Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 22.09.2014 Investitionen für Nahversorgung und Barrierefreiheit in Niederbayern aufgrund des demografischen Wandels Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden in Niederbayern in den Jahren seit 2000 Mittel investiert haben, um im öffentlichen Raum die Barrierefreiheit umzusetzen (z. B. Absenken von Bordsteinkanten, Einbau von Liften oder Rampen in und bei öffentlichen Gebäuden), aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden und b) den Kosten und möglichen Förderungen durch den Staat? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Rathäuser in Niederbayern bis heute nicht barrierefrei ausgebaut sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Rathäusern in den jeweiligen Gemeinden , b) den zu erwartenden Kosten für den Umbau oder den Neubau der jeweiligen Rathäuser und c) möglicherweise vorhandenen Plänen zum Umbau und den Gründen, warum dieser bislang nicht erfolgt ist? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte in den einzelnen Gemeinden Niederbayerns bis heute nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Kunden und für Barrierefreiheit für Beschäftigte erfüllen ? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Schulgebäude in Niederbayern derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Städten und Gemeinden, die bislang nicht barrierefrei ausgebaut sind, b) den zu erwartenden Kosten für die jeweiligen Schulen, sofern der Ausbau zur Barrierefreiheit erfolgt, und c) den möglichen Fördermitteln für den barrierefreien Ausbau dieser Schulen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Niederbayerns heute Fahrdienste oder Ähnliches angeboten werden, um älteren Menschen, die nicht mehr ausreichend mobil sind, das Einkaufen bei Nahversorgern in ihrer Ge- meinde bzw. Region zu ermöglichen, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Angeboten in den Gemeinden, b) den jeweiligen Trägern und c) den anfallenden Kosten für die Kommunen bzw. die älteren Menschen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.10.2014 die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Müller wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden in Niederbayern in den Jahren seit 2000 Mittel investiert haben, um im öffentlichen Raum die Barrierefreiheit umzusetzen (z. B. Absenken von Bordsteinkanten , Einbau von Liften oder Rampen in und bei öffentlichen Gebäuden), aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden und b) den Kosten und möglichen Förderungen durch den Staat? Der öffentliche Raum befindet sich überwiegend in der Verantwortung der Kommunen. Daher obliegt den einzelnen Gemeinden in Niederbayern als Träger der Planungshoheit auch die Planung und Ausführung von Gestaltungsmaßnahmen für einen barrierefreien öffentlichen Raum. Über die einzelnen Umsetzungsmaßnahmen für eine Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und deren Kosten liegen der Staatsregierung daher keine statistischen Daten vor. Die Nutzbarkeit unserer Städte und Gemeinden für alle Menschen ist seit Jahren eine Zielvorgabe der Städtebauförderung . Der Freistaat unterstützt auf diesem Wege die barrierefreie Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren, die barrierefreie bauliche Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, soweit sie Teil städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht sind. Seit dem Jahr 2000 konnten in Niederbayern im Rahmen der Städtebauförderung bislang 397 Maßnahmen im öffentlichen Raum für Straßen, Wege und Plätze unterstützt werden. Bei beantragten Gesamtkosten in Höhe von rund 283 Mio. Euro konnten hierbei Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3782 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3782 seitens der Städtebauförderung Finanzhilfen der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern in Höhe von insgesamt rund 121,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch die Belange der Barrierefreiheit waren dabei zu berücksichtigen . Eine detaillierte Aufschlüsselung, in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden in Niederbayern seit 2000 Mittel bei den jeweiligen Maßnahmen konkret zur Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum investiert haben, oder welche Förderung durch den Staat hierbei zur Verfügung gestellt werden konnte, liegt der Staatsregierung nicht vor. Eine detaillierte Beantwortung der Frage ist im Rahmen der Zeitvorgabe mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Seit vielen Jahren ist auch dem Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern bei seinen geförderten Maßnahmen die Barrierefreiheit ein großes Anliegen. Im Tiefbau, bei öffentlichen Freiflächen wird auf Flächen mit hoher Fußgänger- und Radfahrerfrequenz auf gute Begehbarkeit (Betonstein oder geschnittener Granitstein) erhöhter Wert gelegt. Zur Abgrenzung von Verkehrsflächen wird grundsätzlich Niederbord gefordert und davon nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen abgewichen. Die im Zuge von Freiflächen und Straßenrandbereichen tangierten öffentlichen Anwesen werden wenn möglich barrierefrei erschlossen . Bei angrenzenden privaten Grundstücken und Gebäuden wird dies empfohlen bzw. gefördert. Eine Bezifferung der dabei eingesetzten Fördermittel ist leider nicht möglich, da diese Bereiche kostenmäßig nicht separat erfasst werden. Die Förderfälle im Hochbau sind fast ausschließlich Maßnahmen in Trägerschaft Dritter (Kommunen, Vereine). Die Abrechnungsunterlagen werden beim Amt für ländliche Entwicklung nicht archiviert; daher sind Aussagen zum finanziellen Umfang von Maßnahmen zur Barrierefreiheit kurzfristig nicht möglich. Das Amt für ländliche Entwicklung prüft die zur Förderung beantragten Maßnahmen regelmäßig auf folgende Gesichtspunkte : • Ist ein barrierefreier Zugang (zumindest zu den Räumen mit großer Besucherfrequenz, wie Veranstaltungssäle) gewährleistet? • Ist zumindest eine behindertengerechte Toilette vorgesehen ? • Werden die Türöffnungen rollstuhlgerecht verbreitert? • Entstehen in Eingangsnähe auch behindertengerechte Parkplätze? • Ist der ggf. nachträgliche Einbau eines Aufzugs berück- sichtigt? Bei folgenden Kommunen wurden in jüngerer Vergangenheit Hochbauten unter Berücksichtigung dieser Umstände gefördert: • Kirchroth, Lkr. SR, Dorfgemeinschaftshaus • Wiesenfelden, Lkr. SR, Bürgerhaus • Parkstetten, Lkr. SR, Gemeinschaftsraum • Pilsting, Großköllnbach, Lkr. DGF, Alte Schule • Grafenau, Lichteneck, Lkr. FRG, Alte Schule • Loiching, Weigendorf, Lkr. DGF, Gemeindehaus • Schönau, Unterzeitlarn, Lkr. PAN, Dorfgemeinschaftshaus • Schalkham, Johannesbrunn, Lkr. LA, Kloster • Mauth, Finsterau, Lkr. FRG, Alte Schule Genauere Informationen zu Art und finanziellem Umfang dieser Maßnahmen wären bei den einzelnen Kommunen erhältlich. 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wel- che Rathäuser in Niederbayern bis heute nicht barrierefrei ausgebaut sind, aufgeschlüsselt nach: a) Den einzelnen Rathäusern in den jeweiligen Gemeinden b) den zu erwartenden Kosten für den Umbau oder den Neubau der jeweiligen Rathäuser und c) möglicherweise vorhandenen Plänen zum Umbau und den Gründen, warum dieser bislang nicht erfolgt ist? Der Neu- und Umbau von Rathäusern in Niederbayern befindet sich in der Verantwortung der Kommunen. Daher gibt es zu den Fragestellungen seitens der Staatsregierung keine statistischen Erhebungen. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte in den einzelnen Gemeinden Niederbayerns bis heute nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Kunden und für Barrierefreiheit für Beschäftigte erfüllen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Frage vor. Der Handelsverband Bayern hat zur Frage die Auskunft erteilt, dass bislang 60 Geschäfte in Niederbayern mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels ausgezeichnet wurden. Das Qualitätszeichen setzt u. a. voraus, dass der Zugang zu dem Geschäft barrierearm ist. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Schulgebäude in Niederbayern derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Städten und Gemeinden, die bislang nicht barrierefrei ausgebaut sind? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche öffentlichen Schulgebäude der Kommunen in Niederbayern gegebenenfalls nicht barrierefrei gestaltet sind. Entsprechende Erkenntnisse könnten nur über eine Abfrage bei den Kommunen, die Sachaufwandsträger für ihre öffentlichen Schulen sind, gewonnen werden. Ohne konkrete Planungen wären aber auch diese nicht in der Lage, hierzu belastbare Angaben zu machen. Vor dem Hintergrund des damit verbundenen enormen Verwaltungs- und Kostenaufwands wird von einer entsprechenden Abfrage abgesehen. Allgemein kann jedoch mitgeteilt werden, dass im Rahmen der Förderung nach Art. 10 FAG auf die Einhaltung der materiell -rechtlichen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) durch die Maßnahmeträger geachtet wird. Das betrifft u.a. auch die Anforderungen nach Art. 48 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO an das barrierefreie Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude u. a. des Bildungswesens. Aus einer früheren Umfrage, an der knapp 70 % der niederbayerischen Schulen teilnahmen, ließ sich ableiten, dass knapp 30 % der an der Umfrage teilnehmenden Schulen nach ihrer unüberprüften Selbsteinschätzung die Vorgaben zur baulichen Barrierefreiheit bei sich als verwirklicht ansehen . Weitere 30 % der Schulen gaben für sich an, keine Aussage zum Stand der Barrierefreiheit treffen zu können. Und rund 40 % der Schulen teilten mit, dass die Vorgaben der Norm DIN 18040 Teil 1 zu den Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen von öffentlich zugänglichen Gebäuden bei ihnen nicht erfüllt seien. Drucksache 17/3782 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) den zu erwartenden Kosten für die jeweiligen Schulen, sofern der Ausbau zur Barrierefreiheit erfolgt ? Nur die Schulaufwandsträger sind imstande, Kosteneinschätzungen hinsichtlich der Verwirklichung einer umfassenden Barrierefreiheit an den Schulen abzugeben. c) den möglichen Fördermitteln für den barrierefreien Ausbau dieser Schulen? Die Förderung baulicher Aufwendungen für eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Schulen in kommunaler Schulaufwandsträgerschaft liegt in der Ressortverantwortung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Entsprechende Baumaßnahmen können im Zuge von förderfähigen Generalsanierungen bzw. Umbauten von den Kommunen durchgeführt und nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) staatlich gefördert werden. Die sog. Bagatellgrenze wurde als Maßnahme zur Stärkung der Barrierefreiheit und Unterstützung der Kommunen von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Eine Förderung ist damit bereits möglich, sofern die abschließend festgestellten zuweisungsfähigen Kosten einer Maßnahme 25.000 Euro übersteigen. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei Neu, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen einschließlich der notwendigen Baumaßnahmen zur Schaf- fung von Barrierefreiheit mit gezielten Projektförderungen nach Art. 10 FAG. Für diesen Zuwendungsbereich stehen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 392,6 Mio. € zur Verfügung ; welcher Anteil der Fördermittelbewilligungen speziell auf Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit an niederbayerischen kommunalen Schulen entfällt, kann nicht beziffert werden. Eine Förderung war bislang möglich, wenn die abschließend festgestellten zuweisungsfähigen Kosten einer Maßnahme 100.000 € (Bagatellgrenze) überstiegen haben. Zur künftig noch besseren Unterstützung der Kommunen wurde im Juni 2014 diese Bagatellgrenze bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit von bislang 100.000 € auf 25.000 € abgesenkt. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Niederbayerns heute Fahrdienste oder Ähnliches angeboten werden, um älteren Menschen, die nicht mehr ausreichend mobil sind, das Einkaufen bei Nahversorgern in ihrer Gemeinde bzw. Region zu ermöglichen , aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Angeboten in den Gemeinden, b) den jeweiligen Trägern und c) den anfallenden Kosten für die Kommunen bzw. die älteren Menschen? Zu Frage 5 liegen der Staatsregierung keine Erhebungen und Erkenntnisse vor.