Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Verena Osgyan BünDniS 90/Die Grünen vom 02.09.2014 Trägerschaft, Ausstattung und Ausrichtung des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft in nürnberg Bereits am 18. Dezember 2012 kündigte die Staatsregierung an, in Nürnberg ein Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft einzurichten, das laut Auskunft der Wirtschaftsstaatssekretärin bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken angesiedelt werden sollte. Die damalige Entscheidung, das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und damit im Rahmen einer der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche fremden Struktur anzusiedeln, wurde von verschiedenen Akteuren der Branche, aber auch von der grünen Landtagsfraktion kritisch bewertet. In der Antwort auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr antwortete das Bayerische Wirtschaftsministerium am 7. März 2013 auf die Frage, ob die IHK Nürnberg für Mittelfranken der geeignete Partner für die Einrichtung eines Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft sei, dass „mit der IHK-Organisation (…) eine gut aufgestellte, in verschiedenen Wirtschaftsbereichen kompetente Institution als Partner für das Vorhaben gewonnen werden [konnte]“. Diese Aussage musste jedoch bereits im Oktober 2013 wieder revidiert werden, da, so das Ministerium, „in Bezug auf die Modalitäten der Trägerschaft (…) keine gemeinsame, tragfähige Lösung gefunden werden [konnte]“. Knapp ein Jahr später verkündete Wirtschaftsministerin Ilse Aigner am 5. August 2014, dass das Zentrum nun unter der Trägerschaft der Bayern Innovativ GmbH eingerichtet werden soll. Von der Ankündigung des Zentrums bis zu dessen Einrichtung sind damit fast zwei Jahre vergangen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Staatsregierung: 1.1 Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Staatsregierung für einen Wechsel des Trägers entschieden? 1.2 Wie viel Zeit haben die letztlich gescheiterten Verhandlungen mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken in Anspruch genommen? 1.3 Teilt die Staatsregierung mittlerweile die bereits im März 2013 in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr geäußerten Zweifel an der Entscheidung , das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken und damit im Rahmen einer der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche fremden Struktur anzusiedeln? 2.1 Weshalb fiel die Wahl auf die Bayern Innovativ GmbH als Träger des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft? 2.2 Aus welchen Erfahrungen und Berührungspunkten mit der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche speist sich nach Ansicht der Staatsregierung die Expertise der Bayern Innovativ GmbH, die sie als Träger qualifiziert? 2.3 Weshalb wurde die Bayern Innovativ GmbH nicht bereits ursprünglich als Träger vorgesehen? 3.1 Wann genau startet das Zentrum seine Arbeit? 3.2 Wo wird sich der Sitz des Zentrums konkret befinden? 3.3 Welche finanziellen bzw. personellen Mittel stehen da- für vonseiten des Freistaats jährlich zur Verfügung? 4.1 Wie genau gestalten sich Struktur, Aufgabengebiete und Personalausstattung des Zentrums? 4.2 Mit welchen „bereits bestehenden Einrichtungen“ wird das Zentrum kooperieren, um, wie von der Staatsministerin angekündigt, „zu einer besseren Integration der Branche in die bayerische Gesamtwirtschaft“ beizutragen ? 4.3 Inwiefern ist diese Kooperation institutionalisiert? 5.1 Welche „Experten aus der Branche“ konnten, wie von der Staatsministerin angekündigt, für das Beratungsangebot des Zentrums gewonnen werden? 5.2 Wie soll die von der Staatsregierung angekündigte Betreuung aller sieben Regierungsbezirke konkret gewährleistet werden? 5.3 Wird es ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Beratungsangebot in der Fläche in allen Regierungsbezirken geben? 6.1 Welche Planungen bestehen hinsichtlich der OnlineZugänglichkeit des Zentrums? 6.2 Ist ein eigener, zeitgemäßer Online-Auftritt des Zentrums (Homepage, Social Media) geplant? 