Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Mittlerer-Ring-Tunnel zur Wiedervereinigung des Englischen Gartens In der Landeshauptstadt München gibt es Pläne durch einen Tunnelausbau den bislang in diesem Bereich unterbrochenen Englischen Garten wieder zu vereinigen. Die Münchner Bürgerinitiative „Jungwirtstraße“ hat nun ihrerseits bei der LH München angefragt, ob es nicht in diesem Zusammenhang möglich und sinnvoll wäre, dieses Projekt so weit bis zum bereits vorhandenen Biedersteiner Tunnel zu verlängern , dass nicht nur der Englische Garten als Naherholungsgebiet davon profitieren würde, sondern auch die Anwohner in diesem Bereich durch einen erweiterten Tunnel besser vor den Belastungen durch den Straßenverkehr geschützt würden. In der Antwort der LH München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, wird nun darauf verwiesen, dass durch eine solche Verlängerung/Erweiterung des Tunnelprojektes „die vom Stadtrat angestrebte finanzielle Beteiligung des Freistaates Bayern an dieser ‚Wiedervereinigung des Englischen Gartens‘ infrage gestellt“ wäre. Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit ist für das geplante Tunnelprojekt am Mittle- ren Ring zur „Wiedervereinigung des Englischen Gartens “ in München eine Beteiligung durch den Freistaat Bayern a) grundsätzlich möglich bzw. b) bereits zugesagt? 2. Inwieweit könnte ein z. B. bis zum bereits vorhandenen Biedersteiner Tunnel erweiterter Bau ebenfalls seitens des Freistaats Bayern finanziell unterstützt werden? a) Wenn ja, nach welchen Maßgaben und bis zu welcher Größenordnung wäre hier eine finanzielle Beteiligung möglich? 3. Inwieweit hat sich die LH München diesbzgl. ihrerseits bereits an die Bayerische Staatsregierung zur Klärung dieser Fragen gewandt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? 4. Inwieweit und nach welchen Kriterien könnten generell Tunnelbauprojekte im Bereich des Mittleren Rings in der LH München eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern erhalten? 5. Inwieweit hätte eine finanzielle Förderung durch den Freistaat Bayern für den Tunnel am Englischen Garten generell einen Einfluss auf die Finanzierung weiterer Tunnelprojekte am Mittleren Ring? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Inwieweit ist für das geplante Tunnelprojekt am Mittleren Ring zur „Wiedervereinigung des Englischen Gartens“ in München eine Beteiligung durch den Freistaat Bayern a) grundsätzlich möglich? Seit der Verkehrsfreigabe des Tunnels Ost am Mittleren Ring (sog. Richard-Strauss-Tunnel) am 3. Juni 2009 bilden sich vor der Ampelanlage am Anschluss Isarring/Ifflandstraße regelmäßig Staus während der Verkehrsspitzen, die bis in den Richard-Strauss-Tunnel zurückreichen. Eine Tunnellösung im Englischen Garten ist aus Mitteln der Kommunalstraßenförderung (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz = BayGVFG, Art. 13 c Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz = FAG) förderfähig, wenn die LH München als Baulastträger eines solchen Projekts nachweisen kann, dass diese Lösung wirtschaftlich und für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig ist. Falls sich die LH München als Baulastträger für den Bau eines Straßentunnels entscheidet, würde der Freistaat Bayern , soweit der Mittlere Ring durch den Englischen Garten führt, die anfallenden Kosten der Oberflächengestaltung (z. B. Anpflanzung und Bachverlegung) oberhalb des Tunnels übernehmen. b) bereits zugesagt? Bislang erfolgte keine Förderzusage. 2. Inwieweit könnte ein z. B. bis zum bereits vorhandenen Biedersteiner Tunnel erweiterter Bau ebenfalls seitens des Freistaats Bayern finanziell unterstützt werden? a) Wenn ja, nach welchen Maßgaben und bis zu welcher Größenordnung wäre hier eine finanzielle Beteiligung möglich? Die Antwort zu Frage 1 a gilt auch bezüglich einer Verlängerung des Tunnels bis zum Biedersteiner Tunnel. 3. Inwieweit hat sich die LH München diesbzgl. ihrerseits bereits an die Bayerische Staatsregierung zur Klärung dieser Fragen gewandt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die LH München ist in Sachen Tunnellösung bisher nicht mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Kontakt getreten. 4. Inwieweit und nach welchen Kriterien könnten generell Tunnelbauprojekte im Bereich des Mittleren Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.12.2014 17/3766 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3766 Rings in der LH München eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern erhalten? Im Zuge des Mittleren Rings wurden schon mehrere Tunnelprojekte der LH München gefördert, zuletzt die drei mit Bürgerentscheid vom 23. Juni 1996 beschlossenen Tunnel Petuelring (Nord-Abschnitt), Richard-Strauss-Straße und Effner Platz mit Einsteinstraße (Ost-Abschnitt) und LuiseKiesselbach -Platz und Heckenstallerstraße (Südwest-Abschnitt ). Diese drei Projekte wurden aus dem (Bay)GVFG und aus Art. 13 c FAG (Härtefonds) gefördert. Tunnelprojekte im Bereich des Mittleren Rings können aus diesen Programmen gefördert werden, wenn sie wirtschaftlich und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind. Außerdem müssen ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen. 5. Inwieweit hätte eine finanzielle Förderung durch den Freistaat Bayern für den Tunnel am Englischen Garten generell einen Einfluss auf die Finanzierung weiterer Tunnelprojekte am Mittleren Ring? Für jedes Förderprojekt wird im Einzelfall die Förderfähigkeit beurteilt und die Höhe der Förderung festgesetzt. Die Höhe der Förderung bestimmt sich nach der Bedeutung des Vorhabens, der finanziellen Lage des Vorhabenträgers, dem Staatsinteresse sowie der Nachfrage nach Fördermitteln und der Höhe der im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel.