Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2014 Betreuungsituation in Bayern nach Inkrafttreten des gesetzlichen Betreuungsanspruchs für Kinder unter drei Jahren – Teil 1 und 2 Seit dem August 2013 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Die Staatsregierung behauptet, dass es heute schon für Kinder bis zu drei Jahren in Bayern flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot an öffentlich geförderten Betreuungsplätzen geben würde. Als bedarfsdeckend wurde ursprünglich von der Staatsregierung eine Betreuungsquote von 36 Prozent bei den Kindern im Alter von 0 bis 3 angenommen. Laut den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik in Bayern lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren zum Stichtag 01.03.2013 lediglich bei 24,8 Prozent, wobei hier die Plätze in der Kindertagespflege bereits eingerechnet wurden. Im Vergleich der Bundesländer liegt Bayern damit lediglich an 12. Stelle. Die regionalen Betreuungsquoten unterscheiden sich dabei noch einmal sehr deutlich, von 19 Prozent in Niederbayern bis hin zu 31,6 Prozent in Unterfranken. Nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes befanden sich zum Stichtag 01.03.2014 in Bayern insgesamt 88.754 Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung , was einer Betreuungsquote von ca. 27,5 Prozent entspricht. Auch hier sind die in Kindertagespflege betreuten Kinder bereits mit eingerechnet. Diese Zahlen passen nicht zur Behauptung von Sozialministerin Müller, in Bayern stünden bereits jetzt über 100.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung und die Betreuungsquote sei im November 2013 bereits bei 52 Prozent gelegen. Teil 1 Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Kinder unter drei Jahren lebten zum Stichtag 1.3.2014 in Bayern? b) Wie viele öffentlich geförderten Betreuungsplätze gibt es gegenwärtig für diese Kinder? c) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? 2. a) Welche Betreuungsquote leitet sich aus den Antworten zu den Fragen 1 a bis 1 c ab? b) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stich- tag 01.03.2014 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 3. a) Wie waren die regionalen und lokalen Betreuungsquoten für unter 3-jährige zum Stichtag 01.03.2014, aufgeschlüsselt nach bayerischen Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 4. a) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stich- tag 01.03.2014 in den Kreisen und kreisfreien Städten in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? b) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 5. a) In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sieht die Staatsregierung besondere Probleme bei der Umsetzung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs für Kinder unter drei Jahren? b) Welcher Nachholbedarf beim Ausbau weiterer Betreuungsplätze leitet sich hiervon ab? c) Wie erfolgt die Überprüfung der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes durch Staatsregierung und Kommunen? 6. a) Von welchen ausdifferenzierten Bedarfsprognosen ge- hen die einzelnen Kommunen bei der Planung für das Kindergartenjahr 2014/2015 aus? b) Wie viele Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2014 wurden in Bayern bewilligt? c) Wie viele Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008–2014 wurden in Bayern tatsächlich abgerufen? 7. a) Wie viele Mittel des Freistaats für die Investitionskos- tenförderung zum Ausbau der Kinderbetreuung wurden bislang bewilligt? b) Wie viele Mittel des Freistaats für die Investitionskostenförderung zum Ausbau der KInderbetreuung wurden bislang tatsächlich abgerufen? c) Ist auf Bundes- und Landesebene eine weitere Verlängerung des Förderprogramms auch über 2014 hinaus geplant, um der weiter steigenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht werden zu können? Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind bisher durch Bundesmittel in Bayern neu geschaffen worden, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? b) Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind bisher durch Landesmittel neu geschaffen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3885 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3885 worden, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? 2. a) Wie hoch ist die Zahl der durch Bundesmittel bereits bewilligten, aber aktuell noch nicht zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze? b) Wie hoch ist die Zahl der durch Landesmittel bereits bewilligten, aber aktuell noch nicht zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze? c) Mit welchem Fördervolumen und welcher Platzzahl planen die Gemeinden den weiteren Ausbau von Krippenplätzen auch über den Bewilligungszeitraum des Förderprogramms hinaus? 3. a) Wie viele Klagen betroffener Eltern aufgrund der Nicht- Erfüllung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs wurden in Bayern bis zum Stichtag 01.08.2014 eingereicht , aufgeschlüsselt nach betroffenen kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Verfahren wurden von den Eltern zurückgenommen oder von den zuständigen Gerichten für erledigt erklärt? c) In wie vielen Fällen konnte ein Betreuungsanspruch von den Eltern auf dem Klageweg durchgesetzt werden ? 4. a) Wie hoch war zum Stichtag 01.03.2014 die Betreu- ungsquote von Kindern bis zu drei Jahren mit Migrationshintergrund im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Migrationshintergrund? b) Wie hoch war zum Stichtag 01.03.2014 die Betreuungsquote bei den 3- bis 6-jährigen Kindern mit Migrationshintergrund im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Migrationshintergrund? 5. a) Hat sich durch den gesetzlichen Betreuungsanspruch für Kinder unter drei Jahren auch die Zahl der Krippenkinder in den Kindergärten erhöht? b) In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen gegenwärtig Versorgungsengpässe bei den Kindergartenplätzen ? c) In welchem Umfang wurden aufgrund der Förderanreize des Sonderinvestitionsprogramms bisherige Kindergartenplätze in Krippenplätze umgewandelt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 27.10.2014 Vorbemerkung: Die in der Einleitung zur Schriftlichen Anfrage angeführten vermeintlichen Diskrepanzen beruhen auf unterschiedlichen Bezugspunkten. Die Diskrepanz zwischen den betreuten Kindern zum Stichtag 1. März und den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen U3 rührt daher, dass bei der Erhebung der betreuten Kinder solche nicht erfasst werden, die zwar seit Beginn des Kindergartenjahrs einen U3-Platz belegen, aber vor dem Stichtag 1. März des folgenden Jahres das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben (und deshalb aus der Statistik der betreuten Kinder U3 herausfallen). Derselbe Umstand erklärt auch eine Dis- krepanz zwischen Betreuungsquoten nach der bayerischen Landesstatistik und der Bundesstatistik, da für erstere der Stichtag 1. Januar gilt, für letztere der Stichtag 1. März. Auch insoweit fallen also bei der Bundesstatistik Kinder weg, die zwischen diesen beiden Daten das dritte Lebensjahr vollenden . Was im Übrigen eine bedarfsdeckende Quote, die Platzierung Bayerns im Ländervergleich sowie regionale Unterschiede in Bayern angeht, gilt der Grundsatz, dass nicht eine bestimmte abstrakte Quote entscheidend ist, sondern die Bedarfsdeckung vor Ort maßgeblich ist. Aus diesem Grund hat die Staatsregierung darauf verzichtet, eine durchschnittliche notwendige Bedarfsquote zu benennen. Entsprechende Berechnungen wurden jedoch seitens des Deutschen Jugendinstituts als Grundlage für die Bundesförderung der Investitionskosten vorgenommen. Die zitierte durchschnittliche Betreuungsquote von aktuell 52 % beruht auf Schätzungen anhand der Ausbauzahlen. Sie bezieht sich auf die Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr , für die der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt. Umgerechnet auf alle Kinder unter drei Jahren beträgt diese Quote rund 36 %. Teil 1 1. a) Wie viele Kinder unter drei Jahren lebten zum Stichtag 01.03.2014 in Bayern? 321.377 Kinder (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung – LfStaD). b) Wie viele öffentlich geförderte Betreuungsplätze gibt es gegenwärtig für diese Kinder? In bayerischen Kinderkrippen gibt es insgesamt 38.396 Plätze . Darüber hinaus gibt es in Kindergärten, altersübergreifenden Häusern für Kinder sowie Netzen für Kinder 346.220, 127.803 bzw. 1.578 Plätze (Stand jeweils 01.01.2014), wobei zur Verteilung dieser Plätze auf die unterschiedlichen Altersgruppen keine vollständigen Angaben vorliegen. Im Übri-gen kommt es z.T. auch zu sog. Platzsharing, d. h. der zeitversetzten Belegung eines Betreuungsplatzes durch zwei Kinder. Der Zahl der betreuten Kinder kommt insoweit also eine größere Aussagekraft zu. Basierend auf Schätzungen anhand der Ausbauzahlen nach dem Sonderinvestitionsprogramm (s. Teil 2 Frage 1) stehen derzeit insgesamt rund 110.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. c) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut. 81.693 Kinder (Quelle: LfStaD). 2. a) Welche Betreuungsquote leitet sich aus Frage 1a bis 1c ab? 25,4 Prozent (Quelle: LfStaD). b) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? 7.007 Kinder (Quelle: LfStaD). c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 2,2 Prozent (Quelle: LfStaD). Drucksache 17/3885 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Wie waren die regionalen und lokalen Betreuungsquoten für unter 3-Jährige zum Stichtag 01.03.2014, aufgeschlüsselt nach bayerischen Bezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden in den Kreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 01.03.2014 in Kindertageseinrichtungen betreut? c) Welche Betreuungsquote leitet sich hiervon ab? 4. a) Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum Stichtag 01.03.2014 in den Kreisen und kreisfreien Städten in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut? b) Welche Betreuungsquoten leiten sich hiervon ab? Die Antworten zu den Fragen 3 a bis 4 b ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (Stand: 01.03.2014, Quelle: LfStaD): Betreute Kinder im Alter von unter 3 Jahren Betreuungsquote in % Landkreis/ kreisfreie Stadt/ Regierungs bezirk gesamt in Kita in TP gesamt in Kita in TP Ingolstadt 999 862 137 28,3 24,4 3,9 München, Landeshauptstadt 14.372 13.498 874 33,4 31,4 2,0 Rosenheim 392 365 27 23,8 22,2 1,6 Altötting 526 514 12 19,7 19,3 0,4 Berchtesgadener Land 342 322 20 14,4 13,6 0,8 Bad TölzWolfratshausen 601 514 87 19,3 16,5 2,8 Dachau 1 110 997 113 27,7 24,9 2,8 Ebersberg 1 099 993 106 29,3 26,5 2,8 Eichstätt 885 586 299 24,7 16,3 8,4 Erding 855 794 61 23,5 21,8 1,7 Freising 1.226 995 231 25,2 20,5 4,7 Fürstenfeldbruck 1.642 1.529 113 28,8 26,8 2,0 GarmischPartenkirchen 457 334 123 23,7 17,3 6,4 Landsberg am Lech 647 581 66 22,2 19,9 2,3 Miesbach 628 567 61 27,0 24,4 2,6 Mühldorf a. Inn 539 525 14 19,2 18,7 0,5 München 3.809 3.150 659 40,1 33,2 6,9 NeuburgSchrobenhausen 467 392 75 18,5 15,5 3,0 Pfaffenhofen a. d. Ilm 818 709 109 25,4 22,0 3,4 Rosenheim 1.321 1.218 103 20,4 18,8 1,6 Starnberg 1.091 931 160 32,7 27,9 4,8 Traunstein 674 649 25 16,6 16,0 0,6 WeilheimSchongau 742 733 9 21,7 21,4 0,3 Oberbayern 35.242 31.758 3.484 28,3 25,5 2,8 Landshut 436 364 72 24,6 20,5 4,1 Passau 379 371 8 37,8 37,0 0,8 Straubing 185 165 20 18,0 16,0 2,0 Deggendorf 501 465 36 17,9 16,6 1,3 FreyungGrafenau 360 343 17 21,5 20,5 1,0 Kelheim 538 492 46 17,3 15,8 1,5 Landshut 759 716 43 19,6 18,5 1,1 Passau 953 926 27 21,9 21,3 0,6 Regen 308 278 30 18,1 16,3 1,8 Rottal-Inn 578 567 11 20,2 19,8 0,4 Straubing-Bogen 487 456 31 20,8 19,5 1,3 DingolfingLandau 448 427 21 20,5 19,5 1,0 Betreute Kinder im Alter von unter 3 Jahren Betreuungsquote in % Landkreis/ kreisfreie Stadt/ Regierungs bezirk gesamt in Kita in TP gesamt in Kita in TP Niederbayern 5.932 5.570 362 20,7 19,4 1,3 Amberg 200 179 21 21,3 19,1 2,2 Regensburg 1.199 1.097 102 32,5 29,7 2,8 Weiden i. d. OPf. 186 179 7 19,0 18,3 0,7 Amberg-Sulzbach 557 509 48 24,3 22,2 2,1 Cham 621 586 35 21,0 19,8 1,2 Neumarkt i. d. OPf. 585 571 14 18,5 18,1 0,4 Neustadt a. d. Waldnaab 575 571 4 27,0 26,8 0,2 Regensburg 899 827 72 19,0 17,5 1,5 Schwandorf 631 602 29 18,7 17,8 0,9 Tirschenreuth 392 384 8 24,0 23,5 0,5 Oberpfalz 5.845 5.505 340 22,6 21,3 1,3 Bamberg 513 490 23 30,4 29,0 1,4 Bayreuth 476 422 54 31,8 28,2 3,6 Coburg 391 373 18 43,6 41,6 2,0 Hof 311 285 26 29,8 27,3 2,5 Bamberg 1.213 1.196 17 33,9 33,4 0,5 Bayreuth 750 717 33 30,6 29,3 1,3 Coburg 797 784 13 43,4 42,7 0,7 Forchheim 940 804 136 33,9 29,0 4,9 Hof 639 629 10 33,5 33,0 0,5 Kronach 473 447 26 32,9 31,1 1,8 Kulmbach 475 471 4 31,4 31,1 0,3 Lichtenfels 512 495 17 32,2 31,1 1,1 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 533 495 38 35,2 32,7 2,5 Oberfranken 8.023 7.608 415 33,8 32,1 1,7 Ansbach 261 250 11 27,8 26,6 1,2 Erlangen 1.171 1.044 127 40,6 36,2 4,4 Fürth 804 688 116 24,5 21,0 3,5 Nürnberg 3.660 3.125 535 27,1 23,1 4,0 Schwabach 260 129 131 27,1 13,4 13,7 Ansbach 1.451 1.417 34 33,3 32,5 0,8 ErlangenHöchstadt 1.259 1.195 64 37,2 35,3 1,9 Fürth 851 731 120 30,1 25,8 4,3 Nürnberger Land 1.358 1.344 14 35,1 34,7 0,4 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 743 729 14 32,7 32,1 0,6 Roth 852 820 32 28,3 27,2 1,1 WeißenburgGunzenhausen 657 641 16 31,4 30,6 0,8 Mittelfranken 13.327 12.113 1.214 30,7 27,9 2,8 Aschaffenburg 510 489 21 29,7 28,5 1,2 Schweinfurt 318 305 13 25,1 24,1 1,0 Würzburg 926 803 123 32,2 27,9 4,3 Aschaffenburg 1. 267 1.266 1 32,1 32,1 0,0 Bad Kissingen 714 699 15 31,1 30,4 0,7 Rhön-Grabfeld 690 686 4 36,7 36,5 0,2 Haßberge 615 608 7 30,2 29,9 0,3 Kitzingen 683 669 14 34,1 33,4 0,7 Miltenberg 1.011 964 47 33,3 31,8 1,5 Main-Spessart 993 993 - 36,3 36,3 0,0 Schweinfurt 933 889 44 36,2 34,5 1,7 Würzburg 1.540 1.486 54 39,6 38,2 1,4 Unterfranken 10.200 9.857 343 33,7 32,6 1,1 Augsburg 1.748 1.463 285 24,2 20,3 3,9 Kaufbeuren 177 158 19 17,6 15,7 1,9 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3885 Betreute Kinder im Alter von unter 3 Jahren Betreuungsquote in % Landkreis/ kreisfreie Stadt/ Regierungs bezirk gesamt in Kita in TP gesamt in Kita in TP Kempten (Allgäu) 421 370 51 27,4 24,1 3,3 Memmingen 222 215 7 21,1 20,4 0,7 Aichach-Friedberg 763 696 67 22,8 20,8 2,0 Augsburg 1.463 1.333 130 24,1 22,0 2,1 Dillingen a. d. Donau 545 516 29 23,6 22,3 1,3 Günzburg 630 603 27 20,3 19,4 0,9 Neu-Ulm 908 859 49 20,3 19,2 1,1 Lindau (Bodensee) 462 408 54 25,6 22,6 3,0 Ostallgäu 564 549 15 16,7 16,3 0,4 Unterallgäu 645 615 30 18,7 17,8 0,9 Donau-Ries 848 816 32 26,0 25,0 1,0 Oberallgäu 735 681 54 20,7 19,2 1,5 Schwaben 10.131 9.282 849 22,2 20,3 1,9 Bayern 88.700 81.693 7.007 27,6 25,4 2,2 5. a) In welchen kreisfreien Städten und Landkreisen sieht die Staatsregierung besondere Probleme bei der Umsetzung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs für Kinder unter drei Jahren? b) Welcher Nachholbedarf beim Ausbau weiterer Betreuungsplätze leitet sich daraus ab? c) Wie erfolgt die Überprüfung der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes durch Staatsregierung und Kommunen? Bayernweit können die für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots zuständigen Kommunen ausreichend Plätze für Kinder zwischen ein und drei Jahren anbieten, die einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. In dieser Altersgruppe gibt es vereinzelt, insbesondere in den Ballungsgebieten noch Nachholbedarf. Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots ist kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Der örtliche Bedarf wird weder bundes- noch landesrechtlich vorgegeben, sondern gem. Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) von den Gemeinden und kreisfreien Städten in eigener Zuständigkeit festgestellt. Aussagen, in welchem Umfang weitere Betreuungsplätze vor Ort geschaffen werden müssen , kann deshalb nur die jeweilige Kommune treffen. Der Staatsregierung liegen insoweit keine Informationen vor. Die Überprüfung der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots ist Aufgabe der Kommune, die durch turnusmäßige Planungsinstrumente (Elternbefragungen , demografische Entwicklung, Prognosen zur weiteren kommunalen Entwicklung usw.) den Bedarf immer wieder aufs Neue übermittelt. Eine staatliche Überprüfung der Kommunen erfolgt insoweit nicht. 6. a) Von welchen ausdifferenzierten Bedarfsprogno- sen gehen die einzelnen Kommunen bei der Planung für das Kindergartenjahr 2014/2015 aus? Aus den unter 5. genannten Gründen liegen der Staatsregierung insoweit keine statistischen Informationen vor. b) Wie viele Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008– 2014 wurden in Bayern bewilligt? Die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 430 Mio. Euro wurden in Bayern vollständig bewilligt (Stand: 25.08.2014). c) Wie viele Mittel aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008– 2014 wurden in Bayern tatsächlich abgerufen? 378 Mio. Euro (Stand: 25.08.2014). Da das Programm noch nicht abgeschlossen ist (s. die Antwort zu Frage 2 in Teil 2), handelt es sich um einen vorläufigen Wert. 7. a) Wie viele Mittel des Freistaats für die Investitionskostenförderung zum Ausbau der Kinderbetreuung wurden bislang bewilligt? 917 Mio. Euro (Stand: 25.08.2014). b) Wie viele Mittel des Freistaats für die Investitionskostenförderung zum Ausbau der Kinderbetreuung wurden bislang tatsächlich abgerufen? 610 Mio. Euro (Stand: 25.08.2014). Da das Programm noch nicht abgeschlossen ist (s. die Antwort zu Frage 2 in Teil 2), handelt es sich um einen vorläufigen Wert. c) Ist auf Bundes- und Landesebene eine weitere Ver- längerung des Förderprogramms auch über 2014 hinaus geplant, um der weiter steigenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht werden zu können? Ein weiteres Investitionsförderprogramm des Bundes ist derzeit in Planung (voraussichtlicher Umfang: 550 Mio. Euro, davon 87 Mio. Euro für Bayern – s. Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ). Die Umsetzungsmodalitäten in Bayern werden zu klären sein, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Bayern wird die Mittel (wie schon bisher) vollständig an die Kommunen weiterreichen. Auch nach Abschluss des Sonderinvestitionsprogramms 2008–2014 wird der U3-Ausbau seitens des Freistaates weiter gefördert. Förderanträge seit dem 1. Januar 2014 werden nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. den Vorschriften des FAG beschieden. Teil 2 1. a) Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind bisher durch Bundesmittel in Bayern neu geschaffen worden, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? b) Wie viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind bisher durch Landesmittel neu geschaffen worden, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten? Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die jeweils durch Bundes- bzw. Landesmittel bewilligten Plätze (Stand: 01.01.2014). Landkreis/kreisfreie Stadt/ Regierungsbezirk Durch Bundesmittel bewilligte Plätze Durch Landesmittel bewilligte Plätze Ingolstadt 280 510 München, Landeshauptstadt 2.569 7.468 Rosenheim 48 342 Drucksache 17/3885 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Landkreis/kreisfreie Stadt/ Regierungsbezirk Durch Bundesmittel bewilligte Plätze Durch Landesmittel bewilligte Plätze Altötting 259 327 Berchtesgadener Land 176 168 Bad Tölz-Wolfratshausen 228 472 Dachau 311 700 Ebersberg 401 560 Eichstätt 291 447 Erding 345 387 Freising 208 864 Fürstenfeldbruck 540 954 Garmisch-Partenkirchen 85 286 Landsberg am Lech 176 322 Miesbach 226 239 Mühldorf a. Inn 72 609 München 723 1.668 Neuburg-Schrobenhausen 154 565 Pfaffenhofen a. d. Ilm 312 588 Rosenheim 394 768 Starnberg 273 664 Traunstein 298 517 Weilheim-Schongau 108 528 Oberbayern 8.477 19.953 Landshut 130 235 Passau 89 131 Straubing 12 124 Deggendorf 168 339 Freyung-Grafenau 223 233 Kelheim 197 281 Landshut 542 690 Passau 322 742 Regen 212 243 Rottal-Inn 287 417 Straubing-Bogen 264 362 Dingolfing-Landau 218 317 Niederbayern 2.664 4.114 Amberg 60 180 Regensburg 360 446 Weiden i. d. OPf. 60 60 Amberg-Sulzbach 152 313 Cham 202 228 Neumarkt i. d. OPf. 231 327 Neustadt a. d. Waldnaab 232 273 Regensburg 322 530 Schwandorf 239 292 Tirschenreuth 250 252 Oberpfalz 2.108 2.901 Bamberg 114 168 Bayreuth 114 78 Coburg 108 120 Hof 112 24 Bamberg 329 572 Bayreuth 234 296 Coburg 239 245 Forchheim 304 492 Hof 176 261 Kronach 187 211 Kulmbach 275 149 Lichtenfels 139 247 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 192 115 Oberfranken 2.523 2.978 Ansbach 75 72 Erlangen 412 384 Landkreis/kreisfreie Stadt/ Regierungsbezirk Durch Bundesmittel bewilligte Plätze Durch Landesmittel bewilligte Plätze Fürth 355 453 Nürnberg 1.055 2.193 Schwabach 48 186 Ansbach 557 575 Erlangen-Höchstadt 347 578 Fürth 224 523 Nürnberger Land 500 430 Neustadt a. d. AischBad Windsheim 318 382 Roth 336 554 Weißenburg-Gunzenhausen 154 263 Mittelfranken 4.381 6.593 Aschaffenburg 132 108 Schweinfurt 84 207 Würzburg 234 280 Aschaffenburg 256 468 Bad Kissingen 245 438 Rhön-Grabfeld 216 342 Haßberge 268 365 Kitzingen 251 406 Miltenberg 417 381 Main-Spessart 321 402 Schweinfurt 201 549 Würzburg 380 801 Unterfranken 3.005 4.747 Augsburg 600 919 Kaufbeuren 56 48 Kempten (Allgäu) 108 208 Memmingen 93 132 Aichach-Friedberg 292 300 Augsburg 778 678 Dillingen a. d. Donau 199 281 Günzburg 293 355 Neu-Ulm 413 363 Lindau (Bodensee) 146 185 Ostallgäu 394 389 Unterallgäu 310 471 Donau-Ries 346 571 Oberallgäu 210 423 Schwaben 4.238 5.323 Bayern 27.396 46.609 Quelle: StMAS 2. a) Wie hoch ist die Zahl der durch Bundesmittel bereits bewilligten, aber aktuell noch nicht zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze? b) Wie hoch ist die Zahl der durch Landesmittel bereits bewilligten, aber aktuell noch nicht zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze? Die Bundes- und Landesmittel werden durch zwei Förderprogramme ausgereicht (2008–2013 und 2013–2014). Diese setzen jeweils unterschiedliche Fertigstellungstermine für bewilligte Vorhaben voraus: Die Vorhaben müssen zum 31. Dezember 2014 bzw. zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Die genaue Zahl der geschaffenen Plätze wird nicht laufend erhoben, sondern erst nach Abschluss der Programme und Prüfung der Verwendungsnachweise ermittelt . Diese erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungsfristen. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3885 c) Mit welchem Fördervolumen und welcher Platzzahl planen die Gemeinden den weiteren Ausbau von Krippenplätzen auch über den Bewilligungszeitraum des Förderprogramms hinaus? Informationen zu den Ausbauplänen der Gemeinden liegen der Staatsregierung nicht vor. Siehe im Übrigen die Antworten zu den Fragen 5 und 7 c) in Teil 1. 3. a) Wie viele Klagen betroffener Eltern aufgrund NichtErfüllung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs wurden in Bayern zum Stichtag 01.08.2014 eingereicht , aufgeschlüsselt nach betroffenen kreisfreien Städten und Landkreisen? b) Wie viele Verfahren wurden von Eltern zurückgenommen oder von den zuständigen Gerichten für erledigt erklärt? c) In wie vielen Fällen konnte ein Betreuungsanspruch von den Eltern auf dem Klageweg durchgesetzt werden? Eine zentrale Erfassung entsprechender Verfahren gegen bayerische Landkreise und kreisfreie Städte erfolgt staatlicherseits nicht. Das Deutsche Jugendinstitut ließ eine Expertise zum Thema „Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige erstellen (Zeitraum: 01.08.2013–31.12.2013; abrufbar unter www.dji.de/index. php?id=43587). Gemäß der in der Expertise durchgeführten Umfrage sind bei bayerischen Verwaltungsgerichten 17 Klagen und 5 Anträge eingegangen, von denen zum Stichtag 4 abgewiesen, 3 eingestellt, 4 erledigt, 2 zurückgenommen und 0 erfolgreich waren. Nach der Expertise konzentrierten sich die Verfahren überwiegend auf den Großraum München . Alle anderen Verwaltungsgerichte in Bayern hatten – außer Würzburg – keine Verfahren. 4. a) Wie hoch war zum Stichtag 01.03.2014 die Betreuungsquote von Kindern bis zu drei Jahren mit Migrationshintergrund im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Migrationshintergrund? b) Wie hoch war zum Stichtag 01.03.2014 die Betreuungsquote bei den 3- bis 6-jährigen Kindern mit Migrationshintergrund im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ohne Migrationshintergrund? Betreuungsquoten für Kinder mit Migrationshintergrund können mangels Bezugsgröße nicht errechnet werden. Die Bevölkerungszahl der Kinder im Alter von bis zu drei Jahren bzw. von 3 bis unter 6 Jahren mit Migrationshintergrund wird seitens des LfStaD statistisch nicht erfasst. 5. a) Hat sich durch den gesetzlichen Betreuungsan- spruch für Kinder unter drei Jahren auch die Zahl der Krippenkinder in den Kindergärten erhöht? Siehe hierzu die folgende Tabelle. Anteil Kinder U3 in Kindergärten 01.01.2013 01.01.2014 Veränderung 9,7 % 12,3 % 2,6 Prozent- punkte Quelle: StMAS-Statistik b) In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen gegenwärtig Versorgungsengpässe bei den Kindergartenplätzen? Bayernweit ist von einem bedarfsgerechten Angebot bei den Kindergartenplätzen auszugehen. Dies schließt nicht aus, dass insbesondere in den Ballungsgebieten in der kleinräumigen Bedarfsplanung zusätzliche Plätze bereitgestellt werden müssen. c) In welchem Umfang wurden aufgrund der Förderanreize des Sonderinvestitionsprogramms bisherige Kindergartenplätze in Krippenplätze umgewandelt ? Die umgewandelten Plätze Ü3 in U3 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (Stand: 25.08.2014). Plätze Oberbayern 227 Niederbayern 169 Oberpfalz – Oberfranken 167 Mittelfranken 347 Unterfranken 217 Schwaben 227 Bayern 1.354 Quelle: StMAS