6.3 Bis wann sollen entsprechende Angebote eingerichtet werden? 7.1 Wie wird sichergestellt, dass neben der wirtschaftspolitischen Komponente im Beratungsangebot des Zentrums auch der Bereich‚ „Kunst- und Kulturproduktion“ abgedeckt wird? 7.2 Welche konkreten Stellen bzw. Beratungsangebote sind dafür vorgesehen? 7.3 Inwiefern sind die beiden Bereiche im Aufgabenprofil des Zentrums voneinander abgegrenzt? 8.1 Inwiefern war das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in die Verhandlungen bzw. in die Konzeption des Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft eingebunden? 8.2 Wo ist die Zuständigkeit für das Zentrum im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst angesiedelt? 8.3 Wie ist die gleichmäßige Berücksichtigung kultur- und wirtschaftspolitischer Ziele im Bereich der Kultur- und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3689 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3689 Kreativwirtschaft angesichts der Federführung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie grundsätzlich gewährleistet? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, energie und Technologie vom 21.10.2014 1.1 Aus welchen konkreten Gründen hat sich die Staatsregierung für einen Wechsel des Trägers entschieden? Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie als Rechtsaufsichtsbehörde und die IHK Nürnberg für Mittelfranken haben sich nach gemeinsamer und eingehender Prüfung aus satzungsrechtlichen Gründen gegen eine Trägerschaft durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken entschieden. 1.2 Wie viel Zeit haben die letztlich gescheiterten Verhandlungen mit der iHK nürnberg für Mittelfranken in Anspruch genommen? Es ist darauf hinzuweisen, dass es durch den Trägerwechsel zu keiner Verzögerung gekommen ist, da von Anfang an feststand, dass die Mittel für das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft im Haushalt erst im Mai 2014 bereitstehen würden. 1.3 Teilt die Staatsregierung mittlerweile die bereits im März 2013 in der Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr geäußerten Zweifel an der entscheidung, das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bei der iHK nürnberg für Mittelfranken und damit im rahmen einer der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche fremden Struktur anzusiedeln? Nein. 2.1 Weshalb fiel die Wahl auf die Bayern innovativ GmbH als Träger des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft? Die Trägerschaft des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Bayern Innovativ GmbH hat eine ganze Reihe von Vorteilen. So verfügt die Bayern Innovativ GmbH über langjährige Erfahrung in der Planung und Durchführung wirtschaftlicher Großprojekte. Die bei der Bayern Innovativ GmbH bestehende Personal- und Organisationsstruktur stellt zudem eine reibungslose Umsetzung der geplanten Aktivitäten sicher. Darüber hinaus bietet der bisherige Tätigkeitsschwerpunkt der Bayern Innovativ GmbH im Bereich des Technologietransfers ideale Voraussetzungen für die Umsetzung von vernetzungsbasierten Wachstumspotenzialen zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und technologiebasierten Bereichen der bayerischen Wirtschaft. Bestehende Aktivitäten und Kompetenzfelder der Bayern Innovativ GmbH können somit dazu beitragen, die bayerische Kultur- und Kreativwirtschaft stärker in den gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess zu integrieren. Bei der Suche nach einem geeigneten Träger für die Verwal- tungsstrukturen des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft war es Ziel, eine Institution auszuwählen, um eine Bevorzugung bestimmter Teilmärkte zu vermeiden. 