Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 18.08.2014 Modellflugplatz in Glattbach (Landkreis Aschaffenburg) – Fragen zur Umweltbelastung Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Grenzwerte für Lärm müssen auf dem Modellflugplatz in Glattbach eingehalten werden? 2. Hat das Luftamt Nordbayern entsprechende Messungen durchgeführt und wie lauten die Ergebnisse (bitte jeweils nach Jahren von 2009 bis Juni 2014) auflisten? 3. Wurde oder wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Modellflugplatz Glattbach auch die zusätzliche Lärmbelastung durch Inbetriebnahme der neuen Landebahn auf dem Frankfurter Flughafen entsprechend geprüft bzw. in das Genehmigungsverfahren integriert (z. B. durch nachträgliche Auflagen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.10.2014 Zu 1.: Auf dem Gelände in Glattbach findet kein luftrechtlich erlaubnispflichtiger Betrieb von Flugmodellen statt. Es gibt vonseiten der Luftfahrtbehörde deshalb keine Vorgaben hinsichtlich Lärm. Zu 2.: Das Luftamt Nordbayern hat am Modellfluggelände in Glattbach im genannten Zeitraum keine Lärmmessungen durchgeführt . Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3794 Bayerischer Landtag