Plätze in München (konstante Belegung von 8 Plätzen seit 2002). • Die IMMA Flex besitzt seit dem 18.06.2009 eine Betriebserlaubnis in München für 20 Plätze. Die Plätze sind seit Eröffnung im Jahr 2009 konstant voll belegt. • Die Schutzstelle im Mädchenheim Pasing des Trägers Innere Mission besitzt seit dem 20.04.2009 eine Betriebserlaubnis für sieben Plätze. Die Einrichtung ist seit 2009 konstant voll belegt. • Aufnahme- und Klärungsstelle Grundstein der Herzogsägmühle in Steingaden, Landkreis Weilheim-Schongau : Die Einrichtung besitzt seit dem 28.09.2006 eine Betriebserlaubnis für sechs Plätze für Mädchen ab 12 Jahren. Die Belegzahlen liegen seit dem Jahr 2006 konstant zwischen zwei und vier Plätzen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/361 Regierungsbezirk Niederbayern Im Regierungsbezirk Niederbayern bestehen keine spezialisierten Mädchenschutzeinrichtungen. Schutzbedürftige minderjährige Mädchen werden – je nach individuellem Bedarf – in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen untergebracht. Unter den nachfolgend genannten Einrichtungen befindet sich eine Einrichtung (in Adlmörting; www.confido-initiativen. de), welche sich auf die Arbeit mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat. Darüber hinaus wird auch durch den Einbezug interner oder externer Fachdienste versucht, dem besonderen Bedarf minderjähriger schutzbedürftiger Mädchen gerecht zu werden. Folgende Einrichtungen wurden seitens der Regierung von Niederbayern benannt: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen: • Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Arnstorf und Stadt Straubing (Mädchen-)Wohngruppen: • 14 Jugendwohngruppen in stationären Kinder- und Ju- gendhilfeeinrichtungen in den Landkreisen Deggendorf, Landshut, Freyung-Grafenau, Kelheim, Passau sowie in den kreisfreien Städten Landshut und Straubing • zwei Wohnheime der Berufsbildungswerke in Abensberg und Regen Regierungsbezirk Oberpfalz In der Oberpfalz haben sich verschiedene Angebote entwickelt , die im weiteren Sinne dem Schutz von Mädchen dienen und konzeptionell unterschiedlich ausgerichtet sind: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen: • Wohngruppe Mutter und Kind, Regensburg; Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. • Thomas-Wiser-Haus, Wohngruppe für schwangere junge Frauen und Mütter, Regenstauf; Träger: Dechant Wiser Stiftung Regenstauf Mädchenwohngruppen: • Kinderzentrum St. Vincent, Mädchenwohngruppe, Re- gensburg; Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. • Mädchenwohngruppe INES des Thomas-Wiser-Haus Regenstauf für Mädchen mit Essstörungen, Regensburg; Träger: Dechant Wiser Stiftung Regenstauf • Mädchenwohnheim Hemma (Jugendwohnheim), Regensburg ; Träger: Kath. Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. • Päd. Zentrum St. Josef, Mädchenwohngruppe, Parsberg; Träger: Seraphisches Liebeswerk Altötting Darüber hinaus hält der überwiegende Teil der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im Regierungsbezirk Oberpfalz Inobhutnahmeplätze vor, welche Aufgaben analog zu den Zufluchtsstätten erfüllen und somit ebenfalls dem Schutz minderjähriger Mädchen dienen. Regierungsbezirk Oberfranken Im Regierungsbezirk Oberfranken existiert keine Einrichtung , die ausschließlich auf den Schutz minderjähriger Mädchen spezialisiert ist. Innerhalb der stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stehen jedoch Mädchenwohngruppen sowie Mutter/Vater-Kind-Gruppen zur Verfügung. Diese Wohnformen erfüllen in vielen Fällen eine Schutzfunktion . Seitens der Regierung Oberfranken können jedoch keine präzisen Aussagen zum hier bestehenden Bedarf getätigt werden. Es wird innerhalb der Jugendhilfeeinrichtungen in Oberfranken insgesamt eine erhöhte Gewaltbereitschaft der Jugendlichen konstatiert, von der auch Mädchen betroffen sind. Folgende Unterbringungsmöglichkeiten