2.2 Aus welchen erfahrungen und Berührungspunkten mit der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche speist sich nach Ansicht der Staatsregierung die expertise der Bayern innovativ GmbH, die sie als Träger qualifiziert? Siehe dazu Antwort zu Frage 2.1. Die Bayern Innovativ GmbH stellt eine exzellente Trägerstruktur für das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung . Im Übrigen wird die Expertise im Bereich der Kultur - und Kreativwirtschaft durch den zukünftigen Leiter des Zentrums gesichert, der über erhebliche Erfahrungen im Bereich der Beratung und Projektarbeit, aber auch auf der unternehmerischen Seite der Kultur- und Kreativwirtschaft verfügt. Durch die Besetzung der Leitungsposition mit einem externen Branchenkenner mit herausgehobenen Strukturkenntnissen der Kultur- und Kreativwirtschaft und durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter aus dem Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft wird eine niederigschwellige Ansprache des kultur- und kreativwirtschaftlichen Klientels sichergestellt . Darüber hinaus wird der Leiter des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft die Funktionsfähigkeit des Zentrums und die Zusammenarbeit mit bestehenden kultur- und kreativwirtschaftlichen Institutionen Bayerns über die Koordination und Betreuung verschiedenster Veranstaltungen und Aktivitäten sicherstellen. 2.3 Weshalb wurde die Bayern innovativ GmbH nicht bereits ursprünglich als Träger vorgesehen? Bei der Suche nach einem geeigneten Träger für das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft wurden intern von Beginn an verschiedene Optionen (IHK Nürnberg für Mittelfranken, Bayern Innovativ GmbH, etc.) diskutiert. 3.1 Wann genau startet das Zentrum seine Arbeit? Das Zentrum befindet sich nach der Vertragsunterzeichnung am 12.08.2014 bereits in der Anlaufphase. 3.2 Wo wird sich der Sitz des Zentrums konkret befinden ? Sitz des Zentrums ist Nürnberg. 3.3 Welche finanziellen bzw. personellen Mittel stehen dafür vonseiten des Freistaats jährlich zur Verfügung ? Das Zentrum wird nach Beschluss des Bayerischen Landtags vom Mai 2014 mit Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 5 Mio. € für einen Zeitraum von 5 Jahren bis September 2019 ausgestattet. Personelle Mittel stellt der Freistaat nicht zur Verfügung. 4.1 Wie genau gestalten sich Struktur, Aufgabengebiete und Personalausstattung des Zentrums? Für die Umsetzung des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft stehen insgesamt 7,33 Vollzeitstellenäquivalente zur Verfügung. Aufgabe dieser Mitarbeiter wird es auch sein, im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Zentrum Synergieeffekte mit den vorhandenen Strukturen der Bayern Innovativ GmbH in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Vernetzung und Qualifizierung und Internationalisierung umzusetzen. Mitarbeiter mit Branchenkennt- Drucksache 17/3689 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nis in der Kultur- und Kreativwirtschaft werden auch für den Bereich „Beratung, regionale Touren und Workshops“ tätig werden. Weitere Aufgabengebiete sind Orientierungsberatung und Qualifizierung (Information, Finanzierung und Unternehmensentwicklung ), regionale Touren und Workshops, Vernetzung und Innovation sowie Internationalisierung. 4.2 Mit welchen „bereits bestehenden einrichtungen“ wird das Zentrum kooperieren, um, wie von der Staatsministerin angekündigt, „zu einer besseren integration der Branche in die bayerische Gesamtwirtschaft “ beizutragen? 4.3 inwiefern ist diese Kooperation institutionalisiert? Es wird ein Fachbeirat für das Zentrum etabliert. Die Struktur des Beirats soll die verschiedenen Interessengruppen der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft widerspiegeln und einen fachlichen Austausch mit den beteiligten Parteien ermöglichen . Als mögliche Partner für die Besetzung des Beirats bieten sich bereits bestehende Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft (z. B. Mediennetzwerk Bayern, Bayern Design), aber auch die Einrichtungen der Metropolregionen, Kommunen oder Kammerorganisationen an. Eine projektbezogene Zusammenarbeit mit den bereits bestehenden Einrichtungen soll dadurch gewährleistet und Dopplungen in den Aktivitäten vermieden werden. 5.1 Welche „experten aus der Branche“ konnten, wie von der Staatsministerin angekündigt, für das Beratungsangebot des Zentrums gewonnen werden? Derzeit laufen bereits Vertragsverhandlungen und Auswahlgespräche . 