Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 18.08.2014 Modellflugplatz in Krombach (Landkreis Aschaffenburg ) – allgemeine Fragen der Genehmigung Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Jahr erfolgte der Bau des Modellflugplatzes? 2. Liegt hierfür eine entsprechende Baugenehmigung vor bzw. wann wurde diese erstellt und welchen Inhalt hat diese Baugenehmigung (z.B. Vorliegen von Auflagen)? 3. Welche Art von Modellflugzeugen dürfen heute bereits in Krombach fliegen, welche nicht? 4. Liegen inzwischen schon entsprechende Erlaubnisbescheide für das Aufsteigen von Modellflugzeugen (einschl . der schweren Modellflugzeuge mit einem Gewicht von 25 kg bzw. „Hubschrauber“ vor? Wenn ja, wann wurden diese erteilt? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Flugbewegungen gab es auf dem Modellflugplatz Krombach in der Zeit von 2009 – Juni 2014 (bitte auflisten nach den einzelnen Jahren)? 6. Wurde bei der Planung des Flugplatzes auch das Vorliegen von entsprechenden Gefahrenquellen (z. B. unmittelbar angrenzender Fußballplatz, Strecke für Wanderer und Jogger, Reiter, usw.) z. B. in den Auflagen berücksichtigt ? Wenn ja, in welcher Form? 7. Spielt es bei einer Gesamtbetrachtung (angemessenes Verhältnis von Einzel- und Gemeininteressen) des Falls eine Rolle, dass in Geiselbach (nur einige km entfernt) ein voll ausgestatteter Modellflugplatz bereits existiert? 8. Welche Beschlüsse des Gemeindesrates bzw. Vorgaben des Landratsamtes Aschaffenburg liegen zum Thema „Modellflugplatz“ Krombach insgesamt vor und wie lauten diese im Einzelnen (jeweils mit Angabe des jeweiligen Datums)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.10.2014 1. In welchem Jahr erfolgte der Bau des Modellflugplatzes ? Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat erstmals mit Bescheid vom 25.08.2009 die luftrechtliche Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen für das Grundstück Flnr. 2315 der Gemarkung und Gemeinde Krombach erteilt. 2. Liegt hierfür eine entsprechende Baugenehmigung vor bzw. wann wurde diese erstellt und welchen Inhalt hat diese Baugenehmigung (z. B. Vorliegen von Auflagen)? Eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Das Landratsamt Aschaffenburg (Bauaufsichtsbehörde) hat dem Flugmodellsportclub DJK Glattbach-Krombach e.V. am 18. Juli 2014 mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Ein Bauantrag wird in Kürze eingereicht. 3. Welche Art von Modellflugzeugen dürfen heute bereits in Krombach fliegen, welche nicht? Auf Grundlage der aktuellen luftrechtlichen Erlaubnis dürfen Flugmodelle ohne Verbrennungsmotor, mit Kolbenverbrennungsmotor mit einem max. Schallpegel von 76 dB(A)/25 m (in 25 m Entfernung) und Hubschrauberflugmodelle mit Turbinenantrieb mit einem max. Schallpegel von 86 dB(A)/25 m auf dem Modellfluggelände Krombach betrieben werden, wobei bei allen Arten von Modellen eine Gesamtmasse von 25 kg nicht überschritten werden darf. Alle anderen Flugmodelle dürfen dort nicht betrieben werden. 4. Liegen inzwischen schon entsprechende Erlaubnisbescheide für das Aufsteigen von Modellflugzeugen (einschl. der schweren Modellflugzeuge mit einem Gewicht von 25 kg bzw. „Hubschrauber“ vor? Wenn ja, wann wurden diese erteilt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Der in der Antwort zu Ziffer 3 genannte Erlaubnisumfang wurde mit Bescheid des Luftamtes Nordbayern vom 13.08.2014 zugelassen. Diese luftrechtliche Erlaubnis ist befristet erteilt bis 01.05.2015. 5. Wie viele Flugbewegungen gab es auf dem Modellflugplatz Krombach in der Zeit von 2009 – Juni 2014 (bitte auflisten nach den einzelnen Jahren)? Darüber liegen keine Daten vor. An Modellfluggeländen wird die Anzahl der Flugbewegungen nicht erfasst. 