Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 19.12.2014 17/3891 a) Ist dem Justizministerium bekannt, dass in Hof für die Suchtberatung jeweils lediglich 2 x 10 Stunden zur Verfügung stehen und sich daraus Wartezeiten bis zum ersten Gesprächstermin auf bis zu drei Monate belaufen? b) Wenn ja, was gedenkt das Justizministerium gegen diesen gravierenden Missstand zu tun? Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 23.09.2014 Personalsituation im bayerischen Justizvollzug Ich frage die Staatsregierung: 6. 1. Wie viele Haftplätze (einschl. des offenen Vollzuges) gibt es in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten in Bayern (aufgeschlüsselt nach Standorten)? a) Wie viele Haftanstalten sind derzeit (Stichtag 31.03.2014) überbelegt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten und unter genauer Bezifferung der Überbelegung)? b) Wie viele Häftlinge kommen auf einen Vollzugsbediensteten (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? 2. Wie viele Überstunden (Stichtag 31.03.2014) haben die Bediensteten der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten sowie 6 Jugendarrestanstalten angesammelt (aufgeschlüsselt nach Aufsichtsdienst, Werkdienst und Krankenpflegedienst sowie nach Standorten)? a) Wie verteilen sich die Überstunden, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Überstunden und Dienstposten? 3. Wie viele Beschäftigte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind derzeit aus gesundheitlichen und psychischen Gründen nicht in der Lage, ihren Dienst anzutreten, bzw. sind freigestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Krankheitstagen, der jeweiligen Überstundenzahl und unter der Angabe des genauen Grundes der Freistellung)? 4. Inwiefern hat sich die Zahl der Beschäftigten im bayerischen Justizvollzug in den letzten fünf Jahren (Stichtag 31.03) verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? a) Wie viele Bedienstete der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Werkdienst, sind in den letzten fünf Jahren (Stichtag 31.03.) in Pension gegangen und wie viele Neueinstellungen (einschl. der Auszubildenden) stehen dem gegenüber? b) Wie viele Bedienstete der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst, sind in den letzten fünf Jahren (Stichtag 31.03.) in Pension gegangen und wie viele Neueinstellungen (einschl. der Auszubildenden) stehen dem gegenüber? 5. Ist dem Justizministerium bekannt, dass ca. 80 % der Insassen in der JVA Hof Kontakt mit Drogen haben bzw. hatten und in 50 % der Fälle mit Crystal Speed/ Amphetaminen? Wann wird damit zu rechnen sein, dass die entsprechenden Pläne, die auf dem Gelände der einstigen Straßenmeisterei in Hof einen Erweiterungsbau für das Gefängnis, einen sogenannten „Warnschuss-Arrest“ für junge Straftäter vorsehen, umgesetzt werden? a) Stimmt es, dass die für dieses Vorhaben bereits zur Verfügung gestellten Mittel nun für anderweitige Baumaßnahmen im Justizvollzug in Oberfranken verwendet werden anstatt für Hof? b) Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 29.10.2014 Vorbemerkungen: Die Personalausstattung der Justizvollzugsanstalten wurde in der Vergangenheit fortlaufend verbessert. In den letzten elf Jahren stieg die Zahl der verfügbaren Stellen um 9,68 % von 4.981 auf 5.463 im Jahr 2014. Ungeachtet dieser Stellenmehrung ist die Personalsituation gerade im allgemeinen Vollzugsdienst weiterhin angespannt. Die notwendige personelle Verbesserung wurde von der Staatsregierung erkannt. Es ist beabsichtigt, den allgemeinen Vollzugsdienst in Bayern um insgesamt 200 Planstellen zu verstärken. In Zeiten, in denen wegen der notwendigen Stabilisierung der Personalausgabenquote allgemeine Stellenzuwächse