5.2 Wie soll die von der Staatsregierung angekündigte Betreuung aller sieben regierungsbezirke konkret gewährleistet werden? 5.3 Wird es ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Beratungsangebot in der Fläche in allen regierungsbezirken geben? Zur Stärkung allgemeiner betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Kenntnisse soll kultur- und kreativwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern im Rahmen von Orientierungsberatungen die Möglichkeit gegeben werden , sich in kostenfreien Sprechstunden an alternierenden Standorten in den bayerischen Regierungsbezirken von den Mitarbeitern des Zentrums beraten zu lassen. Die derzeitige Planung sieht eine Anzahl von 4–6 regelmäßigen Beratertagen pro Woche in insgesamt 15–20 bayerischen Städten vor. Die Organisation und Durchführung der Sprechtage soll nach dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet und in Verbindung mit lokalen Einrichtungen (z. B. Wirtschaftsförderung der Kommunen) durchgeführt werden. Gleichzeitig wird eine Vernetzung mit der Vielzahl an bestehenden Gründeraktivitäten angestrebt. Hier sollen die Angebote des Bayerischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft als erste Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer aus diesem Wirtschaftsbereich dienen. Abhängig vom Einzelfall soll eine Weiterverweisung an andere bzw. besser geeignete Institutionen vorgenommen werden. Zusätzlich sollen im Rahmen der regionalen Beratungsaktivitäten jährlich 20 Workshops an verschiedenen Orten Bayerns veranstaltet werden. Ziel dieser Workshops ist es, im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungsformate, Gruppenberatungen und einen moderierten gegenseitigen Infor- mationsaustausch zu generellen oder teilmarktspezifischen Aspekten der Kultur- und Kreativwirtschaft zu ermöglichen. 6.1 Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Online -Zugänglichkeit des Zentrums? Es ist die Einrichtung einer zentralen Website geplant. 6.2 ist ein eigener, zeitgemäßer Online-Auftritt des Zentrums (Homepage, Social Media) geplant? Ja. Neben der eigenen Website soll das Zentrum auch in sozialen Netzwerken aktiv werden. 6.3 Bis wann sollen entsprechende Angebote eingerichtet werden? Eine erste Online-Präsenz wird im 1. Quartal 2015 eingerichtet . Der weitere Aus- und Umbau erfolgt anschließend, entsprechend der gewünschten Funktionalitäten. 7.1 Wie wird sichergestellt, dass neben der wirtschaftspolitischen Komponente im Beratungsangebot des Zentrums auch der Bereich‚ „Kunst- und Kulturproduktion“ abgedeckt wird? 7.2 Welche konkreten Stellen bzw. Beratungsangebote sind dafür vorgesehen? 7.3 inwiefern sind die beiden Bereiche im Aufgabenprofil des Zentrums voneinander abgegrenzt? Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Kenntnisse der Kultur- und Kreativwirtschaftenden zu unterstützen. Eine Förderung der künstlerischen Aktivitäten und Kenntnisse durch das Zentrum ist nicht beabsichtigt. 8.1 inwiefern war das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in die Verhandlungen bzw. in die Konzeption des Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft eingebunden? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie war während der Konzeptionierungsphase des Zentrums sowie im Rahmen der Ressortanhörung eingebunden und informiert. 8.2 Wo ist die Zuständigkeit für das Zentrum im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst angesiedelt? Da es sich bei der Aufgabe des Zentrums um Wirtschafts- und nicht um Kunstförderung handelt, ist die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht originär berührt. 8.3 Wie ist die gleichmäßige Berücksichtigung kultur- und wirtschaftspolitischer Ziele im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft angesichts der Federführung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, energie und Technologie grundsätzlich gewährleistet? Durch die Abstimmung im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zwischen dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.