Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BündniS 90/die Grünen vom 18.08.2014 Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 1 und 2 Aus verschiedenen bayerischen Kommunen wurde für das Kindergartenjahr 2014/2015 ein akuter Mangel an Kindergartenplätzen für die Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren angezeigt. Als Ursachen werden erhöhte Übertrittsquoten von Krippenkindern in den Kindergarten, eine einseitige Ausrichtung der Förderung auf Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, eine zu geringe Zahl an frei werdenden Kindergartenplätzen und der akute Mangel an Fachkräften genannt. In der Folge kämen auf jeden frei werdenden Platz bis zu fünf Bewerbungen. Selbst nach Abzug der Mehrfachanmeldungen bliebe so ein erhebliches Defizit an Kindergartenplätzen. Bereits vorhandene Plätze könnten wegen fehlender Erzieher/-innen nicht belegt werden . Im Resultat stehe zu befürchten, dass zahlreiche Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten werden. Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 1 Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren (also im Kindergartenalter) lebten zum Stichtag 01.03.2014 in Bayern? b) Wie viele öffentlich geförderten Betreuungsplätze gibt es gegenwärtig für diese Kinder? c) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? 2. a) Welche Betreuungsquote leitet sich aus Frage 1 ab? b) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wur- den zum Stichtag 01.03.2014 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 3. a) Wie sind die regionalen und lokalen Betreuungsquoten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zum Stichtag 01.03.2014, aufgeschlüsselt nach bayerischen Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich aus der Antwort auf Frage 3 b ab? 4. a) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in den Kreisen und kreisfreien Städten in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? b) Welche Betreuungsquoten leiten sich aus der Antwort auf Frage 4 a ab? 5. a) In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sieht die Staatsregierung besondere Probleme bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren? b) Welcher Nachholbedarf beim Ausbau weiterer Betreuungsplätze leitet sich daraus ab? c) Wie viele Kinder, die bis zum 31.10.2011 geboren wurden und zum kommenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden, befinden sich gegenwärtig noch auf den Wartelisten für kommunale Kindergartenplätze ? Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 2 1. a) Wie erfolgt eine Überprüfung der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen beim Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten durch Staatsregierung und Kommunen? b) Von welchen altersdifferenzierten Bedarfsprognosen gehen die einzelnen Kommunen bei der Planung der Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 aus? c) Nach welchen Methoden erfolgt die örtliche Bedarfsplanung durch die Gemeinden? 2. a) Welche bayernweiten Standards gelten für die Bedarfsplanung durch die Gemeinden? b) In welchem Umfang planen die Kommunen zur Bedarfsdeckung den Ausbau zusätzlicher Plätze für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren? 3. a) Wie haben sich die durchschnittlichen Buchungszeiten für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren seit Inkrafttreten des BayKiBiG im Jahr 2005 entwickelt? b) Wie viele Kinder im Kindergartenalter befanden sich in Bayern im letzten Kindergartenjahr in einer Ganztagsbetreuung ? c) Wie viele Kinder im Kindergartenalter befanden sich in Bayern im letzten Kindergartenjahr in einer Teilzeit- bzw. Halbtagsbetreuung? 