Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 08.09.2014 Deutschlandweite Biotonnenpflicht ab 1. Januar 2015 § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch § 44 Abs. 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), sieht vor, dass Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil von Bioabfällen in den Siedlungsabfällen in Bayern? 2. Im Hinblick darauf, dass schon jetzt getrennt Bioabfälle in bayerischen Kommunen gesammelt werden, frage ich, a) in welchen Kommunen bisher schon Bioabfälle getrennt gesammelt werden? b) Wie viele Tonnen Bioabfälle wurden in den letzten 10 Jahren in diesen Kommunen getrennt gesammelt? c) Mit wie vielen Tonnen getrennt gesammelten Bioabfällen wird im Jahr 2014 in diesen Kommunen gerechnet ? 3. In den bayerischen Kommunen, die bereits bisher Bioabfälle getrennt sammeln, frage ich, a) in welchen Behältnissen gesammelt wird? b) Wie oft wird gesammelt? c) Wie werden die Bioabfälle verwertet? 4. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für das getrennte Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern? 5. Im Hinblick auf das Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern, frage ich, a) wie oft gesammelt werden soll? b) Welche Behältnisse eigenen sich am besten für das Sammeln? c) Eignen sich für das Sammeln Biokunststoff-Mülltüten? 6. Wie werden die gesammelten Bioabfälle ab dem 1. Januar 2015 von den entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern verwertet? 7. Mit welchen Kosten muss eine private Haushaltung in Bayern durch das getrennte Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 rechnen? a) Erhöhen sich ab dem 1. Januar 2015 auch die Kosten für eine private Haushaltung in Bayern, die bisher schon Bioabfälle getrennt sammelt? b) Ist bei einer Kostenerhöhung für eine private Haushaltung damit zu rechnen, dass vermehrt Bioabfälle im Restmüll entsorgt werden? 8. Im Hinblick auf § 11 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG, dass Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet sind, diese Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen, frage ich, a) wie hoch der Anteil von privaten Haushaltungen in Bayern ist, die bereits bisher eigenkompostieren? b) Wird damit gerechnet, dass sich ab dem 1. Januar 2015 der Anteil von sog. „Eigenkompostierern“ in Bayern erhöht? c) Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das für Bioabfälle als Ressource zur Energiegewinnung sowie für das Nährstoff- und Humusrecycling? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.10.2014 1. Wie hoch ist der Anteil von Bioabfällen in den Siedlungsabfällen in Bayern? In Bayern sind im Jahr 2012 knapp 6,5 Mio. Tonnen (t) Siedlungsabfälle (Gesamtabfallaufkommen laut Abfallbilanz 2012) angefallen, darunter 656.971 t Bioabfälle aus der Biotonne . Der Anteil der mittels Biotonne bei privaten Haushalten getrennt erfassten Bioabfälle in den Siedlungsabfällen beträgt somit 10,1 %. Gemäß § 3 Abs. 7 der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind neben den oben genannten Bioabfällen auch biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende Garten- und Parkabfälle sowie Landschaftspflegeabfälle unter dem Begriff Bioabfall zu verstehen. Bei der bislang üblichen Nomenklatur in der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.01.2015 17/3882 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3882 Bayerischen Abfallbilanz finden sich diese Abfälle als Grüngut wieder. Im Jahr 2012 wurden 1.151.276 t Grüngut in Bayern separat erfasst. Der Anteil an Grüngut in den Siedlungsabfällen beträgt 17,7 %. Der Anteil an getrennt erfassten Bioabfällen im Siedlungsabfall beträgt somit in Summe 27,8 %. 