stehen in Oberfranken zur Verfügung: Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen: • Drei Mutter/Vater-Kind-Gruppen mit jeweils acht Plätzen (Bamberg, Staffelstein/Vierzehnheiligen, Hof) Mädchenwohngruppen: • fünf Mädchenwohngruppen mit jeweils acht bzw. sieben Plätzen (Bamberg, Coburg, Kulmbach, zwei in Hof) Regierungsbezirk Mittelfranken Bei den nachfolgend aufgeführten Gruppen handelt es sich – den Kinder- und Jugendnotdienst ausgenommen – ausschließlich um Mädchenwohngruppen. Darüber hinaus verfügen die bestehenden koedukativen Gruppen im Einzelfall über Plätze mit therapeutischen Angeboten für Mädchen mit Gewalterfahrungen; quantitative Aussagen lassen sich hierzu jedoch nicht tätigen. Im Regierungsbezirk Mittelfranken stehen folgende Einrichtungen zum Schutz minderjähriger Mädchen zur Verfügung : Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen: • Haus für Mutter und Kind Fürth: 40 Plätze • Haus für Mutter und Kind Sozialdienst kath. Frauen Nürn- berg: 16 Plätze Mädchenwohngruppen: • SOS Jugendhilfen: Mädchenwohngruppe Fürth mit sie- ben Plätzen • Kinder- und Jugendhilfezentrum Nürnberg: eine Mäd- chenwohngruppe mit acht Plätzen • Therapeutische Mädchenwohngruppe HKJ Bayern in Herzogenaurach: eine Gruppe mit acht Plätzen • Therapeutische Mädchenwohngruppe Sonnenhof Feuchtwangen: eine Gruppe mit vier Plätzen • Wilhelm-Löhe-Haus Altdorf: eine Mädchenwohngruppe mit acht Plätzen • Jugendhilfezentrum Schnaittach: sieben Gruppen mit 49 Plätzen Einrichtung zur Inobhutnahme (auch minderjähriger Mädchen ) • Kinder- und Jugendnotdienst: Kindernotwohnung (elf Plätze); Jugendschutzstelle (zwölf Plätze) Regierungsbezirk Unterfranken Nach Einschätzung der Regierung Unterfrankens ist der Schutzbedarf minderjähriger Mädchen durch die in dem Regierungsbezirk bestehenden Unterbringungsangebote gedeckt: Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine kurzfristige Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen zum Schutz vor häuslicher Gewalt aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten gescheitert ist. Neben den innerhalb der verschiedenen stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung stehenden Inobhutnahmeplät- Drucksache 17/361 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 zen sowie Unterbringungsmöglichkeiten in (Bereitschafts-) Pflegefamilien existiert in Unterfranken die Inobhutnahme-/ Jugendschutzstelle des Antonia-Werr-Zentrums St. Ludwig, welche als Mädchenschutzeinrichtung fungiert. Hierbei handelt es sich um eine heilpädagogisch-therapeutische Einrichtung mit hoher fachlicher Kompetenz in der Betreuung von Mädchen und jungen Frauen in Krisensituationen und nach traumatisierenden Gewalterlebnissen. Folgende Unterbringungsmöglichkeiten stehen in Unterfranken zur Verfügung: • Inobhutnahme-/Jugendschutzstelle Antonia-Werr-Zentrum St. Ludwig mit sechs Plätzen • Inobhutnahmeplätze in verschiedenen stationären Kinder - und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Bereitschaftsfamilien ; insgesamt ca. 24 Plätze • Weitere Inobhutnahmeplätze für jüngere Kinder in Pflegefamilien Regierungsbezirk Schwaben Auch im Regierungsbezirk Schwaben werden schutzbedürftige minderjährige Mädchen in den „konventionellen“ stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen. Daneben existieren folgende Einrichtungen, die auf den Schutz minderjähriger Mädchen spezialisiert sind: • Rockrose Träger Wildwasser e.V. in Kempten mit 6 Plät- zen • Mahlerhaus des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe- zentrums in Augsburgs insgesamt 9 Plätze • St. Clara in Gundelfingen, 2 Plätze 2. Welche qualitativen und quantitativen Veränderungen ergaben sich in den letzten 8 Jahren beim Angebot von Einrichtungen der Beratungs- und Hilfeinfrastruktur im Bereich der Männerschutzeinrichtungen und im Bereich der Täterprogramme in den einzelnen