im öffentlichen Dienst nicht in Betracht kommen, stellt dies eine herausragende Ausnahme dar und zeugt von der Anerkennung und Wertschätzung für die gezeigten Leistungen bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben des bayerischen Justizvollzugsdienstes. Zur Umsetzung der Personalverstärkungen wurden zunächst im Nachtragshaushalt 2014 einhundert neue Stellen zur Ausbildung von Anwärtern ausgebracht. Im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 sind zusätzlich 100 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst vorgesehen. Bereits zum Einstellungstermin im Februar 2014 wurden im Vorgriff hierauf über den regulären Ersatzbedarf hinaus 50 zusätzliche Anwärter eingestellt und zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Diese werden im Oktober 2015 den Justizvollzugsanstalten zugeteilt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich durch die Personalverstärkung eine deutliche Verbesserung einstellen wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode 1. Wie viele Haftplätze (einschl. des offenen Vollzuges) gibt es in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten in Bayern (aufgeschlüsselt nach Standorten)? Die bayerischen Justizvollzugseinrichtungen verfügten zum Stichtag 1. Juli 2014 über eine Belegungsfähigkeit von 11.874 Haftplätzen (10.988 für Männer und 886 für Frauen). Hierin enthalten sind 84 Plätze für die Durchführung der Sicherungsverwahrung und 68 Plätze in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf, die derzeit als zentrale Einrichtung für Abschiebehäftlinge bestimmt ist. Darüber hinaus stehen 196 Plätze für den Jugendarrestvollzug zur Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Standorte kann aus der nachstehenden Übersicht entnommen werden: Justizvollzugsanstalten 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.6 1.7 1.8 1.8.1 1.8.2 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.19.1 1.19.2 1.20 1.21 1.22 1.23 1.23.1 1.23.2 1.24 1.25 1.26 1.26.1 1.26.2 1.26.3 1.27 1.28 1.29 1.30 1.30.1 1.30.2 1.30.3 1.31 1.32 Männer (ohne Jugendstrafvollzug) Aichach Amberg Ansbach Aschaffenburg Augsburg Haus Karmelitengasse Haus Hochfeldstraße Bad Reichenhall Bamberg St. Georgen-Bayreuth Häuser A–G und J Tbc-Krankenhaus (Haus H) Bernau Eichstätt Erding Erlangen Garmisch-Partenkirchen Hof Ingolstadt Kaisheim Kempten Kronach Landsberg am Lech Hindenburgring Rothenfeld Landshut Memmingen Mühldorf a. Inn München Stadelheim Leonrodstraße Neuburg a. d. Donau Niederschönenfeld Nürnberg Haus Mannertstraße Haus Bärenschanzstraße Lichtenau Passau Regensburg Schweinfurt Straubing Häuser I und II und Landwirtschaft Abt. f. Vollzugspsychiatrie Sicherungsverwahrung Traunstein Weiden i. d. OPf. Belegungsfähigkeit 144 589 77 167 225 144 81 43 185 913 894 19 824 97 52 41 51 227 44 640 338 100 554 453 101 515 113 68 1.122 1.077 45 73 261 924 468 357 99 77 161 84 844 724 36 84 131 120 Drucksache 17/3891 Justizvollzugsanstalten Belegungsfähigkeit 1.33 1.33.1 1.33.2 Würzburg Würzburg Abt. f. Vollzugspsychiatrie 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.11.1 2.11.2 Frauen (ohne Jugendstrafvollzug) Aichach Aschaffenburg Augsburg Bamberg Memmingen Mühldorf a. Inn München Nürnberg Regensburg Traunstein Würzburg Würzburg Abt. f. Vollzugspsychiatrie 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Jugendstrafvollzug Aichach Ebrach Laufen-Lebenau Neuburg-Herrenwörth 4 4.1 Gesamtzusammenstellung Männer (einschließlich Jugendstrafvollzug) Frauen (einschließlich Jugendstrafvollzug) Belegungsfähigkeit Justizvollzug insgesamt 4.2 500 464 36 10.304 385 12 19 25 12 14 160 63 27 15 91 81 10 823 63 318 179 187 747 10.988 886 11.874 a) Wie viele Haftanstalten sind derzeit (Stichtag 31.03.2014) überbelegt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten und unter genauer Bezifferung der Überbelegung)? Zum Stichtag 31. März 2014 war keine Anstalt überbelegt. b) Wie viele Häftlinge kommen auf einen Vollzugsbediensteten (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? Die durchschnittliche Belegungssituation für das vorangegangene Halbjahr wird von den Anstalten jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres gemeldet. Die nachstehende Übersicht zum Stichtag 1. Juli 2014 zeigt, wie viele Gefangene dabei durchschnittlich auf einen Mitarbeiter des uniformierten Dienstes entfielen: Justizvollzugsanstalt Gefangene je Bediensteten des uniformierten Dienstes Aichach (Männer) Aichach (Frauen) Amberg Ansbach Aschaffenburg Augsburg Bad Reichenhall Bamberg St. G.-Bayreuth Bernau 2,18 3,64 2,96 2,63 4,10 2,11 2,21 4,20 3,47 3,38 Drucksache 17/3891 Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode Ebrach Eichstätt Erding Erlangen Garmisch-P. Hof Ingolstadt Kaisheim Kempten Kronach Landsberg a. L. Landshut Laufen-Lebenau Memmingen Mühldorf München Neuburg/Donau Neuburg-Herrenw. Niederschönenf. Nürnberg Passau Regensburg Schweinfurt Straubing Traunstein Weiden Würzburg Gesamt Justizvollzugsanstalt 1,74 3,10 1,19 1,69 1,80 3,80 2,58 3,06 3,20 3,33 2,59 2,67 1,20 3,26 1,35 2,92 3,09 1,53 2,58 3,07 2,81 2,56 2,54 2,20 3,85 2,91 2,91 2,78 2. Wie viele Überstunden (Stichtag 31.03.2014) haben die Bediensteten der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten sowie 6 Jugendarrestanstalten angesammelt (aufgeschlüsselt nach Aufsichtsdienst, Werkdienst und Krankenpflegedienst sowie nach Standorten)? Für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten, die der gleitenden Arbeitszeit als Regelarbeitszeit unterliegen, werden keine gesonderten Aufzeichnungen zur Mehrarbeit geführt, da diese im Rahmen des Jahresarbeitszeitmodells etwaige Überstunden jeweils selbst ausgleichen können. Eine Erhebung der Überstunden in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten gesondert zum Stichtag 31. März 2014 ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Überstundensituation wird jedoch halbjährlich für den gesamten uniformierten Dienst (allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und Krankenpflegedienst) sowie gesondert nur für den allgemeinen Vollzugsdienst erhoben. Eigene Zahlen nur für die Jugendarrestanstalten werden nicht gemeldet. Diese sind bei den Justizvollzugsanstalten mit berücksichtigt, denen die Jugendarrestanstalten verwaltungsmäßig angegliedert sind. Zum letzten Berichtstermin am 30. Juni 2014 haben die Justizvollzugsanstalten die nachstehenden noch nicht in Freizeit ausgeglichenen Mehrarbeitstage gemeldet: Justizvollzugsanstalt Aichach (Männer) Aichach (Frauen) Amberg Rückstände an dienstfreien Tagen Gesamter uniformierter Dienst Davon nur allgemeiner Vollzugsdienst Gesamt Pro Bedien­ stetem Gesamt Pro Bedien­ stetem 843 14,21 758 17,50 3.218 25,91 2.800 26,87 4.298 20,79 3.726 23,14 Ansbach Aschaffenburg Augsburg Bad Reichenhall Bamberg St. G.-Bayreuth Bernau Ebrach Eichstätt Erding Erlangen Garmisch-P. Hof Ingolstadt Kaisheim Kempten Kronach Landsberg a. L. Landshut LaufenLebenau Memmingen Mühldorf München Neuburg/Donau NeuburgHerrenw. Nieder­ schönenf. Nürnberg Passau Regensburg Schweinfurt Straubing Traunstein Weiden Würzburg Gesamt 2014 Seite 3 Rückstände an dienstfreien Tagen Gesamter uniformierter Dienst Davon nur allgemeiner Vollzugsdienst Gesamt Pro Bedien­ stetem Gesamt Pro Bedien­ stetem 258 544 1.590 172 10,32 12,65 14,88 8,82 258 544 1.483 172 10,32 12,65 15,72 8,82 672 3.412 1.410 2.496 345 241 222 451 882 161 3.183 946 819 4.453 1.519 828 13,86 13,03 6,56 15,51 13,53 11,48 9,65 20,50 15,75 13,80 15,89 9,26 26,94 21,13 8,35 7,65 672 2.707 1.323 2.231 345 241 222 451 822 161 2.798 899 819 3.981 1.214 652 13,86 13,00 7,34 18,33 13,53 11,48 9,65 20,50 15,81 13,80 17,76 9,06 26,94 24,42 7,44 8,00 832 258 9.251 320 1.062 18,95 4,80 20,61 14,55 10,31 830 258 8.487 320 922 19,35 4,80 21,66 14,55 11,11 1.641 15,83 1.418 18,62 6.218 509 986 385 7.432 319 1.334 4.036 67.546 19,79 18,34 15,42 14,81 20,89 8,99 32,54 20,33 16,47 5.385 509 974 385 5.927 319 1.332 3.566 59.911 21,55 18,34 15,47 14,81 21,42 8,99 33,30 23,77 17,43 a) Wie verteilen sich die Überstunden, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Überstunden und Dienstposten? Überstunden werden ausschließlich dem Jahresarbeitszeitkonto eines einzelnen Mitarbeiters und nicht bestimmten Aufgabenbereichen zugeordnet. Da ein Mitarbeiter unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen kann, ist eine zuverlässige Zuordnung seiner Überstunden zu einem bestimmten Dienstposten nicht möglich. Gesonderte Aufzeichnungen über die Verteilung der Überstunden auf einzelne Dienstpos­ ten werden nicht geführt. 3. Wie viele Beschäftigte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind derzeit aus gesundheitlichen und psychischen Gründen nicht in der Lage ,ihren Dienst anzutreten, bzw. sind freigestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Krankheitstagen, der jeweiligen Überstundenzahl und unter der Angabe des genauen Grundes der Freistellung)? Seite 4 Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode Informationen über die jeweiligen individuellen Krankentage der Bediensteten sind nur in den örtlichen Personalakten in Papierform enthalten. Ein Abgleich der Überstunden und Krankheitstage für jede einzelne Person wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem enthalten die einzelnen Krankmeldungen der Bediensteten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben über die Art der zugrunde liegenden Erkrankung. Selbst in den relativ wenigen Fällen, in denen ein einzelner Mitarbeiter aufgrund einer Häufung von Krankheitstagen dem Amtsarzt zur Untersuchung seiner Dienstfähigkeit vorgestellt wird, enthalten die Gutachten des Gesundheitsamtes zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Bediensteten ebenfalls nur die für eine weitere Entscheidung unabdingbar notwendigen Informationen zumeist in allgemeiner Form. Es liegen somit keine verwertbaren Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen Bedienstete ihren Dienst vorübergehend nicht verrichten können. Lediglich in den Fällen, in denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung Verwendung Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 4. Qualifikationsebene Seelsorge Ärzte Psychologen Lehrer Sozialarbeiter Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 3. Qualifikationsebene Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 2. Qualifikationsebene Allgemeiner Vollzugsdienst (einschl. KrPfl.-Dienst) Werkdienst Beschäftigte (ehem. Arbeiter) Sonstige Drucksache 17/3891 führt, kann aufgrund der oben genannten Ausführungen der zuständigen Medizinischen Untersuchungsstelle eine allgemeine Zuordnung zum organischen bzw. psychischen Formenkreis vorgenommen werden. In den letzten drei Jahren erfolgten demnach vorzeitige Ruhestandsversetzungen aus nachstehenden Gründen: Jahr Gesamtfälle Psychische Ursachen Organische Ursachen Misch­ diagnose 30 20 25 15 9 6 15 6 11 0 5 8 2011 2012 2013 4. Inwiefern hat sich die Zahl der Beschäftigten im bayerischen Justizvollzug in den letzten fünf Jahren (Stichtag 31.03) verändert (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)? In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 216 neue Planstellen (ohne Anwärterstellen) ausgebracht. Die Verteilung auf die einzelnen Tätigkeitsfelder kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: 2010 2011 2012 2013 2014 Erhöhung seit 2010 Entspricht Prozent 58 58 60 60 60 2 3 28 43 87 51 146 177 28 43 87 51 146 177 28 45 104 52 164 178 28 47 104 53 164 178 28 47 104 53 164 178 0 4 17 2 18 1 0 9 19 4 12 1 312 312 316 316 316 4 1 3.819 478 36 12 5.247 3.827 483 36 12 5.260 3.927 483 36 12 5.405 3.926 490 36 12 5.414 3.976 490 36 12 5.463 157 12 0 0 216 4 3 0 0 4 Der Personalstand und die Verteilung der Mitarbeiter auf die jeweiligen Betätigungsfelder wird von den Anstalten jeweils zum 1. Januar eines Jahres gemeldet. Die Personalentwicklung bei den einzelnen Anstalten in den letzten fünf Jahren (2010 bis 2014) kann den in der Anlage beigefügten Einzelmeldungen der Justizvollzugsanstalten entnommen werden. a) Wie viele Bedienstete der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Werkdienst, sind in den letzten fünf Jahren (Stichtag 31.03.) in Pension gegangen und wie viele Neueinstellungen (einschl. der Auszubildenden) stehen dem gegenüber? Im Werkdienst werden alle frei werdenden Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt. Dabei werden Nachwuchskräfte grundsätzlich zwei Jahre vor einem vorhersehbaren Ruhestandseintritt und damit so rechtzeitig eingestellt, dass diese zeitnah zum Ausscheiden des Werkbeamten voll ausgebildet zur Verfügung stehen. Bei einer unvorhersehbaren vorzeitigen Ruhestandsversetzung erfolgt die Ersatzeinstellung zum nächsten Ausbildungsjahrgang. Im Werkdienst wurde in der Vergangenheit für jeden ausscheidenden Beamten eine Ersatzeinstellung genehmigt. Darüber hinaus wurden in den letzten fünf Jahren weitere fünf Stellen des allgemeinen Vollzugsdienstes (sogenannter „Werkaufsichtsdienst“) in Werkdienststellen umgewandelt und weitere 14 Stellen im Haushalt neu ausgebracht. Im Einzelnen wurden folgende Einstellungen vorgenommen: Jahr Einstellungen Davon Ersatz für ausscheidende Beamte Bemerkung 2010 31 22 2011 17 13 2012 2013 2014 15 13 20 13 12 10 9 neue Stellen im Haushalt für Jugendstrafvollzug 3 Umwandlungsstellen und eine neue Stelle für Gablingen 2 Umwandlungsstellen 1 neue Stelle für Gablingen 3 neue Stellen für Gablingen und 7 neue Stellen im Haushalt b) Wie viele Bedienstete der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst, sind in den letzten fünf Drucksache 17/3891 Bayerischer Landtag  ·  17. Wahlperiode Jahren (Stichtag 31.03.) in Pension gegangen und wie viele Neueinstellungen (einschl. der Auszubildenden) stehen dem gegenüber? In den letzten fünf Jahren schieden 598 Beamte und Arbeitnehmer des allgemeinen Vollzugsdienstes aus dem Dienst aus und 18 traten in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Die Entwicklung in den einzelnen Jahren ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Grund für den Personalabgang 2009 2010 2011 2012 2013 AltersteilzeitFreistellung Entlassen Rente/Pension Verstorben 6 1 3 5 3 13 216 8 2 64 6 3 109 5 4 69 10 6 73 4 Summe 243 73 120 88 86 Im gleichen Zeitraum konnten 815 Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes neu eingestellt werden, davon im Jahr 2010  163 Personen im Jahr 2011  113 Personen im Jahr 2012  190 Personen im Jahr 2013  162 Personen im Jahr 2014  187 Personen Die über die Zahl der ausscheidenden Personen hinausgehenden Einstellungsmöglichkeiten sind vornehmlich auf entsprechende zusätzliche Stellen im Haushalt zurückzuführen, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Augsburg-Gablingen, der Einrichtung eines Hauses für Sicherungsverwahrte in Straubing und der verstärkten Einrichtung von Therapieabteilungen ausgebracht wurden. Im Vorgriff auf neue Stellen im Haushalt 2015 wurden 2014 zudem 50 zusätzliche Beamtenanwärter in den Vorbereitungsdienst übernommen. 5. Ist dem Justizministerium bekannt, dass ca. 80 % der Insassen in der JVA Hof Kontakt mit Drogen haben bzw. hatten und in 50 % der Fälle mit Crystal Speed/Amphetaminen? Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass 80 % der Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt Hof Kontakt mit Drogen, insbesondere mit Crystal Speed oder Amphetaminen haben bzw. hatten. Bei den derzeit in Hof inhaftierten 215 Personen ist bei 9 Häftlingen ein früherer Kontakt mit Betäubungsmitteln vermerkt, bei 43 Häftlingen ein früherer Konsum von Betäubungsmitteln und bei einer Person ein Konsum von Betäubungsmitteln während des Strafvollzugs. Damit hatten 52,55 % aller in Hof inhaftierten Personen in unterschiedlicher Ausprägung Kontakt zu Drogen. Im gesamten bayerischen Justizvollzug liegt dieser Anteil bei 48,32 Prozent. Im Jahr 2014 wurde beim Haftantritt bei 113 von 291 Personen ein Betäubungsmittelgebrauch festgestellt, weit überwiegend Haschisch- und Amphetaminkonsum. Während des laufenden Vollzugs wurden 287 Kontrollen vorgenommen, von denen 15 positiv waren (entsprechend 5,23 Prozent). Seite 5 a) Ist dem Justizministerium bekannt, dass in Hof für die Suchtberatung jeweils lediglich 2 x 10 Stunden zur Verfügung stehen und sich daraus Wartezeiten bis zum ersten Gesprächstermin auf bis zu drei Monate belaufen? In der Justizvollzugsanstalt Hof wird eine halbe FachkraftStelle für externe Suchtberatung aus den Haushaltsmitteln des Gesundheitsministeriums gefördert. Die Wartezeiten von bis zu drei Monaten sind u. a. durch die Erkrankung einer der beiden Teilzeitkräfte entstanden. b) Wenn ja, was gedenkt das Justizministerium gegen diesen gravierenden Missstand zu tun? Die betroffene Teilzeitkraft ist zwischenzeitlich aus dem Krankenstand zurückgekehrt. Im Übrigen sind unterschiedlich lange Wartezeiten durch Schwankungen in der Belegung der Justizvollzugsanstalt Hof begründet. Das Staatsministerium der Justiz und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werden die Entwicklung der Wartezeiten be­obachten und gegebenenfalls eine Verstärkung durch personelle Umschichtungen prüfen. 6. Wann wird damit zu rechnen sein, dass die entsprechenden Pläne, die auf dem Gelände der einstigen Straßenmeisterei in Hof einen Erweiterungsbau für das Gefängnis, einen sogenannten „WarnschussArrest“ für junge Straftäter vorsehen, umgesetzt werden? Für das Bauvorhaben in der Justizvollzugsanstalt Hof (Neubau einer Jugendarrestanstalt, eines Unterkunftsgebäudes, einer Heizzentrale und der Küche) wurde ein neuer Titel (Kap. 04 05 Tit. 736 22) in den Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 eingestellt. Mit der haushaltsmäßigen Veranschlagung konnte der erste wichtige Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Bauvorhabens getan werden. Als nächster Schritt wird eine neue Gesamtausbauplanung einschließlich grober Kostenschätzung als Grundlage für den Bauantrag erstellt. Der Planungsauftrag für die Ausarbeitung der Haushaltsunterlage-Bau soll dann erfolgen, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Finanzierung der Bauausführung gesichert ist. a) Stimmt es, dass die für dieses Vorhaben bereits zur Verfügung gestellten Mittel nun für anderweitige Baumaßnahmen im Justizvollzug in Oberfranken verwendet werden anstatt für Hof? Nein, bisher sind keine Haushaltsmittel für das Bauvorhaben verfügbar gewesen. Auch beim oben genannten neuen Titel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2015/2016 keine Haushaltsmittel veranschlagt (Leertitel). b) Wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 a Bezug genommen.