Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.10.2013 Situation der Lehrkräfte in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Realschule sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) als Klassenlehrkräfte in der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie die jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen) c) an den Haupt- bzw. Mittelschulen eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) d) als Klassenlehrkräfte in Haupt- bzw. Mittelschulen ein- gesetzt? (Bitte nennen Sie jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen.) 2. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Gymnasium sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) als Klassenlehrkräfte in der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie die jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen) 3. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Gymnasium sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an den Haupt- und Mittelschulen eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) an den Haupt- bzw. Mittelschulen als Klassenlehrkräfte eingesetzt? (Bitte nennen Sie die Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen.) 4. Wie ist der Einsatz von Referendar(inn)en an den Grund- und Mittelschulen geregelt, hinsichtlich a) ihrer Einsatzzeit, b) ihres Einsatzortes, c) ihrer Einsatzklassen? 5. Ist der Einsatz von Referendar(inn)en im Übergang zu weiterführenden Schulen in den Klassen 3 und 4 rechtlich möglich? Wenn ja, wie wird das begründet? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.01.2014 Vorbemerkung: 1. Die Bedarfssituation in den Regierungsbezirken Der demografisch bedingte Schülerrückgang in den Grund- und Mittelschulen gestaltet sich höchst unterschiedlich. Dies verdeutlichen die folgenden Zahlen: Oberbayern: 2002/2003: 253.603 Schülerinnen und Schüler 2012/2013: 217.691 Rückgang: 14,2 % Unterfranken: 2002/2003: 96.199 Schülerinnen und Schüler 2012/2013: 63.636 Rückgang: 33,9 %. Vor dem Hintergrund der regional stark unterschiedlichen Bedarfssituationen (vgl. auch die Antwort zu Frage 4) muss im Rahmen der Einstellung zunächst dafür Sorge getragen werden, dass eine bayernweit gleichmäßige Unterrichtsversorgung gewährleistet wird. Die Gesamtsituation ist dabei seit Jahren davon geprägt, dass Oberbayern aufgrund der vergleichsweise geringen Schülerrückgänge einen weitaus höheren Bedarf an Einstellungen hat als die übrigen Regierungsbezirke , in denen ein stärkerer Schülerrückgang zu verzeichnen ist. 2. Vergabe unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (Planstellen oder Verträge mit Zusage der Verbeamtung) können nur leistungsbezogen und nur Bewerbern mit der Befähigung für das jeweilige Lehramt angeboten werden (entsprechend dem Leistungslaufbahngesetz und dem Lehrerbildungsgesetz ). 3. Vergabe befristeter Verträge Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind erforderlich, um auf kurzfristige Bedarfe reagieren zu können. Sie werden zunächst den Bewerbern mit der Befähigung für das jeweilige Lehramt angeboten, die die Notengrenze für eine unbefristete Beschäftigung nicht erreicht haben. Wenn diese Lehrkräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen , können befristete Verträge auch an Bewerber mit Befähigung für andere Lehrämter vergeben werden. 4. Verhältnis zwischen unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen Es wird darauf geachtet, dass die Anteile unbefristet bzw. befristet beschäftigter Lehrkräfte in den Regierungsbezirken vergleichbar sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.02.2014 17/388 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/388 5. Reihenfolge der Besetzung Daher werden zuerst die unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse besetzt und dann in einem weiteren Schritt die befristeten . 6. Konkrete Situation in Unterfranken In Unterfranken standen 142 Prüflinge und Wartelistenbewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen aus persönlichen Gründen nicht zur Verfügung . Da die Regierungen (vgl. oben unter 1.) nach Schülerzahlen mit unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen versorgt werden , konnten Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Mittelschulen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (Planstelle oder Vertrag mit Zusage der späteren Verbeamtung) zum weit überwiegenden Teil nur in Oberbayern angeboten werden. Dort besteht ein weitaus höherer Einstellungsbedarf als in den anderen Regierungsbezirken . Nachdem die unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse vergeben waren, standen nicht mehr genügend Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen in Unterfranken zur Verfügung. Damit gestaltete sich die Bewerbersituation so, dass bis kurz vor Schuljahresbeginn Beschäftigungsmöglichkeiten offenstanden, für die keine Bewerber mit den Lehrämtern für Grund- bzw. Mittelschulen gefunden werden konnten. Um die Versorgung der Schulen sicherzustellen, wurden nun Bewerbern anderer Lehrämter (hier für die Lehrämter an Realschulen oder Gymnasien mit den studierten Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch) Beschäftigungsverhältnisse angeboten. Diese Beschäftigungsverhältnisse können stets nur befristet vergeben werden (vgl. oben unter 3.). Eine ähnliche Bewerberlage ergab sich auch in allen übrigen Regierungsbezirken. 1. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Realschule sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) als Klassenlehrkräfte in der Grundschule eingesetzt ? (Bitte nennen Sie die jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen) c) an den Haupt- bzw. Mittelschulen eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schu- len.) d) als Klassenlehrkräfte in Haupt- bzw. Mittelschulen eingesetzt? (Bitte nennen Sie jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen.) 2. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Gymnasium sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an der Grundschule eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) als Klassenlehrkräfte in der Grundschule eingesetzt ? (Bitte nennen Sie die jeweilige Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen) 3. Wie viele Lehrkräfte mit Lehramt Gymnasium sind in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg a) an den Haupt- und Mittelschulen eingesetzt? (Bitte nennen Sie namentlich die betroffenen Schulen.) b) an den Haupt- bzw. Mittelschulen als Klassenlehrkräfte eingesetzt? (Bitte nennen Sie die Jahrgangsstufe und die betroffenen Schulen.) Für das laufende Schuljahr 2013/2014 stehen Daten aus dem Verfahren Amtliche Schuldaten noch nicht zur Verfügung . Daher wurden die entsprechenden Daten durch Abfrage bei der personalführenden Behörde, vorliegend der Regierung von Unterfranken, erhoben. Diese teilte mit, dass im Schulamtsbezirk Aschaffenburg zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 14 Lehrkräfte und im Schulamtsbezirk Miltenberg 7 Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bzw. Realschulen eingesetzt sind. Nachfolgende Tabelle zeigt die jeweilige Einsatzschule und das Lehramt der Lehrkräfte sowie den Schulamtsbezirk, die Schulart und den Einsatz. Einsatz von Realschul- und Gymnasiallehrkräften an Grund- und Mittelschulen in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg im Schuljahr 2013/2014: Nr Schulamtsbezirk Lehr- amt Schule Schul- art 1 Aschaffenburg Stadt/Land RS Dalberg-GS Aschaffenburg GS 2 Aschaffenburg Stadt/Land RS Ascapha-MS Mainaschaff MS 3 Aschaffenburg Stadt/Land RS GS Großostheim GS 4 Aschaffenburg Stadt/Land RS GS Stockstadt GS 5 Aschaffenburg Stadt/Land RS GS Kleinostheim GS 6 Aschaffenburg Stadt/Land RS Pestalozzi-MS Aschaffenburg MS 7 Aschaffenburg Stadt/Land RS GS Stockstadt GS 8 Aschaffenburg Stadt/Land Gy GS Kleinostheim GS 9 Aschaffenburg Stadt/Land Gy Kaldaha-GS Kahl GS 10 Aschaffenburg Stadt/Land Gy GS Mespelbrunn GS 11 Aschaffenburg Stadt/Land Gy Ivo-Zeiger-GS Mömbris GS 12 Aschaffenburg Stadt/Land Gy Brentano-MS Aschaffenburg MS 13 Aschaffenburg Stadt/Land Gy MS Hösbach MS 14 Aschaffenburg Stadt/Land Gy GS Bessenbach GS 15 Miltenberg Gy GS Erlenbach GS 16 Miltenberg RS MS Bürgstadt MS 17 Miltenberg Gy MS Kleinwallstadt MS 18 Miltenberg RS MS Kleinwallstadt MS 19 Miltenberg RS GS Großwallstadt GS 20 Miltenberg RS GS Erlenbach GS 21 Miltenberg Gy GS Miltenberg GS Der Tabelle ist zu entnehmen, dass in den Schulamtsbezirken Aschaffenburg und Miltenberg mit Lehramt Realschule 7 Lehrkräfte (davon 5 Lehrkräfte mit Klassenführung in den Jahrgangsstufen 2, 3, 4 sowie einer jahrgangskombinierten Klasse 1/2) an Grundschulen und 4 Lehrkräfte (davon 2 Lehrkräfte mit Klassenführung in der Jahrgangsstufe 7 sowie einer Übergangsklasse) an Mittelschulen eingesetzt sind. Mit Lehramt Gymnasium sind 7 Lehrkräfte (davon 4 Lehrkräfte mit Klassenführung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 sowie einer jahrgangskombinierten Klasse 3/4) an Grundschulen und 3 Lehrkräfte (davon 1 Lehrkraft mit Klassenführung in der Jahrgangsstufe 9) an Mittelschulen tätig. Drucksache 17/388 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Eine weitere Differenzierung nach Klassen an den einzelnen Schulen unterbleibt, da ansonsten Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden könnten. 4. Wie ist der Einsatz von Referendar(inn)en an den Grund- und Mittelschulen geregelt, hinsichtlich a) ihrer Einsatzzeit, b) ihres Einsatzortes, c) ihrer Einsatzklassen? 5. Ist der Einsatz von Referendar(inn)en im Übergang zu weiterführenden Schulen in den Klassen 3 und 4 rechtlich möglich? Wenn ja, wie wird das begründet ? Im Bereich der Grund- und der Mittelschulen werden Lehrkräfte , die sich im Vorbereitungsdienst der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen befinden , als Lehramtsanwärter bezeichnet. Referendare der Lehrämter für Realschulen bzw. für Gymnasien kommen an Grund- und Mittelschulen nicht zum Einsatz. Grundsätzlich ist der Einsatz der Lehramtsanwärter bezogen auf das jeweilige Lehramt in allen Jahrgangsstufen möglich. Die Zuweisung eines Lehramtsanwärters an eine Schule bzw. die Zuteilung in eine Klasse erfolgt in pädagogischer Verantwortung und nach dienstlichen Erfordernissen durch das Staatliche Schulamt in Absprache mit der Schulleitung und dem Seminarleiter. Die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) regelt u. a. die Durchführung des Vorbereitungsdienstes . Im jährlichen Schreiben des Staatsministeriums zur Klassenbildung (Gruppenbildung) und zum Personaleinsatz an den Grund- und Mittelschulen wird der Einsatz von Lehramtsanwärtern zudem konkretisiert. Demnach erteilen im Schuljahr 2013/2014 die Lehramtsanwärter im ersten Jahr des Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von 8 Wochenstunden in von ihnen studierten Fächern. In den Fächern Deutsch und Mathematik sollen sie nicht eingesetzt werden. Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes sind die Lehramtsanwärter mit 15 Wochenstunden zur Klassenbildung einzuplanen. Eine Verwendung ist grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen der entsprechenden Schulart möglich. Eine Klassenführung ist erst im 2. Dienstjahr des Vorbereitungsdienstes vorgesehen.