Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 18.08.2014 Modellflugplatz in Glattbach (Landkreis Aschaffenburg) – allgemeine Fragen der Genehmigung Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Jahr erfolgte der Bau des Modellflugplatzes? 2. Liegt hierfür eine entsprechende Baugenehmigung vor bzw. wann wurde diese erstellt und welchen Inhalt hat diese Baugenehmigung (z. B. Vorliegen von Auflagen)? 3. Welche Art von Modellflugzeugen (sogenannte Gewichtsklassen ) dürfen heute bereits in Glattbach fliegen, welche nicht? 4. Liegen entsprechende Erlaubnisbescheide für das Aufsteigen von Modellflugzeugen (einschließlich der schweren Modellflugzeuge mit einem Gewicht von 25 kg) bzw. „Hubschrauber“ vor? Wenn ja, wann wurden diese erteilt ? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Flugbewegungen gab es auf dem Modellflugplatz Glattbach in der Zeit von 2009 – Juni 2014 (bitte auflisten nach den einzelnen Jahren)? 6. Inzwischen gibt es den Flugmodellsportclub GlattbachKrombach . Hat diese Verbindung Krombach-Glattbach auch das Ziel, die Flugbewegungen entsprechend nach Absprache oder Rechtslage aufzuteilen (z. B. nur schwere Modellflugzeuge an einem Ort, um die Lärmbelastung zu konzentrieren)? 7. Welche Beschlüsse des Gemeindesrates bzw. Vorgaben des Landratsamtes Aschaffenburg liegen zum Thema „Modellflugplatz“ Glattbach insgesamt vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.10.2014 Zu 1.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Nein. Der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ist das Modellfluggelände in Glattbach nicht bekannt. Zu 3.: Die Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – hat für das Modellfluggelände in Glattbach eine luftrechtliche Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen befristet bis zum 31.12.2008 erteilt. Ab 01.01.2009 (nach Ablauf der Gültigkeit der luftrechtlichen Erlaubnis) ist dort nurmehr der Aufstieg von Flugmodellen im luftrechtlich erlaubnisfreien Umfang (Flugmodelle bis 5 kg Gesamtmasse und ohne Verbrennungsmotor ) zulässig. Zu 4.: Nein. Die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor am Modellfluggelände in Glattbach ist nicht möglich, weil die Immissionsrichtwerte der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) nicht eingehalten werden können. Zu 5.: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Der Flugmodellsportclub hat gegenüber dem Luftamt Nordbayern kundgetan, das Gelände in Glattbach für den Betrieb von Flugmodellen im luftrechtlich erlaubnisfreien Umfang weiter nutzen zu wollen. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 2. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3793 Bayerischer Landtag