Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.08.2014 Lebenslagen von alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern in Bayern III Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Förderprogramme für alleinerzeihende Mütter und Väter ohne Schulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung gibt es in Bayern, die es ihnen ermöglicht, einen Abschluss oder eine Ausbildung nachzuholen? 2. Wie viele alleinerziehende Studierende sind an bayerischen Hochschulen eingeschrieben (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? 3. Wie hat sich die Zahl der allein erziehenden Studierenden seit 2009 in Bayern entwickelt? 4. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter arbeiten in geringfügig entlohnten Beschäftigungen (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? 5. Wie viele der alleinerziehenden Mütter und Väter arbeiten in Teilzeit (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln )? 6. Wie viele der alleinerziehenden Mütter und Väter arbeiten in Bayern in Vollzeit (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln )? 7. Wie viele der alleinerziehenden Mütter mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren sind berufstätig? 8. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter in Bayern sind Arbeitsuchend (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.10.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Verena Osgyan wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : 1. Welche Förderprogramme für alleinerzeihende Mütter und Väter ohne Schulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung gibt es in Bayern, die es ihnen ermöglicht , einen Abschluss oder eine Ausbildung nachzuholen? Im Rahmen des Coachings von Bedarfsgemeinschaften fördert das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration die Maßnahme „KAJAK – Kombinierte Integrationsbemühungen für Alleinerziehende und Jugendliche in Arbeit und Ausbildung ergänzt durch Kinderbetreuung “ mit rd. 134.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (Gesamtkosten: mehr als 267.000 Euro; Durchführungsort : Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach, Laufzeit: 01.02.2012–31.01.2013 mit Verlängerung bis 31.01.2015 wegen der hervorragenden Ergebnisse). Das Jobcenter und die lokalen Akteure (Agentur für Arbeit, Unternehmen , Stadt Amberg, Landratsamt Amberg-Sulzbach) arbeiten intensiv zusammen, um die teilnehmenden Alleinerziehenden und deren ausbildungsreife Kinder individuell zu coachen, mithilfe des ganzheitlichen Ansatzes in Arbeit bzw. Ausbildung zu vermitteln und so die Hilfebedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu beenden oder weitestgehend zu reduzieren. Dabei werden sowohl die Alleinerziehenden als auch die ausbildungsreifen Jugendlichen auf Ausbildungsplätze vermittelt, sofern hierfür der Bedarf besteht und der regionale Arbeitsmarkt entsprechende Möglichkeiten bietet. Dazu wird ggf. auch die Betreuung der jüngeren Kinder sichergestellt bzw. ausgeweitet. Ziel ist es, das Modellprojekt KAJAK auch auf andere Regionen zu übertragen, damit noch mehr Menschen von der Strategie profitieren können. Bislang haben sich folgende sieben weitere Jobcenter entschlossen, die Maßnahme KAJAK zu übernehmen: im Landkreis Neumarkt i. d. Opf., im Landkreis Bayreuth, in der Stadt Forchheim, im Landkreis Schweinfurt, im Landkreis Rosenheim, in der Stadt Rosenheim und in der Stadt Erlangen. Insgesamt belaufen sich für die sieben Jobcenter die ESFMittel auf knapp 373.000 Euro. Die Gesamtkosten betragen mehr als 745.000 Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3785 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3785 2. Wie viele alleinerziehende Studierende sind an bayerischen Hochschulen eingeschrieben (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? Nach Auskunft des zuständigen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegen der Staatsregierung keine exakten Angaben zur Anzahl der alleinerziehenden Studierenden an bayerischen Hochschulen vor. Informationen über den Anteil der alleinerziehenden Studierenden in Deutschland sind der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zu entnehmen, durchgeführt durch das HIS-Institut für Hochschulforschung im Sommersemester 2012. Ergebnisse auf Länderebene sind aufgrund geringer Fallzahlen in der Stichprobe nicht verfügbar. In Deutschland lag der Anteil der Studierenden mit Kind (im Erststudium) im Jahr 2012 bei 4 Prozent (Frauen: 5 Prozent; Männer: 3 Prozent). Von den Studierenden mit Kind waren insgesamt 11 Prozent alleinerziehend (Frauen: 17 Prozent; Männer: 4 Prozent). 