2. Im Hinblick darauf, dass schon jetzt getrennt Bioabfälle in bayerischen Kommunen gesammelt werden , frage ich, a) in welchen Kommunen bisher schon Bioabfälle getrennt gesammelt werden? Im Jahr 2012 boten 78 Städte und Landkreise ihren Bürgern in Teilbereichen oder flächendeckend eine Erfassung von Bioabfällen über das Holsystem Biotonne an. Diese waren: Aichach-Friedberg, Stadt Amberg, Amberg-Sulzbach, Ansbach, Stadt Ansbach, Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg , Augsburg, Stadt Augsburg, Bad Kissingen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Bamberg, Stadt Bamberg, Bayreuth, Stadt Bayreuth, Cham, Dachau, Deggendorf, Dillingen, Dingolfing-Landau, Donau-Ries, Ebersberg, Erding, Stadt Erlangen, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Freising, Freyung -Grafenau, Fürstenfeldbruck, Fürth, Stadt Fürth, Garmisch -Partenkirchen, Günzburg, Haßberge, Hof, Stadt Hof, Stadt Ingolstadt, Kelheim, Stadt Kempten, Kitzingen, Kulmbach , Landsberg a. Lech, Landshut, Lindau, Main-Spessart, Stadt Memmingen, Miesbach, Miltenberg, München, Stadt München, Neuburg-Schrobenhausen, Neumarkt i. d. Opf., Neustadt a. d. Aisch, Neu-Ulm, Stadt Nürnberg, Nürnberger Land, Oberallgäu, Ostallgäu, Passau, Stadt Passau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Regen, Rhön-Grabfeld, Roth, Rottal-Inn, Stadt Schwabach, Schweinfurt, Stadt Schweinfurt, Starnberg , Straubing, Stadt Straubing, Unterallgäu, Stadt Weiden i. d. Opf., Weilheim-Schongau, Weißenburg-Gunzenhausen , Wunsiedel, Würzburg, Stadt Würzburg Die Bürger der Städte Landshut und Kaufbeuren können ein verdichtetes Bringsystem für die Entsorgung dieser Abfälle nutzen. In allen Städten und Landkreisen Bayerns sind Erfassungssysteme für Grüngut etabliert. 95 Körperschaften bieten eine Erfassung über Bringsysteme (Wertstoffhöfe oder andere Grüngutsammelstellen) an. In einigen Gebietskörperschaften wird das Bringsystem durch ein Holsystem ergänzt. In der Stadt Bamberg wird Grüngut ausschließlich über ein Holsystem erfasst. b) Wie viele Tonnen Bioabfällewurden in den letzten 10 Jahren in diesen Kommunen getrennt gesammelt? In Bayern wurden folgende Mengen Bioabfälle getrennt erfasst : Tabelle 1: Erfassungsmengen Bioabfälle in Bayern für die Jahre 2003–2012 in Tonnen (t); Abfall aus der Biotonne, kommunales Grüngut und Grüngut aus Hausgärten; Auswertung aus den LfU-Abfallbilanzen 2003–2012 Jahr Abfall aus der Biotonne [t] Kommunales Grüngut [t] Grüngut aus Hausgärten [t] Summe Bioabfälle [t] 2003 554.913 232.632 860.280 1.649.828 2004 600.550 223.926 852.854 1.679.334 2005 590.715 188.973 817.365 1.599.058 2006 604.374 192.159 833.699 1.632.238 2007 618.146 196.407 837.039 1.653.599 2008 620.858 189.755 904.965 1.717.586 Jahr Abfall aus der Biotonne [t] Kommunales Grüngut [t] Grüngut aus Hausgärten [t] Summe Bioabfälle [t] 2009 637.430 182.296 950.641 1.772.376 2010 622.674 194.151 916.849 1.735.684 2011 645.959 190.417 945.235 1.783.622 2012 656.971 191.758 959.518 1.810.259 c) Mit wie vielen Tonnen getrennt gesammelten Bioabfällen wird im Jahr 2014 in diesen Kommunen gerechnet? Für Bayern werden für das Jahr 2014 etwa 53,9 kg Bioabfälle pro Einwohner aus der Bioabfalltonne und 90,4 kg Grüngut pro Einwohner prognostiziert. Dies entspricht einer bayernweiten Menge von ca. 1,82 Mio. t getrennt erfasster Bioabfälle. 3. ln den bayerischen Kommunen, die bereits bisher Bioabfälle getrennt sammeln, frage ich, a) in welchen Behältnissen gesammelt wird? Zur getrennten Erfassung der Bioabfälle haben sich in den Gebietskörperschaften über die Jahre hinweg unterschiedliche Systeme etabliert. Sowohl Hol- als auch Bringsysteme oder Kombinationen daraus werden zur Sammlung der Bioabfälle (Abfälle aus der Biotonne, Grüngut) eingesetzt. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Systeme ist es nicht möglich, die konkreten Behältnisse zur Bioabfallerfassung für einzelne Gebietskörperschaften anzugeben. Diese variieren mit der Siedlungsstruktur (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Geschosswohnungsbau), dem Abholrhythmus (ein- oder zweiwöchentlich), dem Erfassungssystem (Hol- oder Bringsystem) etc. Im Holsystem sind bei der Bioabfallerfassung Behältergrößen zwischen 60 l und 1.100 l üblich. Die kleinste in Bayern verwendete Behältergröße für einen Haushalt fasst 35 l. Im Bringsystem werden in der Regel deutlich größere Behälter (Absetz- oder Abrollcontainer ) verwendet. Ein Überblick über die grundsätzliche Erfassungsstruktur von Bioabfällen mittels Biotonne und über die grundsätzliche Erfassungsstruktur für Grünabfälle in den bayerischen Gebietskörperschaften kann der Abfallbilanz des Landesamts für Umwelt entnommen werden. b) Wie oft wird gesammelt? Ein genereller Sammelrhythmus kann für Bioabfall nicht angegeben werden. Insbesondere bei den Sammelstellen für Grüngut gibt es bei der Zugänglichkeit, den Öffnungszeiten sowie der personellen Betreuung große Unterschiede. Für die Leerung von Bioabfalltonnen im Holsystem hat sich ein zweiwöchiger Rhythmus in der Praxis bewährt. c) Wie werden die Bioabfälle verwertet? Der Großteil der Bioabfälle wird in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt. Den entsorgungspflichtigen Körperschaften Bayerns standen für die Verarbeitung der organischen Abfälle insgesamt 316 Kompostier- und Vergärungsanlagen zur Verfügung. Der überwiegende Teil (ca. 72 %) der organischen Abfälle wurde 2012 einer Kompostierung zugeführt. Die organischen Abfälle, die in einer Vergärungsanlage verarbeitet wurden, beliefen sich auf 20 % des Gesamtanfalls, was einer Menge von ca. 384.000 t entsprach. Die restlichen 8 % der organischen Abfälle gingen 2012 als Häckselgut vornehmlich in die Landwirtschaft oder wurden einer energetischen Verwertung zugeführt. Drucksache 17/3882 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Abbildung 1: Aufbereitung organischer Abfälle in Bayern 2012 (Quelle: Abfallbilanz 2012) Aus den organischen Abfällen, die kompostiert bzw. zumindest teilweise nach einer Vergärung der Nachkompostierung zugeführt wurden, entstanden 575.862 t Kompost. Der Anteil des erzeugten Kompostes, der 2012 in die Landwirtschaft zur Düngung und Bodenverbesserung verbracht wurde, beläuft sich auf 40,5 % der Gesamtmenge. Die Aufbereitung in Erdenwerken ist mit 27,9 % der zweitwichtigste Verwertungsweg des erzeugten Kompostes. 4. Wie ist der Stand der Vorbereitungen für das getrennte Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern? Trotz der verpflichtenden Getrenntsammlung von Bioabfall ab 01.01.2015 ist derzeit nicht in jeder Körperschaft ein Erfassungssystem implementiert, das sowohl Grüngut als auch Biogut umfasst; „Biogut“ bezeichnet im Unterschied zum Grüngut hauptsächlich Nahrungs- und Küchenabfälle . Von den 16 Körperschaften, die bei der letzten vorliegenden Erhebung durch das Landesamt für Umwelt im Rahmen der Abfallwirtschaftskonzepte 2013–2017 im Jahr 2012 keine Biotonne hatten, gaben 7 an, dass die Entscheidungsfindung zum Zeitpunkt der Datenlieferung noch nicht abgeschlossen war und verwiesen größtenteils auf laufende Studien. 3 Körperschaften gingen von der Umsetzung einer getrennten Biogutsammlung (im Hol- oder Bringsystem) spätestens zum 01.01.2015 aus. Die übrigen 6 Körperschaften machten keine Aussagen oder gaben die Rückmeldung, dass die Implementierung eines Holsystems für Biogut zum 01.01.2015 nicht vorgesehen sei. 5. Im Hinblick auf das Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern, frage ich, a) wie oft gesammelt werden soll? Die Abfallentsorgung liegt in der Zuständigkeit der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger. Diese orientieren sich bei ihren Vorgaben an die beauftragten Entsorger an Aspekten wie bspw. Siedlungsstrukturen, Bevölkerungsdichten, Behältergrößen , saisonalen Temperaturschwankungen u. a. Eine fachliche Vorgabe seitens der Aufsichtsbehörden wird nicht erfolgen. b) Welche Behältnisse eignen sich am besten für das Sammeln? Hinsichtlich der Eignung von Behältnissen zur Erfassung von Bioabfall aus Haushaltungen gibt es eine große Anzahl von Publikationen. Eine generelle Aussage zu diesem Thema kann nicht getroffen werden. c) Eignen sich für das Sammeln Biokunststoff-Mülltüten ? Grundsätzlich können sich – in Abhängigkeit des nachfolgenden Verwertungswegs – Tüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen für das Sammeln von Bioabfall eignen. Der ZAW Donau-Wald empfiehlt zur Sammlung sogar voll kompostierbare Biobeutel aus Maisstärke für Bioeimer und -tonne, die man im Verbandsgebiet auf den Recyclinghöfen kaufen kann. Verschiedentlich wird jedoch auch davon berichtet , dass sich unter schwierigen Abbaubedingungen der biologische Zersetzungsprozess sehr lange hinauszögern kann und ein vollständiger Abbau innerhalb der typischen Verweildauer in einer Kompostierungsanlage nicht gelingt. Auf die Diskussionen zur ökologischen Vorteilhaftigkeit von biologisch abbaubaren Kunststoffen (siehe Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes: http://www.umweltbundes amt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3834.pdf) wird hingewiesen. 6. Wie werden die gesammelten Bioabfälle ab dem 1. Januar 2015 von den entsorgungspflichtigen Körperschaften in Bayern verwertet? Die Verwertung der gesammelten Bioabfälle ab dem 1. Januar 2015 wird sich voraussichtlich nicht wesentlich von der derzeitigen Verwertung, wie sie unter Frage 3 c dargestellt wurde, unterscheiden. 7. Mit welchen Kosten muss eine private Haushaltung in Bayern durch das getrennte Sammeln von Bioabfällen ab dem 1. Januar 2015 rechnen? Die Kosten lassen sich nicht pauschal für einen Haushalt (im Sinne eines „durchschnittlichen bayerischen Haushalts“) quantifizieren. Im Rahmen einer Erhebung zur Bioabfallentsorgung in Bayern für das Jahr 2012 wurden jedoch Daten zu Gebührensystemen und Gebühren der Körperschaften für die Benutzung einer Bioabfalltonne erhoben. Die Ausgestaltung der Gebührensysteme für eine Biotonne ist in den entsorgungspflichtigen Körperschaften sehr unterschiedlich. In 33 von 64 Körperschaften, die eine Biotonne anbieten und die sich an der Fragebogenaktion beteiligten, gibt es für die Biotonne keine eigenständige Gebühr. In diesen Körperschaften ist die Nutzung der Biotonne über die allgemeine Grundgebühr abgegolten. 