Regierungsbezirken? Zu „Männerschutzeinrichtungen“ liegt der Staatsregierung kein bayernweiter Überblick vor. Auch die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Männer ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Seit 2010 wird die Kontakt-, Beratungs- und Informationsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt (kibs) in München staatlich gefördert. Dieser Regelförderung ist eine zweijährige Modellförderung vorangegangen. Kibs berät, unterstützt und begleitet Jungen und junge Männer bis 27 Jahre, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist. Unter „Täterprogramm“ wird ein gewaltzentriertes und konfrontatives Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Verhaltensänderung für gewalttätige Männer verstanden. Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz regional nicht nach Regierungs- sondern nach Oberlandesgerichtsbezirken untergliedert ist. In jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke existieren entsprechende Angebote : Im Bereich der Staatsanwaltschaften Deggendorf, Kempten (Allgäu), Landshut und Traunstein (jeweils Oberlandesgerichtsbezirk München), Ansbach und Regensburg (jeweils Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg) sowie Schweinfurt und Würzburg (Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg) sind spezifische Täterprogramme bzw. Antiaggressionstrainingspro- gramme eingerichtet, deren Absolvierung einschlägigen Straftätern als Auflage gemäß § 153 a StPO, als Bewährungsauflage oder entsprechende jugendstaatsanwaltliche/ -gerichtliche Weisung aufgegeben werden kann. Grundlage ist jeweils eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit entsprechend tätigen Vereinen, Netzwerken o. ä. Die eigentliche Täterarbeit wird dabei durch die entsprechenden Einrichtungen durchgeführt. Mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften besteht aber ein enger Kontakt etwa in Form von regelmäßigen Erfahrungsaustauschen. Auch im Zuständigkeitsbereich weiterer Staatsanwaltschaften werden durch freie Einrichtungen ähnliche Programme angeboten. Dort wird den Tätern durch die Staatsanwaltschaften in vergleichbarer Weise in einschlägigen Fällen durch Absolvierung entsprechender Programme die Gelegenheit gegeben, die Voraussetzung für eine Verfahrenseinstellung zu schaffen. Es werden auch entsprechende Bewährungsauflagen erteilt. Hier liegen den Maßnahmen allerdings weder spezialisierte, d. h. mit der Justiz abgestimmte Programme zugrunde noch findet eine derart enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und der Staatsanwaltschaft statt. Hinsichtlich der Finanzierung solcher Täterprogramme ist festzuhalten, dass die Durchführung nicht von der Justiz finanziert werden kann. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe der Justiz, sodass die Justizhaushalte hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen. Die betroffenen Vereine werden aber durch Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften unterstützt. Darüber hinaus existieren in Bayern die folgenden auf Gewalt - und Sexualstraftäter spezialisierten und durch die Justiz geförderten Angebote. Zwar richten sich diese nicht spezifisch an Täter, die ihre Straftaten im sozialen Nahbereich begangen haben. Es ist aber möglich, dass auch dieser Personenkreis hiervon profitieren kann. • Seit dem Jahr 2008 wurden im Rahmen eines durch die Justiz finanzierten Projekts drei Psychotherapeutische Fachambulanzen für Sexualstraftäter in München, Nürnberg und Würzburg und eine Psychotherapeutische Fachambulanz für Gewaltstraftäter in München geschaffen. Der Aufbau weiterer Fachambulanzen für Gewaltstraftäter in Nürnberg und Würzburg ist geplant. Die grundlegende Zielsetzung dabei ist, durch eine Verbesserung der ambulanten therapeutischen Versorgung den Schutz der Allgemeinheit vor Sexual- und Gewaltstraftätern zu erhöhen und deren Reintegration in die Gesellschaft zu fördern. Die Ambulanzen werden durch den Justizhaushalt mit ca. 1,5 Mio. € pro Jahr finanziert. • Seit dem 1. Juli 2010 wurde im Rahmen des Baye- rischen Missbrauchspräventionsprojekts „Kein-Täterwerden -Bayern“ durch die Universität Regensburg auf dem Gelände des Bezirksklinikums Regensburg ein ambulantes Beratungs- und Therapieangebot für Männer mit pädophilen Neigungen geschaffen, die noch keine sexuellen Übergriffe begangen haben, aufgrund ihrer Neigung jedoch die Sorge haben, solche zu begehen, die zwar bereits sexuelle Übergriffe begangen haben, hierfür aber nicht strafrechtlich belangt worden sind (sog. Dunkelfeldtäter ), oder die kinderpornografische Darstellungen nutzen . Das Angebot richtet sich an gefährdete Personen, die sich freiwillig melden und Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Die betroffenen Männer lernen, ihre Neigung zu Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/361 kontrollieren, Risikosituationen zu vermeiden und sich in pozentielle Opfer einzufühlen. Das Behandlungskonzept umfasst einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen, pharmakologische Behandlungsstrategien (triebdämpfende Medikation), niederschwellige Kontaktmöglichkeiten (z. B. Telefon-Hotline) und Beratungsgespräche im Rahmen der Eingangsdiagnostik. Das Projekt war zunächst auf 3 Jahre angelegt und wurde nun – wegen der großen Resonanz – um weitere 3 Jahre bis 30. Juni 2016 verlängert. Es wird von der Justiz mit ca. 200.000 € pro Jahr finanziert. • Soweit Straftäter aus dem Bereich häuslicher oder Beziehungsgewalt Freiheitsstrafen zu verbüßen haben, haben sie im Rahmen der Resozialisierungsangebote der bayerischen Justizvollzugsanstalten die Möglichkeit, wie andere Gewalt- oder Sexualstraftäter an niederschwelligen Angeboten (z. B. Antigewalttraining, Reasoning & Rehabilitation Programm usw.) oder an einer hochfrequenten Behandlung in den sozialtherapeutischen Abteilungen für Gewalt- oder Sexualstraftäter teilzunehmen. Insbesondere die Sozialtherapieplätze wurden im bayerischen Justizvollzug in den letzten Jahren nachhaltig auf derzeit 339 Behandlungsplätze ausgebaut; dieser Ausbau wird fortgesetzt werden. 2. a) Wie hat sich der Mitteleinsatz für die jeweiligen Einrichtungen aus 1 a, b, und c und 2 aus dem Bayerischen Staatshaushalt und den bayerischen Kommunen seit 2005 entwickelt und wie verteilt sich die Förderung des Freistaates Bayern auf die Einrichtungen (getrennt nach Sach- und Personalmitteln )? Mitteleinsatz bezüglich der Einrichtungen unter 1. a): Die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Staat unterstützt die Kommunen jedoch bei der Erfüllung dieser Aufgabe durch Beteiligung an den Personalkosten der Frauenhäuser sowie den Personal - bzw. Sachkosten der Notrufe. Die staatliche Förderung der Personalkosten von Frauenhäusern erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern, die der Notrufe auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern. Derzeit erhalten 21 Notrufe einen Personalkostenzuschuss (19.650 €) und 12 Notrufe einen Sachkostenzuschuss (2.320 €) für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit . Die Beratungsstelle kibs erhält seit 2010 ebenfalls einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 19.650 €. Die staatlichen Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe wurden zum 01.01.2009 um 13 % erhöht. Entwicklung der Höhe der staatlichen Zuwendungen seit 2005: Jahr Frauenhäuser Notrufe einschl. kibs 2005 844.880 € 356.630 € 2006 844.880 € 358.655 € 2007 844.880 € 347.517 € 2008 844.880 € 358.957 € 2009 955.800 € 437.780 € 2010 955.800 € 454.964 € 2011 951.750 € * 451.613 € 2012 951.750 € 460.100 € 2013 951.750 € 460.140 € * Grund für die Absenkung war die Rückstufung eines Frauenhauses wegen geringer Auslastung gem. Ziffer 5.4 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern Sowohl Notrufe als auch Frauenhäuser erhalten in der Regel zusätzlich kommunale (nicht staatliche) Zuschüsse, um die entstehenden Kosten decken zu können. So müssen , um eine staatliche Förderung nach der „Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern“ zu erhalten, Kostenzusagen der Kommunen im Einzugsbereich nachgewiesen werden. Die genaue Festlegung der Höhe eines Zuschusses der jeweiligen Kommune – es beteiligen sich in der Regel mehrere Kommunen an der Finanzierung der Grundkosten eines Frauenhauses – bleibt der abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung vorbehalten. Nach Kenntnis der Staatsregierung lag der kommunale Förderanteil bei den auch staatlich geförderten Frauenhäusern im Jahr 2012 bei ca. 7,7 Mio. € und 2013 bei ca. 7,9 Mio. €. Ein ähnlicher Fördermechanismus gilt für die kommunale Förderung der Notrufe. Nach der geltenden Förderrichtlinie erfolgt eine staatliche Förderung nur, wenn sich mindestens ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder eine andere Kommune an den Gesamtkosten des Notrufs beteiligt. Die Einzelheiten der kommunalen Förderung werden zwischen den an der Finanzierung beteiligten Kommunen und dem Träger des Notrufs vereinbart. Eine konkrete Übersicht über die kommunale Notrufförderung liegt der Staatsregierung nicht vor. Mitteleinsatz bezüglich der Einrichtungen unter 1. b): Mit dem Doppelhaushalt 2005/2006 wurde erstmals ein eigener Haushaltstitel „Zuschüsse zur Beratung und Betreuung bedrohter Frauen“ geschaffen. 2012 wurde daraus das Wohnprojekt Scheherazade mit 173.401,77 € staatlich gefördert, 2013 mit 225.650,00 €. Die staatliche Förderung seit 2005 für die Fachberatungsstellen JADWIGA und SOLWODI kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Haushaltsjahr Fördersumme 2005 160.940,00 € 2006 WM-Extraförderung 188.700,00 € 19.720,00 € 2007 182.000,00 € 2008 200.000,00 € 2009 206.000,00 € 2010 Öffentlichkeitsarbeit-Extraförderung 207.546,41 € 9.900,00 € 2011 200.015,62 € 2012 207.600,00 € 2013 voraussichtlich 279.821,00 € Mitteleinsatz bezüglich der Einrichtungen unter 1. c): Die Bereitstellung von Einrichtungen nach 1c liegt im eigenen Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Mitteleinsatz bezüglich der Einrichtungen unter 2 (Täterprogramme ): Hinsichtlich des Mitteleinsatzes wird auf die bereits bei den jeweiligen Maßnahmen genannten Fördersummen verwiesen . Eine Aufschlüsselung der verwendeten Haushaltsmittel getrennt nach Sach- und Personalkosten für die Arbeit Drucksache 17/361 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 mit Tätern, die Straftaten im Bereich der häuslichen oder Beziehungsgewalt begangen haben oder von denen solche Straftaten drohen, ist für die genannten Projekte nicht möglich , da diese sich nicht speziell an diese, sondern an eine Vielzahl von Tätern richten. 2. b) Nach welcher Formel wird der Stellenschlüssel in bayerischen Frauenhäusern berechnet? Der Stellenschlüssel in bayerischen Frauenhäusern berechnet sich nach der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern und bemisst sich nach der Zahl der vorgehaltenen Plätze für Frauen. Zuwendungsvoraussetzung für die staatliche Förderung ist demnach, dass das Frauenhaus Fachpersonal für die Betreuung der Frauen nach folgender Maßgabe vorhält (Punkt 4.1 der Richtlinie): Stufe Anzahl der Frauenplätze Fachkräfte G 5 bis 7 (bei Auslastung unter 75 v. H. gemäß Nr. 5.4 der Richtlinie) 1,00 I 5 bis 7 1,25 II 8 bis 9 1,50 III 10 bis 14 2,00 IV 15 bis 20 2,25 V 21 bis 25 2,50 VI 26 bis 30 3,25 VII über 30 3,75 Zudem ist auch Fachpersonal für die Kinderbetreuung in der Regel nach folgender Maßgabe vorzuhalten: Stufe Anzahl der Kinderplätze Fachkräfte I 5 bis 7 0,50 II 8 bis 9 0,75 III 10 bis 14 1,00 IV 15 bis 20 1,25 V 21 bis 25 1,50 VI 26 bis 30 1,75 VII über 30 2,00 3. Inwieweit sind bei den Einrichtungen Kinderschutzkonzepte eingebunden, inwieweit sind Beratungskonzepte für Frauen, die nicht ein Frauenhaus aufsuchen, vorhanden? a) Wie groß ist die Auslastung seit 2005 jährlich für die Einrichtungen (aus Frage 1) und inwieweit ist bayernweit eine flächendeckende Versorgung gegeben ? Nach der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern muss jedes Frauenhaus mindestens die gleiche Anzahl Plätze für Kinder wie für Frauen anbieten. Das Frauenhaus muss eine Konzeption haben, wonach aufgenommene Frauen sich und ihre Kinder eigenverantwortlich versorgen sowie die Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern mit Unterstützung geeigneten Fachpersonals wahrnehmen können. Die fachliche Beratung und Begleitung der im Haus oder in der Wohnung lebenden Kinder gehört zudem explizit zum Aufgabengebiet des Frauenhauses. Daher muss jedes Frauenhaus auch geeignetes Fachpersonal für die Kinderbetreuung nach dem in der Förderrichtlinie aufgeführten Personalschlüssel vorhalten. Soweit darüber hinaus Hilfe für einzelne Kinder erforderlich ist, ist das Jugendamt einzuschalten. Das Frauenhaus arbeitet gemäß Punkt 4.7 der Förderrichtlinie mit allen örtlichen Beratungsangeboten, z. B. Familien-, Erziehungsberatungsstellen und dem Jugendamt fachlich zusammen. Frauen, die kein Frauenhaus aufsuchen möchten, stehen insbesondere die unter 1a genannten 33 staatlich geförderten Notrufe zur Verfügung. Aber auch die Frauenhäuser bieten sog. ambulante Beratung an, unabhängig von einer Aufnahme ins Frauenhaus. Hilfestellungen bei allen Fragen bezüglich eines Strafverfahrens erhalten gewaltbetroffene Frauen insbesondere z. B. bei den Zeugenberatungsstellen bei den Amts- und Landgerichten oder den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder. Auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort sowie Ehe- und Familienberatungsstellen können erste Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt sein. Die Münchner Gewaltambulanz am Rechtsmedizinischen Institut der Universität München bietet zudem seit 2009 Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, unabhängig von einer polizeilichen Anzeige die Möglichkeit zu einer kostenlosen Untersuchung, Spurensicherung und Beratung. Auslastung der Frauenhäuser: Jahr Auslastung Frauenbereich in % Auslastung Kinderbereich in % 2005 84,69 71,49 2006 85,77 73,54 2007 85,23 75,37 2008 86,79 72,74 2009 83,82 73,02 2010 83,36 69,82 2011 87,08 68,36 2012 91,58 74,40 Zu Auslastungen von kommunalen Notwohnungen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zahl der Beratungen bei den Notrufen wird seit 2010 vom Sozialministerium in einer einheitlichen Notrufstatistik bayernweit erfasst. Die Daten aus dem Jahr 2010 sind wegen hoher Fehlerquoten im ersten Jahr der Erfassung nicht ausreichend repräsentativ. Im Jahr 2011 führten die Notrufe insgesamt 36.879 und im Jahr 2012 37.593 Beratungen durch. Im Wohnprojekt Scheherazade wurden im Laufe des ersten Jahres (August 2012 bis Stichtag 31.08.2013) 21 Frauen untergebracht; es fanden 764 Übernachtungen statt; dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von 64,31 %. Für die Fachberatungsstellen von Jadwiga und Solwodi liegen aussagekräftige Beratungszahlen ab 2007 vor und zwar hinsichtlich der beratenen Personen (Beratungsfälle). So wurde in den Bereichen Menschenhandel/Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung verteilt auf die Jahre 2007 bis 2012 folgende Anzahl von Beratungsfällen erfasst: Jahr Beratungsfälle 2007 160 2008 169 2009 180 2010 206 2011 238 2012 260 Die Frage der Auslastung von Mädchenschutzeinrichtungen wurde – soweit möglich – bereits unter 1 c beantwortet. Der Bedarf an Frauenhausplätzen in Bayern wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und den als Trägern von Frauenhäusern betroffenen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in dem 1993 entwi- Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/361 ckelten Gesamtkonzept für Frauenhäuser mit einem Platz pro 10.000 Einwohnerinnen zwischen 18 und 60 Jahren ermittelt. Zusammen mit dem Angebot der Notrufe und der weiteren unter Frage 1 genannten Einrichtungen besteht in Bayern ein regional ausgewogenes Beratungs- und Schutzangebot für Frauen und Mädchen, die Opfer von häuslicher/ sexualisierter Gewalt geworden sind. Allerdings hat die erste bundesweite Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser , Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder aus dem Jahr 2012 auch Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Sozialministerium hat daher auf Fachebene den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern vorgeschlagen, gemeinsam mögliche Konsequenzen aus der Bestandsaufnahme für das o. g. bayerische Gesamtkonzept zu erörtern. Ein erstes Gespräch wird voraussichtlich im Januar 2014 stattfinden. 4. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in bayerischen Frauenhäusern und wie viele Ablehnungen gab es aufgrund von Platzmangel seit 2005? a) Wie viele Frauen über 60 haben sich seit 2005 in bayerischen Frauenhäusern aufgehalten? Angaben hierzu sind nicht möglich, da in der in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen Frauenhausstatistik keine soziodemografischen Daten wie z. B. Alter oder Nationalität erfasst werden. b) Wie viele Frauen wurden im vergangenen Jahr abgewiesen jeweils wegen psychischer Krankheit, wegen Suchtkrankheit, wegen eines Sohnes über der Altersgrenze, wegen Behinderung, wegen Pflegebedürftigkeit , wegen ihres Aufenthaltsstatus, weil sie sich im Asylverfahren befinden, wegen nicht Refinanzierbarkeit als Studentinnen oder Azubis, wegen ihres Alters unter 25 Jahren, wegen Überschreitung einer Altersgrenze von über 60 Jahren oder mehr? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1.753 Frauen und 1.758 Kinder in den staatlich geförderten Frauenhäusern in Bayern aufgenommen. Die Zahl der abgewiesenen Frauen ist der Staatsregierung nicht bekannt, ebenso wenig die Gründe , aus denen eine Frau abgewiesen wird. Vereinzelt wird von den Frauenhäusern in den Sachberichten dazu Stellung genommen, eine bayernweite Auswertung hierzu liegt jedoch nicht vor. Generell gilt jedoch, dass versucht wird, Betroffene, die nicht aufgenommen werden können, an ein anderes Frauenhaus oder eine andere geeignete Einrichtung weiterzuvermitteln. 4. c) Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in bayerischen Frauenhäusern und wie viele Ablehnungen gab es aufgrund von Platzmangel seit 2005? Wie viele Frauen über 60 haben sich seit 2005 in bayerischen Frauenhäusern aufgehalten? Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Frauen in den bayerischen Frauenhäusern wurde berechnet aus der Zahl der Übernachtungen dividiert durch die Zahl der aufgenommen Frauen. Seit 2005 ergeben sich folgende gerundete Werte: 2005: 52 Tage, 2006: 52 Tage, 2007: 51 Tage, 2008: 52 Tage, 2009: 54 Tage, 2010: 52 Tage, 2011: 56 Tage, 2012: 65 Tage. Hinsichtlich der Fragen nach den Ablehnungen wegen Platzmangels und der Altersstruktur wird auf die Antworten zu Frage 4 a und 4 b verwiesen. 5. In welchen bayerischen Frauenhäusern gibt es Aufnahmebeschränkungen für Frauen a) mit männlichen Kindern über 14 Frauenhäuser nehmen männliche Kinder ab 14 Jahren in der Regel dann nicht mit auf, wenn aufgrund ungünstiger baulicher Gegebenheiten eine sowohl für männliche Jugendliche als auch für weitere dort wohnende Frauen angemessene Unterbringung nicht gewährleistet werden kann (z. B. bei gemeinschaftlich genutzten Duschräumen und Toiletten ; nicht getrennten Wohneinheiten). 5. b) mit Behinderung in Bezug auf Barrierefreiheit der Einrichtungen und der Notruf- sowie Beratungsstellen , Nach Kenntnis der Staatsregierung gibt es in keinem bayerischen Frauenhaus Aufnahmebeschränkungen für Frauen mit Behinderung(en). Vielmehr versucht jedes Frauenhaus, je nach seinen räumlichen Gegebenheiten und personellen Kapazitäten, auch den Bedürfnissen gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen Rechnung zu tragen bzw. sie zumindest an besser geeignete Einrichtungen weiterzuverweisen . Von einigen Beratungsstellen wird für Frauen mit Behinderungen auch aufsuchende Beratung zu Hause angeboten . 5. c) mit psychischen Erkrankungen und mit Suchterkrankungen Akut psychisch erkrankte Frauen bzw. akut suchtkranke Frauen können in der Regel nicht in ein Frauenhaus aufgenommen werden. Allerdings wird immer im Einzelfall entschieden (z. B. wenn externe Begleitung oder Therapiemöglichkeit , durch welche die Frau begleitet werden kann, besteht). Ist eine akute Problematik anhängig, die im Frauenhaus nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, werden die Frauen an geeignete Einrichtungen weitervermittelt. Die unter der Antwort zu Frage 3 a erwähnte erste bundesweite Bestandsaufnahme hat Handlungsbedarfe bzgl. der Eignung der bestehenden Hilfeinfrastruktur für die drei o.g. Zielgruppen aufgezeigt. Es ist vorgesehen, auch diese – wie oben erwähnt – mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern zu erörtern. 6. Warum werden in bayerischen Frauenhäusern Essensgutscheine ausgegeben, wo und in welchem Umfang ist dies der Fall? Die im Frauenhaus lebenden Frauen bestreiten ihren Lebensunterhalt entweder selbst oder durch staatliche Transferleistungen . Fälle systematischer Ausgabe von Essensgutscheinen durch Jobcenter/Sozialämter an Frauen in Frauenhäusern sind der Staatsregierung nicht bekannt. Für Frauen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten, sieht das Gesetz Geldleistungen an die Leistungsbezieher vor, keine Gutscheine oder andere „Sachleistungen“. Ausnahmen bestehen nur in Bezug auf Sanktionstatbestände: So kann bei Nichtannahme zumutbarer Arbeit die Hilfe gekürzt, gestrichen bzw. teilweise durch Sachleistungen (u. a. auch Gutscheine) ersetzt Drucksache 17/361 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 werden. Ebenso ist im SGB XII geregelt, dass Geldleistungen Vorrang vor Gutscheinen oder Sachleistungen haben (§ 10 Abs. 3 SGB XII), sofern nicht mit Gutscheinen oder Sachleistungen das Ziel der Sozialhilfe erheblich besser oder wirtschaftlicher erreicht werden kann oder die Leistungsberechtigten es wünschen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommunen die Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis und in eigener Verantwortung ausführen. Die Staatsregierung wird in aller Regel nicht über einzelne Vorgehensweisen unterrichtet. 7. Welche Kommunen in Bayern haben bisher eine Rahmenvereinbarung zur Finanzierung von Frauenhäusern (nach Anlage 4 der gemeinsamen Empfehlung zur Notwendigkeit, Bedarf und Finanzierung von Frauenhäusern in Bayern) unterschrieben ? (Bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln .) Die im Jahr 2005 neu hinzugekommene Anlage 4 der Gemeinsamen Empfehlungen zur Finanzierung der Frauenhäu- ser betrifft die Rahmenvereinbarung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II in Bayern zur Erstattung der Aufwendungen für Frauen und deren Kinder bei Unterbringung im Frauenhaus. Nach Mitteilung des Bayerischen Städtetages sind mittlerweile alle kreisfreien Städte der Rahmenvereinbarung nach Anlage 4 beigetreten. Für die Landkreise liegt dem Bayerischen Landkreistag ein gesamtbayerischer Überblick lediglich mit Stand 2009 vor. Danach haben von den 71 Landkreisen 54 Landkreise die Anlage 4 unterschrieben. Der Bayerische Landkreistag weist aber darauf hin, dass auch von den nicht beigetretenen Landkreisen keine Kostenstreitigkeiten ausgehen , die über Einzelfälle hinausgehen. Im Einzelnen wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Maria Noichl vom 04.02.2013 (Drs. 16/15894) verwiesen.