4. a) Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung eine bedarfsgerechte Versorgung mit Ganztagsbetreuungsplätzen sicherstellen? b) Wie hoch sind in Bayern die durchschnittlichen Grundkosten für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte ? c) Wie hoch ist der Finanzierungsanteil des Freistaats an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3764 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/3764 5. a) Wie hoch ist der Anteil der Kommunen an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? b) Wie hoch ist der Anteil der Träger an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? c) Wie hoch ist der Anteil der Eltern an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? 6. a) Wie viele bereits vorhandene Betreuungsplätze in Kindertagesstätten können derzeitig aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden? b) Wie viele Kindertagesstätten mussten in den letzten drei Jahren aufgrund von fehlendem Fachpersonal schließen? c) Wie viele Kindertagesstätten mussten in den letzten drei Jahren aufgrund von fehlendem Fachpersonal die Zahl ihrer Gruppen oder Plätze reduzieren? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Linderung des akuten Personalnotstands? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und integration vom 24.10.2014 Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 1 1. a) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren (also im Kindergartenalter) lebten zum Stichtag 01.03.2014 in Bayern? b) Wie viele öffentlich geförderten Betreuungsplätze gibt es gegenwärtig für diese Kinder? In bayerischen Kindergärten gibt es insgesamt 346.220 Plätze. Darüber hinaus gibt es in altersübergreifenden Häusern für Kinder sowie Netzen für Kinder 127.803 bzw. 1.578 Plätze (Stand jeweils 01.01.2014), wobei zur Verteilung dieser Plätze auf die unterschiedlichen Altersgruppen keine vollständigen Angaben vorliegen. Z. T. sind Plätze nicht belegt, z. T. kommt es auch zu sog. Platzsharing, d. h. der zeitversetzten Belegung eines Betreuungsplatzes durch zwei Kinder. Der Zahl der betreuten Kinder kommt insoweit also eine größere Aussagekraft zu. c) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? 298.107 Kinder (Quelle: LfStaD). 2. a) Welche Betreuungsquote leitet sich aus Frage 1 ab? 91,5 Prozent, bezogen auf die Altersgruppe der Kinder zwischen drei und sechs Jahren zum Erhebungszeitpunkt (Quelle: LfStaD). b) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? 1.016 Kinder (Quelle: LfStaD). c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 0,3 Prozent (Quelle: LfStaD). 3. a) Wie sind die regionalen und lokalen Betreuungsquoten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zum Stichtag 01.03.2014, aufgeschlüsselt nach bayerischen Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich aus der Antwort auf Frage 3 b ab? 4. a) Wie viele Kinder zwischen drei und sechs Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in den Kreisen und kreisfreien Städten in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? b) Welche Betreuungsquoten leiten sich aus der Antwort auf Frage 4 a ab? Die Antworten zu den Fragen 3 a bis 4 b ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (Stand: 01.03.2014, Quelle: LfStaD) Betreute Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Betreuungsquoten in % Landkreis/kreisfreie