20 Städte und Landkreise erheben eine Gebühr für die Biotonne , die sich aus der Behältergröße bzw. der Leerungshäufigkeit ableitet. In den verbleibenden 8 Körperschaften der Fragebogenaktion gibt es andere bzw. verschiedene Gebührensysteme. Die kleinste Behältergröße für die Biotonne liegt zwischen 35 l und 120 l. Die abgefragte Höhe der Jahresgebühr für die Biotonne bezieht sich gemäß der Erhebung auf 26 Leerungen der kleinsten Behältergröße bzw. einer jährlichen Bioabfallmenge aus der Biotonne von 200 kg. Die Angaben der Körperschaften mit eigener Leistungsgebühr für die Biotonne liegen unter den genannten Bedingungen zwischen 18 und 84 EUR pro Behälter und Jahr. a) Erhöhen sich ab dem 1. Januar 2015 auch die Kosten für eine private Haushaltung in Bayern, die bisher schon Bioabfälle getrennt sammelt? Die Entwicklung der Abfallgebühren hängt von zahlreichen Faktoren ab (z. B. Leistungsangebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Wertstofferlöse, Vertragsgestaltung bei Erfassung und Verwertung von Abfallströmen, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3882 Inflation etc.), sodass keine Aussage bezüglich des hier gefragten Zusammenhangs möglich ist. b) Ist bei einer Kostenerhöhung für eine private Haushaltung damit zu rechnen, dass vermehrt Bioabfälle im Restmüll entsorgt werden? Die Gebührenstruktur eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Abfallentsorgung in seinem Gebiet nimmt in gewissem Maße Einfluss auf das Entsorgungsverhalten der Bürger. Ein allgemeiner Zusammenhang zwischen Höhe der Müllgebühr generell und Anteil des Bioabfalls im Restmüll kann jedoch nicht hergestellt werden. 8. Im Hinblick auf § 11 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG, dass Erzeuger oder Besitzer von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet sind, diese Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen , frage ich, a) wie hoch der Anteil von privaten Haushaltungen in Bayern ist, die bereits bisher eigenkompostieren? In einer separaten Umfrage zur Abfallbilanz 2012 wurde den Gebietskörperschaften unter anderem die Frage nach dem Anteil der privaten Haushalte mit Eigenkompostierung in ihrem Gebiet gestellt. Von 96 Städten und Landkreisen haben hierzu 76 geantwortet. In der Regel machten zum Anteil der Eigenkompostierung nur Körperschaften Angaben, in deren Gebiet auch eine Biotonne eingeführt ist. Die Quote der „Eigenkompostierer“, abgeleitet aus der Anzahl der Befreiungen von der Bioton- ne bzw. dem Anteil der Haushalte ohne Biotonne, die dann gemäß Satzung zur Eigenkompostierung verpflichtet sind, bewegt sich bei diesen Körperschaften zwischen 2 % und 80 %. b) Wird damit gerechnet, dass sich ab dem 1. Januar 2015 der Anteil von sog. „Eigenkompostierern“ in Bayern erhöht? Eine Erhöhung der Anzahl der „Eigenkompostierer“ ist nicht ausgeschlossen. Es wäre allerdings auch denkbar, dass Bürger, die bisher eine Eigenkompostierung durchgeführt haben, diese aufgeben, wenn eine Biotonne von ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger neu angeboten wird. Mögliche Änderungen werden aber als gering eingeschätzt. Bei dieser Überlegung ist zu berücksichtigen , dass lediglich 16 der 96 bayerischen Gebietskörperschaften noch keine Biotonne in ihrem Gebiet eingeführt haben. Je nach Regelung dieser Körperschaften hinsichtlich Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne und Ausgestaltung zum Gebührennachlass oder zur Befreiung von der Biotonne bei Eigenkompostierung werden sich unterschiedlich hohe Anteile der Haushalte zur Eigenkompostierung entschließen. Wegen des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung sowie der bereits seit Langem durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Eigenkompostierung dürfte aber auch in Gebieten ohne Bioabfalltonne bereits eine Eigenkompostierung in nennenswertem Umfang stattfinden. c) Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das für Bioabfälle als Ressource zur Energiegewinnung sowie für das Nährstoff- und Humusrecycling? Die Auswirkungen dürften gering sein.