Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 09.12.2013 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber befinden sich aktuell im Freistaat Bayern? a) Wie viele sind Männer bzw. Frauen? b) Wie viele der Männer bzw. der Frauen sind minderjäh- rig? 2. Wie viele Kinder unter 7 Jahren befinden sich unter den Asylsuchenden? a) Wie viele besuchen eine Kinderbetreuungseinrichtung ? b) Wie viele aller minderjährigen Asylbewerber/-innen sind in einem Verein aktiv? 3. Wie viele Asylbewerber/-innen befinden sich im Regierungsbezirk Schwaben? a) In welchem Ort in Schwaben sind wie viele Asylbewerber zentral und wie viele dezentral untergebracht? b) Wie viele entfallen auf die Landkreise Aichach-Friedberg , Augsburg-Land, Günzburg, Neu-Ulm und die Stadt Augsburg? 4. Wie viele Asylbewerber/-innen in Bayern besuchen einen vom Freistaat Bayern finanzierten Deutschkurs oder haben einen besucht? a) Wie viele davon sind minderjährig? b) Wie viele Männer, wie viele Frauen besuchen einen Kurs? 5. Welche Leistungen erbringt der Freistaat Bayern a) in Form von Barauszahlungen? b) in Form von Sachleistungen? c) In welcher Höhe entstehen pro Asylbewerber und Mo- nat Kosten und wie schlüsseln sich diese auf? 6. Welche Flexibilisierungen sind im Bereich der „Essenspakete “ umgesetzt worden bzw. vorgesehen oder in Planung? a) An welchen Standorten werden keine Essenspakete verteilt, sondern ein anderer Weg gegangen? b) Welche Kosten entstehen durch die Erhebung der Essenswünsche , das entsprechende Zusammenstellen der Pakete und die Auslieferung selbiger? 7. Welche Kosten entstehen dem Freistaat für Fahrten von Asylbewerber(inne)n mit öffentlichen Verkehrsmitteln ? a) Unter welchen Voraussetzungen werden Fahrtkosten erstattet? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.01.2014 1. Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber befinden sich aktuell im Freistaat Bayern? Zum Stand 30.11.2013 befanden sich 18.077 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bayern. a) Wie viele sind Männer, bzw. Frauen? 11.916 Personen sind Männer, 6.161 Frauen. b) Wie viele der Männer, bzw. der Frauen sind minderjährig ? 2.886 der männlichen Personen waren minderjährig, bei den weiblichen Personen waren dies 2.260. 2. Wie viele Kinder unter 7 Jahren befinden sich unter den Asylsuchenden? 2.692 Kinder. a) Wie viele besuchen eine Kinderbetreuungseinrichtung ? Der aufenthaltsrechtliche Status der Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird auf Ebene der Staatregierung statistisch nicht erhoben. b) Wie viele aller minderjährigen Asylbewerber/-innen sind in einem Verein aktiv? Hierzu liegen dem StMAS keine statischen Angaben vor. 3. Wie viele Asylbewerber/-innen befinden sich im Regierungsbezirk Schwaben? Zum Stand 30.11.2013 befanden sich in Schwaben 2.240 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.02.2014 17/369 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/369 a) In welchem Ort in Schwaben sind wie viele Asylbewerber zentral und wie viele dezentral untergebracht ? Eine Unterscheidung ist mit dem vorliegenden Datenmaterial nur auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden möglich. Danach ergibt sich folgendes Bild: Zentral Aichach-Friedberg LK 52 Augsburg KS 337 Augsburg LK 64 Dillingen a. d. Donau LK 76 Donau-Ries LK 108 Günzburg LK 56 Kaufbeuren KS 32 Kempten (Allgäu) KS 66 Lindau (Bodensee) LK 41 Memmingen KS 35 Neu-Ulm LK 37 Oberallgäu LK 57 Ostallgäu LK 40 Unterallgäu LK 100 Dezentral Aichach-Friedberg LK 137 Augsburg LK 203 Dillingen a.d.Donau LK 64 Donau-Ries LK 69 Günzburg LK 59 Kaufbeuren KS 37 Memmingen KS 42 Neu-Ulm LK 179 Oberallgäu LK 161 Ostallgäu LK 126 Unterallgäu LK 62 b) Wie viele entfallen auf die Landkreise AichachFriedberg , Augsburg-Land, Günzburg, Neu-Ulm und die Stadt Augsburg? Siehe Antwort 3 a. 4. Wie viele Asylbewerber/-innen in Bayern besuchen einen vom Freistaat Bayern finanzierten Deutschkurs oder haben einen besucht? Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellt im Jahr 2013 bis zu 1,5 Mio. Euro und im Jahr 2014 bis zu 3 Mio. Euro für Deutschkurse für Asylbewerber in laufenden Verfahren und Geduldete zur Verfügung. Damit werden zum einen ehrenamtlich getragene Deutschkurse finanziell unterstützt und zum anderen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spezielle Deutschkurse für Asylbewerber mit zertifizierten Bildungsträgern erprobt. Im Jahr 2013 konnten so 164 staatlich finanzierte Kurse errichtet werden, mit denen bis zu 3.480 Asylbewerber erreicht werden können. Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wurde mitgeteilt, dass im Schuljahr 2013/2014 erneut (wie bereits im Vorjahr) 27,5 Lehrerstunden für die Einrichtung zusätzlicher Deutschkurse in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen Bayernkaserne München und EAE Zirndorf vorgehalten werden. Die Kurse werden trimesterweise bedarfsgerecht und in Abstimmung mit den zuständigen Trägern weiterer Deutschkurse eingerichtet . Grundsätzlich ist zum Erfassen von differenzierten Schülerdaten bzw. dem Verfahren „Amtliche Schuldaten“ zu sagen, dass auf Basis der im Rahmen dieses Verfahrens erhobenen Daten nicht ermittelt werden kann, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin Asylbewerber(in) ist. a) Wie viele davon sind minderjährig? Genaue Teilnehmerzahlen und Verteilung auf Geschlechter , Altersgruppen oder Herkunftsländer liegen für die o. g. Deutschkurse nicht vor. b) Wie viele Männer, wie viele Frauen besuchen einen Kurs? Siehe Antwort 4 a. 5. Welche Leistungen erbringt der Freistaat Bayern a) in Form von Barauszahlungen? Die Leistungen zur Sicherung des sog. soziokulturellen Existenzminimums zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens werden als Geldbetrag ausgezahlt. Hierzu gehören die Verbrauchsausgaben für Verkehr, Nachrichtenübermittlung , Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Bildung, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen und andere Waren und Dienstleistungen. b) in Form von Sachleistungen? Für die Leistungen, die sich auf das physische Existenzminimum beziehen, gilt nach ausdrücklichem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor der in § 3 AsylbLG verankerte Vorrang von Sachleistungen. Das betrifft die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für Nahrungsmittel , alkoholfreie Getränke, Bekleidung und Schuhe, Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung sowie Gesundheitspflege . Soweit der Bereich Ernährung angesprochen ist, wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Hinzu kommen Unterkunft, Heizung und Hausrat. c) In welcher Höhe entstehen pro Asylbewerber und Monat Kosten und wie schlüsseln sich diese auf? Die Kosten für die Versorgung von Asylbewerbern werden nicht personenbezogen erfasst. Eine personenbezogene Darstellung der Kosten ist daher nicht möglich. 6. Welche Flexibilisierungen sind im Bereich der „Essenspakete“ umgesetzt worden bzw. vorgesehen oder in Planung? In den Gemeinschaftsunterkünften sollen beim Vollzug des Sachleistungsvorrangs in Bezug auf die Ernährung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in der Regel künftig die sog. Essenspakete durch Geldleistungen ersetzt werden . Auch Herr Ministerpräsident Seehofer hat das in der Regierungserklärung vom 12.11.2013 deutlich herausgestrichen . Mit Schreiben vom 13.11.2013 wurden daher die Regierungen als leistende Behörden gebeten, in den von Ihnen betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach Maßgabe der oben genannten Grundsätze über die Leistungsform im Bereich Ernährung zu entscheiden. Die Regierungen haben dabei großzügige Entscheidungsfreiheit. Die Regierungen müssen bei der Umsetzung die Gegebenheiten vor Ort betrachten : so sind die örtlichen Träger, die die Barleistungen ausreichen, eng einzubinden und ihnen die notwendige Zeit zur Umstellung einzuräumen. Darüber hinaus ist die Asylso- Drucksache 17/369 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 zialberatung eng einzubinden und für die notwendige Information der Bewohner zu sorgen. Daher wird die Umstellung nicht überall von heute auf morgen möglich sein; auch weil teilweise noch vertragliche Verpflichtungen bestehen. a) An welchen Standorten werden keine Essenspakete verteilt, sondern ein anderer Weg gegangen? Hierzu wird innerhalb der Bayerischen Staatsregierung keine Statistik geführt. Genaue Angaben wären nur nach einer äußerst zeit- und personalintensiven Sachstandermittlung im Einzelfall vor Ort darstellbar. Insoweit ist eine umfassende Beantwortung dieser Frage mit vertretbarem Aufwand im vorgegebenen Zeitrahmen nicht möglich. Die Umstellung der Essensversorgung in den Gemeinschaftsunterkünften auf Bargeld beginnt im Januar 2014 mit der Regierung von Niederbayern. b) Welche Kosten entstehen durch die Erhebung der Essenswünsche, das entsprechende Zusammenstellen der Pakete und die Auslieferung selbiger? Eine entsprechende Erfassung der Kosten im Zusammenhang mit der Versorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG mit sog. Essenspaketen erfolgt nicht. Entsprechende Daten liegen daher nicht vor. 7. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern für Fahrten für Asylbewerber(inne)n mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Jeder Leistungsberechtigte nach AsylbLG erhält den sog. Barbetrag für das soziokulturelle Existenzminimum. Dieser berechnet sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und umfasst auch die dort zugrunde gelegte Abteilung 07 „Verkehr“. Mit diesem Barbetrag werden Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG in die Lage versetzt, ihre Ausgaben für Verkehrsdienstleistungen zu bestreiten. Hinzu kommen die Fahrtkostenerstattungen im Rahmen von § 6 AsylbLG (siehe ausführlicher hierzu Antwort zu Frage 7a). Die Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern. Sie werden statistisch nicht erfasst. Sie belaufen sich grob geschätzt auf ca. 5 bis 6 Mio. Euro pro Jahr. a) Unter welchen Voraussetzungen werden Fahrtkosten erstattet? Für den Regelfall sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit der Übergangsregelung des Urteils vom 18.07.2012 die Kosten für „Verkehr“ abgegolten . Diese Kosten werden nunmehr von der Abteilung 07 der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfasst und werden somit entsprechend des Urteils zwingend als Barbetrag im Rahmen des soziokulturellen Existenzminimums ausgezahlt. Wo indes im Einzelfall ein besonderer Bedarf von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG über die von der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Güter hinaus gegeben ist oder ein besonderer Bedarf besteht, der über den der allgemeinen Fürsorgesysteme hinausgeht (z.B. Fahrten zur Passbeschaffung, Kosten für Fahrten zur Anhörung beim BAMF oder zur Rückkehrberatung, medizinische Härtefälle), kann dieser über § 6 AsylbLG gewährt werden.