3. Wie hat sich die Zahl der alleinerziehenden Studierenden seit 2009 in Bayern entwickelt? Für Bayern liegen die angefragten Zahlen nicht vor, vgl. Frage 2. Die dort genannte Sozialerhebung wird alle drei Jahre im Sommersemester durchgeführt. Angaben für das Jahr 2009 sind der 19. Sozialerhebung zu entnehmen. Für die Jahre 2010 und 2011 liegen hingegen keine Informationen vor. Im Jahr 2009 lag der Anteil der Studierenden mit Kind (im Erststudium) in Deutschland bei 5 Prozent (Frauen: 6 Prozent; Männer: 4 Prozent). Der Anteil der Alleinerziehenden unter diesen Studierenden lag insgesamt bei 7 Prozent (Frauen: 10 Prozent; der Anteil bei Männern wird in der Studie aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht dargestellt). 4. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter arbei- ten in geringfügig entlohnten Beschäftigungen (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? Im Durchschnitt des Jahres 2012 arbeiteten 19.000 alleinerziehende Mütter in einer geringfügigen Beschäftigung. Mütter , die zwei bzw. mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, werden nicht erfasst. Wie viele alleinerziehende Väter in einer geringfügigen Beschäftigung tätig waren, kann nicht repräsentativ angegeben werden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 5. Wie viele der alleinerziehenden Mütter und Väter arbeiten in Teilzeit (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln )? Im Jahr 2012 arbeiteten von insgesamt 329.000 alleinerziehenden Müttern 104.000 in Teilzeit. Dies entspricht einem Anteil von 31,61 %. Es sind auch Mütter mit ausschließlich volljährigen Kindern umfasst. Für alleinerziehende Väter, die in Teilzeit berufstätig waren , liegen für 2012 keine repräsentativen Daten vor. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Daten des Mikrozensus 6. Wie viele der alleinerziehenden Mütter und Väter arbeiten in Bayern in Vollzeit (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? Im Jahr 2012 arbeiteten von insgesamt 329.000 alleinerziehenden Müttern 93.000 in Vollzeit. Dies entspricht einem Anteil von 28,27 %. 33.000 von insgesamt 59.000 allein erziehenden Vätern waren 2012 in Vollzeit erwerbstätig. Dies entspricht einem Anteil von 55,93 %. Dabei sind auch Mütter bzw. Väter mit ausschließlich volljährigen Kindern umfasst. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Daten des Mikrozensus 7. Wie viele der alleinerziehenden Mütter mit mindes- tens einem Kind unter 3 Jahren sind berufstätig? 13.000 von 27.000 allein erziehenden Müttern mit einem Kind unter drei Jahren waren 2012 berufstätig. Dies entspricht 48,15 %. Über allein erziehende Mütter mit zwei oder mehr Kindern unter drei Jahren liegen für 2012 keine repräsentativen Daten vor. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Daten des Mikrozensus 8. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter in Bayern sind Arbeitsuchend (bitte nach Geschlecht getrennt aufschlüsseln)? 14.000 alleinerziehende Mütter waren 2012 „Erwerbslose“. Für alleinerziehende Väter liegen keine repräsentativen Daten vor. Von dem Begriff „Erwerbslose“ sind alle alleinerziehenden Mütter erfasst, die sich in den letzten vier Wochen vor dem Zählungsstichtag aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht hatten und sofort (d. h. innerhalb von zwei Wochen) für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung gestanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei der Arbeitsagentur als Arbeitslose oder Arbeitsuchende gemeldet waren. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Daten des Mikrozensus