Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BündniS 90/die Grünen vom 28.08.2014 Verbandlich organisierte Jäger und Jagdabgabe Bei der Überprüfung des Waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 13 Waffengesetz anlässlich der Erstellung eines nationalen Waffenregisters zeigte sich, dass 69.000-mal die Jagd als Grund von Waffenbesitz angekreuzt wurde. Nach den bisherigen Angaben des Bayerischen Jagdverbandes e.V. (BJV) sind etwa 44.500 der rund 49.000 Jagdscheininhaber Bayerns im BJV organisiert. Laut BJV verträte er damit rund 93 % der bayerischen Jägerschaft. Hierzu ein Zitat des BJV: „Der Bayerische Jagdverband Bayern e.V. ist der Verband der Jäger Bayerns. Er wurde am 26. November 1949 gegründet. In ihm sind mit steigender Tendenz etwa 44.500 der rund 49.000 Jäger Bayerns freiwillig Mitglied.“ (Quelle: http://www.jagd-bayern.de/bjv-verband.html vom 06.08.2014). nach den Erhebungen zum waffenrechtlichen Bedürfnis wären es aber nur 64 % anstatt der vom BJV genannten 93 % der bayerischen Jäger, die der BJV vertritt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Trifft es zu, dass in Bayern 69.000 Waffenberechtigte den Jagdschein haben? b) Wie viele Mitglieder hat der BJV nach Informationen der Staatsregierung? 2. a) Ergibt sich aus den jagdgesetzlichen Vorschriften, dass der BJV Anspruch auf 100 % Anteil aus der Jagdabgabe hat, wie es der BJV selbst mit seinem Grundsatz „Jägergeld in Jägerhand“ propagiert? b) Versteht sich die Staatsregierung als Inkassostelle des BJV? 3. a) Wie werden von der Bayerischen Staatsregierung der BJV und der Oberste Jagdbeirat bei der Verteilung der Gelder aus der Jagdabgabe eingebunden? b) Wie hoch waren in den letzten beiden Jahren die Mittel aus der Jagdabgabe, die zur Verteilung zur Verfügung standen? c) Wie viel Prozent der Mittel wurden den Projekten des BJV und seinen Kreisgruppen einschließlich des Restaufkommens aus der Jagdabgabe zur Verfügung gestellt ? 4. a) Wie viele Mittel aus dem allgemeinen Staatshaushalt wurden dem BJV und seinen Kreisgruppen in den Jahren 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt? b) Wie viele Mittel aus der Jagdabgabe wurden in den letzten zehn Jahren der Landesjagdschule zur Verfügung gestellt? c) Wie viele Mittel aus der Jagdabgabe wurden dem Bläserwesen zur Verfügung gestellt? 5. Welche Verbände bzw. welche Gremien innerhalb der jeweiligen Verbände befassen sich mit der Jagd und wie werden diese von der Staatsregierung eingebunden ? 6. a) Inwieweit ist der Bund Naturschutz e.V. bei Projekten mit Bezug auf die Wildkatze eingebunden? b) Welche Relevanz weist die Staatsregierung Projekten mit der Wildkatze zu? Antwort des Staatsministeriums für ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.10.2014 1. a) Trifft es zu, dass in Bayern 69.000 Waffenberechtigte den Jagdschein haben? Nach der letzten unmittelbaren Erhebung bei den bayerischen Waffenbehörden zum 31.12.2013 hatten in Bayern 69.485 Personen Waffenerlaubnisse nach § 13 WaffG, d. h. Erlaubnisse zum Besitz von Jagdwaffen besessen. b) Wie viele Mitglieder hat der BJV nach informationen der Staatsregierung? Nach öffentlichen Informationen des Bayerischen Jagdverbands (BJV) belief sich die Mitgliederanzahl im März 2014 auf knapp 45.500 Mitglieder. 2. a) ergibt sich aus den jagdgesetzlichen Vorschriften, dass der BJV Anspruch auf 100 % Anteil aus der Jagdabgabe hat, wie es der BJV selbst mit seinem Grundsatz „Jägergeld in Jägerhand“ propagiert? Es ergibt sich kein Anspruch auf 100 %. Nach den gesetzlichen Maßgaben ist die zweckgebundene Sonderabgabe für das Jagdwesen zu verwenden. Nach Art. 27 BayJG ist das sogenannte „Restaufkommen“ dem BJV zur Verfügung zu stellen. Das ist der nach Abzug der berücksichtigten Projektanträge verbleibende Rest des zur Verteilung anstehenden jährlichen Aufkommens der Jagdabgabe. Dazu wird der Verwendungsvorschlag des BJV berücksichtigt. Eine Anhörung des Obersten Jagdbeirats (OJB) erfolgt dabei nicht. Mit dem Restaufkommen werden u. a. folgende Maßnahmen gefördert: Revier- und Biotopverbesserung, Wildland-Stiftung, BJVÖffentlichkeitsarbeit , Jagdhundewesen, Schießanlagen, Brauchtumspflege. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3657 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/3657 b) Versteht sich die Staatsregierung als inkassostelle des BJV? Das StMELF versteht sich nicht als Inkassostelle des Jagdverbandes . Das entspräche auch nicht den gesetzlichen Vorgaben. 3. a) Wie werden von der Bayerischen Staatsregierung der BJV und der Oberste Jagdbeirat bei der Verteilung der Gelder aus der Jagdabgabe eingebunden ? Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird das Benehmen mit dem BJV hergestellt. Der Gesetzgeber hat also eine verstärkte Einbindung des BJV vorgesehen, die über die bloße Anhörung hinausgeht, aber kein Einvernehmen bedeutet. In diesem Sinn wird auf die sachlichen und rechtlichen Erwägungen des BJV eingegangen. Wenn der BJV ein Projekt ablehnt, das der OJB mehrheitlich befürwortet hat, werden die Argumente des BJV im Rahmen der Entscheidung des StMELF eingehend gewürdigt. Das StMELF bemüht sich, konsensuale Lösungen zu finden . Um dies zu fördern, wird an die Mitglieder des OJB appelliert, bei eigenen Anträgen schon im Vorfeld auf den BJV als anerkannte Jägervereinigung zuzugehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Oberste Jagdbeirat zu den beantragten Projekten anzuhören. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium mit 14 Vertretern der für das Jagdwesen relevanten Interessengruppen (BJV, BBV, Waldbesitzerverband, Bund Bayrischer Berufsjäger, Landesfischereiverband Bayern, Bund Naturschutz , Deutscher Tierschutzbund, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Vertreter staatlicher Forstwirtschaft). Damit soll zu einer ausgewogenen und alle Aspekte abdeckenden Entscheidungsgrundlage beigetragen werden. Die Sitzung findet i. d. R. im Juli statt. Erfahrungsgemäß werden die Anträge ausführlich und sachkundig beraten und zumeist eine konsensuale Lösung erreicht. b) Wie hoch waren in den letzten beiden Jahren die Mittel aus der Jagdabgabe, die zur Verteilung zur Verfügung standen? Im Jahr 2012 standen Mittel aus der Jagdabgabe in Höhe von 1.032.995 Euro und im Jahr 2013 Mittel in Höhe von 1.080.772 Euro zur Verfügung. c) Wie viel Prozent der Mittel wurden den Projekten des BJV und seinen Kreisgruppen einschließlich des restaufkommens aus der Jagdabgabe zur Verfügung gestellt? Der BJV erhielt in 2012 75 % und in 2013 71 % der zur Verfügung stehenden Mittel. 4. a) Wie viele Mittel aus dem allgemeinen Staatshaushalt wurden dem BJV und seinen Kreisgruppen in den Jahren 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt? Dem BJV wurden vom StMELF in den Jahren 2012 und 2013 Haushaltsmittel i. H. v. 250.000 € für die Förderung des Saatgutankaufs für Blühstreifen und des Zwischenfruchtanbaus zur Verfügung gestellt. Die anderen befragten Ressorts haben Fehlanzeige gemeldet. b) Wie viele Mittel aus der Jagdabgabe wurden in den letzten zehn Jahren der Landesjagdschule zur Verfügung gestellt? Die Landesjagdschulen (Feldkirchen, Amerdingen, Wunsiedel ) des BJV erhielten in den letzten zehn Jahren (2004 bis 2013) insgesamt 2.468.199 Euro aus Mitteln der Jagdabgabe. Förderung der Landesjagdschulen 2004 273.100 € 2005 189.300 € 2006 210.400 € 2007 252.205 € 2008 230.300 € 2009 383.043 € 2010 229.650 € 2011 233.600 € 2012 269.726 € 2013 216.875 € Sa: 2.486.199 € c) Wie viele Mittel aus der Jagdabgabe wurden dem Bläserwesen zur Verfügung gestellt? Die Förderung des Bläserwesens des BJV erfolgt aus dem jährlichen Restaufkommen (siehe Antwort zu Frage 2 a). In den letzten zehn Jahren (2004 bis 2013) wurden insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung gestellt. Förderung des Bläserwesens 2004 25.000 € 2005 25.000 € 2006 35.000 € 2007 40.000 € 2008 60.000 € 2009 35.000 € 2010 60.000 € 2011 60.000 € 2012 30.000 € 2013 30.000 € Sa: 400.000 € 5. Welche Verbände bzw. welche Gremien innerhalb der jeweiligen Verbände befassen sich mit der Jagd und wie werden diese von der Staatsregierung eingebunden? Neben dem BJV als anerkannter Jägervereinigung vertreten ARGE Jagdgenossenschaften und Eigenjagdrevierinhaber im Bayerischen Bauernverband und der Ökologische Jagdverein Teile der Jägerschaft. Auch der Waldbesitzerverband und der Bund Naturschutz verweisen auf zahlreiche jagende Mitglieder in ihren Reihen und spezielle Verbandsgremien, die sich mit der Jagdausübung befassen. Nach Art. 50 BayJG ist der Oberste Jagdbeirat bei Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung anzuhören (zur Zusammensetzung siehe Antwort zu Frage 3 a). Darüber hinaus werden nach Sach- und Rechtslage weitere Verbände gehört (z. B. berufsständische oder sonstige Interessenvertreter wie z. B. Bund Deutscher Forstleute (BDF), Forstverein, Ökologischer Jagdverein (ÖJV), Landesbund für Vogelschutz (LBV), Alpenverein). 6. a) inwieweit ist der Bund naturschutz e.V. bei Projekten mit Bezug auf die Wildkatze eingebunden? Der Bund Naturschutz (BN) ist ein Hauptakteur bei der Förderung dieser Wildart. Insoweit besteht eine intensive Zusammenarbeit mit dem BN. drucksache 17/3657 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Im Jahr 1984 startete der BN das Projekt zur Auswilderung der Wildkatze. Die damals durchgeführten Aktionen wurden vom StMELF genehmigt. Auch verschiedene staatliche Forstämter beteiligten sich intensiv an der Umsetzung des Projekts. Anfang 2010 wurde vom StMELF der „Aktionsplan Wildkatze “ zur Förderung der Wildkatze in Bayern in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis von betroffenen Institutionen und Verbänden, insbesondere BN, erarbeitet. Der BN hat in den Jahren 2008 bis 2013 insgesamt 131.090 € für die Umsetzung des „Aktionsplans Wildkatze“ aus der Jagdabgabe erhalten. b) Welche relevanz weist die Staatsregierung Projekten mit der Wildkatze zu? Die europäische Wildkatze gilt als wild lebende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse und zählt somit zu den Arten, deren Erhaltungszustand zu überwachen ist (Artikel 11 i. V. m. Artikel 2 und Artikel 1 Buchst. g) FFH–Richtlinie). Auch aus diesem Grund weist die Staatsregierung Projekten, welche dem Schutz und der Förderung des Wildkatzenbestandes und seiner Lebensräume in Bayern dienen, eine hohe Relevanz zu. Mit den bisher ergriffenen Maßnahmen konnten bereits verschiedene Erfolge erzielt werden. Das StMELF wird daher den beschrittenen Weg der Förderung dieser Wildart konsequent fortsetzen.