Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 10.09.2014 Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) Landshut Ich frage die Staatsregierung: Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) ist eine Mittelbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Aufgaben in der Führung und im Hoheitsvollzug. Darüber hinaus ist die FüAk zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung und bietet zahlreiche Dienstleistungen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Entspricht es den Planungen der Staatsregierung, dass an der FüAk/Landshut künftig kein Vertreter des Fachgebietes „Tierische Erzeugung und Vermarktung“ mehr beschäftigt sein soll, und wenn ja, ab wann ist dies geplant? 2. Wenn dies zutrifft, welche Gründe sprechen für die Ab- schaffung der Stellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Bayern das überwiegende Betriebseinkommen aus dem Bereich der tierischen Erzeugung stammt? 3. Wie wird dieser wichtige Fachbereich künftig abgedeckt, wenn kein Vertreter dieses Fachgebietes mehr beschäftigt ist? 4. Sofern die FüAk über keine Kapazitäten in der tierischen Erzeugung und Vermarktung mehr verfügt, wie soll dann künftig ein solider fachlicher Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen durchgeführt werden? 5. Trifft es zu, dass sich das Landwirtschaftsministerium mit der Nichtbesetzung von Fachstellen an der FüAk und dem weiteren Auslagern bisheriger Kompetenzfelder wie die staatl. Bauberatung an den Bauernverband bzw. die tierische Erzeugung an den LKV von einer einzelbetrieblichen Beratungstätigkeit mittelfristig gänzlich verabschieden will? 6. Welche Konsequenzen plant die Staatsregierung mit dem Verlagern dieser Kernkompetenzen aus den ÄELF hinsichtlich von Personalstellen im Staatsministerium selbst, an der Landesanstalt und den Fachzentren? 7. Wie stellt die Staatsregierung künftig die Neutralität und insbesondere die fachliche Qualität der übertragenen externen Beratung sicher? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.10.2014 1. Entspricht es den Planungen der Staatsregierung, dass an der FüAk/Landshut künftig kein Vertreter des Fachgebietes „Tierische Erzeugung und Vermarktung “ mehr beschäftigt sein soll, und wenn ja, ab wann ist dies geplant? Nein. Mit dem Begriff Fachgebiet ist wahrscheinlich Fachrich- tung gemeint. Die unterschiedlichen Organisationseinheiten (Abteilun- gen und Sachgebiete) der FüAk sind für verschiedene Aufgabenschwerpunkte wie z. B. Förderung, EDV-Dienstleistung , Haushalts- und Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zuständig. Zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung wird bei der Besetzung der einzelnen Stellen einer Organisationseinheit auf ein ausgewogenes Verhältnis der notwendigen Fachrichtungen (z. B. Betriebswirtschaft , tierische Erzeugung, Ernährung, IT-Technologie usw.) der jeweiligen Qualifizierungsebenen geachtet. Zusätzlich wird durch die enge Zusammenarbeit der FüAk mit den Landesanstalten, insbesondere in der fachlichen Aus- und Fortbildung gewährleistet, dass die neuesten Erkenntnisse zu den jeweiligen Themenbereichen (Fachrichtungen) vermittelt werden. Des Weiteren wurden zur Optimierung des Unterrichtes an den Landwirtschaftsschulen, Abteilung Landwirtschaft und Hauswirtschaft, vor drei Jahren verschiedene Fachschaften eingerichtet. Mit der Fachschaft wurden erfahrene Lehrkräfte der Landwirtschaftsschulen beauftragt. Die Aufgabe der Fachschaften ist, gemeinsam mit den Lehrerkollegen , den Fortbildungszentren und der FüAk neue fachliche Inhalte und Methoden zeitnah aufzubereiten und allen Lehrerkollegen zur Verfügung zu stellen. Die Landwirtschaftsverwaltung stellt durch diese Maßnahme sicher, dass die Vermittlung der fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzfelder in den Landwirtschaftsschulen bayernweit auf einem einheitlich sehr hohen Qualitätsniveau erfolgt. 2. Wenn dies zutrifft, welche Gründe sprechen für die Abschaffung der Stellen, insbesondere vor dem Hintergrund , dass in Bayern das überwiegende Betriebseinkommen aus dem Bereich der tierischen Erzeugung stammt? Siehe dazu Beantwortung zu Frage 1. 3. Wie wird dieser wichtige Fachbereich künftig abgedeckt , wenn kein Vertreter dieses Fachgebietes mehr beschäftigt ist? Siehe dazu Beantwortung zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3690 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3690 4. Sofern die FüAk über keine Kapazitäten in der tierischen Erzeugung und Vermarktung mehr verfügt, wie soll dann künftig ein solider fachlicher Unterricht an den landwirtschaftlichen Schulen durchgeführt werden ? Siehe dazu Beantwortung zu Frage 1. 5. Trifft es zu, dass sich das Landwirtschaftsministerium mit der Nichtbesetzung von Fachstellen an der FüAk und dem weiteren Auslagern bisheriger Kompetenzfelder wie die staatl. Bauberatung an den Bauernverband bzw. die tierische Erzeugung an den LKV von einer einzelbetrieblichen Beratungstätigkeit mittelfristig gänzlich verabschieden will? In Artikel 9 des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes vom 8. Dezember 2006 ist festgelegt, dass die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung in der Land- und Forstwirtschaft im Verbund mit vom Staatsministerium anerkannten nicht staatlichen Anbietern solcher Beratungsdienstleistungen zu erfolgen hat. Diese sogenannte „Verbundberatung “ wird in den definierten Beratungsfeldern, zu denen auch die einzelbetriebliche Bauberatung gehört, konsequent ausgebaut. Die Landwirtschaftsverwaltung übernimmt gem. Art. 9 Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz weiterhin die am Gemeinwohl orientierte und am Verwaltungsvollzug ausgerichtete Beratung, auch einzelbetrieblich. Hierzu gehört unter anderem die Beratung zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben , beispielsweise in den Bereichen Gewässerschutz, Immissionsschutz, Naturschutz und Tierschutz, die Förderberatung oder die Beratung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren , insbesondere wenn es um Standardfragen geht. Darüber hinaus bietet die Landwirtschaftsverwaltung auch künftig die einzelbetriebliche Beratung zur Unternehmensentwicklung an. Diese im Agrarwirtschaftsgesetz geregelten Beratungsaufgaben werden auch mittelfristig durch die Landwirtschaftsverwaltung übernommen. 6. Welche Konsequenzen plant die Staatsregierung mit dem Verlagern dieser Kernkompetenzen aus den ÄELF hinsichtlich von Personalstellen im Staatsministerium selbst, an der Landesanstalt und den Fachzentren ? Um eine möglichst verträgliche Umsetzung der beschlossenen Stellenkürzungen erreichen zu können, wird derzeit auf breiter Grundlage eine Personalsollplanung für das Jahr 2019 durchgeführt. Dabei sollen die Effizienzreserven in allen Aufgabenbereichen der Landwirtschaftsverwaltung genutzt werden, sodass auch künftig Spielraum für staatliche Beratungsangebote vorhanden sein wird. 7. Wie stellt die Staatsregierung künftig die Neutralität und insbesondere die fachliche Qualität der übertragenen externen Beratung sicher? Die Neutralität und Qualität der Beratung der Verbundberatungspartner wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt : – Die Verbundberatungspartner sind verpflichtet, jede einzelne Beratungsaktivität zu protokollieren und auf Anfrage den staatlichen Ansprechpartner für den jeweiligen Verbundberatungspartner vorzulegen. Aus diesen Protokollen müssen insbesondere der Beratungsanlass und die erarbeiteten Beratungsempfehlungen detailliert hervorgehen, sodass eine entsprechende Qualitätssicherung durch die staatliche Beratung möglich ist. – Die staatlichen Ansprechpartner begleiten die Berater der Verbundpartner stichprobenartig bei einzelbetrieblichen Beratungsmaßnahmen, wodurch ein unmittelbarer Einblick in die konkreten Beratungsleistungen möglich ist. – Die staatlichen Ansprechpartner stehen in permanentem fachlichen Austausch mit den Verbundberatungspartnern in der Region. Auch damit wird gewährleistet, dass die an den Landesanstalten erarbeiteten fachlichen Vorgaben in den Beratungsangeboten der Verbundpartner umgesetzt werden.