Stadt/regierungsbezirk gesamt in Kita in TP gesamt in Kita in TP Ingolstadt 3.119 3.100 19 88,7 88,2 0,5 München, Landeshauptstadt 34.286 34.173 113 89,6 89,3 0,3 Rosenheim 1.463 1.452 11 93,2 92,5 0,7 Altötting 2.529 2.527 2 92,9 92,8 0,1 Berchtesgadener Land 2.007 2.007 - 83,8 83,8 0,0 Bad Tölz-Wolfratshausen 2.951 2.940 11 89,8 89,5 0,3 Dachau 3.771 3.762 9 93,2 93,0 0,2 Ebersberg 3.818 3.804 14 93,7 93,4 0,3 Eichstätt 3.408 3.377 31 95,0 94,1 0,9 Erding 3.375 3.366 9 87,2 87,0 0,2 Freising 4.388 4.384 4 89,4 89,3 0,1 Fürstenfeldbruck 5.484 5.467 17 91,6 91,3 0,3 Garmisch- Partenkirchen 1.807 1.774 33 90,8 89,1 1,7 Landsberg am Lech 2.847 2.840 7 89,2 89,0 0,2 Miesbach 2.312 2.300 12 89,7 89,2 0,5 Mühldorf a. Inn 2.543 2.531 12 89,5 89,1 0,4 München 10.069 10.015 54 96,7 96,2 0,5 Neuburg-Schrobenhausen 2.229 2.211 18 88,9 88,2 0,7 Pfaffenhofen a. d. Ilm 3.070 3.045 25 95,3 94,5 0,8 Rosenheim 5.859 5.819 40 88,0 87,4 0,6 Starnberg 3.552 3.530 22 93,2 92,6 0,6 Traunstein 3.659 3.647 12 84,1 83,8 0,3 Weilheim- Schongau 3.224 3.216 8 91,1 90,9 0,2 Oberbayern 111.770 111.287 483 90,6 90,2 0,4 Landshut 1.576 1 552 24 88,1 86,8 1,3 Passau 1.030 1.030 - 101,6 101,6 0,0 Straubing 939 937 2 88,9 88,7 0,2 Deggendorf 2.536 2.533 3 92,4 92,3 0,1 Freyung-Grafenau 1.542 1.530 12 88,6 87,9 0,7 Kelheim 2.859 2.846 13 87,9 87,5 0,4 Landshut 3.754 3.743 11 88,9 88,6 0,3 Passau 4.015 4.011 4 89,9 89,8 0,1 Regen 1.547 1.536 11 89,9 89,3 0,6 drucksache 17/3764 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Rottal-Inn 2.633 2.628 5 88,3 88,1 0,2 Straubing-Bogen 2.313 2.305 8 88,6 88,3 0,3 Dingolfing-Landau 2.100 2.086 14 91,2 90,6 0,6 niederbayern 26.844 26.737 107 89,8 89,4 0,4 Amberg 900 897 3 90,1 89,8 0,3 Regensburg 3.311 3.300 11 95,4 95,1 0,3 Weiden i. d. OPf. 941 938 3 103,5 103,2 0,3 Amberg-Sulzbach 2.288 2.279 9 91,7 91,3 0,4 Cham 2.769 2.762 7 91,2 91,0 0,2 Neumarkt i. d. OPf. 3.064 3.061 3 93,1 93,0 0,1 Neustadt a. d. Waldnaab 2.121 2.120 1 92,8 92,8 0,0 Regensburg 4.613 4.608 5 92,1 92,0 0,1 Schwandorf 3.047 3.045 2 90,7 90,6 0,1 Tirschenreuth 1.629 1.628 1 97,6 97,5 0,1 Oberpfalz 24.683 24.638 45 93,1 92,9 0,2 Bamberg 1.557 1.556 1 95,0 94,9 0,1 Bayreuth 1.457 1.454 3 95,2 95,0 0,2 Coburg 900 897 3 92,8 92,5 0,3 Hof 1.003 1.003 - 99,3 99,3 0,0 Bamberg 3.544 3.540 4 94,1 94,0 0,1 Bayreuth 2.392 2.384 8 94,6 94,3 0,3 Coburg 1.796 1.795 1 92,6 92,5 0,1 Forchheim 2.690 2.686 4 91,3 91,2 0,1 Hof 1.798 1.798 - 89,2 89,2 0,0 Kronach 1.363 1.361 2 94,2 94,1 0,1 Kulmbach 1.550 1.545 5 93,9 93,6 0,3 Lichtenfels 1.485 1.483 2 91,9 91,8 0,1 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 1.416 1.415 1 96,9 96,8 0,1 Oberfranken 22.951 22.917 34 93,6 93,5 0,1 Ansbach 993 992 1 100,0 99,9 0,1 Erlangen 2.809 2.798 11 98,8 98,4 0,4 Fürth 2.744 2.727 17 91,0 90,4 0,6 Nürnberg 11.409 11.340 69 89,7 89,2 0,5 Schwabach 837 824 13 80,5 79,2 1,3 Ansbach 4.322 4.313 9 93,6 93,4 0,2 ErlangenHöchstadt 3.546 3.545 1 97,8 97,8 0,0 Fürth 2.720 2.703 17 90,7 90,1 0,6 Nürnberger Land 4.001 3.994 7 97,3 97,1 0,2 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 2.270 2.260 10 92,9 92,5 0,4 Roth 3.006 2.999 7 96,3 96,1 0,2 Weißenburg- Gunzenhausen 2.147 2.144 3 95,5 95,4 0,1 Mittelfranken 40.804 40.639 165 93,2 92,8 0,4 Aschaffenburg 1.619 1.619 - 92,4 92,4 0,0 Schweinfurt 1.246 1.246 - 99,9 99,9 0,0 Würzburg 2.473 2.468 5 95,4 95,2 0,2 Aschaffenburg 4.072 4.072 - 95,8 95,8 0,0 Bad Kissingen 2.194 2.193 1 95,6 95,6 0,0 Rhön-Grabfeld 1.851 1.849 2 94,7 94,6 0,1 Haßberge 1.898 1.892 6 95,6 95,3 0,3 Kitzingen 1.971 1.970 1 91,6 91,6 0,0 Miltenberg 3.026 3.025 1 93,7 93,7 0,0 Main-Spessart 2.684 2.684 - 94,3 94,3 0,0 Schweinfurt 2.543 2.537 6 97,1 96,9 0,2 Würzburg 3.860 3.855 5 95,8 95,7 0,1 Unterfranken 29.437 29.410 27 95,1 95,0 0,1 Augsburg 6.068 6.019 49 88,4 87,7 0,7 Kaufbeuren 937 937 - 87,2 87,2 0,0 Kempten (Allgäu) 1.494 1.485 9 92,2 91,6 0,6 Memmingen 1.006 1.002 4 93,5 93,1 0,4 Aichach-Friedberg 3.156 3.139 17 90,2 89,7 0,5 Augsburg 5.737 5.721 16 91,1 90,8 0,3 Dillingen a. d. Donau 2.174 2.156 18 90,1 89,4 0,7 Günzburg 2.978 2.976 2 92,4 92,3 0,1 Neu-Ulm 4.313 4.302 11 95,5 95,3 0,2 Lindau (Bodensee) 1.786 1.783 3 90,2 90,0 0,2 Ostallgäu 3.173 3.172 1 88,5 88,5 0,0 Unterallgäu 3.250 3.245 5 90,3 90,2 0,1 Donau-Ries 3 .238 3.231 7 91,9 91,7 0,2 Oberallgäu 3.324 3.311 13 88,6 88,3 0,3 Schwaben 42.634 42.479 155 90,7 90,4 0,3 Bayern 299.123 298.107 1.016 91,8 91,5 0,3 5. a) in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sieht die Staatsregierung besondere Probleme bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren? b) Welcher nachholbedarf beim Ausbau weiterer Betreuungsplätze leitet sich daraus ab? c) Wie viele Kinder, die bis zum 31.10.2011 geboren wurden und zum kommenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden, befinden sich gegenwärtig noch auf den Wartelisten für kommunale Kindergartenplätze? Bayernweit können die für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots zuständigen Kommunen ausreichend Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren anbieten. Dies schließt nicht aus, dass insbesondere in den Ballungsgebieten in der kleinräumigen Bedarfsplanung zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots ist kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der örtliche Bedarf wird weder bundes- noch landesrechtlich vorgegeben, sondern gem. Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) von den Gemeinden und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit festgestellt. Aussagen, in welchem Umfang weitere Betreuungsplätze vor Ort geschaffen werden müssen, sowie Aussagen zu den Wartelisten kann deshalb nur die jeweilige Kommune treffen. Der Staatsregierung liegen insoweit keine Informationen vor. Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 2 1. a) Wie erfolgt eine überprüfung der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen beim übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten durch Staatsregierung und Kommunen? Siehe hierzu die Antwort zu Frage 5 b in Teil 1. Eine staatliche Überprüfung der Kommunen erfolgt insoweit nicht. Siehe zum Verfahren im Übrigen die Antworten zu den Fragen 1 c und 2 a. b) Von welchen altersdifferenzierten Bedarfsprognosen gehen die einzelnen Kommunen bei der Planung der Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015 aus? Aus den unter 1 a genannten Gründen liegen der Staatsregierung insoweit keine statistischen Informationen vor. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/3764 c) nach welchen Methoden erfolgt die örtliche Bedarfsplanung durch die Gemeinden? Die Bedarfsplanung setzt in den Teilschritten 1 bis 3 eine Differenzierung nach folgenden Kriterien voraus: Anzahl der Plätze; Art der Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege; Altersgruppe; Öffnungszeit, Betreuungszeit ; Buchungszeit; Lage; Trägerschaft; Pädagogische Ausrichtung; Ausstattung; Elternbeitragshöhe (siehe hierzu BayVGH, Urt. vom 05.05.2008 – 12 BV 07.2908 –, Rn. 27). 2. a) Welche bayernweiten Standards gelten für die Bedarfsplanung durch die Gemeinden? Es gilt Art. 7 BayKiBiG. Verbindliche Vorgaben werden den Gemeinden im Übrigen staatlicherseits nicht gemacht. Derzeit wird der bestehende Leitfaden zur Bedarfsplanung des StMAS aktualisiert. In ihm werden den Gemeinden Empfehlungen zum Verfahren gegeben, aber keine Standards im eigentlichen Sinne gesetzt. b) in welchem Umfang planen die Kommunen zur Bedarfsdeckung den Ausbau zusätzlicher Plätze für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren? S. hierzu die Antwort zu Frage 5 b bei „Mangel an Kindergartenplätzen in Bayern 1“. 3. a) Wie haben sich die durchschnittlichen Buchungszeiten für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren seit inkrafttreten des BayKiBiG im Jahr 2005 entwickelt? Die Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Buchungszeiten für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren seit dem Jahr 2006 (Stichtag jeweils 1. März). 2006 6,1 Std. 2007 6,2 Std. 2008 6,2 Std. 2009 6,2 Std. 2010 6,3 Std. 2011 6,3 Std. 2012 6,3 Std. 2013 6,4 Std. 2014 6,5 Std. Quelle: LfStaD b) Wie viele Kinder im Kindergartenalter befanden sich in Bayern im letzten Kindergartenjahr in einer Ganztagsbetreuung? Zum Stichtag 01.03.2014 wurden in Bayern 103.506 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren mit einer durchgehenden Betreuungszeit von mehr als 7 Stunden täglich in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege betreut (Quelle: LfStaD). c) Wie viele Kinder im Kindergartenalter befanden sich in Bayern im letzten Kindergartenjahr in einer Teilzeit- bzw. Halbtagsbetreuung? Zum Stichtag 01.03.2014 befanden sich in Bayern 195.617 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren in einer Teilzeitbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege (Quelle: LfStaD). 4. a) Mit welchen Maßnahmen will die Staatsregierung eine bedarfsgerechte Versorgung mit Ganztagsbetreuungsplätzen sicherstellen? Die Staatsregierung hat mit der Einführung der kind- und zeitbezogenen Förderung im BayKiBiG die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich lange Betreuungszeiten der Kinder unmittelbar auf den gesetzlichen Förderanspruch auswirken. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass die durchschnittliche Betreuungszeit in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist (s. Antwort zu Frage 3 a). Außerdem wurde im Kindergartenjahr 2013/2014 eine zusätzliche staatliche Förderung für Einrichtungen mit langen Öffnungszeiten über neun Stunden täglich eingeführt, um den erhöhten Betreuungsaufwand durch die Träger (überproportional ) auszugleichen. Im Übrigen s. hierzu die Antwort zu Frage 1 a. b) Wie hoch sind in Bayern die durchschnittlichen Grundkosten für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte? c) Wie hoch ist der Finanzierungsanteil des Freistaats an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? Statistische Informationen liegen insoweit nicht bezogen auf den Betreuungsplatz, sondern bezogen auf den staatlichen bzw. kommunalen Anteil an den Grundkosten in Bayern insgesamt vor. Im Verhältnis Staat – Kommunen trägt Bayern 52,7 % der Grundkosten der Kinderbetreuung und belegt damit im Vergleich aller Flächenländer den ersten Platz (Durchschnitt Flächenstaaten: 39,3 %; Quelle: Bildungsfinanzbericht 2013 des Statistischen Bundesamts). 5. a) Wie hoch ist der Anteil der Kommunen an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz ? b) Wie hoch ist der Anteil der Träger an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? c) Wie hoch ist der Anteil der eltern an den Grund- und Betriebskosten für einen Betreuungsplatz? Siehe die Antwort zu Frage 4 b und c. 6. a) Wie viele bereits vorhandene Betreuungsplätze in Kindertagesstätten können derzeitig aufgrund von Personalmangel nicht besetzt werden? b) Wie viele Kindertagesstätten mussten in den letzten drei Jahren aufgrund von fehlendem Fachpersonal schließen? c) Wie viele Kindertagesstätten mussten in den letzten drei Jahren aufgrund von fehlendem Fachpersonal die Zahl ihrer Gruppen oder Plätze reduzieren ? Bayernweit fehlen derzeit etwa geschätzt 400 Erzieherinnen und Erzieher. Statistische Erhebungen dazu, wie viele Betreuungsplätze aus diesem Grund nicht besetzt werden können, erfolgen staatlicherseits nicht (siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 5 a und 5 b in Teil 1). 7. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung zur Linderung des akuten Personalnotstands? Folgendes Maßnahmenbündel hat die Staatsregierung ergriffen : Ausbildung o Seit 2008 sind in Bayern insgesamt 17 neue Fachaka- demien für Sozialpädagogik, darunter auch fünf staatliche Fachakademien entstanden. Damit ist die Zahl der Standorte, an denen Erzieherinnen und Erzieher ausge- drucksache 17/3764 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 bildet werden, auf 55 Standorte (Schuljahr 2014/2015) angewachsen. o Zahlreiche bestehende Fachakademien in kommunaler oder privater Trägerschaft haben ihre Ausbildungskapazitäten in den vergangenen Schuljahren erhöht. o Die Zahl der Studierenden in der Erzieherausbildung ist dadurch seit 2007/2008 insgesamt um etwa 30 Prozent gestiegen. Weiterbildung o Die Qualifizierungsmaßnahme „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ bedeutet Aufstiegschancen für motivierte Ergänzungskräfte und bietet Quereinsteigern neue Berufsperspektiven : Berufserfahrene Kinderpfleger/-innen und geeignete Quereinsteiger/-innen werden in Zertifikatskursen oder Kursen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weitergebildet. Der Freistaat fördert insgesamt 52 Kurse mit je 25 Teilnehmern, pro Kurs bis zu 60.000 Euro. Ab Herbst 2014 werden wegen der großen Nachfrage 20 weitere Kurse gefördert. Hierdurch sollen weitere 500 Teilnehmer/-innen zu zusätzlichen Fachkräften geschult werden. o Qualifizierungsmaßnahme für Grundschullehrer/-innen: Bayern ermöglicht Grundschullehrer(inne)n aus Bayern eine Weiterqualifizierung für eine Tätigkeit als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen. Drei Kurse für bis zu 100 Teilnehmer wurden bereits durchgeführt. Davon profitieren Kinder, Kita und Schule gleichermaßen. o Das StMAS legt auf der Grundlage des Bildungsfinanzierungsgesetzes landesweit ein Traineeprogramm für Grundschullehrkräfte und sonstige Quereinsteiger mit einschlägig akademischem Abschluss zur Qualifizierung als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen und in der Großtagespflege auf. Wie viele Kurse zu je max. 25 Personen durchgeführt werden, hängt von den beim StMAS eingehenden Interessensbekundungen ab. o Qualifizierungsmaßnahme für Heilerziehungspfleger/-innen: Bayern schult zudem Heilerziehungspfleger/-innen für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen. Kurse für 125 Personen sind bewilligt. Insgesamt konnten 225 zusätzliche Fachkräfte durch diese Maßnahmen (Qualifizierungsmaßnahme für Grundschullehrer/-innen und für Heilerziehungspfleger/-innen) gewonnen werden.