Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 09.09.2014 Sozialfonds Die Staatsregierung finanziert viele Projekte nicht aus dem Haushalt, sondern mithilfe des Sozialfonds. Ich frage die Staatsregierung: 1. Seit wann gibt es in Bayern einen Sozialfonds und welche Mittel standen seit 2000 (bitte jedes Jahr einzeln benennen ) dafür zur Verfügung? 2. Warum wurde der Sozialfonds überhaupt eingeführt? 3. Welche Projekte/Mittel wurden seit 2000 mithilfe des Sozialfonds finanziert (bitte nach Jahren auflisten) und wie hoch war jeweils die geforderte Summe? 4. Woher kamen/kommen die jeweiligen Mittel für den Sozialfonds ? 5. Warum finanziert der Freistaat bestimmte Projekte aus dem Sozialfonds und nicht aus anderen Positionen aus dem regulären Haushalt? 6. Wie viele Projekte sollen nach den Planungen der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2015/16 aus dem Sozialfonds finanziert werden (bitte die einzelnen Projekte und die einzelnen Fördersummen einzeln nennen)? 7. Unterliegen die Aktivitäten der Mittelverwendung aus dem Sozialfonds auch der Kontrolle des Rechnungshofes ? Wenn ja, wie lauteten die entsprechenden Stellungnahmen seit 2000? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.10.2014 1. Seit wann gibt es in Bayern einen Sozialfonds und welche Mittel standen seit 2000 (bitte jedes Jahr einzeln benennen) dafür zur Verfügung? Der Freistaat Bayern hat die Erlöse aus der Veräußerung der Bayerischen Versicherungskammer (Privatisierungs- erlöse) im Rahmen der „Offensive Zukunft Bayern II“ im 2. Nachtragshaushalt 1996 im Einzelplan 13 für zahlreiche Maßnahmen und Projekte in den Bereichen „Beschäftigung und Soziales“, „Kultur“, „Ökologie“ und „Hochschulbaumaßnahmen “ eingesetzt. Im Bereich „Beschäftigung und Soziales“ wurde u. a. ein Kapitalstock für den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds mit einem Volumen von rd. 204,5 Mio. € gebildet. Die Veranschlagung der Erträge aus dem Kapitalstock für den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds erfolgte erstmals im Doppelhaushalt 1997/1998 im Einzelplan 13 bei Kap. 13 08 TG 51-52. Die Mittel sind nach der maßgeblichen Zweckbestimmung des Haushalts für Maßnahmen und Einrichtungen für den Arbeitsmarkt und die soziale Infrastruktur einzusetzen. Die in den Doppelhaushalten zur Verfügung stehenden Mittel wurden durch Ministerratsbeschluss und Billigung durch den Haushaltsausschuss jeweils für einen zweijährigen Förderzeitraum auf den Arbeitsmarkfonds und Sozialfonds aufgeteilt. Für den Sozialfonds standen in den Förderzeiträumen 1999/2000 bis 2013/2014 folgende Mittel zur Verfügung: Förderzeitraum Sozialfondsmittel – Tsd. Euro – 1999/2000 8.180,7 2001/2002 8.180,7 2003/2004 11.132,4 2005/2006 6.961,2 2007/2008 6.961,2 2009/2010 7.844,3 2011/2012 7.844,4 2013/2014 7.844,4 2. Warum wurde der Sozialfonds überhaupt eingeführt? 5. Warum finanziert der Freistaat bestimmte Projekte aus dem Sozialfonds und nicht aus anderen Positionen aus dem regulären Haushalt? Die Fragen 2 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Aus dem Sozialfonds werden – gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan – in erster Linie Investitionen und sonstige Maßnahmen für die soziale Infrastruktur gefördert. Hier ist an Projekte und Maßnahmen gedacht, die von ihrem Inhalt und ihrer Ausgestaltung her innovativen Charakter haben, die kurzfristig finanziert werden müssen und neue Problemlösungsstrategien der Sozialpolitik erkunden. Die zeitlich begrenzten Projekte und Maßnahmen werden vorrangig mit dem Ziel erprobt, inwieweit sich neue, zukunftsweisende Bedarfsfelder ergeben bzw. wie bisherige soziale Schwerpunkte anzupassen sind. Die Finanzierung dieser Projekte aus dem regulären Haushalt ist grundsätzlich deshalb nicht möglich, da die im Einzelplan 10 vorhandenen Ansätze weitestgehend zur Aufrechterhaltung der Förderung laufender Projekte benötigt werden. 3. Welche Projekte/Mittel wurden seit 2000 mithilfe des Sozialfonds finanziert (bitte nach Jahren auflisten) und wie hoch war jeweils die geforderte Summe? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.12.2014 17/3886 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3886 Die vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration aufgestellten Projektlisten zur Verwendung der Mittel des Sozialfonds wurden, ebenfalls wie die Aufteilung der Mittel auf den Arbeitsmarktfonds und Sozialfonds (siehe Antwort zu Frage 1), durch Ministerratsbeschluss und Billigung durch den Haushaltsausschuss für einen zweijährigen Förderzeitraum festgelegt. Soweit sich bei einzelnen Projekten bei der Bewilligung oder während der Laufzeit Veränderungen ergaben, konnten die frei werdenden Mittel vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für andere oder zusätzliche Vorhaben im Rahmen der haushaltsmäßigen Zweckbestimmungen verwendet werden. Die im Rahmen der Sozialfonds 1999/2000 bis 2013/2014 geförderten Investitionen und sonstigen Maßnahmen für die soziale Infrastruktur sind in der Anlage 1 aufgeführt. 4. Woher kamen/kommen die jeweiligen Mittel für den Sozialfonds? Die Anlage des Kapitalstocks „Arbeitsmarkt- und Sozialfonds “ erfolgte ursprünglich in nachrangigen Schuldscheindarlehen , die in den Jahren 1998, 2000, 2003 und 2005 in Eigenkapital der BayernLB umgewandelt wurden. Für den Kapitalstock „Arbeitsmarkt- und Sozialfonds“ wurden ursprünglich Zinserträge und später zweckgebundene Anteile an den Dividenden der BayernLB zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundenen Anteile an den Dividenden der BayernLB konnten seit der internationalen Finanzmarktkrise von der BayernLB nicht mehr ausgeschüttet werden. Gemäß Ministerratsbeschluss vom 23. Oktober 2008 wurde der Einnahmeausfall bei den Fonds der Offensive Zukunft Bayern und somit auch der Einnahmeausfall beim Arbeitsmarkt - und Sozialfonds aus dem Haushalt finanziert. Die Mittel für den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds wurden daher seit dem Haushaltsjahr 2009 der Haushaltsrücklage entnommen (vgl. Kap. 13 60 – Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB – Tit. 351 02 – Entnahme aus der Haushaltsrücklage zur Finanzierung der Fonds der Offensive Zukunft). Im Haushaltsentwurf 2015/2016 wurden entsprechend der Anregung des Obersten Rechnungshofes – ORH (vgl. Text-Nr. 6 des Jahresberichts 2014) die Ausgaben für Zwecke der Fonds der Offensive Zukunft Bayern im Einzelplan des jeweiligen Geschäftsbereichs veranschlagt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt künftig im Rahmen des allgemeinen Haushalts. Die Ausgaben für Zwecke des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds werden nach dem Haushaltsentwurf 2015/2016 im Einzelplan 10 bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle Kap. 10 03 TG 60-61 nachgewiesen und veranschlagt. 6. Wie viele Projekte sollen nach den Planungen der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2015/16 aus dem Sozialfonds finanziert werden (bitte die einzelnen Projekte und die einzelnen Fördersummen einzeln nennen)? Über die Aufteilung und Verwendung der Mittel des Arbeitsmarkt - und Sozialfonds kann erst nach Verabschiedung dess Doppelhaushalts 2015/2016 entschieden werden. Es liegen daher noch keine Planungen vor, wie viele und welche Projekte aus dem Sozialfonds gefördert werden sollen. 7. Unterliegen die Aktivitäten der Mittelverwendung aus dem Sozialfonds auch der Kontrolle des Rechnungshofes ? Wenn ja, wie lauteten die entsprechenden Stellungnahmen seit 2000? Der Arbeitsmarkt- und Sozialfonds unterliegt gem. Art. 88 Abs. 1 BayHO dem Prüfrecht des ORH. Der ORH hat den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds im Jahr 2012 geprüft und die wesentlichen Prüfungsergebnisse dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) mit Schreiben vom 25.03.2013 mitgeteilt (Anlage 2a). Zu den Prüfungsmitteilungen nahmen das StMFLH und das StMAS mit Schreiben vom 17.05.2013 und 02.08.2013 Stellung (Anlagen 2b und 2c). Nach einem weiteren Prüfungsschriftwechsel zwischen dem ORH und dem StMAS am 14.08.2013 und 25.11.2013 (Anlagen 2d und 2e) erklärte der ORH das Prüfungsverfahren mit Schreiben vom 12.12.2013 (Anlage 2f) für abgeschlossen. Die Anlagen 2 a bis 2 f enthalten nur den Prüfungsschriftwechsel , soweit der Sozialfonds betroffen ist. Modellprojekt „Integrationskurse“ für Ausländer 77,0 Imagekampagne „Pflege“ und Supervision 767,0 Sozialinformationssystem Bayern 307,0 Förderung einer teilstationären Einrichtung für Schädel-Hirn-Verletzte 51,0 Stiftung „Bündnis für Kinder – gegen Gewalt“ 256,0 Modellprojekt „Qualitätsgesicherte Mammographie“ 205,0 Qualitätskontrolle von Reha-Einrichtungen 77,0 Jugendambulanz München 50,0 Hilfe für kinderreiche Familien in Wohnungsnot 100,0 Missbrauchsambulanz 36,0 III. Bewilligungszeitraum 2003/2004 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Investitionsförderungen Landespsychiatrieplan 500,0 Investitionsförderungen Landesaltenplan 1.200,0 Investitionsförderungen Landesbehindertenplan 3.050,0 Telematikanwendungen im Krankenhausbereich 575,0 Verbesserung der Organisation der Organspende 50,0 Vermarktung des Gesundheitsstandorts Bayern 25,0 Errichtung stationärer Einrichtungen der Sterbebegleitung 750,0 Neue Betreuungskonzepte insb. für Demente 700,0 Sonderprogramm „Fortbildung und Supervision“ und Kommunikationskampagne im Bereich Altenpflege 500,0 Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 800,0 Gehörloseninstitut 307,0 Erkundung von Sozioinformatik-Systemen 150,0 Clearingstelle für massiv-dissoziale und kriminell auffällige Jugendliche 1.000,0 Fortbildung von Fachkräften in der Krippen- und Hortarbeit 350,0 Erstellung eines Bildungs- und Erziehungsplanes für Kinderkrippen und Kindergärten 36,0 Qualifizierungskampagne zur „Jugendsozialarbeit an Schulen“ 250,0 Familienpass (Erprobung) 200,0 Familienferienstätte Teisendorf 600,0 Fortbildung ehrenamtlicher Richter 62,0 Gesundheitskarte Testregion Bayern (BGK) 50,0 Neue Betreuungskonzepte insb. für Demente 257,5 WIR FÜR UNS (Jugendkampagne) 80,0 IV. Bewilligungszeitraum 2005/2006 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Telematikanwendungen im Krankenhausbereich 200,0 Gesundheitsstandort Bayern 55,0 Investitionen in der Palliativ- und Hospizversorgung 471,2 Qualitätssicherung und Stärkung der häuslichen Versorgung/Pflege 650,0 Fort- und Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege 650,0 Kompensation für gekürzte Ansätze im Behindertenplan zur Abfinanzierung (Fortführung LT-Beschluss) 3.000,0 Abfinanzierung Behindertenplan (Rest Schonstett) 137,2 Neubau Förderzentrum für Blinde und Sehgeschädigte, Nürnberg 816,0 Gutachten „ambulant vor stationär“ 30,0 Erweiterung einer Förderstätte in Stockstadt 246,8 Förderung der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in Horten durch Projektarbeit (Kontext BUGA) 190,0 Neuerrichtung einer sozialtherapeutischen Wohngruppe in Selb 265,0 Umbau eines entwicklungstherapeutischen Heimes für Kleinkindergruppen 250,0 Investitionsmaßnahme Familienferienstätte Hundham 194,6 V. Bewilligungszeitraum 2007/2008 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Investitionsförderungen Landesbehindertenplan 3.009,6 Telematikanwendungen im Krankenhausbereich 350,0 Vermarktung des Gesundheitsstandorts Bayern 100,0 Förderung der Organspende 50,0 Verbesserungen in der Palliativ-, Hospiz- und geriatrischen Versorgung 371,2 Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der Altenpflege 240,0 Fort- und Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege 350,0 Pflege geht uns alle an – Sensibilisierung durch das Medium Musik 100,0 Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Konzepte in der Pflege und der Altenhilfe 690,0 Errichtung einer Förderstätte für behinderte Menschen 700,0 Konzeptentwicklung Sudetendeutsches Museum 300,0 Hilfen für Familien in Wohnungsnot 190,0 Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz - Entwicklung von Materialien für themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche 200,0 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - Implementierung von Materialien zur Begleitung und Beobachtung des Entwicklungsverlaufs der Kinder in Tageseinrichtungen 200,0 Forum Soziales Bayern – Verbesserung der Ergebnisqualität in der sozialen Arbeit 140,0 VI. Bewilligungszeitraum 2009/2010 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements 650,0 Investitionen für stationäre Hospize 80,0 Bewältigung des demographischen Wandels 700,0 Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe 600,0 Forum für Frauenpolitik 315,0 Zentrum für körper- und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche 3.400,0 Ehe- und Familienberatung für gehörlose/hörgeschädigte Familien/Partner 180,0 Durchführung von Fortbildungen zur Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sowie Qualitätskampagne Krippe (Quaka II) 202,4 Elternbefragung zum Landeserziehungsgeld 50,0 Etablierung der Förderstrukturen in der Jugendsozialarbeit 200,0 Evaluation Jugendsozialarbeit an Schulen 150,0 Stärkung von Elternkompetenzen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes 130,0 Modellprojekt der Pädagogisch-Sozialen-Assistenz 134,3 Neubau und Ausstattung der Pflegeakademie Marktredwitz 250,0 VII. Bewilligungszeitraum 2011/2012 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Ausbau von niederschwelligen Betreuungsangeboten 230,0 Weiterführung der Kampagne „ganz jung. ganz alt. ganz ohr“ 300,0 Fortführung des Modellprojekts „Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement 990,0 Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte 700,0 Investitionen für stationäre Hospize 800,0 Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements 100,0 Investitionskostenförderung einer Wohnanlage für Menschen mit Behinderung im Alter (Forum am Luitpoldpark) 2.000,0 Integrationsprojekt HEROES 200,0 Qualitätskampagne für Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren – Quaka III 297,6 Aufbau multiprofessioneller Teams in Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung der Inklusion 225,0 Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes 130,0 Unterhalt eines Netzwerks von Konsultationseinrichtungen zur kollegialen Unterstützung bei der Umsetzung des Bayer- Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) 400,0 Abschlussveranstaltung zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 150,0 Umsetzung Bayerische CSR-Strategie 100,0 UNESCO-Workshop „Toys for Childrens Rehabilitation“ 80,0 Fachtagung Generationenzusammenhalt 25,0 Fortbildungsoffensive “Ergänzungskräfte zu pädagogischen Fachkräften” 1.370,0 „Mein Papa liest vor! – in Bayern“ 25,0 VIII. Bewilligungszeitraum 2013/2014 Bezeichnung Projekt/Maßnahme Tsd. EUR Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung; Frauen in Einrichtungen der Behindertenhilfe – „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ 450,0 Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung; Nicht in Einrichtungen lebende Frauen – „Zugang zu Hilfesystemen erleichtern“ 200,0 QUISTA-B Anschlussprojekt Phase II „Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen in den stationären Einrichtungen Bayerns“ 100,0 Auf- und Ausbau von Sozialgenossenschaften 270,0 Weiterführung der Kampagne „ganz jung. ganz alt. ganz ohr“ 200,0 Integrierte soziale Entwicklungskonzepte 350,0 Aufbau von Seniorengenossenschaften 450,0 Umsetzung Demenzstrategie; Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte, Förderung des Auf- und Ausbaus von Vernetzungsstrukturen 500,0 Umsetzung Demenzstrategie; Einsatz von Pflege- und Haushaltshilfen in Haushalten mit demenzerkrankten und pflegebedürftigen Menschen 200,0 Umsetzung Demenzstrategie; Verbesserung der teilstationären pflegerischen Infrastruktur 200,0 Ehrenamtskongress 120,0 Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement 650,0 Netzwerkmoderatoren Hospiz 100,0 Begegnungsstätte Schönbrunn 1.334,4 Integrationsprojekt HEROES-Phase III 400,0 Integrationsprojekt HEROES; Standorterweiterung des Modellprojekts auf Nordbayern 400,0 „Fit for Move – Mietbefähigungsprojekt“ für Asylbewerber 720,0 Weiterbildung von Ergänzungskräften zu Fachkräften in Kindertageseinrichtungen 1.050,0 Förderung von Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes 150,0 Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstr. 9 · 80539 München Telefon 089 28626-0 Telefax 089 28626-277 E-Mail poststelle@orh.bayern.de Internet www.orh.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof · 80535 München Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstraße 9 80797 München Ihre Nachricht Unser Zeichen München, 25.03.2013 II - 900 - 11 - 1 - 21 Durchwahl: 089 28626-245 Gerd.Schwindler@orh.bayern.de Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) ORHS vom 13.01.2011 Gz. II - 900 - 11 - 1 - 1 Anlage: Abdruck des Schreibens an das Staatsministerium der Finanzen Sehr geehrte Damen und Herren, der Oberste Rechnungshof hat die im Betreff bezeichnete Prüfung durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Prüfungsmitteilung zu- sammengefasst. Wir bitten, zur Prüfungsmitteilung bis spätestens 01.07.2013 Stellung zu nehmen. Das unter TNr. 2 angesprochene Schreiben an das Staatsministerium der Finan- zen liegt in Abdruck mit der Bitte um Kenntnisnahme bei. Mit freundlichen Grüßen gez. Windsheimer gez. Dr. Braun Ltd. Ministerialrat Ltd. Ministerialrat Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstr. 9 · 80539 München Telefon 089 28626-0 Telefax 089 28626-277 E-Mail poststelle@orh.bayern.de Internet www.orh.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof · 80535 München Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Ihre Nachricht Unser Zeichen München, 25.03.2013 II - 900 - 11 - 1 - 21 Durchwahl: 089 28626-245 Gerd.Schwindler@orh.bayern.de Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) Anlage: Prüfungsmitteilung an das StMAS (ORHS vom 25.03.2013 Gz. II - 900 - 11 - 1 - 21) Der ORH hat die Ausgaben aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds (Kap. 13 08 TG 51 und 52) geprüft. Neben der technischen Abwicklung der Förderverfahren und der Mittelverwendung war auch die Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozial- fonds von Interesse. Aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds sollen u. a. Zuwendungen ausgereicht wer- den, die aus dem seinerzeitigen Erlös der Versicherungskammer finanziert werden. Das Stammkapital des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds in Höhe von 204,52 Mio. € wurde aber in den Jahren 1998 bis 2005 in Eigenkapital der BayernLB umgewan- delt. Eine Rendite wirft dieses Kapital derzeit jedoch nicht ab. Ersatzweise wird der Fonds daher gegenwärtig aus dem Staatshaushalt gespeist, nämlich durch eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschafts- sicherungsrücklage (Kap. 13 60, Tit. 351 02).1 1 Haushaltsansätze seit 2011 jährlich 28.951.900 €. - 2 - Der ORH ist der Auffassung, dass Zuwendungen aus diesem Fonds nur dann ausgereicht werden sollten, wenn das aus dem Verkauf der Versicherungskammer erlöste Kapital wieder eine Rendite erzielt. Bis dahin sollten nur noch die laufen- den Maßnahmen abfinanziert, jedoch keine neuen Projekte mehr bewilligt werden. Aus unserer Sicht ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, durch den zusätzlichen Einsatz staatlicher Haushaltsmittel von jährlich rd. 10 Mio. € Maßnahmen und Ausgaben aus dem Sozialbereich zu finanzieren. Sowohl im Hinblick auf die derzeitig ent- spannte Situation auf dem Arbeitsmarkt als auch wegen einer anderweitigen De- ckungsmöglichkeit aus dem Epl. 10 (vor allem ESF-Förderung, Kap. 10 05 TG 60) ist dies aus Sicht des ORH nicht erforderlich. Da der Haushalt für 2013 bereits vom Landtag genehmigt ist, ist für dieses Jahr eine Änderung nicht mehr möglich. Bei der Aufstellung des Haushalts 2014 könn- ten die Mittel aber eingezogen werden. Vollzugsprobleme sehen wird dabei nicht, wenn das StMAS frühzeitig darauf hingewiesen wird und die Haushaltsreste (aus 2011: 24 Mio. €) zur Abfinanzierung laufender Maßnahmen eingesetzt werden. Wir bitten entsprechend der Fristsetzung gegenüber dem Sozialministerium um Stellungnahme möglichst auch bis zum 01.06.2013. Wir erwägen, die Angelegenheit in unserem Bericht nach Art. 97 BayHO darzu- stellen. Ein Abdruck der Prüfungsmitteilungen an das StMAS wird mit der Bitte um Kennt- nisnahme übermittelt (Art. 96 Abs. 2 BayHO). Das StMAS erhält einen Abdruck dieses Schreibens (ohne Anlage) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Windsheimer Dr. Braun Ltd. Ministerialrat Ltd. Ministerialrat Rechnungsprüfung 2012; Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) II - 900 - 11 - 1 - 21 München, 25.03.2013 Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis .................................................................. 4 2 Prüfungsumfang und Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds ................................................................................................................. 4 3 Feststellungen zu einzelnen Zuwendungsfällen ..................................................... 5 3.1 Arbeitsmarktfonds ..................................................................................................... 5 … 3.2 Sozialfonds (Bewilligungsstelle ZBFS mit Ausnahme von Nr. 3.2.5) ...................................................................................................................... 5 3.2.1 Gz. VI 4/33458/116/08 G - Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung Altenarbeit und -pflege .............................................................................. 5 3.2.2 Gz. VI 5/33457 MF 30/06 - Modellprojekt KompetenzNetz Demenz - Integration der Bevölkerungsgruppe demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen ................................................................................ 6 3.2.3 Gz. VI 4/33454/6/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Lebens-perspektive A 9 - Fränkische Schweiz ............................. 6 3.2.4 Gz. VI 4/33454/10/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Haus der Begegnung Kirchanschöring, Sozialbüro .................................................................................................................... 6 3.2.5 Gz. 13-5-6570-7-2008-ING - Förderung der Einrichtung eines stationären Hospizes in Ingolstadt (Bewilligungsstelle Regierung von Oberbayern) .......................................................................................................... 6 4 Sonstige Feststellungen ............................................................................................ 6 4.1 Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ........................... 6 4.2 Buchungen bei unzutreffenden Titeln ...................................................................... 8 … Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 4 1 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis Das Stammkapital des Arbeits- und Sozialfonds erwirtschaftet derzeit keine Rendite, sodass die Mittel für die auszureichenden Zuwendungen bzw. sonstigen Ausgaben in Höhe von jährlich rd. 10 Mio. € aus dem Staatshaushalt aufgebracht werden müssen. Nach Auffassung des ORH sollten daher die Zuwendungen auslaufen und erst wieder aufgenommen werden, wenn aus dem Fondsvermögen wieder Erlöse erzielt werden. Bei einigen Ausgaben sehen wir das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht ausreichend beachtet. Die Prüfung der einzelnen Zuwendungsfälle hat gezeigt, dass von der Sachbearbei- tung teilweise zweckmäßiger und sorgfältiger vorgegangen werden sollte. 2 Prüfungsumfang und Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds Der ORH hat die Ausgaben aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds (Kap. 13 08 TG 51 und 52) geprüft. Neben der technischen Abwicklung der Förderverfahren und der Mittelverwendung war auch die Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds von Interesse. Aus dem Arbeitsmarkt- und Sozialfonds sollen u. a. Zuwendungen ausgereicht wer- den, die aus dem seinerzeitigen Erlös der Bayerischen Versicherungskammer finan- ziert werden. Das Stammkapital des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds in Höhe von 204,52 Mio. € wurde aber in den Jahren 1998 bis 2005 in Eigenkapital der BayernLB umgewandelt. Eine Rendite wirft dieses Kapital derzeit jedoch nicht ab. Ersatzweise wird der Fonds daher gegenwärtig aus dem Staatshaushalt gespeist, nämlich durch eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschafts- sicherungsrücklage (Kap. 13 60 Tit. 351 02). Die Beispiele unter Ziff. 3 und 4 belegen, dass bei der Ausreichung der Förderungen kein strenger Maßstab angelegt wurde. Hinzu kommt, dass das aus dem Verkauf der Versicherungskammer erlöste Kapital derzeit keine Rendite erzielt. Vielmehr werden diese Ausgaben aus dem laufenden Haushalt finanziert. Daher sollten nur noch die laufenden Maßnahmen abfinanziert und neue Projekte nur bei unabweisbarem Bedarf bewilligt werden. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, durch den zusätzlichen Einsatz staatlicher Haushaltsmittel von jährlich rd. 10 Mio. € Maßnahmen und Ausgaben aus dem Sozialbereich zu finanzie- Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 5 ren. … Auch für aus dem Sozialfonds geleistete Ausgaben und geförderte Projekte fällt es uns teilweise schwer, einen unabweisbaren Bedarf zu erkennen:1 Beispielsweise ist es unwahrscheinlich, dass das Projekt „Stationäres Hospiz der Stiftung Juliusspital Würzburg“ mit Gesamtkosten von knapp 4,5 Mio. € ohne den Beitrag des Sozialfonds in Höhe von 100.000 € gescheitert wäre:2 Wir haben hierzu auch das Staatsministerium der Finanzen um Stellungnahme ge- beten. 3 Feststellungen zu einzelnen Zuwendungsfällen 3.1 Arbeitsmarktfonds … 3.2 Sozialfonds (Bewilligungsstelle ZBFS mit Ausnahme von Nr. 3.2.5) 3.2.1 Gz. VI 4/33458/116/08 G - Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung Altenarbeit und -pflege Die Maßnahme wurde ohne konkrete Genehmigung des vorzeitigen Beginns begon- nen. Der Bewilligungsbescheid wurde erst nach Abschluss der Maßnahme zusam- men mit der Prüfung des Verwendungsnachweises erlassen. Auch bei fortgesetzten Maßnahmen ist für ein neues Projektjahr die Genehmigung des vorzeitigen Beginns (schriftlich) zu erteilen. Zuwendungsbescheide sind möglichst frühzeitig zu erlassen, da ansonsten die enthaltenen Auflagen wirkungslos bleiben müssen. Bei den zwei Teilmaßnahmen Nr. 3 „WB zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft, B I, Reihe 10“ und Nr. 4 „WB zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft, B II, Reihe 6“ wurden die Teilnehmergebühren und die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung falsch be- rechnet. Eine Neuberechnung ist erforderlich. 1 Siehe hierzu auch Nr. 4.1. 2 Bewilligungsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 11.02.2013 (Gz. 13-6582.02-1/12); bei Gesamtkosten von 4.466.312 € leistet der Träger Bareigenmittel in Höhe von 2.766.312 €. Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 6 3.2.2 Gz. VI 5/33457 MF 30/06 - Modellprojekt KompetenzNetz Demenz - Integration der Bevölkerungsgruppe demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen Die Zwischennachweise vom 07.03.2008, 21.01.2009 und 13.03.2010 wurden nicht rechtzeitig geprüft, nämlich erst am 20.09.2010, 11.04.2011 und 02.05.2011. Auch für Zwischennachweise gilt das Gebot der zeitnahen Prüfung, zumal sie eventuell als Steuerungsinstrument für den weiteren Verlauf der Maßnahme dienen können. 3.2.3 Gz. VI 4/33454/6/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Lebensperspektive A 9 - Fränkische Schweiz Die Zwischennachweise vom 28.03.2009 und 31.03.2010 waren bis August 2011 nicht geprüft, wie TNr. 3.2.2. 3.2.4 Gz. VI 4/33454/10/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Haus der Begegnung Kirchanschöring, Sozialbüro Der Zwischennachweis vom 28.03.2009 war bis August 2011 nicht geprüft, wie Nr. 3.2.2. Die Zwischennachweise vom 28.03.2009 und 16.02.2011 enthielten nur den zahlen- mäßigen Nachweis, nicht aber den im Bewilligungsbescheid geforderten Sachbericht. Eine diesbezügliche Erinnerung erging nicht. Die Vorlage der Sachberichte ist aber von Bedeutung, da sie Anhaltspunkte über einen möglichen weiteren Verlauf der Maßnahme enthalten können. 3.2.5 Gz. 13-5-6570-7-2008-ING - Förderung der Einrichtung eines stationären Hospizes in Ingolstadt (Bewilligungsstelle Regierung von Oberbayern) Der bis spätestens 30.06.2010 vorzulegende Verwendungsnachweis ist bis August 2011 nicht bei der Regierung von Oberbayern eingegangen. Eine Erinnerung erging nicht. Auf eine rechtzeitige Vorlage der Verwendungsnachweise sollte stärker geach- tet werden. 4 Sonstige Feststellungen 4.1 Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aus dem Sozialfonds werden vom Ministerium auch Ausgaben getätigt, die im weite- ren Sinne dem Begriff „Öffentlichkeitsarbeit“ zugerechnet werden können. Aus unse- Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 7 rer Sicht erfüllen diese Ausgaben, die teilweise namhafte Beträge ausmachen, nicht immer so ihren Zweck, dass dies den Aufwand rechtfertigt. So betreibt das Ministerium seit Jahren eine Kampagne zur Imageverbesserung in der Pflege. Für die Auftaktveranstaltung und die Erstellung einer CD mit Musik- und Wortbeiträgen wurden 2007 an die Fa. T Zahlungen von knapp 30.000 und 43.000 € geleistet.3 Im Jahr 2010 beliefen sich die Zahlungen für die Kampagne aus dem Sozialfonds u. a. auf: • Fa. E. für die Filmproduktion „Pflege“ rd. 196.000 €, • Fa. T für die Imageverbesserung Pflege rd. 423.000 €. Die Zahlungen an Fa. T beinhalten auch die Entwicklung und Produktion eines Spieles, was einen Aufwand von insgesamt 81.000 € verursachte. Außerdem wurden rd. 85.000 € für die Websites Pflege/Herzwerker ausgegeben. Rund 21.000 € waren für Werbeartikel zu bezahlen. Sowohl das für diesen Zweck entwickelte Spiel als auch die produzierte CD stoßen kaum mehr auf Interesse. Die mit erheblichem Aufwand eingerichteten Websites Herzwerker und ganz jung.ganz alt.ganz ohr sind teilweise nicht mehr aktuell.4 Herzwerker Altenpflege: • Die Tagebucheinträge datieren aus 2010. • Die Quick-Check-Seite „warum ist Altenpflege zukunftssicher“ wird nicht gefun- den. • Bei Aufruf der Seite „Adressen von Alten- und Pflegeeinrichtungen“ erscheint der Hinweis: Seite leider nicht verfügbar. Gleiches geschieht im „Profibereich“ beim Begriff Praktikumsbörse. • Die Verdienstvergleiche geben den Stand 2010 wieder. ganz jung.ganz alt.ganz ohr: 3 Seinerzeit aus der Haushaltsstelle Kap. 10 03 Tit. 531 21. 4 Alle Internet-Abfragen wurden im Februar 2013 vorgenommen. Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 8 • Bei „Events und Aktionen“ datiert der letzte Eintrag von Mai 2012; Gleiches gilt für die Termine für Journalisten. • Der letzte Eintrag im Veranstaltungsarchiv ist vom 15.12.2010. • Im „Medienpaket“ ist von einem Gewinnspiel die Rede. Allerdings war Teilnahme- schluss bereits am 26.06.2011. Internet-Nutzer verlieren i. d. R. schnell das Interesse an den angebotenen Infor- mationen, wenn an der Aktualität des Inhalts zu zweifeln ist. Ferner ist dies nicht imagefördernd, eher das Gegenteil. Bei der Gestaltung des Web-Auftritts sollte daher von Anfang an der Pflegeaufwand im Blickwinkel sein. Sofern nicht zu gewährleisten ist, dass alle Informationen aktuell gehalten werden können, sollten nur solche In- halte aufgenommen werden, die nur einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Im Übrigen muss bezweifelt werden, dass die Imagekampagnen einen zählbaren Nutzen gebracht haben. Gerade die öffentliche Diskussion in jüngster Zeit hat ge- zeigt, dass sich deshalb zu wenige junge Leute für den Pflegeberuf entscheiden, so- lange die beruflichen Gegebenheiten (u. a. Entwicklungsmöglichkeit, Bezahlung) un- verändert bleiben. In anderem Zusammenhang haben wir bereits unsere Skepsis in Bezug auf Werbe- artikel (sog. Give-aways) zum Ausdruck gebracht. Ist schon im Bereich der Wirtschaft deren Wirkung nicht unumstritten,5 sehen wir keine Möglichkeit, durch das Verteilen von z. B. Tubenstiften (rd. 20.000 €) oder Folienmagneten (rd. 2.300 €) soziale Be- lange gravierend zu unterstützen. Auf Werbeartikel sollte daher verzichtet werden. 4.2 Buchungen bei unzutreffenden Titeln Im Jahr 2010 wurden elf Zahlungen im Gesamtumfang von 171.091,53 € an Fa. T aus der Haushaltsstelle Kap. 13 08 Tit. 683 52 geleistet. Bei diesen Ausgaben handelt es sich aber nicht um Zuschüsse für private Unternehmen (Tit. 683 52), sondern um Ausgaben aufgrund eines Auftrages. Die Ausgaben hätten daher aus Tit. 547 52 (Sächliche Verwaltungsausgaben) geleistet werden müssen. 5 Aus Michael Kolb, Messe-Infotainer.de: … Dann nimmt man das Give-away in die Hand und weiß nicht so recht, was man damit tun soll. Denn eigentlich braucht man das ganze Zeugs nicht, das man als Give-away auf einer Messe erhält … Aus Give-aways: Nutzen und Wirkung, VIBSS Online: … So ist in der heutigen Zeit der Reizüberflutung und der Vielzahl der Werbebotschaften, Firmensignets und Produktlogos und Gratiszugaben, die uns täglich permanent erreichen, die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Einzelne den betreffenden Artikel noch entsprechend würdigt. Bayerischer Oberster Rechnungshof Prüfungsmitteilung 9 Wir bitten, künftig bei Buchungen verstärkt auf die richtige Haushaltsstelle zu achten. … Windsheimer Dr. Braun Ltd. Ministerialrat Ltd. Ministerialrat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen  Postfach 22 00 03  80535 München Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstraße 9 80539 München Name Christoph Kofler Telefon 089 2306-2516 Telefax 089 2306-2801   Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Datum II - 900 - 11 - 1 - 21, 25.03.2013 17/14 - H 1200/13 - 13893/13 17. Mai 2013 Prüfungsmitteilung des Bayer. Obersten Rechnungshofs zu Kap. 13 08 TG 51 - 52 (Offensive Zukunft Bayern II - Arbeitsmarkt- und Sozialfonds ) Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom 25. März 2013 wird wie folgt Stellung genommen: Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind für den Arbeitsmarkt und Sozialfonds bei Kap. 13 08 TG 51-52 insgesamt Mittel in Höhe von 20.165,4 Tsd. Euro veranschlagt. Die Staatsregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 20. Februar 2013 die Aufteilung der Mittel auf die Unterfonds „Arbeitsmarkt- fonds“ und „Sozialfonds“ sowie die Verwendung dieser Mittel in den Jahren 2013 und 2014 beschlossen. Die Aufteilung und Verwendung der Mittel des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds für die Jahre 2013 und 2014 wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags am 6. März 2013 einstimmig gebilligt. Ob ein Einzug bzw. eine Kürzung dieser Mittel möglich ist, bleibt der näheren Prüfung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Das Dienstgebäude Öffentliche Verkehrsmittel Telefon E-Mail Odeonsplatz 4 U 3, U 4, U 5, U 6 Odeonsplatz Vermittlung poststelle@stmf.bayern.de 80539 München 089 2306-0 Internet www.stmf.bayern.de Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - 2 - Finanzministerium wird die Anregung des Bayerischen Obersten Rech- nungshofes im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 aufgreifen und eine Dotierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds prüfen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Bauer Ministerialdirektor Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet: www.zukunftsministerium.bayern.de Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Katrin Wildenhain TELEFON 089 1261-1562 TELEFAX 089 1261-181562 E-MAIL Katrin.Wildenhain@stmas.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstr. 9 80539 München Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben DATUM II-900-11-1-21 25.03.2013 A4/0756-1/52 02.08.2013 Rechnungsprüfung 2012; Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) nimmt zu der mit Bezugsschreiben übermittelten Prüfungsmitteilung wie folgt Stellung: zu TNr. 2 (Prüfungsumfang und Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds) Der Oberste Rechnungshof (ORH) ist der Ansicht, dass nur noch die laufenden Maßnah- men abfinanziert und neue Projekte nur bei unabweisbarem Bedarf bewilligt werden soll- ten. Hintergrund sei die Tatsache, dass das Stammkapital des Arbeitsmarkt- und Sozial- fonds keine eigene Rendite abwerfe, so dass die Mittel für die auszureichenden Zuwen- dungen bzw. sonstigen Ausgaben in Höhe von jährlich rund 10 Mio. € aus dem Staats- haushalt aufgebracht werden müssen. Sowohl im Hinblick auf die derzeitig entspannte Situation auf dem Arbeitsmarkt als auch wegen einer anderweitigen Deckungsmöglichkeit SEITE 2 aus dem Epl. 10 sollten nach Auffassung des ORH die Zuwendungen auslaufen und erst wieder aufgenommen werden, wenn aus dem Fondsvermögen Erlöse erzielt werden. Das Staatsministerium der Finanzen hat in seiner in Abdruck zugeleiteten Stellungnahme an den ORH vom 17.05.2013 mitgeteilt, dass es die Anregung, die Mittel des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds einzuziehen bzw. zu kürzen, im Rahmen der Aufstellung des Doppel- haushalts 2015/2016 prüfen wird. Hierzu ist aus Sicht des StMAS Folgendes anzumerken: Aus dem Sozialfonds werden – gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan – in erster Linie Investitionen und sonstige Maßnahmen für die soziale Infrastruktur bewilligt. Im Vor- dergrund stehen insbesondere modellhafte Förderungen mit dem Ziel der Erprobung, in- wieweit sich neue, zukunftsweisende Bedarfsfelder ergeben bzw. wie bisherige soziale Schwerpunkte anzupassen sind. Konkret werden die Mittel v. a. für aktuelle politische Schwerpunkte (im Doppelhaushalt 2013/2014 z.B. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Demenzstrate- gie, Integration, Asylpolitik) eingesetzt. Berücksichtigung finden insbesondere auch Projek- te und Maßnahmen, die von ihrem Inhalt und ihrer Ausgestaltung her innovativen Charak- ter haben, die kurzfristig finanziert werden müssen und die neue Problemlösungsstrate- gien der Sozialpolitik erkunden. Das StMAS weist darauf hin, dass eine Kürzung der hierfür zur Verfügung stehenden Mit- tel (derzeit jährlich rd. 3,9 Mio. €) die aus sozialpolitischer, aber auch aus finanzwirtschaft- licher Sicht äußerst sinnvolle Möglichkeit des „Experimentierens“ deutlich einschränken würde, da die im Epl. 10 vorhandenen Ansätze weitestgehend zur Aufrechterhaltung der Förderung laufender Projekte benötigt werden. Im Übrigen wird noch darauf hingewiesen, dass die Mittel des Arbeitsmarkt- und Sozial- fonds wichtige Säulen für die bayerische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in den Regionen darstellen. Dies geht beispielsweise aus der Ministerratsvorlage des StMAS „Ländlicher Raum“ – Leistungen der Bayerischen Staatsregierung in der laufenden Legislaturperiode“ hervor, in der zahlreiche Projekte enthalten sind, die derzeit mit Mitteln des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds finanziert werden. SEITE 3 … Zu Nr. 3.2.1 (Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung, Altenarbeit und -pflege) Der ORH kritisiert, dass die Maßnahme ohne konkrete Zustimmung zum vorzeitigen Maß- nahmebeginn gestartet wurde. Er weist daraufhin, dass Zuwendungsbescheide möglichst frühzeitig zu erlassen seien. Daneben sei eine Neuberechnung der Teilnehmergebühren und der Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung erforderlich. Mit Schreiben vom 12.12.2007 wurde der Arbeiterwohlfahrt LV Bayern für alle Maßnah- men im Bereich der Altenarbeit/-pflege sowie Familienpflege die Zustimmung zum vorzei- tigen Maßnahmebeginn erteilt. Für den Bereich der gerontopsychiatrischen Fort- und Wei- terbildung wurde dies versehentlich in der Akte nicht dokumentiert. Dies wird nachgeholt. Das AMS vom 10.03.2008 zu den Fördergrundsätzen für die Fortbildung von Fach- und Hilfskräften sowie ehrenamtlich Tätigen in Bereichen der Altenarbeit/Altenpflege/Familien- pflege (Seniorenpolitisches Konzept Bayern) legt unter anderem fest, dass die Erteilung eines Bescheides auf der Grundlage der eingereichten Anträge entfällt. Erteilung des Be- scheides, Abrechnung und Auszahlung des Zuwendungsbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis nach Durch- führung der letzten Maßnahme, spätestens zum 01.03. des Folgejahres. Sowohl das StMF als auch der ORH stimmten diesem Verfahren zu. Zur angemerkten falschen Berechnung bei den Maßnahmen Nr. 3 und 4 der AWO Bil- dungsstätte Pforzen kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden, da zur Beurtei- lung noch Unterlagen nachgefordert werden mussten. Die Bildungsstätte Pforzen existiert in der Form nicht mehr. Unterlagen müssen erst über den Bezirksverband beigebracht werden. Zu Nr. 3.2.2 / 3.2.3 / 3.2.4 (Zwischennachweisprüfung) Der ORH kritisiert jeweils die nicht rechtzeitige Prüfung der Zwischennachweise. Die verspätete Prüfung der Zwischenverwendungsnachweise ist der Personalknappheit des ZBFS geschuldet. Der zuständige Sachbearbeiter hatte damals vorrangig an der Neu- SEITE 4 fassung der Richtlinien zur Förderung der offenen Behindertenarbeit mitzuarbeiten. Selbstverständlich wird das ZBFS auch zukünftig auf eine zeitnahe Bearbeitung der Ver- wendungsnachweise Wert legen. Zu Nr. 3.2.4 (Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Haus der Begegnung Kirchanschöring , Sozialbüro) Der ORH kritisiert, dass hier trotz fehlendem Sachbericht keine diesbezügliche Erinnerung erging. Eine Erinnerung an die Vorlage des Sachberichtes erging nicht, da der Zuwendungsemp- fänger regelmäßig Materialen (Flyer, Gemeindemitteilungen, Zeitungsartikel) eingereicht hatte, welche als Informationen über den Verlauf des Projektes für ausreichend angese- hen wurden. Außerdem wurden die Modellprojekte „Innovative Altenhilfekonzepte“ durch die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (afa) zusätzlich fachlich begleitet. Zu Nr.3.2.5 (Förderung der Einrichtung eines stationären Hospizes in Ingolstadt) Der ORH bittet um Beachtung der rechtzeitigen Vorlage von Verwendungsnachweisen. Die zeitliche Verzögerung der Vorlage des Verwendungsnachweises ist darauf zurückzu- führen, dass der Zuwendungsempfänger erstmalig mit einem diesbezüglichen Projekt be- fasst war. Daraus resultierte ein erhöhter Beratungsaufwand durch die Regierung von Oberbayern mit der Folge, dass der Verwendungsnachweis in Schritten aufbereitet und umgearbeitet werden musste. Ergänzend kamen beim Zuwendungsempfänger personelle Engpässe hinzu. Der Verwendungsnachweis liegt nun vor und die Prüfung wurde bereits ohne Beanstandungen abgeschlossen. Zu Nr. 4.1 (Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) Der ORH ist der Ansicht, dass die aufgeführten Ausgaben, die im weiteren Sinne dem Be- reich der Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet werden können, nicht immer ihren Zweck erfül- len, sodass sie den Aufwand rechtfertigen. Herzwerker Altenpflege Aufgrund der demographischen Entwicklung steigt der Bedarf an Altenpflegefachkräften SEITE 5 kontinuierlich. Gleichzeitig sinkt die Zahl der dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung ste- henden jungen Menschen. Nach verschiedenen Erhebungen fehlen in Bayern – abhängig davon, welches Szenario man der Entwicklung des stationären, ambulanten und familiären bzw. ehrenamtlichen Bereichs zugrunde legt – im Jahre 2020 bis zu 50.000 Altenpflege- rinnen und Altenpfleger. Um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen, muss u.a. mit Informationsmaßnahmen rechtzeitig und entschieden gegengesteuert werden. Die Informationsmaßnahme Herzwerker Altenpflege dient diesem Ziel. Bereits 2010 schloss das StMAS gemeinsam mit anderen Akteuren das „Bündnis für Aus- bildung und Fachkräftenachwuchs in der Altenpflege“, um die Attraktivität des Berufsbildes zu erhöhen. Mittlerweile wurde auch auf Bundesebene die Notwendigkeit entsprechender Informationsmaßnahmen erkannt. Dort wurde im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifi- zierungsoffensive Altenpflege“ eine umfangreiche Öffentlichkeitskampagne mit einer wei- testgehend identischen Zielrichtung wie Herzwerker Altenpflege vereinbart. Diese wird im Herbst 2013 starten und soll nach den Vorstellungen des federführenden Bundesministeri- ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Finanzmitteln von rd. 7 Mio. Euro aus- gestattet sein. Herzwerker Altenpflege wurde bei den diesbezüglichen Vorgesprächen auf Bundesebene explizit als Vorbild vorgestellt. Die Länder haben sich im Rahmen der Offen- sive u.a. verpflichtet, die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege in den kommenden drei Jahren um jeweils 10 % zu steigern. Bayern hat mit Herzwerker Altenpflege bereits die insofern notwendigen Grundlagen ge- legt und eine erfolgreiche Maßnahme installiert: So stieg seit dem Start im Jahr 2010 die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Altenpflegeschulen um fast 20 Prozent (von 5.674 im Schuljahr 2009/2010 auf 6.701 im Schuljahr 2011/2012). Ein we- sentlicher Grund für diesen Erfolg ist das breit gefächerte und sinnvoll aufeinander abge- stimmte Paket an Medienmaßnahmen, welches von der Presse und der Öffentlichkeit durchweg positiv begleitet wird. Herzwerker Altenpflege wurde bspw. für den Health Award 2013 nominiert. Aufgrund der damit verbundenen Präsentationskosten wurde allerdings aus Gründen der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit auf eine Teilnahme verzichtet. Auch verzeichnet die in der Prü- fungsmitteilung angesprochene Website von Herzwerker Altenpflege gute Zugriffs- und SEITE 6 Besucherzahlen (2012: 146.000 Zugriffe, 61.900 Besucher). Das spricht für eine hohe At- traktivität dieser Seite. Die Ausführung des ORH, es handele sich um eine uninteressante und nicht imagefördernde Website, kann daher nicht nachvollzogen werden. Gleichwohl ist es dem StMAS bewusst, dass der Erfolg einer Website von deren Aktualität mit beeinflusst wird, so dass der Pflegeaufwand bei der Konzeption mit zu berücksichtigen ist. Im Rah- men der vorhandenen personellen Kapazitäten sorgt das StMAS für eine kontinuierliche Aktualisierung der jeweiligen Inhalte. Informationsmaßnahme „ganz jung.ganz alt.ganz ohr“ Die Informationsmaßnahme „ganz jung.ganz alt.ganz ohr“ („ganz ohr“) diente ursprünglich der Imageverbesserung der Pflegeberufe und wurde dann weiter entwickelt zu einer Maß- nahme, welche die Bevölkerung für die Bedeutung des Themas Generationenzusammen- halt sensibilisieren wollte. Methodisch wurde hierbei ein bewusst niedrigschwelliger Zu- gang gewählt (z.B. Alterssimulationsanzug, Medienpaket für Schulen, Generationen- Spiele, CD), um Jung und Alt vor Ort in den Kommunen zusammen zu bringen und dadurch den Teilnehmer/innen ein positives Bild von der jeweils anderen Generation zu vermitteln. Diese Zielrichtung wurde erreicht: So gastierte „ganz ohr“ seit Mitte 2011 in mindestens 200 bayerischen Kommunen (ohne Berücksichtigung der sog. „Multiplikatoreneffekte“). Allein im Zeitraum Oktober 2010 bis Mai 2012 wurde die Kampagne zudem 69 Mal in den Medien erwähnt. Die überzeugende Konzeption zeigt sich auch daran, dass „ganz ohr“ auf Einladung der Europäischen Kommission sowohl beim Europäischen Fest 2012 in Brüssel (hier zusammen mit Herzwerker Altenpflege) als auch auf der Abschlusskonferenz der Europäischen Kommission zum „Europäischen Jahr des Alterns“ in Brüssel als europaweit vorbildliches Projekt präsentiert wurde. Auch die Website von „ganz ohr“ verzeichnet entgegen der in der Prüfungsmitteilung zum Ausdruck kommenden Einschätzung gute Zugriffs- und Besucherzahlen (2012: 190.000 Zugriffe, 175.000 Besucher), was für eine durchgehend hohe Attraktivität dieser Seite spricht. Die Ausführung, es handele sich um eine uninteressante und nicht imagefördernde Website, kann daher auch hier nicht nachvollzogen werden. SEITE 7 In einem weiteren Schritt wird „ganz ohr“ nunmehr zur Dachmarke für den Zusammenhalt der Generationen in Bayern ausgebaut, um nachhaltige Generationenprojekte vor Ort an- zustoßen. Die Nutzung der bereits eingeführten Marke für diese erweiterte Zielrichtung dient unter anderem auch der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit. Zu den Prüffeststellungen im Einzelnen:  Die an die Fa. E gezahlten Beträge (196.000 €) bezogen sich auf mehrere Filmproduk- tionen (insgesamt neun Filme mit einer Gesamtlaufzeit von rd. 1 Std.). Die DVD „Eure Sorge fesselt mich – Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege“ und das beiliegende Booklet dienen vor allem als pädagogisches Mate- rial für die Menschen, die tagtäglich in den Pflegeeinrichtungen mit dem Problem der freiheitsentziehenden Maßnahmen zu tun haben. Die Materialien zeigen Ansätze und Wege auf, die einen weitgehenden Verzicht auf freiheitsentziehende Maßnahmen in der ambulanten und stationären Pflege ermöglichen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität und der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften. Der Einsatz erfolgt überwiegend in der Fort- und Weiterbildung, bei der Heimaufsicht sowie im Betreuungswesen, inzwischen auch beim TÜV Rheinland. Eine Evaluation zum Einsatz des Leitfadens 2008 in drei Mo- delleinrichtungen zeigte, dass durch die Integration des Leitfadens in die Einrichtungs- konzepte die Zahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen von teilweise über 20 % ge- gen Null reduziert werden konnte. Die Nachfrage nach beiden Materialien ist ungebro- chen hoch, der Leitfaden liegt inzwischen in der 4. Auflage vor, die DVD in der 2. Auf- lage.  