6. Wurde bei der Planung des Flugplatzes auch das Vorliegen von entsprechenden Gefahrenquellen (z. B. unmittelbar angrenzender Fußballplatz, Strecke für Wanderer und Jogger, Reiter, usw.) z. B. in den Auflagen berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3790 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3790 Stelle Datum Inhalt in Stichworten Markt Mömbris 20.05.2009 Der Grundstücks- und Bauausschuss hat sich am 19.04.2009 mit der Angelegenheit befasst und hat keine Bedenken vorgetragen. VG Schöllkrippen 09.06.2009 Der Gemeinderat Krombach hat sich am 05.05.2009 mit der Angelegenheit befasst und hat keine Bedenken vorgetragen. Der Gemeinderat Blankenbach hat sich am 25.05.2009 mit der Angelegenheit befasst und hat Bedenken wegen Lärms und Sicherheitsbedenken vorgetragen. Landratsamt Aschaffenburg 17.06.2009 Der Fachtechnische Immissionsschutz stimmt dem Vorhaben bei Einhaltung von bestimmten Beschränkungen zu. Die untere Naturschutzbehörde erteilt das naturschutzrechtliche Einvernehmen mit Auflagen. Markt Mömbris 07.07.2011 Der Grundstücks- und Bauausschuss hat sich am 05.07.2011 mit der Angelegenheit befasst und hat keine Bedenken vorgetragen, allerdings angeregt, die betroffenen Jagdgenossenschaften anzuhören. Landratsamt Aschaffenburg 07.07.2011 Der Immissionsschutzbehörde sind Beschwerden über Beeinträchtigungen über den Flugbetrieb in der Probezeit nicht bekannt geworden. VG Schöllkrippen 15.11.2012 Vorlage eines Eingabeschreibens der BI „Wilde Hummeln am Krombacher Himmel“ und einer Beschlussvorlage des Gemeinderats Krombach vom 18.10.2012. Landratsamt Aschaffenburg 10.04.2013 Verweis auf die Stellungnahmen des Immissionsschutzes und der unteren Naturschutzbehörde von 2009. Vorlage von Zeitungsartikeln zum Thema Lärmbelästigung durch das Modellfluggelände. Markt Mömbris 29.04.2013 Der Grundstücks- und Bauausschuss hat sich am 23.04.2013 mit der Angelegenheit befasst und hat beschlossen, der weiteren Erlaubniserteilung nicht zuzustimmen und um Vorlage des Ergebnisses der Fluggeräuschmessung gebeten. Landratsamt Aschaffenburg 21.08.2013 Die Immissionschutzbehörde stellt fest, dass die vom Luftamt Nordbayern durchgeführten Messungen die prognostizierte Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV bestätigt. VG Schöllkrippen 19.09.2013 Der Gemeinderat Krombach hat sich am 10.09.2013 mit der Angelegenheit befasst und hat keine eigenen Bedenken vorgetragen, bittet aber, die Bedenken der BI zu berücksichtigen. Landratsamt Aschaffenburg 25.11.2013 Die untere Naturschutzbehörde zieht das naturschutzrechtliche Einvernehmen zurück und macht die Wiedererteilung vom Ergebnis einer durchzuführenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abhängig. Landratsamt Aschaffenburg 06.05.2014 Die untere Naturschutzbehörde erteilt das Einvernehmen während des Zeitraums der Durchführung der saP befristet bis zum 01.05.2015 neu, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Landratsamt Aschaffenburg 06.08.2014 Die untere Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Bedingungen für die Erteilung einer übergangsweisen Erlaubnis vom Betreiber erfüllt wurden. Ja. In der luftrechtlichen Erlaubnis wurde folgende Auflage festgesetzt: „Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z. B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei ist insbesondere sicherzustellen , dass Personen und Fahrzeuge, die den westlich des Fluggeländes entlang des Waldrandes verlaufenden Weg nutzen, nicht überflogen werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit , Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.“ 7. Spielt es bei einer Gesamtbetrachtung (angemessenes Verhältnis von Einzel- und Gemeininteressen) des Falls eine Rolle, dass in Geiselbach (nur einige km entfernt) ein voll ausgestatteter Modellflugplatz bereits existiert? Bei der luftrechtlichen Entscheidung über die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen kann. Die räumliche Nähe zweier Modellfluggelände könnte insoweit z. B. problematisch sein, wenn sich die Funkfernsteuerungssignale überlagern würden . Letzteres ist bei den Modellfluggeländen in Krombach und Geiselbach nicht der Fall. 8. Welche Beschlüsse des Gemeinderates bzw. Vorgaben des Landratsamtes Aschaffenburg liegen zum Thema „Modellflugplatz“ Krombach insgesamt vor und wie lauten diese im Einzelnen (jeweils mit Angabe des jeweiligen Datums)? Im Verfahren zur Erteilung der luftrechtlichen Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen in Krombach gingen dem Luftamt Nordbayern folgende Stellungnahmen der Gemeinden bzw. des Landratsamtes zu: