Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert, Arif Taşdelen SPD vom 25.07.2014 Lehrkräftebedarf für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache Der Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund hängt in erheblichem Maße davon ab, dass sprachliche Defizite rasch und erfolgreich abgebaut werden. In seiner Handlungsempfehlung „Fachkräfte sichern – Potenziale fördern“ stellt der Bayerische Integrationsrat jedoch einen Ausbaubedarf bezüglich der Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund in allen Schularten fest. Um diesen Bedarf zu decken, ist eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften notwendig, die über die Qualifikation, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten, verfügen. Verpflichtende Module „Deutsch als Zweitsprache“ in der Lehreraus- und Weiterbildung bezeichnet der Integrationsrat in der oben genannten Handlungsempfehlung als erstrebenswert. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, verfügen bereits über die Qualifikation, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? 2. Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Lehrkräften, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, die über die Qualifikation verfügen, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? 3. Wie viele Lehrkräfte, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten , die über die Qualifikation verfügen, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten, werden voraussichtlich bis zum Jahr 2025 zusätzlich benötigt? 4. Wie viele Studierende und Lehrkräfte, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, erwerben jährlich im Rahmen ihres Studiums beziehungsweise nachträglich die Qualifikation , Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Zahl an Lehrkräften für das Fach Deutsch als Zweitsprache zu erhöhen? 6. Erarbeitet die Staatsregierung ein Konzept, Deutsch als Zweitsprache als verpflichtendes Modul in die Aus-, Fortund Weiterbildung von Lehrkräften aufzunehmen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.10.2014 1. Wie viele Lehrkräfte in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, verfügen bereits über die Qualifikation , Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? Folgende Tabelle weist, aufgeschlüsselt nach Schularten, die Zahl der bayerischen Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ aus. Die Angaben beruhen dabei auf den im Oktober 2013 an den Schulen im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten “ erhobenen Lehrerdaten. Nicht differenziert werden kann bei den Lehrbefähigungen für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ danach, ob die Lehrbefähigung im Studium als Unterrichtsfach, als Didaktikfach oder im Rahmen eines Erweiterungsstudiums erworben wurde. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Schuljahr 2013/14 insgesamt davon an/am Grundund Mittelschule Förderzentrum Realschule Gymnasium sonstige Schularten 507 420 42 6 39 - 2. Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an Lehrkräften, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, die über die Qualifikation verfügen, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten ? An Grund- und Mittelschulen findet die zusätzliche Sprachförderung von Asylbewerbern und Kontingentflüchtlingen im Wesentlichen in Übergangsklassen, Deutschförderkursen und Deutschförderklassen statt. Dieser Unterricht kann im Rahmen des Klassenlehrerprinzips grundsätzlich von allen Lehrkräften mit Lehrbefähigung für Grund- bzw. Mittelschule erteilt werden. Für die besonderen Bedürfnisse für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund wurden im Rahmen der Lehrerbildung und -fortbildung Zusatzqualifikationen entwickelt. Demnach kann das Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ entweder als Erweiterungsfach , als Didaktikfach oder als Unterrichtsfach universitär studiert und mit zwei Staatsexamina abgeschlossen werden oder über eine berufsbegleitende Maßnahme an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen als Qualifikation erworben werden. Des Weiteren sind in Bayern derzeit 1.600 Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen tätig, zu deren Aufgaben auch die differenzierende Betreuung von Kleingruppen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ohne oder mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen gehören. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3731 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3731 Die Zuständigkeit für die Bedarfserhebung sowie die Personalversorgung der einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese nehmen die Verteilung der Ressourcen und der Personalkapazitäten auf der Grundlage der von den Einzelschulen gemeldeten Bedarfe vor. Die Bedarfe orientieren sich an dem konkreten Sprachstand der Schülerinnen und Schüler und unterliegen aufgrund des Migrationsverhaltens sowie der unterschiedlichen Entwicklungen in den Bildungsbiografien Schwankungen. Diese Daten werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht zentral erfasst. Die Verbesserung der Ausbildungsqualität, insbesondere im Bereich „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“, ist dem Staatsministerium ein großes Anliegen. Zum Schuljahr 2014/15 wurden im Bereich der Grund- und Mittelschulen daher nahezu alle Bewerber mit dem Erweiterungsfach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ eingestellt. Im Grundschulbereich konnte drei verbleibenden Bewerberinnen / Bewerbern kein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet werden, da deren Gesamtprüfungsleistung trotz eines „Notenbonus“ für die abgelegte Erweiterungsprüfung außerhalb des möglichen Einstellungsbereichs war. Darüber hinaus stehen für diese Bewerber befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Basis eines Arbeitsvertrages zur Verfügung . Im Bereich der beruflichen Schulen wurden zum Einstellungstermin September 2014 sämtliche Absolventen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation übernommen. Im Bereich der staatlichen Realschulen melden die Schulleitungen jährlich im Anschluss an die Anmeldung der Schülerinnen /Schüler den fächerspezifischen Lehrkräftebedarf an das zuständige Personalplanungsreferat im Staatsministerium . Diese Meldung ist Grundlage für die Personalplanung des jeweils kommenden Schuljahres und damit für den jeweils anstehenden Einstellungstermin. Zum Schuljahr 2014/15 wurde von den Schulleitungen der staatlichen Realschulen kein Bedarf an einer Lehrkraft mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ an das Staatsministerium gemeldet. Da dem Staatsministerium jedoch zum Einstellungstermin September 2014 insgesamt 15 Bewerbungen von Realschullehrkräften vorlagen, die eine entsprechende Erweiterungsprüfung absolviert haben, wurden unabhängig von den nicht vorhandenen Bedarfsmeldungen dennoch fünf Bewerberinnen/Bewerber mit dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ dauerhaft in den staatlichen Realschuldienst eingestellt. Den verbleibenden Bewerberinnen /Bewerbern konnte hingegen kein unbefristetes Stellenangebot unterbreitet werden, da deren Gesamtprüfungsleistung trotz eines „Notenbonus“ für die abgelegte Erweiterungsprüfung außerhalb des möglichen Einstellungsbereichs in ihrer grundständigen Fächerverbindung lag. Die Personalanforderungen der staatlichen Gymnasien und Kollegs zum September 2014 enthielten nur einmal eine Bitte um Zuweisung einer Lehrkraft mit der Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“. Der äußerst geringe Bedarf erklärt sich vor dem Hintergrund, dass eine Lehrbefähigung an bayerischen Gymnasien in Unterrichtsfächern vorausgesetzt wird, die zum Pflicht- oder Wahlpflichtbereich zählen. „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache “ zählt nicht zu den gymnasialen Unterrichtsfächern, weshalb die Erteilung von Förderunterricht für Schüler mit Migrationshintergrund auch ohne den Nachweis dieser Zusatzqualifikation möglich ist. Insgesamt haben zum letzten Einstellungstermin 15 Bewerber mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache ein Gesuch um Übernahme in den staatlichen Gymnasialdienst gestellt. Zwei dieser Bewerber lagen im Einstellungsbereich und wurden in den Staatsdienst übernommen. 3. Wie viele Lehrkräfte, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, die über die Qualifikation verfügen, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten, werden voraussichtlich bis zum Jahr 2025 zusätzlich benötigt ? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt jährlich eine Modellrechnung zum zukünftigen Bedarf an Berufseintritten für die einzelnen Lehrämter durch. Die Ergebnisse werden in der Broschüre „Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern“ veröffentlicht, die in der jeweils aktuellen Fassung im Internet kostenfrei unter der Adresse www.km.bayern.de/statistik abgerufen werden kann. Die Vorausberechnung steht unter dem Vorbehalt von Unsicherheitsfaktoren, die auf individuellen Entscheidungen beruhen, die sich auf Basis von Erfahrungswerten allenfalls grob abschätzen lassen: • Individuelle Entscheidungen von Eltern und Jugendlichen (u. a. Übertrittsverhalten, Zuzüge bzw. Wegzüge, Schulartwechsel ). Sie beeinflussen die Entwicklung der Schülerströme und damit des Lehrergesamtbedarfs. • Individuelle Entscheidungen der Lehrkräfte aufgrund gesetzlicher Ansprüche (u. a. Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigung , Altersteilzeit). Nach Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung bestehen für die Lehrkräfte gesetzliche Ansprüche auf Rückkehr und entsprechend müssen wieder volle Stellen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Vielzahl an Unsicherheitsfaktoren wären quantitative Aussagen zum fächerspezifischen Bedarf innerhalb der einzelnen Lehramtsbereiche über einen längeren Zeitraum statistisch nicht hinreichend belastbar. In der Veröffentlichung des Staatsministeriums wird daher bewusst auf eine entsprechende Aufgliederung des jährlichen Einstellungsbedarfs verzichtet. Zur Entwicklung des künftigen Bedarfs an Lehrkräften, die über die Qualifikation verfügen, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten, ist daher keine Aussage möglich. 4. Wie viele Studierende und Lehrkräfte, bitte aufgeschlüsselt nach Schularten, erwerben jährlich im Rahmen ihres Studiums beziehungsweise nachträglich die Qualifikation, Deutsch als Zweitsprache zu unterrichten? Nachfolgende Tabelle listet über einen Zeitraum von drei Jahren die Absolventenzahlen der Ersten Staatsprüfung in der pädagogischen Qualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ gemäß § 112 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) auf: Jahr Grund- schule Mittelschule Realschule Sonderpä - dagogik Gymnasium berufliche Schulen Gesamt 2012 105 26 11 9 27 2 180 2013 112 46 15 13 37 0 223 2014* 162 91 16 14 56 4 343 * Prüfungstermin Herbst 2014: vorläufige Zahlen, Prüfungen noch nicht abgeschlossen Drucksache 17/3731 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Erfasst wurden Absolventen von „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ als Unterrichtsfach für Grund- und Mittelschule , als Didaktikfach im Rahmen der Didaktik der Grundschule , als Didaktikfach im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie als Erweiterung (vgl. dazu auch die Antwort zu Frage 1). 5. Was unternimmt die Staatsregierung, um die Zahl an Lehrkräften für das Fach Deutsch als Zweitsprache zu erhöhen? Aufgrund der Bedeutung des Faches wird für das Erweiterungsstudium „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ im Bereich Lehramt für Grund- und Mittelschulen ein Bonus von 0,15 (nur Erste Lehramtsprüfung) bzw. 0,3 (Erste Lehramtsprüfung und Zweites Staatsexamen) auf die Gesamtprüfungsnote angerechnet. Die Einstellungschancen erhöhen sich damit. Realschullehrkräfte, die erfolgreich eine Erweiterungsprüfung im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ absolviert haben, können ebenfalls durch einen „Notenbonus“ zu einer bevorzugten Einstellung gelangen. Dabei wird für eine Einstellung in den staatlichen Realschuldienst für dieses Erweiterungsfach bereits der – unter Wahrung des gesetzlich verankerten Leistungsprinzips – maximal mögliche Bonus von 0,35 vergeben. Im Bereich der beruflichen Schulen und Gymnasien sieht die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ebenfalls die Möglichkeit einer Erweiterung im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ vor. Eine Gewährung von Einstellungsboni in künftigen Einstellungsverfahren ist geplant. Das Staatsministerium ermöglicht Absolventen, mit der Ersten Lehramtsprüfung des Lehramts an Gymnasien in der Fächerkombination Deutsch bzw. Englisch mit dem Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache bzw. Deutsch als Fremdsprache unmittelbar in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an beruflichen Schulen einzutreten. Da nur wenig grundständig studierte Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen in diesen Fächerkombinationen zur Verfügung stehen, wird durch diese Maßnahme das Angebot derart ausgebildeter Lehrkräfte erhöht. Daneben werden Absolventen des Lehramts an beruflichen Schulen mit dem Unterrichtsfach „Deutsch“ bzw. „Deutsch mit Schwerpunkt Berufssprache Deutsch“ Einstellungsboni gewährt. Eine Gewährung von Einstellungsboni für „Deutsch als Zweitsprache“ wird derzeit geprüft. Als kurz- bzw. mittelfristige Maßnahme hat das Staatsministerium darüber hinaus die Einstellung von Lehramtsabsolventen und Aushilfslehrkräften eigens für die Beschulung von berufsschulpflichtigen Asylanten und Flüchtlingen (BAF) neu geregelt. Somit wurden Verlängerungen von befristeten Beschäftigungen auf jeweils maximal 5 Jahre ermöglicht. 6. Erarbeitet die Staatsregierung ein Konzept, Deutsch als Zweitsprache als verpflichtendes Modul in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften aufzunehmen ? Im Bereich Lehramt an Grund- und Mittelschulen können an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Kurse als Maßnahme der Lehrerweiterbildung belegt werden, die ebenfalls zur Ersten Lehramtsprüfung in dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ führen (nachträgliche Erweiterung). Diese Kurse wenden sich an bereits verbeamtete Lehrkräfte. Sie erstrecken sich über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren, in denen insge- samt zehn Wochenlehrgänge zu besuchen sind. Eine Freistellung von Unterrichtsverpflichtungen wird für die Dauer der Kurse in Dillingen gewährt. Im Mittelpunkt dieser Kurse, die teilweise auch in den Ferien stattfinden, stehen Fragen des Erst- und Zweitsprachenerwerbs , Sprachlerntheorien, methodisch-didaktische Fragen, Informationen über die religiösen, politischen und sozialen Systeme der Entsendeländer und der Aussiedlergebiete sowie der kontrastive Sprachvergleich. Seit 2009 ist der Bereich „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ auch verpflichtend in den Vorbereitungsdienst der Grund- und Mittelschule in Form eines verbindlichen Ausbildungstages integriert. Zusätzlich wurde für alle Seminarleiterinnen und Seminarleiter für die Seminare der Lehrämter an Grund- bzw. Mittelschulen im Jahr 2009 eine verpflichtende, flächendeckende Fortbildung zum Thema „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ initiiert. Die Vermittlung von Basiswissen für Fragen der Sprachförderung und der interkulturellen Erziehung wird damit bei allen zukünftigen Lehrkräften an Grund- bzw. Mittelschulen erreicht. Im Bereich der Realschulen handelt es sich bei dem Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ um eine eigenständige , umfangreiche Zusatzqualifikation, die im Rahmen des Lehramtsstudiums der grundständigen Fächerverbindung innerhalb der Regelstudienzeit von 7 Semestern nicht zusätzlich in Form von verpflichtenden Lehrveranstaltungen erworben werden kann. Die von den Studierenden durch das Absolvieren des Studiums des Erweiterungsfaches „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ erbrachte Zusatzleistung wird daher in Form eines Einstellungsbonus honoriert. Im Rahmen der regulären Lehramtsausbildung von Lehrkräften mit einer Fächerverbindung mit dem Fach Deutsch werden jedoch Möglichkeiten der individuellen Förderung beim schriftlichen und mündlichen Sprachgebrauch thematisiert, die auch bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Anwendung finden können. Im Bereich der Gymnasien setzt das Staatsministerium auf ein freiwilliges und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungskonzept . Beispielsweise findet am 01./02.10.2014 an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen eine Fortbildungstagung zum Thema „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“ statt. Zudem hat das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Staatsministeriums eine zweibändige Handreichung mit dem Titel „Mit Sprache fördern “ (Erscheinungsdatum 2013/14) erarbeitet. Im Bereich der beruflichen Schulen gibt es ein freiwilliges und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungskonzept. Die Dichte der Ausbildungsinhalte sind in der 1. Phase bzw. 2. Phase der Lehramtsausbildung bereits jetzt sehr hoch. Aus diesem Grund wurde von einer verpflichtenden Einführung von derartigen Ausbildungsinhalten bisher abgesehen. Jedem Absolventen steht es grundsätzlich frei, bereits während seines Studiums bzw. nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ zu erwerben. Systemisch gesehen ist die Zusatzqualifikation „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ in Bayern bereits in die Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Lehrämter integriert.