Zur sog. Imageverbesserung in der Pflege diente anfangs die Informationsmaßnahme „ganz ohr“, später auch Herzwerker-Altenpflege (zur Neuausrichtung von „ganz ohr“ s. obige Ausführungen): o Für „ganz ohr“ wurden im Haushaltsjahr 2010 entgegen den Feststellungen des ORH rd. 220.000 € - nicht 423.000 € - an die Fa. T ausbezahlt. Dies beinhaltete die Entwicklung und Betreuung der Maßnahme mit Website, PR- und Pressearbeit, Entwicklung eines Medienpakets und der Spiele für den Einsatz vor Ort in den ge- SEITE 8 nerationsübergreifenden Projekten. o Klarzustellen ist ferner, dass nicht ein Spiel, sondern zwei Spiele entwickelt wurden . So wurde ein Generationenmemo für eine Zweierspiel-Situation für Jung und Alt entwickelt. Weiter wurde das sog. XXL-Spiel entwickelt, das mehrere Personen spielen können (um bspw. ein Zusammentreffen einer Kindergartengruppe mit älte- ren Menschen in einem Altersheim zu ermöglichen). Es handelt sich hier in erster Linie um pädagogische Maßnahmen, die als Einstieg für das Kennenlernen der un- terschiedlichen Erfahrungswelten der jungen und der älteren Menschen dienen. o Die CD ist bisher über 150 Mal auf der Website angefordert worden; auch aktuell wird sie noch abgerufen. Die genannten beiden Spiele von „ganz ohr“ sind perma- nent im Einsatz und werden von den Partnern für die laufenden Aktionen vor Ort verliehen.  Klarzustellen ist des Weiteren, dass es sich bei den Websites von „ganz ohr“ und Herzwerker Altenpflege um zwei voneinander unabhängige, getrennte Websites han- delt. Werbeartikel: Das StMAS hat die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen politischen Themen seines Geschäftsbereichs sowie zu laufenden Projekten zu informieren. Passend zum Kommunikationsziel eingesetzte Werbeartikel sind eines der Mittel, um die- ser Informationspflicht nachzukommen, da sie einen hohen und langfristigen Erinnerungs- wert haben, wenn die Faktoren persönliche Relevanz (insbesondere bei hohem Ge- brauchsnutzen), Qualität, Originalität sowie auffälliger und prägnanter Werbeaufdruck ge- geben sind. Dieser Erinnerungswert ist im Übrigen doppelt so hoch wie derjenige der Wer- bung im Fernsehen. Der Feststellung des ORH, dass der Einsatz von Werbemitteln frag- würdig und selbst in der Wirtschaft nicht unumstritten sei, kann daher nicht gefolgt werden. Sofern das StMAS im Rahmen von Informationsmaßnahmen ergänzend Werbeartikel ein- setzt, wird darauf geachtet, dass – unter Berücksichtigung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – die oben genannten Kriterien eingehalten werden, so auch im Fall der vom ORH angeführten Tubenstifte und Folienmagneten. Zu betonen ist in SEITE 9 diesem Zusammenhang, dass die Werbeartikel bei Messen nur an Bürger/innen heraus- gegeben werden, die ein deutliches Interesse am jeweiligen Thema zeigen, um etwaige Streuverluste auszuschließen. Zu Ziffer 4.2 (Buchungen bei unzutreffenden Titeln) Der ORH bittet, künftig bei Buchungen verstärkt auf die richtige Haushaltsstelle zu achten. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, warum ein Teil der Rechnungen für „ganz ohr“ und für Herzwerker fälschlicherweise aus der Haushaltsstelle Kap. 13 08 Tit. 683 52 ge- zahlt wurde. Künftig wird verstärkt auf die Verwendung der korrekten Haushaltsstelle ge- achtet. … Mit freundlichen Grüßen, Zwick Ministerialdirigent Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstr. 9 · 80539 München Telefon 089 28626-0 Telefax 089 28626-277 E-Mail poststelle@orh.bayern.de Internet www.orh.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof · 80535 München Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstraße 9 80797 München Ihre Nachricht Unser Zeichen München, 14.08.2013 A4/0756-1/52 II - 900 - 11 - 1 - 23 Durchwahl: 089 28626-245 vom 02.08.2013 Gerd.Schwindler@orh.bayern.de Rechnungsprüfung 2012; Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) Excel-Tabelle Zahlungen an Fa. T Sehr geehrte Damen und Herren, zu unserer Prüfungsmitteilung vom 25.03.2013 hat das Ministerium mit oben ge- nanntem Schreiben Stellung genommen. Der ORH teilt hierzu Folgendes mit (die TNrn. beziehen sich auf die Prüfungsmitteilung): Zu 2 - Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds Ein weiterer Prüfungsschriftwechsel hierzu erübrigt sich, da der ORH in Erwägung gezogen hat, diesen Sachverhalt in seinem Bericht nach Art. 97 BayHO darzu- stellen. … Zu 3.2.1 - Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung Altenarbeit und Altenpflege Das Ergebnis der Überprüfung der beiden Teilmaßnahmen: 3 „WB zur Geron- topsychiatrischen Fachkraft, B II, Reihe 6“ und 4 „WB zur Gerontopsychiatrischen Fachkraft, B I, Reihe 10“ bitten wir uns zu gegebener Zeit mitzuteilen. - 2 - Zu 4.1 - Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Internetauftritt: Der ORH hat keineswegs behauptet, die Internetseiten „Herzwerker Altenpflege“ und „ganz jung.ganz alt. ganz ohr“ (ganz ohr) seien uninteressant. Es wurde ledig- lich bemängelt, dass bei deren Gestaltung offensichtlich der Aufwand für die lau- fende Aktualisierung nicht einkalkuliert wurde. Es macht keinen guten Eindruck, wenn im Februar 2013 das Veranstaltungsarchiv am 15.12.2010 endet und auf ein Gewinnspiel mit Teilnahmeschluss 26.06.2011 hingewiesen wird und Links auf andere Seiten nicht mehr funktionieren. Auch relativ hohe Zugriffs- und Besucherzahlen sind nicht aussagekräftig, weil aus diesen nicht erkennbar ist, wie viele Besucher die Seite wegen überholter Inhalte rasch wieder verlassen haben. Im Übrigen ist dem ORH selbstverständlich geläufig, dass es sich bei den beiden Websites um zwei voneinander unabhängige Websites handelt, wie dies in der Prüfungsmitteilung auch zu Ausdruck kommt. Die entsprechende „Klarstellung“ des Ministeriums war daher nicht erforderlich. Erstellung einer CD mit Musik- und Wortbeiträgen: Für die Produktion der CD wurden im Jahr 2007 an Fa. T 42.808 € vergütet. Wenn das Ministerium jetzt mitteilt, dass die CD (nur) 150mal angefordert wurde, unterstreicht dies die Feststellung des ORH, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eben nicht beachtet wurde. Imageverbesserung in der Pflege: Wie das Ministerium auf Seite 13 der Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung1 selbst ausführt, dienten die Informationsmaßnahme „ganz ohr“ sowie die Aktion „Herzwerker Altenpflege“ zur Imageverbesserung in der Pflege. Wir haben daher die Aktivitäten für beide Maßnahmen gemeinsam betrachtet und sind dabei auf eine an Fa. T zu zahlende Gesamtsumme in 2010 von 422.697 € gekommen (siehe anliegende Excel-Tabelle). Die vom Ministerium genannten rund 220.000 € geben daher nicht den gesamten Aufwand wider. Werbeartikel: 1 Schreiben vom 02.08.2013 (A4/0756-1/52) - 3 - Das Ministerium teilt mit, dass zum Kommunikationsziel passend eingesetzte Werbeartikel eines der Mittel sind, um Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen politi- schen Themen sowie zu laufenden Projekten zu informieren, da sie einen hohen und langfristigen Erinnerungswert haben, wenn die Faktoren persönliche Relevanz (insbesondere bei hohem Gebrauchsnutzen), Qualität, Originalität, sowie auffälli- ger und prägnanter Werbeaufdruck gegeben sind. Wie dieser Anspruch bei den vom ORH thematisierten Tubenstiften und Folien- magneten erfüllt werden soll, ist für den ORH weiterhin offen. Eine weitere Beantwortung zu TNr. 4.1 ist entbehrlich. Um Stellungnahme zu den Punkten 3.1.4.1, 3.1.6.2 und 3.2.1 bis spätestens 01.12.2013 wird gebeten. Die übrigen Punkte der Prüfungsmitteilung sind erledigt. Das Staatsministerium der Finanzen hat einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme erhalten. Mit freundlichen Grüßen Windsheimer Dr. Braun Ministerialdirigent Ltd. Ministerialrat Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de Internet: www.zukunftsministerium.bayern.de Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Katrin Wildenhain TELEFON 089 1261-1562 TELEFAX 089 1261-181562 E-MAIL Katrin.Wildenhain@stmas.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof 80535 München Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben DATUM II-900-11-1-23 vom 14.08.2013 StMAS-A4/0756-1/52/10 25.11.2013 Rechnungsprüfung 2012; Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) nimmt zu der mit Bezugsschreiben übermittelten Prüfungsmitteilung wie folgt Stellung: … Zu TNr. 3.2.1 (Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung, Altenarbeit und -pflege) Der ORH bittet um Mitteilung des Ergebnisses der Überprüfung der beiden Teilmaßnah- men Nr. 3 und 4. Zur angemerkten falschen Berechnung bei den Maßnahmen Nr. 3 und 4 der AWO Bil- dungsstätte Pforzen konnte bislang keine konkrete Aussage getroffen werden, da zur Be- urteilung noch Unterlagen nachgefordert werden mussten. Die Verwendungsnachweise mit entsprechenden Erläuterungen der Bildungsstätte Pforzen zu den beiden Veranstal- tungen aus dem Jahr 2008 sind inzwischen geprüft. SEITE 2 Es mussten bei der Maßnahme 3 die Ausgabenposition „Unterkunft und Verpflegung“ nach oben korrigiert werden, da ein Berechnungstag bei den Ausgaben vergessen wurde. Bei den Teilnehmergebühren war zunächst mit kalkulierten Gebühren und nicht mit den tat- sächlich eingegangenen Beträgen gerechnet worden. Daher wurden nun die Teilnehmer- gebühren erhöht, die Eigenmittel um diesen Betrag reduziert. Der Eigenmittelanteil beträgt nun statt 30,21 % nur noch 22,28 %. Bei der Maßnahme 4 war ebenfalls mit kalkulierten Teilnehmergebühren und nicht mit den tatsächlich eingegangenen Beträgen gerechnet worden. Hier erhöhen sich die Teilneh- mergebühren ebenfalls, in gleichem Maße reduzieren sich die Eigenmittel. Der Eigenmit- telanteil beträgt hier statt 47,39 % nun 33,18 %. Der geforderte Eigenmittelanteil in Höhe von 10 % ist bei beiden Maßnahmen gegeben. Eine Änderung des Bescheides ist nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen, gez. Zwick Ministerialdirigent Bayerischer Oberster Rechnungshof Kaulbachstr. 9 · 80539 München Telefon 089 28626-0 Telefax 089 28626-277 E-Mail poststelle@orh.bayern.de Internet www.orh.bayern.de Bayerischer Oberster Rechnungshof · 80535 München Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Winzererstraße 9 80797 München Ihre Nachricht Unser Zeichen München, 12.12.2013 StMAS-A4/0756-1/52/10; II – 900 – 11 – 1 – 26 Durchwahl: 089 28626-245 vom 25.11.2013 Gerd.Schwindler@orh.bayern.de Rechnungsprüfung 2012; Verwendung der Erlöse aus der Veräußerung der Versicherungskammer (Offensive Zukunft Bayern II) Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben genanntem Schreiben wird mitgeteilt, dass das Prüfungsverfahren hiermit abgeschlossen ist. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme erhalten. Mit freundlichen Grüßen gez. Windsheimer gez. Dr. Braun Ministerialdirigent Ltd. Ministerialrat Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3886 der Mittel des Sozialfonds wurden, ebenfalls wie die Aufteilung der Mittel auf den Arbeitsmarktfonds und Sozialfonds (siehe Antwort zu Frage 1), durch Ministerratsbeschluss und Billigung durch den Haushaltsausschuss für einen zweijährigen Förderzeitraum festgelegt. Soweit sich bei einzelnen Projekten bei der Bewilligung oder während der Laufzeit Veränderungen ergaben, konnten die frei werdenden Mittel vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für andere oder zusätzliche Vorhaben im Rahmen der haushaltsmäßigen Zweckbestimmungen verwendet werden. Die im Rahmen der Sozialfonds 1999/2000 bis 2013/2014 geförderten Investitionen und sonstigen Maßnahmen für die soziale Infrastruktur sind in der Anlage 1 aufgeführt. 4. Woher kamen/kommen die jeweiligen Mittel für den Sozialfonds? Die Anlage des Kapitalstocks „Arbeitsmark- und Sozialfonds “ erfolgte ursprünglich in nachrangigen Schuldscheindarlehen , die in den Jahren 1998, 2000, 2003 und 2005 in Eigenkapital der BayernLB umgewandelt wurden. Für den Kapitalstock „Arbeitsmarkt- und Sozialfonds“ wurden ursprünglich Zinserträge und später zweckgebundene Anteile an den Dividenden der BayernLB zur Verfügung gestellt. Die zweckgebundenen Anteile an den Dividenden der BayernLB konnten seit der internationalen Finanzmarktkrise von der BayernLB nicht mehr ausgeschüttet werden. Gemäß Ministerratsbeschluss vom 23. Oktober 2008 wurde der Einnahmeausfall bei den Fonds der Offensive Zukunft Bayern und somit auch der Einnahmeausfall beim Arbeitsmarkt - und Sozialfonds aus dem Haushalt finanziert. Die Mittel für den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds wurden daher seit dem Haushaltsjahr 2009 der Haushaltsrücklage entnommen (vgl. Kap. 13 60 – Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB – Tit. 351 02 – Entnahme aus der Haushaltsrücklage zur Finanzierung der Fonds der Offensive Zukunft). Im Haushaltsentwurf 2015/2016 wurden entsprechend der Anregung des Obersten Rechnungshofes – ORH (vgl. Text-Nr. 6 des Jahresberichts 2014) die Ausgaben für Zwecke der Fonds der Offensive Zukunft Bayern im Einzelplan des jeweiligen Geschäftsbereichs veranschlagt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt künftig im Rahmen des allgemeinen Haushalts. Die Ausgaben für Zwecke des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds werden nach dem Haushaltsentwurf 2015/2016 im Einzelplan 10 bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle Kap. 10 03 TG 60 -61 nachgewiesen und veranschlagt. 6. Wie viele Projekte sollen nach den Planungen der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2015/16 aus dem Sozialfonds finanziert werden (bitte die einzelnen Projekte und die einzelnen Fördersummen einzeln nennen)? Über die Aufteilung und Verwendung der Mittel des Arbeitsmarkt - und Sozialfonds kann erst nach Verabschiedung der Doppelhaushalts 2015/2016 entschieden werden. Es liegen daher noch keine Planungen vor, wie viele und welche Projekte aus dem Sozialfonds gefördert werden sollen. 7. Unterliegen die Aktivitäten der Mittelverwendung aus dem Sozialfonds auch der Kontrolle des Rechnungshofes ? Wenn ja, wie lauteten die entsprechenden Stellungnahmen seit 2000? Der Arbeitsmarkt- und Sozialfonds unterliegt gem. Art. 88 Abs. 1 BayHO dem Prüfrecht des ORH. Der ORH hat den Arbeitsmarkt- und Sozialfonds im Jahr 2012 geprüft und die wesentlichen Prüfungsergebnisse dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) mit Schreiben vom 25.03.2013 mitgeteilt (Anlage 2a). Zu den Prüfungsmitteilungen nahmen das StMFLH und das StMAS mit Schreiben vom 17.05.2013 und 02.08.2013 Stellung (Anlagen 2b und 2c). Nach einem weiteren Prüfungsschriftwechsel zwischen dem ORH und dem StMAS am 14.08.2013 und 25.11.2013 (Anlagen 2d und 2e) erklärte der ORH das Prüfungsverfahren mit Schreiben vom 12.12.2013 (Anlage 2f) für abgeschlossen. Die Anlagen 2 a bis 2 f enthalten nur den Prüfungsschriftwechsel , soweit der Sozialfonds betroffen ist. Anlagen komplett.pdf A Fahn_3885_Anlage 1_Projektliste Sozialfonds_1999 bis 2014 A Fahn_3885_Anlage 2a_ORH an StMAS A Fahn_3885_Anlage 2a_ORH an StMFLH A Fahn_3885_Anlage 2a_Prüfungsmitteilung AMSF 1 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis 2 Prüfungsumfang und Finanzierung des Arbeitsmarkt- und Sozialfonds 3 Feststellungen zu einzelnen Zuwendungsfällen 3.1 Arbeitsmarktfonds 3.2 Sozialfonds (Bewilligungsstelle ZBFS mit Ausnahme von Nr. 3.2.5) 3.2.1 Gz. VI 4/33458/116/08 G - Seniorenpolitisches Konzept Bayern, Fortbildung Altenarbeit und -pflege 3.2.2 Gz. VI 5/33457 MF 30/06 - Modellprojekt KompetenzNetz Demenz - Integration der Bevölkerungsgruppe demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen 3.2.3 Gz. VI 4/33454/6/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Lebens-perspektive A 9 - Fränkische Schweiz 3.2.4 Gz. VI 4/33454/10/08 - Modellprogramm Innovative Altenhilfekonzepte, Haus der Begegnung Kirchanschöring, Sozialbüro 3.2.5 Gz. 13-5-6570-7-2008-ING - Förderung der Einrichtung eines stationären Hospizes in Ingolstadt (Bewilligungsstelle Regierung von Oberbayern) 4 Sonstige Feststellungen 4.1 Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 4.2 Buchungen bei unzutreffenden Titeln A Fahn_3885_Anlage 2b_Stellungnahme StMFLH_Arbeitsmarkt- und Sozialfonds A Fahn_3885_Anlage 2c_Stellungnahme StMAS_Arbeitsmarkt- und Sozialfonds A Fahn_3885_Anlage 2d_ORH an StMAS A Fahn_3885_Anlage 2e_Stellungnahme StMAS_Arbeitsmarkt- und Sozialfonds A Fahn_3885_Anlage 2f_ORH_Abschluss Prüfungsverfahren Arbeitsmarkt- und Sozialfonds