Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Qualitätsweinprüfung beim Frankenwein In der Fachzeitschrift VINUM vom Dezember 2013 werden auf den Seiten 40 und 41 neue Vorschläge für ein sinnvolles Label für Naturweine beschrieben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind der Staatsregierung diese Vorschläge bekannt bzw. wie unterscheiden sich nach Auffassung der Staatsregierung konventionelle Frankenweine von Bioweinen bzw. Naturweinen? 2. Umfasst die fränkische Qualitätsweinprüfung (Umsetzung über die Regierung von Unterfranken) auch sog. Naturweine, die aus kontrolliert biologischem Anbau stammen (nach Vorschriften des EU-Biolabels) und noch weitere Kriterien (z. B. lediglich Einsatz von 4 kg Kupfer pro Jahr und ha, Möglichkeit der Vergärung in Edelstahltanks, usw) erfüllen müssen, und wenn ja, wie verläuft hier die Qualitätsweinprüfung? 3. Ist die Staatsregierung bereit, in Zukunft auch allgemein verbindliche Standards und Reglements für den sogenannten Naturwein festzulegen, damit der gegenwärtige unbefriedigende Istzustand, wonach Händler und Gastronomen eigenständig die Kriterien festlegen, was sie im Einzelnen unter Naturwein verstehen bzw. der Käufer zwangsläufig die „Katze im Sack“ kaufen muss, beseitigt wird? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, in Zukunft auch Naturweine bei der fränkischen Qualitätsweinkontrolle zuzulassen? Wenn ja, welche Kriterien müssen dann im Einzelnen erfüllt werden und wie bewertet die Staatsregierung die entsprechenden Vorschläge in der Fachzeitschrift VINUM vom Dezember 2013? 5. Nachdem, nach mir vorliegenden Informationen in der Vergangenheit schon sogenannte Naturweine bei der Prüfungskommission eingereicht, aber abgelehnt wurden, frage ich die Staatsregierung, ob dieser Sachverhalt stimmt bzw. was war die Begründung für die Nichtzulassung? 6. Liegt in einem solchen Fall (Ablehnung von sog. Naturweinen im Rahmen der fränkischen Weinqualitätskontrolle ) nicht ein Fall von Diskriminierung vor? a) Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung dann diese Ungleichbehandlung? 7. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung des VDP, die fränkische Qualitätsprüfung im Beurteilungskorridor um besonders individuelle, einzigartige Charakterweine zu erweitern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Sind der Staatsregierung diese Vorschläge bekannt bzw. wie unterscheiden sich nach Auffassung der Staatsregierung konventionelle Frankenweine von Bioweinen bzw. Naturweinen? Konventionelle Weine, Bioweine und Naturweine unterscheiden sich durch die Art der Erzeugung. Das geht von der unterschiedlichen Behandlung der Reben im Weinberg (konventionell/bio) bis zum Weinausbau im Keller (unterschiedliche Weinbehandlungsarten). Wie auch in besagtem Artikel der Zeitschrift Vinum dargestellt , gibt es momentan zahlreiche Variationen an Weinen mit der Bezeichnung „Naturwein“ oder entsprechenden Bezeichnungen. Keine dieser Bezeichnungen ist gesetzlich fixiert. Auch kann man noch nicht von einer allgemeinen Verkehrsauffassung für derartige Erzeugnisse sprechen, da diese untereinander noch zu vielfältig sind. 2. Umfasst die fränkische Qualitätsweinprüfung (Umsetzung über die Regierung von Unterfranken) auch sog. Naturweine, die aus kontrolliert biologischem Anbau stammen (nach Vorschriften des EU-Biolabels) und noch weitere Kriterien (z. B. lediglich Einsatz von 4 kg Kupfer pro Jahr und ha, Möglichkeit der Vergärung in Edelstahltanks, usw) erfüllen müssen, und wenn ja, wie verläuft hier die Qualitätsweinprüfung? Die Qualitätsweinprüfung schließt grundsätzlich auch Bio-/ Naturweine ein. Es wird dabei kein Unterschied zwischen Bio-/Naturweinen und konventionellen Weinen gemacht. Die Einhaltung von Bestimmungen zur Bioerzeugung wird dabei nicht geprüft. 3. Ist die Staatsregierung bereit, in Zukunft auch allgemeinverbindliche Standards und Reglements für den sogenannten Naturwein festzulegen, da- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3781 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3781 mit der gegenwärtige unbefriedigende Istzustand, wonach Händler und Gastronomen eigenständig die Kriterien festlegen, was sie im Einzelnen unter Naturwein verstehen bzw. der Käufer zwangsläufig die „Katze im Sack“ kaufen muss, beseitigt wird? Abgesehen von den diesbezüglich beschränkten gesetzgeberischen Möglichkeiten der Länder liegt die Aufgabe, Standards und Reglements für Naturwein festzulegen, in der Hand des Berufsstands. Gerade für den Wein gibt es ein detailliertes und äußerst umfängliches Regelwerk. Diesem weitere Regeln hinzuzufügen entspricht nicht dem Bemühen um Deregulierung. Die EU hat mit der letzten Reform des Weinmarktes die Grundlagen dafür geschaffen, dass der Berufsstand sich selber Produktspezifikationen gibt. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, in Zukunft auch Naturweine bei der fränkischen Qualitätsweinkontrolle zuzulassen? Wenn ja, welche Kriterien müssen dann im Einzelnen erfüllt werden und wie bewertet die Staatsregierung die entsprechenden Vorschläge in der Fachzeitschrift VINUM vom Dezember 2013? Bei der Qualitätsweinprüfung werden Weine auch einer sensorischen Prüfung unterzogen, die dazu dient, festzustellen , ob der Wein geschmacklich ein für Franken typischer Vertreter ist. Wenn Naturweine dieser Erwartung und auch den sonstigen weinrechtlichen Vorgaben für Qualitäts- und Prädikatsweine entsprechen, werden auch sie die Qualitätsweinprüfung passieren. 5. Nachdem nach mir vorliegenden Informationen, in der Vergangenheit schon sogenannte Naturweine bei der Prüfungskommission eingereicht aber abgelehnt wurden, frage ich die Staatsregierung, ob dieser Sachverhalt stimmt bzw. was war die Begründung für die Nichtzulassung? Bioweine werden seit jeher bei der Qualitätsprüfung der Weine unter den gesetzlich vorgegebenen Prüfbedingungen geprüft. Bei der Weinprüfstelle werden zwischen Bio-/Naturweinen und konventionellen Weinen keine Unterschiede gemacht. Weine werden ganz allgemein abgelehnt, wenn sie aus rechtlichen, analytischen und/oder sensorischen Gründen nicht den an Qualitäts- und Prädikatsweine zu stellenden Anforderungen genügen. 6. Liegt in einem solchen Fall (Ablehnung von sog. Naturweinen im Rahmen der fränkischen Weinqualitätskontrolle ) nicht ein Fall von Diskriminierung vor? Die Prüfbedingungen sind gesetzlich für alle Qualitäts- und Prädikatsweine gleich festgelegt. Dementsprechend werden Bio- oder Naturweine den gleichen Prüfbedingungen unterworfen wie die konventionellen Weine. Deshalb kann es systembedingt nicht zu Diskriminierungen kommen. a) Wenn nein, wie begründet die Staatsregierung dann diese Ungleichbehandlung? Es gibt keine Ungleichbehandlung. 7. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung des VDP, die fränkische Qualitätsprüfung im Beurteilungskorridor um besonders individuelle, einzigartige Charakterweine zu erweitern? Eine diesbezügliche Forderung des VDP ist der Staatsregierung nicht bekannt und kann ohne Kenntnis der Einzelheiten auch nicht beurteilt werden. Sie dürfte auch eine entsprechende Änderung der derzeit geltenden weinrechtlichen Vorgaben erforderlich machen. Hinzukommt, dass bei einer zu feingliedrigen Charakterisierung möglicherweise die Anonymität der Prüfung nicht mehr zu gewährleisten ist.