Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BündniS 90/die Grünen vom 15.09.2014 Barrierefreiheit im S-Bahnnetz nürnberg Am 05.03.2013 beschloss der Bayerische Ministerrat das „Bayern-Paket 2013–2018“ zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen. Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen von DB AG und Bund mit insgesamt bis zu 60 Mio. Euro. Die dafür bereitgestellten Mittel des Freistaats Bayern kommen vorrangig den S-Bahnen in München und Nürnberg zugute, da der Freistaat im Bereich der S-Bahnen eine finanzielle Mitverantwortung trage. Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von MdL Thomas Mütze (Drucksache 16/16499) nachzulesen ist, enthält das Bayern-Paket 2013–2018 u. a. die barrierefreie Erschließung der S-Bahn-Haltestelle Nürnberg-Ostring und Röthenbach (Pegnitz). Die Inbetriebnahme ist bis 2018 geplant. In einem Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) vom 5. Juli 2013 an den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg wird der durchgängige barrierefreie Einstieg durch Anpassung der Bahnsteighöhen bis 2018 auf 76 cm bei der S2 über Schienenoberkante als technisch machbar und finanzierbar gesehen. Nach Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung ist laut DB mit einer Planungs- und Bauzeit von sechs bis acht Jahren zu rechnen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle Nürnberg Ostring begonnen? b) Wann wird der Bahnhof Ostring vollständig barrierefrei erreichbar sein? 2. a) Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau Röthenbach (Pegnitz) begonnen? b) Wann wird der Bahnhof Röthenbach (Pegnitz) vollständig barrierefrei erreichbar sein? 3. a) Wie viel wird ein vollständig barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe Ansbach und Fürth kosten? b) Ist hierzu eine Finanzierungsvereinbarung absehbar? c) Wann werden die Bahnhöfe Ansbach und Fürth voll- ständig barrierefrei sein? 4. a) Wie viel wird eine Anpassung der Bahnsteighöhen auf der Linie S2 auf 76 cm kosten? b) Sollen hierzu die Bahnsteige abgesenkt oder die Gleise aufgeschottert werden? c) Wurde hierzu bereits eine Finanzierungsvereinbarung getroffen? Wenn ja, wie teilen sich die Kosten zwischen Bund und Land auf? 5. a) Wann wird mit den Maßnahmen zur Anpassung der Bahnsteighöhen begonnen? b) Bis wann werden die Maßnahmen abgeschlossen sein? Antwort des Staatsministeriums des innern, für Bau und Verkehr vom 24.10.2014 1. a) Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle nürnberg Ostring begonnen? b) Wann wird der Bahnhof Ostring vollständig barrierefrei erreichbar sein? 2. a) Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau röthenbach (Pegnitz) begonnen? b) Wann wird der Bahnhof röthenbach (Pegnitz) vollständig barrierefrei erreichbar sein? Die Fragen 1 a, 1 b, 2 a und 2 b werden gemeinsam beantwortet . Der Baubeginn für beide Maßnahmen ist nach derzeitigem Planungsstand für die zweite Jahreshälfte 2015 vorgesehen . Die Inbetriebnahme der barrierefreien Stationen Nürnberg Ostring und Röthenbach (Pegnitz) erfolgt voraussichtlich Mitte 2016. 3. a) Wie viel wird ein vollständig barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe Ansbach und Fürth kosten? Eine Kostenschätzung auf Basis der durch den Landkreis und die Stadt Ansbach finanzierten Vorplanung aus dem Jahr 2012 ergab für den vollständig barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Ansbach Aufwendungen von voraussichtlich 11 Mio. €. Eine Kostenschätzung für den vollständig barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Fürth liegt gegenwärtig noch nicht vor. b) ist hierzu eine Finanzierungsvereinbarung absehbar ? Eine Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Ansbach liegt bereits vor. Darüber hinaus wurden Planungsvereinbarungen sowie daran anschließende Bau- und Finanzierungsverträge noch nicht abgeschlossen. Ein fest bestimmtes Datum für den Abschluss der Vereinbarungen ist derzeit noch nicht absehbar. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3795 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode drucksache 17/3795 c) Wann werden die Bahnhöfe Ansbach und Fürth vollständig barrierefrei sein? Die S-Bahnsteige dieser Bahnhöfe sind bereits barrierefrei zugänglich. Hinsichtlich der Barrierefreiheit der übrigen Bahnsteige kann derzeit noch kein konkretes Datum genannt werden. 4. a) Wie viel wird eine Anpassung der Bahnsteighöhen auf der Linie S2 auf 76 cm kosten? Die Kosten hierfür werden voraussichtlich rund 12 Mio. € betragen. b) Sollen hierzu die Bahnsteige abgesenkt oder die Gleise aufgeschottert werden? Im Rahmen einer von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurde die Absenkung des Bahnsteigs und die Anhebung des Gleises für jede der 23 Stationen jeweils als Variante untersucht . Für 16 der 23 Stationen stellt sich danach die gleisseitige Anpassung als wirtschaftlich sinnvollere Variante dar. Bei den übrigen Stationen soll eine Absenkung der Bahnsteige erfolgen. Eine endgültige Entscheidung kann für jede einzelne Station aber erst im Zuge der konkreten Planung getroffen werden. c) Wurde hierzu bereits eine Finanzierungsvereinbarung getroffen? Wenn ja, wie teilen sich die Kosten zwischen Bund und Land auf? Die Staatsregierung strebt den möglichst raschen Abschluss von Planungsvereinbarungen mit der DB an, um die weiteren Planungsschritte abzuschließen und nötigenfalls Baurecht für die Maßnahmen zu schaffen. Derzeit befinden sich noch technische Einzelheiten zu der gleisseitigen Anpassung seitens der DB in Klärung, die für die weiteren Schritte benötigt werden. Konkrete Festlegungen zur Finanzierung der Baukosten wurden noch nicht getroffen. 5. a) Wann wird mit den Maßnahmen zur Anpassung der Bahnsteighöhen begonnen? b) Bis wann werden die Maßnahmen abgeschlossen sein? Die Fragen 5 a und 5 b werden gemeinsam beantwortet. Der Baubeginn und Abschluss der Maßnahmen hängen maßgeblich vom Abschluss der Planungsvereinbarungen und der Schaffung rechtskräftigen Baurechts ab.