Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.07.2014 Ich frage die Staatsregierung: Neuregelung der Finanzierung privater Förderschulen 1. Warum ist im aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes bzgl. der Neuregelung des Schulgeldes die Finanzierung von privaten Förderschulen an die Bedingungen ge­ knüpft, dass sich staatlich genehmigte Förderschulen staatlich anerkennen lassen? 2. Von wie vielen staatlich genehmigten Schulen geht die Staatsregierung aus, die sich infolgedessen staatlich anerkennen lassen werden? 3. Entsprechen die veranschlagten Mittel der bisherigen Übergangslösung den Mitteln, die bisher von den Be­ zirken im Wege der Eingliederungshilfe und von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Ju­ gendhilfe übernommen wurden? 4. Kann die künftige Finanzierung des Personal­ sowie Schulaufwands als kostendeckend angesehen wer­ den? 5. a) Aus welchem Grund wird der Personalaufwand durch eine Vergütung in Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder nebst einem Zu­ schlag von 30 v. H. vorgesehen? b) Wie errechnet sich der Zuschlag von 30 Prozent? 6. Wie erklärt es sich, dass Eltern, die ihr Kind an einer privaten Förderschule haben, aktuell in einem Brief der Schulen aufgefordert werden, ab August 2014 Schul­ geld zu bezahlen? 7. Wie und wann wurden die Erziehungsberechtigten von Schüler(­inne)n an Förderschulen bei denen bis­ lang Schulgeld im Wege der Eingliederungshilfe durch die Bezirke übernommen wurde, von der notwendigen Neuregelung unterrichtet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.10.2014 Antwort zu Fragen 1, 2, 4, 5, 5 a und 5 b: Diese Fragen betreffen einzelne Regelungen eines von der Staatsregierung im Zeitraum vom 27.05. bis 09.07.2014 in die Verbändeanhörung gegebenen Gesetzentwurfs, der nach deren Abschluss mit dem seinerzeitigen Inhalt auf­ grund zahlreicher beim Staatsministerium eingegangener Stellungnahmen dem Landtag nicht mehr zugeleitet wurde. Zwischenzeitlich hat der Ministerrat am 07.10.2014 einen andere Bereiche betreffenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) beschlossen und dem Landtag zur verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet, der aber die in den o. g. Fragen ge­ nannten Regelungen nicht enthält; diese Fragen haben da­ her keinen gegenständlichen Bezug. Da der Staatsregierung sehr an einer möglichst weitrei­ chenden Akzeptanz der infolge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erforderlich gewordenen Neuregelung gelegen ist, werden diesbezüglich – unter paralleler Fortfüh­ rung einer Übergangslösung – im Dialog mit betroffenen Schulträgern und Verbänden entsprechende Lösungen er­ arbeitet. Soweit die Fragen die Übergangslösung betreffen, die aufgrund des Wegfalls des Schulgeldersatzes durch die Eingliederungshilfe erforderlich wurde (Fragen 3, 6 und 7), antworte ich wie folgt: 3. Entsprechen die veranschlagten Mittel der bisherigen Übergangslösung den Mitteln, die bisher von den Bezirken im Wege der Eingliederungshilfe und von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Jugendhilfe übernommen wurden? Die Haushaltsansätze der Bezirke, Landkreise und kreis­ freien Städte, die diese in den vorangegangenen Jahren für den Schulgeldersatz im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgesehen haben, sind dem Staatsministerium nicht be­ kannt. Die Auszahlungen des Schulgeldersatzes durch den Freistaat Bayern im Wege der bisherigen Übergangslösung für das Schuljahr 2013/2014 erfolgten auf Basis der von den Trägern der Eingliederungshilfe ermittelten tatsächlichen Bedarfszahlen. 6. Wie erklärt es sich, dass Eltern, die ihr Kind an einer privaten Förderschule haben, aktuell in einem Brief der Schulen aufgefordert werden, ab August 2014 Schulgeld zu bezahlen? Das Staatsministerium hat für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bisher Eingliederungshilfe erhalten haben, die Schulgeldzahlungen an die privaten Schulträger als freiwilli­ ge Leistung übernommen, damit diese in die Lage versetzt werden, auf die Erhebung von Schulgeld zu verzichten. Die Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3719 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3719 Träger der Eingliederungshilfe, die Schulträger und Schulen und die betroffenen Eltern wurden entsprechend informiert. Aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Privatschul­ freiheit kann es Trägern von Privatschulen aber nicht unter­ sagt werden, Schulgeld zu erheben. Soweit dem Staatminis­ terium entsprechende Fälle bekannt werden, werden diese im Einzelfall geprüft. 7. Wie und wann wurden die Erziehungsberechtigten von Schüler(-inne)n an Förderschulen bei denen bislang Schulgeld im Wege der Eingliederungshil- fe durch die Bezirke übernommen wurde, von der notwendigen Neuregelung unterrichtet? Nach Vorabstimmung mit den Schulträgern und den Trä­ gern der Eingliederungshilfe hat das Staatsministerium die Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Verband der bayerischen Bezirke am 22.08.2013 über die Übergangsregelung für das Schuljahr 2013/2014 informiert. Die Elternverbände wurden im Rahmen der Ver­ bändeanhörung zur Änderung des BaySchFG beteiligt.