Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.08.2014 Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Bayern II Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? 2. Wie viele Mütter und Väter wurden seit 2009 aus Bayern abgeschoben, obwohl ihr minderjähriges Kind in Deutschland lebt? 3. Wie viele Menschen erhielten seit 2009 nur eine Duldung, obwohl ihr minderjähriges Kind rechtmäßig mit dem anderen Elternteil in Deutschland lebt? 4. Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht erhalten hat, seit 2009 entwickelt? 5. Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, seit 2009 entwickelt? 6. Wie viele Alleinerziehende befanden sich von 2009 bis heute in gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen des Umgangsrechts den anderen Elternteil betreffend? 7. Wie hat sich die Zahl der alleinerziehende Mütter und Väter ohne Schulabschluss seit 2009 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Geschlecht, nach Jahren und im Vergleich zu allen Schulabgängern ohne Schulabschluss )? 8. Wie hat sich die Zahl der alleinerziehende Mütter und Väter ohne abgeschlossenen Ausbildung seit 2009 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht und im Vergleich zu allen ohne abgeschlossenen Ausbildung)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.10.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Verena Osgyan wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Die Anzahl der allein erziehenden Väter ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann aufgrund der zu geringen Fallzahlen im Mikrozensus 2012 (Zahlen für 2013 und 2014 liegen nicht vor) nicht repräsentativ angegeben werden. Für das Jahr 2012 kann als Durchschnittswert (also nicht zu einem bestimmten Stichtag) von 38.000 alleinerziehenden Müttern ohne deutsche Staatsbürgerschaft ausgegangen werden, davon 27.000 mit Kindern unter 18 Jahren. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Daten des Mikrozensus 2. Wie viele Mütter und Väter wurden seit 2009 aus Bayern abgeschoben, obwohl ihr minderjähriges Kind in Deutschland lebt? 3. Wie viele Menschen erhielten seit 2009 nur eine Duldung , obwohl ihr minderjähriges Kind rechtmäßig mit dem anderen Elternteil in Deutschland lebt? Die Zahlen zu den Fragen 2 und 3 werden im Ausländerzentralregister nicht gesondert ausgewiesen. Daten können deshalb nicht angegeben werden. 4. Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen ein Elternteil nach der Trennung das alleinige Sorgerecht erhalten hat, seit 2009 entwickelt? Die Entwicklungen bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts gehen aus folgender Tabelle hervor: 2009 2010 2011 2012 2013 Ehescheidungsfälle: Die elterliche Sorge wurde vom Gericht auf einen Elternteil allein übertragen. 1.104 866 707 568 463 Sonstige Fälle (keine Ehescheidung)*: Die elterliche Sorge wurde vom Gericht auf einen Elternteil allein übertragen . Fälle, in denen die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren; 2.685 3.071 2.971 2.746 2.580 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3784 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3784 2009 2010 2011 2012 2013 Die elterliche Sorge wurde vom Gericht auf einen Elternteil allein übertragen. 426 460 528 587 621 * Fälle, bei denen nicht im Rahmen einer Ehesache (Scheidungsverbund) über die elterliche Sorge entschieden wurden. Quelle: Justizstatistik der Jahre 2009 bis 2013 5. Wie hat sich die Anzahl der Fälle, in denen die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht erhalten haben, seit 2009 entwickelt? Die Entwicklungen bei der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts gehen aus folgender Tabelle hervor: 2009 2010 2011 2012 2013 Ehescheidungsfälle: Die elterliche Sorge steht den Eltern gemeinsam zu, weil kein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt wurde. 9.920 11.392 10.280 9.885 9.366 Ehescheidungsfälle: Die elterliche Sorge wurde den Eltern vom Gericht gemeinsam übertragen. 155 105 89 83 79 Sonstige Fälle (keine Ehescheidung)*: Die elterliche Sorge wurde den Eltern vom Gericht gemeinsam übertragen . 338 398 512 364 541 Fälle, in denen die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren. Die elterliche Sorge wurde den Eltern vom Gericht gemeinsam übertragen . 64 67 157 184 403 * Fälle, bei denen nicht im Rahmen einer Ehesache (Scheidungsverbund) über die elterliche Sorge entschieden wurden Quelle: Justizstatistik der Jahre 2009 bis 2013 6. Wie viele Alleinerziehende befanden sich von 2009 bis heute in gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen des Umgangsrechts den anderen Elternteil betreffend ? Die Justizstatistik weist nur die Gesamtzahl aller das Umgangsrecht betreffenden Verfahren aus. In den in folgender Tabelle genannten Zahlen sind somit auch Umgangsverfahren enthalten, die nicht von einem Elternteil, sondern von anderen potenziell Umgangsberechtigten (z. B. den Großeltern oder den Geschwistern) angestrengt wurden, sowie solche Verfahren, in denen das Umgangsrecht nicht gegenüber einem Elternteil, sondern gegenüber einem sonstigen Sorgerechtsinhaber (z. B. einem Vormund) geltend gemacht wurde. Dennoch wird man davon ausgehen können, dass die deutliche Mehrzahl der angegebenen Verfahren Fälle betrifft, in denen ein Elternteil gegenüber dem anderen (alleinerziehenden) Elternteil ein Recht zum Umgang mit einem gemeinsamen Kind geltend machte. 2009 2010 2011 2012 2013 Familiengerichtliche Verfahren betreffend den Umgang mit dem Kind 6.724 7.489 7.669 7.393 7.516 Quelle: Justizstatistik der Jahre 2009 bis 2013 7. Wie hat sich die Zahl der alleinerziehende Mütter und Väter ohne Schulabschluss seit 2009 entwickelt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Geschlecht, nach Jahren und im Vergleich zu allen Schulabgängern ohne Schulabschluss)? Die Entwicklung ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich: Alleinerziehende ohne allgemeinen Schulabschluss Bevölkerung insgesamt ohne allgemeinen Schul- abschluss Alleinerziehende ohne allgemeinen Schulabschluss in Prozent Mütter Väter* Frauen Männer Frauen Männer* 2009 15.000 1.201.000 1.206.000 1,25% 2010 14.000 1.191.000 1.196.000 1,18% 2011 17.000 1.170.000 1.188.000 1,45% 2012 13.000 1.162.000 1.132.000 1,12% * Daten können nicht repräsentativ ausgewiesen werden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. 8. Wie hat sich die Zahl der alleinerziehende Mütter und Väter ohne abgeschlossenen Ausbildung seit 2009 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und nach Geschlecht und im Vergleich zu allen ohne abgeschlossenen Ausbildung)? Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist, ist der Anteil von Müttern und Vätern ohne abgeschlossene Ausbildung insgesamt etwa gleich geblieben, aber Mütter haben häufiger als Väter keine abgeschlossene Ausbildung. Alleinerziehende ohne abgeschlossene Ausbildung Alleinerziehende ohne abgeschlossene Aus- bildung Alleinerziehende ohne abgeschlossene Ausbildung Mütter Väter* Frauen Männer Frauen Männer* 2009 92.000 7.000 2.665.000 1.979.000 3,45 % 0,35 % 2010 87.000 7.000 2.602.000 1.938.000 3,34 % 0,36 % 2011 92.000 8.000 2.587.000 1.954.000 3,56 % 0,41 % 2012 86.000 7.000 2.552.000 1.929.000 3,37 % 0,36 % * Bei diesen Daten ist aufgrund der niedrigen Fallzahlen mit einem Standardfehler von über 10% zu rechnen. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung